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Bericht und Antrag des

.Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend den

.Vollzug der Einbürgerung der .heimatlosen in den Kantonen Hessin, .Waadt und .Wallis.

(Vom 3. Dezember 1870.)

Tit..

Am 22. Juli 1868 fasste die Bundesversammlung bei Anlass der Prüfung des Geschäftsberichtes folgenden Besehluss:

,,Der Bundesrath wird eingeladen, bei denjenigen Kantonen, "welche dem Bundesgeseze vom 3. Dezember l 850, betressend die ...Einbürgerung der Heimatlosen, bis anhin nur eine unvollständige "Vollziehung gegeben haben, mit allem Rachdruke dahin zu wirken,.

,,dass sie die Einbürgerung der Heimatlosen und Tolerirten späte,,stens vor dem 1. Januar 1870 vornehmen."

Wir ermangelten nicht, die wesentlich in Betracht kommenden Kantone H e s s i n , W a a d t und Wallis mit besonderm Raehdrnke zu mahnen. Der damalige Stand der Sache charakterisirte sich in der Weise, dass noch keiner dieser Kantone ein Gesez hatte, um dem Austrage der Bundesversammlung entsprechen zu konnen , und dass nicht ....loss der Rest des Jahres t8l..8, sondern auch noch der grosste Theil des Jahres 1869 zu zahlreichen und sehr weitläufigen Korrespondenzen und zu mündlichen Verhandlungen nothig war , um die Behorden der

Tefsin und Wailis zu überzeugen, dass ihre bestehenden Geseze m..ht genügen.

Zur Zeit der Abfassung des Geschäftsberichtes pro 1868 (Frühjahr 1.^9) konnten wir daher wohl einsehen , dass es auch bei dem besten Dillen nicht mogl.ch sein werde , diese Angelegenheit auf den Termin p^n t. Januar l870zn beendigen, und wir ermangelten desshalb nicht,

i.. dem Geschäftsberichte für 1868 ansdrüklich da.raus ausmerksam zu ..^a.hen.

Die Kommission fand jedoch , dass ein .autwortlich wäre und jahr 1870 angesehen direkt zum Voll^uge sehreiten habe.

des Nationalrathes ^ur Vrüsung dieses Berichtes längeres Zusehen von Seite des Bundes unver^.

dass somit nach unbenu^tem Ablauf der auf ReuFrist der .^all vorliege, wo die Bundesautorität der von den Kantonen versäumten Aufgabe ^u

Aus den Antrag dieser kommission verkarste daher die BundesVersammlung am 24. Juli 1869 ihre Einladung an den Bundesrath, mdem si.^ ihn einlud, sosern die Vollziehung der Einbürgerung bis l. Januar 1870 nicht vollständig ..aehgeweisen sei, der Bundesversammlung Bericht und Vorschlag einzubringen, in welcher Weise die noch im ^ükstau^e befindlichen Antone abhalten seien, den Vorschriften des ^ese^es eine sofortige vollständige Vollziehung zu geben.

Als dieser Beschluß gesasst wurde, war ^es Monates Juli 1869 herangekommen.

schon^ beinahe das Ende

Die betheiligten Kantone hätten also im Verlaufe von 5 Monaten Arbeiten von grossem Umsange beendigen sollen. Wir verhehlen keines^ ^egs, dass es uns schon damals absolut uumoglich schien, den Erwar..ungeu der Bundesversammlung genügen zu kounen. Man kann .u..^ bedenklich beifügen,^ dass es selbst dann uumoglich gewesen wäre, wenn damals die erforderlichen Geseze bereits bestanden hätten. Wer eine solche Aufgabe schon auszufuhren hatte, wird dieses zugeben, und zwar ...m so unbedenklicher, als jeder der drei^ Kantone eine sehr grosse Zahl von Versoneu einzubürgern und dabei noch Anstände verschiedener Art ..mt einzelnen Gemeinden, n.it andern Kantonen oder andern Staaten zu ordnen hat, deren Beorderung gar nicht in seiner Macht liegt.

.. Wir säumten indess nicht, den Austrag vom 24. Juli 1869 in den Drängendsten formen den genannten Kantonen zur Kenntniss zu bringen ...nd sie ernstlich au^usordern, das Moglichste zu thun, um den Erwartnngen der Bundesversammlung zu genügen. Verschiedene Mahnungen nnd erläuternde , sa.sche G^sichtsvn..k..e berichtigende Korrespondenzen folgen sich, und am Ende des Jahres war man ungefähr so weit ^ als es si^.h erwarten liess.

^ .

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Was nämlich den Kanton T e s s i n betrisst,^so bestand im Juli 1869 noch kein kantonales Gesez. Die dortigen Behörden waren immer noch. der Ansicht, .dass ein solches nicht ^nothig sei. Die Korrespondenz darüber,. dass die Rechtsstellung der verschiedenen Klassen der in Frage kommenden Bersonen in den mancherlei andern Gesezen , welche auf sie bezogen werden konnten, nicht genügend geordnet sei, hatte allerdings schon. lange gedauert.. Allein wir mussten doch den. au.hatnr e.^ altera pars sein Recht lassen und auch unsererseits der korrespondenzweise geführten Diskussion in alle Details folgen. Diese Korrespondenz war nun im Jnli 1869 so weit vorgerütt, dass wir, anch abgesehen von dem Beschlusse der Bundesversammlung, dieselbe mit einer bestimmten ^ersügung hatten ersezen, resp. die Vollmacht der Bundesversammlung da.,u hätten einholen müssen. Die Regierung von Hessin .erklärte dann aber im Oktobe.r 1869, dass sie sieh nun überzeugt habe, dass ohne eine radikale Reform der kantonalen Gesezgebung es nicht moglieh sei, die Schwierigkeiten^ vollkommen zu heben, ^ie einer richtigen Vollziehung des Bundesgesezes in der kantonalen Gesezgebung entgegenstehen. Es wurde auch in der That sogleich der Entwnrs eines kantonalen Gesezes bearbeitet, in Korrespode.^en mit uns besprochen und am 9. Dezember 1869 vom Grossen Rathe des Kantons Tesiin votirt. Mit diesem Resultate glaubten wir uns für das Jahr l869 befriedigt erklären zu können , zumal von einer Vollziehung dieses Gesezes vom 1l. bis. 31. Dezember natürlich nicht die Rede sein konnte. Wir haben in unserm Geschäftsbericht pro 1869 diese Thatsaeheu mitgetheilt und gefunden, es dürsten dieselben einen speziellen Bericht wohl entbehrlich machen. ^ Jm Kanton W a a d t wurde die Auslösung der^ Corporation vaudo^e und die Einbürgerung der Mitglieder derselben durch deren Einkauf in eine einzige Gemeinde lebhaft betrieben. Ein Vertrag mit der Gemeinde .Lütr.^ wurde ernstlich beraten und entworfen, ^auch endlieh nach langen und minutiösen Verhandlungen unter Ratisikationsvorbehalt unterzeichnet. .

Man hoffte allgemein, es würde der Kauton Waadt (wie die Behörden es auch lebhaft wünschten) mit dieser Operation die Erwartungen der Bundesversammlung ersüllen können. Allein einige Bürger von Lütr^ waren anderer Meinung, sie vereitelten diese Hoffnung, indem sie
die zahlreichen Gegner des Vertrages uuterstüzten und so die Verwersung desselben dureh die Gemeindeversammlung erzielten. Dieses geschah nnmittelbar vor der Rovembersizung des Grossen Rathes, in welcher die Ratifikation von Seite des Staates ausgesprochen werden sollte.

Da nun aber die mitkoutrahirende Gemeinde ihre Zustimmung verweigert hatte und der .^taatsrath dem Grossen .)..athe keine andere Vorlage machen konnte, so war dieser auch nieht in der Lage, einen entscheidenden Beschluss zu fassen. Es erhielt aber der Staatsrath den Austrag, sosort mit einer andern Gemeinde in Unterhandlung zu treten , deren

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Resultat wir auch nach Abl.aus des Termines vom l. Januar 1870 abwarten zu sollen glaubten.

Betreffend den Danton W a l l i s , so hatte der Trosse Rath in einer Simung vom 7. Mai 1869 den Entwurf eines kantonalen Geezes^dem wir unsere Approbation gegeben hatten, angenommen, aber s unterlag derselbe^ der verfassungsmässigen doppelten Berathung, die^ .n November 1869 stattfinden sollte und anch wirklich stattgesunden hat.

.^ir wussten auch, dass im Oktober Listen der einzubürgernden Personen ufgenommen un^ dass die nothigen Porarbeiten einem besondern Komnssär übergeben worden waren, wir konnten also vermuthen, dass das ^esez auch in zweiter Beratung angenommen und sofort in Vollziehung .^er^e ges^t werden. Es war also kein Grund vorhanden, diese Opeatiou .mit einer eidgeuossischeu Intervention zu unterbrechen, obschon sie

nt dem 1. Januar 1870 unmoglich beendigt sein konnte.

So standen die Sachen, als der von der Bundesversammlung eineräumte Termin vom 1. Januar 1870 eintrat. Es schien uns nun

..irklieh nicht gerechtfertigt , die Tätigkeit der kantonalen Behorden zu

urchbreehen und für ^ie Julisession einen Antrag einzubringen , wie iese Kantone abzuhalten seien, das Bundesgesez ^sofort zu vollziehen, nmal wir fanden, ^ie Art, wie sie die Sache an die Hand genommen, ^i den Verhältnissen jeden Kantons angemessen und es liege desshall^ ^in Rothstand vor, der zu einem so energischen ^Eingriffe in die Kantonal..uveränität, wie die Suspension der kantonalen Gese^bung und Beorden wäre, drängen .vürde. Wir hofften darinn auch, es würde eine ^mmarisehe Darstellung im Geschäftsberichte genügen, um die Bundes^ ersammluug zu überzeugen, dass alle drei Kantone, wenn auch z.. lange ..gernd, jezt ernstlich beflissen sind, dem Bundesgese^e unpassende Voll-.

.ehuug zu verschaffen , und es .verde desshalb auch eiue nähere Dar- .

^guug der Sachlage zum beweise dieser Thatsaehe in einen. besonderu erichte nicht nothig sein.

Die Kommission des Ständerathes fand indessen, wir geben uns optimistischen Anschauungen hin , und sügte bei , es scheinen die erahnten drei Kantone alle Mahnungen und Drohnngen mit unerschütlichem Gleiehmuthe hinzunehmen und darauf zu vertrauen, man beüge sich nur mit Worten und lasse die Drohungen nie zur Tl..at rden.

Die Bundesversammlung besehloss daher auf den Antrag dieser

ommissio.. am 18.^ Juli 1870, dass wirken im Postulate vom 24. Juli 869 vorgesehenen besondern .Bericht unfehlbar auf die ordentliche .iutersi^nug ^u erstatten hal.eu, indem^die.thatsächlichen Voranssezungen eses Postulates bei den Kautonen Tessin , Waadt und Wallis eingeeten seien. mit andern Worten, wir sollen nun Bericht erstatten, in

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welcher Weise die genannten Kantone anzuhalten seien, dem Bundesgeseze sofortige Vollziehung zu perschassen.

Wir genügen diesem Auftrage mit dem gegenwärtigen Berichte, ohne jedoch Anträge über ein neues und ausnahmsweise Verfahren gegen genannte Kantone damit zu verbinden, .oeil mir ein solches An-

gesichts der jezt geregelten geglichen Anstände und Angesichts der be-

gonnenen und ernstlich betriebenen ......ollziehungsarbeiten weder nothig noch billig erachten.

Wir hossen, dass Sie unsere Ansicht theilen werden, nachdem Sie r.on den folgenden Mitteilungen über den gegenwärtigen Stand dieser Angelegenheit werden Kenntniss genommen haben.

T e s si n. Wir habe^ bereits erwähnt, dass der Grosse Rath dieses Kantons am 1l. Dezember 186..) ein neues Gesez erlassen habe. Dessen wesentlicher Jnhalt ist in unserm Geschästsberichte pro l 869 reproduzirt Borden. Es ist dasselbe nach unsern Wünschen anssührlich redigirt worden, damit auch verschieden... zerstreute Vorschriften in dem gleichen Geseze vereint seien, womit dessen Gebrauch und Anwendung erleichtert ^wird. Wir erinnern hier nur noch daran, dass dieses Gesez in Art. 17 vorschreibt, es müssen alle Heimatlosen, aus welche es Anwendung finde, im .Lause des J a h r e s 1870 e i n g e b ü r g e r t w e r d e n .

Am 11. Mai 1870 erliess dann der ..^taatsrath die ihm übertragene Vollziehungsperordnung , die uns mitgetheilt wurde und unsere Genehmigung erhalten hat.

Jn Folge dessen wurden von dem tessinischen Departement des Jnnern sämmtlichen Gemeinden mit Zirkular vom 21. Mai 1870 gedrnl.te Formulare sur alle Klassen von Personen , welche im Geseze .n Uebereinstimmung mit dem Bundesgeseze vorgesehen sind, mitgetheilt,

damit dieselben ausgefüllt und bis zum I.^ .^nni mit allen bezüglichen

Ausschlüssen und Akten dem genannten Departemente wieder eingeschikt werden.

Dieser Termin konnte sreilich nach den. neuesten Berichte der Regierung von Tesstn .^om 14. Oktober 1870 nicht eiugehalteu werden, weil die Gemeinden ^u einer Menge von Einfrageu über die Auslegung des Gesezes und des Regimentes sich veraulasst sahen, und weil über^ haupt viele Gemeinden in der Anwendung des Gesezes schwieriger sich geigten. als erwartet werden konnte. Es musste dessl.alb jener Termin verlängert werden. Jndessen siud dennoch später die ...^pezialliste^ der.art befordert wordeu , dass die Generalliste (zirka 4l)00 Versouen um^ fassen^) an. 5. Oktober im I.'o^ho onciale verosfentli.ht werden konnte, was zu dem Z.veke geschah, damit alle Einzubürgernden, alle Behorden und überhaupt Jedermann allfällige Auslassungen . Ergänzungen und Berichtigungen in. Lause des Monates Oktober anbringen können.

96.^ ^ Der Staatsrath bemerkte noch, dass nach Ablauf dieses Termines ....n der Hand der Liste und der Akten sofort ohne irgend welche Zeit^ersäumniss zur Einbürgerung geschritten und dass, ungeachtet der kolos.salen Arbeit, die gan^e Operation bis Ende ...es Jahres 1870 (w^ das Gesez es vorschreibt) beendigt sein werde. Er fügte desshalb bei, dass eine eidgenosfische Jntervention nicht nur nicht nöthig sei , sondern auch , er spreme es srei aus , jeder Billigkeit und aller .Gerechtigkeit .widersprechend wäre.

Wir konnten nicht umhin, als in unserer .Antwort vom 26. Oktober ^u erklären, dass wir vollkommen befriedigt seien über den gegenwärtigen

Stand der Arbeit. Die Grosse und die ^Wichtigkeit derselben sei uns

^u gut bekannt , als dass wir aus deren Ueberstürzu..g dringen könnten , denn es sei uns nicht daran gelegen, dass die Sache hastig und in ^olge dessen nur mangelhaft erledigt werde, sondern wir streben eine gründliche Erledigung an, die darnm au^.h mit Umsieht und Fleiss betrieben werden müsse.

W a a d t . Es liegen von dem Staatsrathe des Kantons Waadt zwei Berichte vor, vom 3. Juni und 1. Rovember 1870. Darna.h siud neue .Unterhandlungen mit ^en Gemeinden Ber^ und St^. Eroi^ er^ vffnet und durchgeführt worden behufs ^der Einbürgerung der Corpo^ ra^on vaudo^. Rach dem legten Schreiben sollte die ganze Angelegenheit in der gegenwärtigen Siznng des Grossen Rathes (im Lause des Monates Rovember. erledigt werden. Jm Momente der Absassung dieses Berichtes ist indess noch keine Anzeige von der Art der Erledigung gemacht .worden.

Wallis. Am Ende des Jahres 1869 hatten wir noch keine .Kenntniss davon , dass der Grosse Rath des Kantons Wallis das neue Gese^ am 23. November t 869 in zweiter Lesnng angenommen hatte.

^Wir mnssten dasselbe aur 7. Januar 1870 speziell einfordern und erhielteu es am 21. gleichen Monates. Unser Erstaunen war nun allerdings ^ross, als wir ent^ekten, dass Dieses Gesez ganz anders laute, als der von uns genehmigte und in der Maisi^ung in erster Lesung angenommene Entwurf. Es ergab sich, dass gerade die wichtigsten Bestimmungen gestrichen und andere im Widerspru.he mit den. Bnndesgeseze ansgenommen worden waren.

. Schon nach einer vorläufigen Brüsnug saheu wir uns daher am .3l. Januar veranlasse, dasselbe provisorisch zu suspendiren und über einige ^nnkte .^lusknnft zu verlangen.

E^ entspann sieh nnn eine lebhaste Diskussion in schnell sich foi^ pender Korrespondenz, ans welcher sich ergab, dass der Grosse .^ath von Wallis von Gesichtspunkten ausging , die wir gegenüber den. Staatsrathe von Wallis schon vor 10 Jahren bekämpft und als unstatthaft

Bund^blalt. ^ahrg. XXlI. Bd. III.

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^70 erklärt hatten.

Statt sie zu wiederholen, verweisen wir aus das Bun-

desblatt von 1860, ll, S. 64 u. ff. und S. 453. Wir ^klärten daher am 28. Februar 1870 jede weitere Diskussion als geschlossen und traten nun positiv mit dem Begehren aus, dass das Gesez vom 23. Rovembex 1869 so schnell als moglich im Sinne unserer Begehren geändert werden müsse.

Dieses geschah dann endlich am 3. Jnni 1870, indem der Grosse Rath die Änderungen der ersten Redaktion vom Mai 1869 ausbob und ein Gesez annahm, das im Ganzen unsere Zustimmung erhalten kann und jedenfalls gegenüber dem srühern Zustande im Kanton Wallis einen grossen Fortsehritt bildet. Beider ist zwar der Art. 4 ungeachtet unserer srühern Reklamationen noch im Widersprnehe mit dem Bundesgeseze geblieben. allein der Staatsrath von Wallis hat versprochen, die VollZiehung im Sinne des Bundesgesezes anzuordnen, und wir werden nicht ermangeln, unsere Koutrole der Art zu handhaben, dass wir dessen sicher sind.

Jn den Monaten August , September und Oktober wurde dann die Vollziehungsverordnung zu diesem Geseze festgestellt. Raehdem der von dem ^ Departement des Jnnern des Kantons Wallis vorgelegte Entwurs steh als ungenügend erwiesen hatte , wurde ein anderer Entwurf von unserm Justiz- und Vol^eidepartemente bearbeitet, der Mitte Rovember die beidseitige Zustimmung erhalten hat und nun in Anwendung gebracht wird.

Raeh den sestgesezten Terminen muss die Einbürgerung bis 1. April 1871 in den Gemeinden vollzogen sein, und der Staatsrath versichert, alle Vorarbeiten so getroffen zu haben , ...ass dieser Termin eingehalten werden konne.

Angesichts dieser Sachlage und der jedensalls sehr nahe geraten

Erledigung dieser Angelegenheit schlössen wir mit dem

A n t r age : Es sei von diesem Berichte Vormerkung am Brotokoll zu nehmen und dermalen von weiteru Sehlussnahmen zu abstrahiren.

Genehmigen Sie , Tit. , die erneuerte Versicherung unserer vollkommenden Hochachtung.

B e r n , den 3. Dezember l 870.

Jm Ramen des schweizerischen Bundesrathes,.

D e r B u n d e s p r .. s i d e n t :

I^. .^. Dnbs.

Der Kanzler der Eidgenossenschast:

Schiel

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^...chtr^g vom ^. Dezember .1..^.

Mit Schreiben vom 5. Dezember berichtet der ^taatsrath des Kantons W a a d t über das Resultat der Unterhandlungen mit den Gemeinden von Be^ und Ste. Eroix^, die zu keinem befriedigenden Resaltate führten, wesswegen er vorgezogen habe, dem Grossen Rathe auch ein Brojekt über die Verkeilung der Mitglieder der Corporation vandoise an die verschiedenen Gemeinden des Kantons vorzulegen, das er in erster .Linie empfohlen habe. Da aber die Möglichkeit vorhanden gewesen, dass der Grosse Rath dieser Vertheilung unter die Gemeinden die Einbürgerung in die Gemeinde Ste. Eroix^ auch bei erhohter Einkausssumme vorziehen konnte, so habe er demselben auch das Vrojekt dieses Einkaufes vorgelegt, damit diese Behorde mit Sachkenntniss für das eine oder andere Vrojekt sich. entscheiden konne.

Der Grosse Rath habe indessen noch keinen Entscheid gefasst, sondern eine Kommisston zur Vrüfung der Sache niedergeht, die aber noch

nicht berichtet habe, weil die Siznng bis .zum 16. Januar 1871 vertagt worden sei.

Es steht nun zu erwarten, dass diese Behorde im Januar 1871 die Sache erledigen werde., woran zu ^weiseln wir keine Ursache haben.

(Unterschriften wie nebenstehend.)

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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristv erlängerung fur die aargauische Südbahn und die Eisenbahn von Wildegg nach .Lenzburg.

(Vom 3. Dezember 1870.)

. Tit. l Mit Schreiben vom 28. Ropember abhin übermittelt die Regierung

des Kantans Aargau zwei vom 26. gl. Mts. datirte Grossrathsdekrete, durch welche die in deu Konzessionen für die aarganische Südbahn und die Eisenbahn Wildegg Lenzburg , beide datirt vom 27. Wintermonat 1869 , sestgesezten Fristen sür den Beginn der Erdarbeiten ..e. um je zwolf Monate verlängert werden.

Die Regierung stellt das Ansuchen, dass diese Fristverlängerungen, welche durch die gegenwärtigen Zeitverhältnisse nothwendig geniaeht worden seien, auch von der h. Bundesversammlung genehmigi werden mochten.

Judem u.ir Jhnen hiemit die beiden Vorlagen übermitteln, nehmen wir, mit Rüksicht aus die erwähnten, sür die Aussührung neuer Bahnunteruehmungen allerdings sehr ungünstigen Zeitverhältnisse, keinen A.nstand , das gestellte Anstehen zn befürworten , indem wir Jhnen nachfolgende Besehlussentwürse zur Genehmigung empsehlen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht und Antrag des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend den Vollzug der Einbürgerung der Heimatlosen in den Kantonen Tessin, Waadt und Wallis.

(Vom 3. Dezember 1870.)

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Bundesblatt

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In

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Jahr

1870

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

54

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.12.1870

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964-972

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10 006 732

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