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Botschaft des

.

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...

.Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die .Organisation der Scharffschüzenbataillone.

..

(Vom

25 November 1870.)

Die Frage der Formation von Scharffsschüzenbataillonen ist seit dent .Jahre 1865, wo sie zum lezten Male von der Bundesversammlung be.handelt wurde, in ein ganz neues Stadium getreten.

Zwar zählte die Bildung von Scharsschüzenbataillonen schon damals viele Anhänger, sprachen sich doch eine militär-technische Specialkommission, das eidg. Militärdepartement, der Bundesrath, die KomMissionen der Räthe und ein .....ath selbst schon damals dafür aus, und war es ja auch sehon zu jener Zeit ein grosser Theil der Schüfen, welche lebhast für die Formation von Bataillonen einstanden.

Seither hat sich nun aber die Meinung sowohl der Schüzen selbst, als auch andere militärischer Kreise zu Gunsten von S.hüzenbataillonen in so entschiedener Weise kund gebeben, dast die Behorden dem daher.igen Drängen nicht mehr länger widerstehen konnen.

Die Gründe, warum man sich jezt so ziemlieh allgemein in so entfehiedener Weise für die Formation von Sehüzenbataillonen aussprieht, glaubt der Bundesrath in folgendem suchen zu dürfen.

Einmal haben die Kriege der neuern Zeit die taktischen Gründe,

welche der Bundesrath mit Botsehast vom 21. Juni 1865 für die

Schüzenbataillone angeführt hatte, als vollkommen richtig herausgestellt.

^2 Sodann hat bei den Schüzen selbst die Erfahrung, welche man bei den Wiederholungskursen mit den der Armeeeintheilung gemäss ad hoc gebildeten Schüzenbataillonen gemacht hat, die Einwendungen, welche früher gegen solche erhoben wurden, gänzlich beseitigt. Run hat sich sowohl bei Schüzen als bei den Offizieren des eidg. Stabes di^

bestimmte Meinung gebildet, dass es etwas ganz Unnatürliches sei, Schü^

zen.bataillone ohne wirkliehe feste Organisation zu haben und dieselben von Genexalstabsossizieren statt von Stabsoffizieren, die aus den Schienoffizieren selbst hervorgegangen sind, zu kommandixen.

Von diesen Gesichtspunkten geleitet, hat denn auch der General

anlässlich der lezten Truppenaufstellung aus das bestimmteste die Wahl

von Sehüzenmajoren befürwortet und das Verlangen gestellt, dass di.^ Schüzenbataillone, noch wahrend die Truppen im Felde standen, bleibend organisât werden.

Dieses Begehren war der getreue Ausdruk von der in militärischen Kreisen allgemein waltenden Ansieht, dass bei einer längern Zögernng mit der gewünschten Reform die Sehüzenwasse leiden würde.

Wenn nun der Bundesrath heute einen Theil des Departement^Entwurfes der neuen Miiitärorganisation gesondert Jhrem Entscheide unterbreitet, so geschieht es nach all^ dem Gesagten in der festesten Ue....erzeugung, dass wir ohne Gesährde für die Sehüzenwasse und die Arme...

selbst nicht zu einem neuen Aufgebote sehreiten dürfen, ehe die Bildung der Schüzenbataillone ins Leben ^ernsen ist.

Behufs weiterer sachlicher Begründung des Gesezentwnxses , da.^ wir Jhnen hiemit vorlegen, können wir uns im Allgemeinen auf die Botschaft des Bundesrathes vom 21. Juni 1865 berufen un.^ aus das schon damals von ihm der Bundesversammlung vorgelegte Gesezesprojekt.

Das Gesez über die Militärorganisation vom 8. Mai 1850 bestimmt als taktische Einheit der Seharssehüzenwafse die Kompagnie und sezt deren Stärke aus 100 Mann fest. Das Bundesgesez ül^.er die Beiträge der Kantone und der Eidgenossenschaft an Mannschaft ..e. zum schweizerischen Bundesheer ergänzt diese Bestimmung dadurch, dass di...

Stärke der Reservekompagnien einzelner Kantone aus 70 Mann festgefezt wird.

Dem leztern Geseze gemäss ist die Anzahl der taktischen Einheiten der Scharsschüzenwafse folgende : Auszug 45 Kompagnien zu 100 Mann - 4500 Mann.

Reserve^l ^^

^,,

^,, ^ ^,, ^ 23-0 ^^ ^

,,

zusammen

6890 Mann.

Uebertrag

6890 Mann.

.^

863..

Uebertrag

6890 Mann..

Hiezu kommen an freiwillig von einzelnen Kantonen zum Bundesheer gestellten Kompagnien : Auszug: 1 Kompagnie

von Solothurn zu 100 Mann .^ 100 Mann...

2 Kompagnien ,, Waadt^ "100 1 Kompagnie ., ..^enf ^ 100 Reserve: 1 ,, ., Zürich ,, 100 t ,.

,, Waadt ,, 100 1 ,, ,, Genf ,, 100 so dass die Waffe gegenwärtig 49 Kompagnien des

., - 200 ,, .^ 100 " ^ l 00 ,, .^ 100 ,, ..... 100 Ans-

^uges und 29 Kompagnien der Reserve, zusammen 78 Kompagnien mit einer reglementarischen Stärke von .

zählt. Die Esfektivstärke der Scharfschüzen beträgt gegenwärtig, Auszug

Reserve

.

.

.

.

.

.

.

,, ,, ,, ,, ,,

7590 Man^

5755 Mann,

. 3397 , , .

-

^^

also 1562 Man^ Ueberzählige, wozu noeh 4952 Landwehrseharfschüzen kommen.

An Kriegssuhrwerken haben die Kantone zum Bundesheere z^ stellend Jn die ^iuie : ein Halbeaisson.

,, ,, Divisionsparks : je für zwei Kompagnien ein Halbeaisson.

,, .. Depotparks : je für zwei Kompagnien ein Halbeaisson.

An Bespannung sind zu jedem Halbeaisson zwei Bserde zu stellen ;^ also per Kompagnie 4 Bferde.

Ueber die Entstehung dieser Formation der Seharfschüzen änssert.^ sich die Botschaft von 1865 solgendermassen : ,,Die bisherige Organisation der Seharfschüzen in Einzelnkompagnien^ erklärt sich theils aus ihrer Entstehuugsgeschichte , theils aus der Aufsassung, welche lange Zeit hindurch über Zwek und Verwendungsweife^

dieser Waffe geherrscht hat. Es ist natürlich , dass , als gegen Ende des vorigen Jahrhunderts in einzelnen Kantonen freiwillige Jägerkorp.^.

gebildet wurden , diese für die militärische Organisation sieh die Kompagnie zum Vorbilde nahmen , da die Formation von grossern Korp.^ schon desshalb nicht moglich war, weil man in den Bezirken, in welchen sich die Korps bildeten, die nöthige Anzahl tauglicher Freiwilliger für die Elitetruppe nicht gefunden hätte und bei weitern Rekrutirungsbezirken die Besammlung äusserst schwierig geworden wäre, es auch bal.^ an den ^ührern sür die Leitung grosserer Korps gefehlt haben würde.

Das Hauptziel, das jene Korps sich vorgeste^t hatten, die Ausbildung

^

^

in der Schiesskunst, war auch in einer kleinern Abtheilung piel leichter ^u erreichen.

,,Während bei der ..^ründun^ dieser Korps^ dieselben als Eiit...

der Jnfanterie behandelt wurden , und man auch aus ihre Beweglieh.keit einen gxossen Werth legte , nahmen sie nach und nach eine mehr einseitige Richtung an , indem sie ^ch fast anssehliesslich aus eine moglichste Ausbildung im Fein- und Fernschiessen verlegten und mehr den Charakter leichter Artillerie als Jnsanterie annahmen. Das allgemeine Militärreglement vom 20. August 1817 gab den in den einzelnen Kantonen srühex bestandenen besondern Seharssehüzenkompagnien eine .bestimmte Organisation , ^nd zwar in Kompagnien zu 100 Mann und

führte sie bereits als Spezialwafse aus. Ein Reglement für die eidge-

nossisehen Scharsschüzen, .von der Tagsazung am 13. Angust 1822 ge.nehmigt, ging noch weiter, indem es von den Bestimmungen des allge.meinen Militärreglementes den Grundsaz ableitete, dass die Scharf^chüzen nicht mehr als leichte Jnsanterie, sondern vielmehr als leichte Artillerie angesehen werden sollten. Bei dieser Aussassnng de.r Verwendnng der Seharsschüzenwasfe war es wiederum ganz natürlich, dass dieselbe ihre Organisation in Kompagnien beibehielt.

,,Diese Organisation ging denn anch in die gegenwärtige Militärorganisation über, obschon man bei der Berathung derselben schon leb.hast fühlte, dass eine Reorganisation der Wasse dringend noti.. thne, und obsehon bereits damals namentlich ans die Wünschbarkeit hingewiesen wurde, die Scharssehüzen in Bataillone zu organisiren. Seithex .hat sich diese Jdee immer mehr Bahn gebrochen , und zwar einesteils in Fol^e der Erfahrung, welche über die Verwendung der Scharssehüzen .anlässlich der Uebungen bei den grossern Truppenkonzentrationen der .neuern Zeit gemacht wurden , anderntheils sodann in Folge der EinRührung von Vräzisionswassen bei der ganzen Jnsantexie, wodurch eine Ausgleichung von Seharssehüzen und Jnfanterie in dem Sinne stattgesunden hat, dass lettere nun aus gleiche Entfernung und mit beinahe gleicher Treffsicherheit wie erftere schiesst. ^

Ueber die taktische und disziplinäre Begründung der Vorlage verbreitete steh unsere Botschast von 1865 wie folgt: ,,Jn erster .Linie erheischen taktische Rüksiehten dringend eine UmGestaltung des .Korps. Die Zuteilung zweier Scharfschüzenkompagnien .^u jeder Brigade hatte eine Bedeutung , so lange die gesammte Jnganterie mit Rollgewehren bewaffnet war. Die mit einer weittragend ^den Waffe versehenen Schüzen konnten schon ans grossere Distanzen ..ls die übrigen Blänkler ihr Feuer eroffnen und durch einzelne wohl.gezielte Schüsse dem Feinde Abbruch thun, noch ehe die Jnsanterie ein .wirksames Feuer zu erosfnen vermochte. Es war daher von Werth,

8^ .^

die Schüzen auf die ganze Jägerkette zu vertheilen. Von dem Augenbl.ike an, wo jede Brigade drei Jägerkompagnien ^befass, welche mit einem eben so weittragenden und beinahe eben so sicher treffenden Gewehre versehen waren, wie die Schaxsschüzen , fiel jene Verwendungweise der Scharsschüzen weg, und vollständig ungerechtfertigt erschien....

sie jezt , wo die gesammte Jnfantexie mit dem neuen Gewehre versehen fein wird. Eine natürliche Folge des Umstandes, dass die Jnfanterie den Scharfschüzen in .der Feuerwirkung gleichgekommen ist, ist die, daß der Brigadier diesen kleinern taktischen Einheiten keine besondere Wichtigkeit mehr beilegen, vielmehr sein ganzes .Augenmerk auf die grossern Einheiten, die Bataillone, richten wird. Dieses sehen wir denn aueh bereits schon bei den gewohnlichen Friedensmanövern eintreten, und eine Folge davon ist , dass die sieh selbst überladenen Schüzenkompagnien, deren Hauptleute nicht, wie z. B. einem Bataillonsches, ein selbst-

ständiges, richtiges Eingreisen in das Gesecht zugemuthet werden kann, meistens eine falsche Ausstellung und Verwendung finden.

.,Wenn es nach dem Gesagten keinem Zweifel unterliegt, dass den Schüzen bei dem ..^ertheilen in kleinern Einheiten aus die Brigaden eine sehr untergeordnete Rolle zusallen wird , so ist es aus der andern Seite nicht schwer einzusehen , dass die Scharsschüzen bei einer massenhaften Verwendung , troz der veränderten Verhältnisse in der Bewafsnung . ihrem ursprünglichen Zweke am besten entsprechen können . und somit die Beibehaltung einer besonderu Schüzenwasfe jezt noch eben so gerechtfertigt erseheint als srüher. ^Die ^eharsschuzen sollen gewisse Terrainabschnitte, die als taktische Schlüssel einer Bosition gelten, festhalten und aus entscheidenden Bunkteu in entscheidender Weise auftreten. Alles dieses erfordert aber auch eine sichere und allgemeine .Leitung im Gefechte. Beides aber ist nur durch die Kombinirung in Bataillone möglich. Es ist zwar dem Divisionskommandanten schon je^t freigestellt, die sechs Scharsschüzenkompaguien seiner Division unter dem Kommando eines Stabsosfiziers zu vereinigen. Allein abgesehen von den Schwierigkeiten, eine Vereinigung sämmtlieher Kompagnien im gegebenen Momente zu bewerkstelligen , ist es immer sehr bedenklieh, einem Führer, hier dem Bezirkskommandanten, im Angenblike des Gefechtes einzelne Truppentheile wegzunehmen, die ihm durch die Organi-

sation zugethelt sind. Welche Rachtheile bei Miliztruppen sich ergeben, wenn sie im Momente der Gefahr plözlich neu organisirt werden und unter ein ungewohntes Kommando kommen, ist leicht einzusehen.

,,Richt weniger Rachtheile als ^ir in taktischer Begehung nachge^ wiesen haben , bot die bisherige Organisation in disziplinarischer Beziehung. Auch hier waren die einzelnen Kompagnien zu viel sich selber überlassen. Es stand ob dem Hauptmann keine beständige hohere Autorität, an welche er slch hätte anlehnen können .^ er suchte daher mit

^ Deinen .Leuten möglichst im Frieden auszukommen und lokerte dadurch .nicht selten die Disziplin der Kompagnie. Ein anderer Grund, warum ..ue Schüzenhauptleute bisher ihren Dienst nicht immer mit der gehörigen Energie besorgten, ist darin zu suchen, dass ihnen alles Avaneement bei der Waffe verschlossen war und daher ihr Eiser oft zu bald erkaltete.

Dieses Siehgehenlassen einzelner Hauptleute und dann auch der übrigen Offiziere ..-- ehrenvolle Ausnahmen immerhin abgerechnet - hatte bei ^er Schüzenwafse^ um so schlimmere Folgen , als sie meistens aus der intelligentesten Mannschaft besteht, die ein scharfes Auge für alle Blossen .der Offiziere hat. Bei der Formation von Bataillonen dagegen wird .diese Jntelligenz ein mächtiger Hebel sein, die Scharsschüzen wieder zu ^iner Elitentruppe emporzuarbeiten, namentlich wenn, wie dies von einem Bataillonskommandanten viel eher moglich ist, als von einem Hauptmann , mit der grössern Festigkeit auch die einsichtigere Leitung verKunden ist.

,,Jn administrativer Beziehung hatten die Schüzenkompagnien bis ^ezt direkte mit dem Kommissariat zu verkehren. Dieses hatte den .^.achtheil, dass das Kommissariat einestheils mit zu vielen kleinen Einheiten ^im Verkehr stehen musste, und dass anderntheils dieser Verkehr dem Hauptmann zu seinen übrigen Geschäften oblag. Bei der Formation ..l n Bataillone würde dieser Verkehr wie bei der Jnsanterie dem .^uar^.tiermeister zufallen, und sicherlich würde durch dieseu Offizier im Felde .besser für ..Verpflegung und Unterkunft gesorgt werden konnen, als dies gegenwärtig der Fall ist, wo diese Funktionen meist den Fonrieren der ..Kompagnien zufallen , die natürlich nicht die nothige Autorität haben, ^um die Jnteressen ihrer Korps nach Aussen zu wahren.^ Jm Speziellen begründen wir den Gesezesvorschlag wie folgt : Ad Art. 1. Die Stärke der Bataillone betreffend, so ist man

ziemlich allgemein der Ansieht, dass dieselben .^icht mehr als 3 bis 4

.Kompagnien bilden sollen. Dies scheint uns auch in der That die nichtige Mitte zu sein, da diese formation den taktischen Anforderungen entsprechen würde, welche an die Scharfschüzenbataillone gestellt werden.

^Eine Schüzenmasse von 3-400 Mann kann nämlich auch in aufgePoster Gefechtsordnung noch einheitlich kommandirt werden, während bei ^iner grossern Masse bereits Zwisehenl.o.umandos eintreten müssten.

Rach der provisorischen Znsammenstelluug der Schüzenkompagnien in Schüzenbataillone in der gegenwärtigen Armeeeintheilung ergeben sieh ...aus den 78 Kompagnien 15 Sehüzenbataillone zu 4 Kompagnien ^

,,

Zusammen 21 Bataillone.

,, .^

,,

8^ Die Organisation der Scharfsch^enbataillone de.:. Landwehr wird ...iner spätern Zeitperiode, etwa nach dem Uebertritt einer Anzahl Stab.^Offiziere, vorbehalten.

Ad Art. 2. Da es zwekmässig sein dürfte, in das Gesez nur dileitenden Grundsäze aufzunehmen, die Details., wie Zusammensein^ und Rumerirung der Bataillone dagegen einer bundesräthliehen VerOrdnung zu überlassen, so tritt das Gesezproiekt nicht näher in di...

bezüglichen Bestimmungen ein. Als die hauptsächlichsten leitenden Grundsäze betrachten wir aber außer der Bestimmung über die Stärke der Bataillone die Vorschriften, dass sie ans Truppen derselben .Kontingent...klasse, und soweit möglich, aus Truppen desselben Kantons zusammengesezt werden. Eine Mischung von Kompagnien des Auszugs und der .

Reserve im gleichen Bataillon hätte zwar den Vorzug, dass eine Reihe von Kantonen, welche z. B. zwei Auszügen und eine Reservekompagnie stellen, für sich ein Bataillon bilden könnten, während, wenn man ausfchliesslich Auszügen oder Resexvekompagnien vereinigen will, ost mehrere Kantone zur Bildung eines Bataillons in Anspruch genommen werden.

müssen. Gleichwohl geht diese Mischung verschiedener Kontingentsklassen.

in den gleichen taktischen Einheiten nicht an , da sie den Grundsäzen widerstreiten würde, die sonst in der Organisation überall durchgeführt sind, und da es namentlich aus den Unterricht höchst störend einwirken müsste , wenn die einzelnen Kompagnien des Bataillons beim Wieder-

holungskurse desselben eine ungleiche Dienstzeit hätten.

Ad Art. 3. Für den Bataillonsstab haben wir den rednzirten ^tab eines Jnsanterie-Halbbataillons angenommen. Es^ sind nämlich weggelassen : Die Feldprediger, für welche man an die Jnsanteriebataillone gelangen kann, der Fahnenträger, da das Mitsühren einer Bataillonsfahn.^

bei einem Korps, das hauptsächlich auf das Gefecht in aufgelöster Ord-

nung .angewiesen ist, geradezu ein Uebelstand wäre, da für die Bewachung der Fahne immer eine Detaschirung stattsinden müsste , ein Theil der Mannschaft also ansser Gefecht gesezt werden müsste. Ferner sind weggelassen : Der Adjutant^Unterossizier, der Wafseu-Unterosfizier, da dies.^ Stellen bei einem kleinern Bataillon nicht nothwendig sind. Endlich sind auch Schuster, Schneider und Vrosos weggelassen, da die Erfahrung diese Stellen als ziemlich überflüssig herausgestellt hat.

Die Funktionen des Wafsenossiziers können einem Kompagnieoffizier übertragen werden.

Die Vermehrung der Kontingente durch das Personal des Stabes ist demgemäss eine ganz untergeordnete und wird durch die Ueberzähligen mehr als ausgeglichen.

Ad Art. 4. Bezüglich der Art und Weise der Bestellung der Stäbe kann in erster Linie in Frage kommen, ob dieselbe in analoger

^ Weise stattfinden solle , ^ie bei der Jnsanterie , o^er ob z. B. d^ .^omm^ndo^....^ Bataillone ...n Offiziere des ^eneralfiabes oder an ein...

.besonders zu bildende Stabsabtheilung zu übertragen sei. Der Bundes rath muss ^entschieden für die erstere Alternative aussprechen. Soll zwischen dem .Bataillonskommandanten und seinen Untergebenen da....

nothige gegenseitige Vertrauen bestehen, so dars man den Bataillonen nicht fremde Leute als Kommandanten oktro.^ren , sondern diese leztern müssen aus den Bataillonen selbst hervorgehen und dort bereits einen Ruf als tüchtige Kompaniechefs genossen haben. Ohne bedeutende Vermehrung des Generalstabes kann derselbe keine Offiziere sür d^as Kommando taktischer Einheiten entbehren , ein solches Kommando l egt übri^ens auch gar nicht in de.. Ausgabe eines Generalstabsosfiziers. Es müsste bei Verwendung von Genexalstabsossizieren insolge ihrer Befoxdernng u. s. w. ein zu häufiger Wechsel eintreten, so dass die StabsOffiziere nie recht mit der Truppe bekannt würden. Roch wenige r konnten wir uns mit der Kreirung eines eigenen Schüzenftabes befreunden.

Da die Schaxsschüzen ihrem Wesen nach keine eigentliche Spe^twafse find, so sehlt auch jede innere Berechtigung zur Bilduug eines besondern Stabes. Die Offiziere eines solchen würden der Truppe eben so ferne stehen, als die Generalstabsosfiziere, und es käme noch die Jnkonvenienz hinzu , dass die Kommandanten eines Schüzenstabes entweder nicht in gleicher Weise wie die Offiziere der andern Stäbe besordert werden konnten, oder aber, dass fie nach ihrer Beorderung als eidg. Obersten z. B. keine entsprechende Verwendung mehr fänden.

Einige Schwierigkeiten bietet die Losung der Frage , durch wen

die Wahl der Offiziere der Stäbe stattzufinden habe , ob durch die be-

theiligteu Kantone oder durch den Bundesrath. Wir müssen uns für ledere Alternative ausspreehen. Der Art. 27 der schweizerischen Militär^.

organisation stellt zwar als Regel aus, dass die Offiziere und Unterossifere der taktischen Einheiten nach den Bestimmungen der Militärgeseze ihres Kantons ernannt und befordert werden sollen . allein diese Gesezesbestimmung hatte wohl noch nicht die Zusammensezung von taktischen Einheiten aus Truppen verschiedener Kantone im Auge, und zndem stellt sie den Grundsaz auch nicht so absolut hin. dass die Ausstellung einer

speziellen Vorschrist für die ...^charfschüzenbataillone damit in Widerspruch geratheu würde. Konstitutiouelle Bedenken gegen die Wahl durch den Bundesrath liegen heute eben so wenig vor wie damals , als beim Exlass der schweizerischen Militärorganisation ^sehon die Moglichkeit einer Ausnahme von der Rege^ vorgesehen war.

Für die beantragte Wahl durch den Bundesrath sprechen nun hauptsächlich Zwekmässigkeitsrül.fichten. Da die Jnstruktion der Scharfschüfen Sache des Bundes ist, so muss den Organen desselben in erster .Linie. ein kompetentes Urtheil darüber Anstehen, welche Seharsschüzen-

8^ ^fiziexe sich sur die Wahl zu Stabsoffizieren eignen. Die W.^hl der Stabsoffiziere durch die Kantone wurde namentlich bei denjenigen .^a.taillonen grosse Schwierigkeiten bieten. die aus Kompagnien verschiedener Antone zusammenlest sind. Bei der Wahl des Bataillonschess z. B.

konnten sich die Kantone wohl in den wenigsten Fallen auf den tüeh.tasten Hauptmann vereinigen , und es würde ohne ^weisel das .einzig .molliche Mittet ...,ur Verständigung die Ausstellung eines Turnus sein, nach welchen.. die Kantone abweehslungsweise und nach dem Verhältnis ^es zum Bataillon gestellten Kontingentes zur Wahl der Stabsoffizier..

Schreiten würden. Damit wären nun die grosstmoglichen Uebelständ....

....erfunden, welche selbst die. Zwekmässigkeit der ganzen Organisation in .^rage stellen konnten.

Es würde nämlieh bei einem solchen Turnus nicht ausbleiben, dass der betreffende Danton nur seine eigenen Leute im Auge behielte, und dass dadurch ein oder mehrere Hauptleute übergaben würden, die.

Sowohl ihrer personlichen Tüchtigkeit, als ihrer Aneiennetät halber ein besseres Anrecht ans Beförderung hätten, eine Versahrungsweise., welche.

jede Autorität und Diseiplin beim Bataillon untergraben müsste.

Endlich erachten wir eine Wahl durch den Bundesrath selbst um so meh.^ sür gerechtfertigt , als dadurch den kantonalen Militärbehörden keine ihrer bisherigen Attribute entzogen werden , sondern es sich .lediglich um die Besezung von durch ein Bundesgesez neu ereirten Stellen handelt.

Der Art. 5 bedarf keiner weitern Erorterung.

^ Ad Art. 6. ^Bei dem Mangel an Merzten war man längst darauf .gefasst , die Zahl der Aerzte der Jnsanterie-Bataillone aus 2 herabzufezen. Rach dem Vorschlage würde dies nur bei 2l Jnsanteriebataillonen geschehen, wobei dann die Scharfschüzen mit ärztlichem Personal versehen .würben, was nach der bisherigen Organisation nicht der ^.all war.

Ad Art.

7.

Keine Bemerkung.

Ad Art. 8 und 9. Die beiden Artikel ordnen die Stellung de.. .

^Materiellen in einlässlieher Weise, und zwar so , dass die. Kantone im ^Wesentlichen keine Mehrbelastung erfahren und jeder weiss, wohin er ^as Materielle zu stellen hat, was bei einer Mobilisation der Armee

.nicht unwichtig ist.

Eine etwelche Mehrbelastung trisst diejenigen Kantone, welche den fourgon und die Korpsausrüstuug zn stellen haben ^ dafür gewinnen jene Kantone zwei Hall.^Eaissons per Kompagnie, sür welche sie gewiss l..ei der .Landwehr Verwendung finden. Uebrigens ist sür die betresfen^den Kantone^eine Erleichterung auch dar.n porgesehen, dass ihnen gestattet ist , statt dem Fourgon einstweilen einen zweispännigen Wagen ^u stellen.

Bnnd^bIatt. ^ahrg. XXII. Bd. III.

76

^ .^eu ist in der Besti.^mu^ der ^orpsausrüstun^ die Stellung .^.

zw..^. zw.^sp..nnigen W..^en ^r Bataillon. Da die sündige Mitgab^ ....m Wa.^n für die Organisation der ....ebensmittel- und Bagage^Trains.

u.nerlasslieh ist, f.^ sahen wir uns genothigt, dies für die Jnsant......^ bereits .ruf administrative^. Wege anzuordnen, und wir glaubten d.^n Anlaß b.enuz.en zu ^sollen, um eine sach.bezügliche ^esezliehe Bestimmung wenigstens fi..r die neugebildeten Scharfschüzenbataillone zu erzielen.

Jndem wir den nachstehenden Gesezentwurf Jhrer Genehmigung empfehlen, bennzen wir den Anlass, Sie, Tit. unserer vollkommene..

Hochachtung zu versichern.

.Bern, den 25. November 1870.

Jm ....amen des schweiz. Bundesrathes,

Der Bnndespräsident:

^.r. .^. Dubs.

De.x Kanzler der Eidgenossenschaft:

S^ie^.

^esezentwurf betreffend

die Organisation der ^charsschuzenbatai^n.^.

Die ..Bundesversammlung

der sch^.^izerisch^n ^idgenoffensehaft, nach Einsicht eines Berichtes und Gesezentwurfes des .Bundesrathe^ ^om .^. November 1.^70, betreffend di... ...^^n.fation von Scharfsch^enbataillonen, besehließt: Art. 1.

Die ^^fsch^nk^...^^^.^^ .^.^ Auszuges und der .^er^ w^d^u in Bataillone .^u je 3 bis 4 Kompagnien sormirt.

^ ^

.

Art. 2.

Die Formation der einzelnen Bataillone ist Sache des Bundes^ rathes. Die taktischen Einheiten Rollen so viel als moglieh aus derselben Kontingentsklasse und aus Truppen desselben Kantons zusammengesezt werden.

Die Rumerirung der Bataillone lie^ ebenfalls dem Bundesrathe .^b.

Art. 3.

Der Stab eines Schüzenba.taillons wird bestellt w^e folgt.^ 1 Major als Ehes des Bataillons, 1 . Aidemajor m.it Hauptmann^.. .^ex Lieuten^.ntsa^ad.

1 .^uartiermeister ,, ,, ,, ,, 1

A^zt

....

,,

,,

....

1 Wagenmeistex, 2 Büchsenmacher.

Art. 4.

Die Offiziere des Stabes wenden v...m Bundesrathe ernannt.

^ür die. Wahl des Majors steht dem .Wafsenchef dex Scharsschu^ füx die Wahl des Arztes dem Oberfeldarzt und für die Wahl de^ Aidemajor^ und des Onartiexmeifters dem .Bataillonsehef und dem Wafsenchef ein Vorsehla^sxeeht zu.

D^ übrige Vexs^nal des St^e^ be^iehn.e.t dex Batailleuses a^ den ihm unterstellten Truppen, mit Ausnahme der Büehsenma.cher,. ^l.el^ .^on den betheiligten Kantonen nach einem vom eid^. Mititärdeparte^ment festzusezend^ Turnus zu stellen sin.d.

.^t.

^.

Die O...^nis^tion der Kompagnie.. bleibt die .^heri^ mit dex^ A^.^n^me, d.^ss .^ Bü^senn.^^er w^^e.^.

Art. 6.

Diejenigen Kantone, welche die Seharssehüzenarzte zu stellen haben, find berechtigt, eine entsprechend^ Zahl von Assistenzärzten weniger zu ...^n. Jnfan^^batai^on^ z^ ^en.

Art. 7.

^

Dex Sold und die Verpflegung des Stabes eines Sehüzenb...-

taillons wird nach Tafel .^Vl der eidg. Milit..rorganisation ausgerichtet.

A^t. ^ Zux Koxpsausrüstuna. eines ^chüzenbatalllons von 4 Kompagnie ^ehoxen :

^

^72 ^.^

2 Ha..be...issons in die Linie,

2 2

,, ,,

,, den Divisionspark, ,, ,, Depotpark,

... Fourgon, sur welehen einstweilen ein zweispänniger Wagen gestellt werden darf, 2 zweispännige Wä^en in die Linien, 1 Büchsenmaeherwerkzeugkiste,

1 Vorrathsbestandtheilkiste, 1 ...^uartiermeisterkiste,

t Feldapotheke,

1 .^mbulaneentornister mit Apotheke, 5 Braneards.

Das Koch- und ^eldgeräthe für den Stab.

^ Für Bataillone von 3 .Kompagnien ist die gleiche Korpsansrüstun^ ^geschrieben, mit der Ausnahme, dass in den Divisionspark und Depotpart nur je. 1 Halbeaissou zu stellen ist.

Art. 9.

Diese Koxpsausrüstung wird gestellt wie folgt : a. Bei Bataillonen von 4 .Kompagnien : Derjenige Danton, welcher die erste Kompagnie ^mit niedrigster ^nmmer) stellt, 2 Halbtissons in die Linie; der Kanton, welcher die zweite Kompagniestel.lt.

2 Halbeaissons in den Divistonspaxk, der Kanton, welcher die dr.itt..

Kompagnie stellt, 2 Halbeaissons in den Depotpark , der Kanton, welcher d^ vierte Kompagnie stellt, den Fourgon, den Wagen und die übrige ^rpsausrüstung.

^ . b. Bei Bataillonen von drei Kompagnien: . Derjenige Kanton, Welcher die erste Kompagnie stellt, 2 Halbeaissons in die Linie; derjenige Kanton, welcher die zweite Kompagnie stellt, 2 Halbeaissons, davon eines in den Divisions.. und eines in den Depotpark; derseni^ .Danton, welcher die dritte Kompagnie stellt, den Fourgon, die Wägen

rind die übrige Korpsansrüstnng.

^

Die ..^serdemiethe für Bespannung der zwei Wägen trägt der Bund.

. ^

Art. 10.

Der Bundesrath ist mit der Vollziehung und Bekanntmachung

dieses Gesezes beauftragt.

873

#ST#

Botschaft des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend Beschäftigung von .hindern in Fabriken.

(Vom 30. November 1870.)

Tit. l

^

Die öffentliche Aufmerksamkeit wurde zuerst in E n g l a n d , den..

in der. Grossindustrie am frühesten und am stärksten entwikelten Lande, auf Missbräuche gelenkt, welche bei der Anwendung der Arbeit von Rindern in Fabriken und Kohlenbergwerken stattfanden. Jn Folge der lebhaften klagen, welche über solche Missstände laut wurden, sezte das englische Parlament schon zu Ansang der 1830er Jahre eine besondere Untersuehungskommission nieder, um die Lage der zur Arbeit in Bergwerken und Fabriken verwendeten Binder zu prüfen. Diese Untersuchung brachte zum Theil emporende Missbräuche zu Tag. Eine grosse Anzahl von Bindern wurde in viel zu jugendlichem Alter, eine grosse Anzahl ohne allen Unterricht zu geniessen zu den härtesten Arbeiten verwendet, in Werkstätten, weiche nieht mit den erforderlichen Sehuzwehren gegen gefährliche Maschinen versehen waren , und nicht selten in Anstalten, welche zur Fabrikation gesundheitsschädlicher Substanzen sieh bedienten.

Vielf.....h wurde ihnen selbst der nothige Sehlaf durch Nachtarbeit . entzogen und dieselben insbesondere in .Kohlenbergwerken zu Arbeit in Stellungen gezwungen, durch welche sie. korperlich verkrüppelten.

Jn demselben Verhältnisse, in welchem solche Missstände in den Etablissementen der verschiedenen Jndustriezweige ans Lieht gezogen wu-den, begann das englische Parlament dieselben in das Bereich seine...

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Organisation der Scharfschüzenbataillone. (Vom 25 November 1870.)

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1870

Année Anno Band

3

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53

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.12.1870

Date Data Seite

861-873

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10 006 717

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