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Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. daß der Abonnementspreis für das schweiz. Bundesblatt auch für das Jahr 1871 bIoß Fr. 4 beträgt mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird enthalten . Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes , alle wichtigern Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, gewisse Beschlüsse derselben, und Schlnßnahmen des Bundesrathes über Fragen, welche nicht ...on allgemeiner Bedeutung sind .^ , Auszüge aus den .Verhandlungen der BundesVersammlung und Berichte ihrer kommissionen , serner die von schweizerischen .Konsuln im Auslande eingehenden Bericht , so weit solche für das Publikum von Interesse find, die monatlichen Uebersichlen der Ein.

Aus- und Durchfuhr in der Schweiz, die Uebersichten des Geldanweisungsverkehrs im Jnnern der Schweiz sowohl als .mit Frankreich, Italien, Deutschland, Großbritannien, den Nieder,^ landen , mit Belgien und den .bereinigten Staaten von Nordamerika ^ ferner die monatlichen Uebersichten der Posteinnahmen, so wie des Verkehrs der TelegraphenVerwaltung ,^ endlich Anzeigen von eidgenosstschen und kantonalen Behorden , und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben . Die neu erseheinenden Bundesgeseze, Beschlüsse und Verordnungen, so wie die mit dem Auslande abge^ schlossenen Verträge, die Voranschläge der Bundesbehorden über Einnahmen und Aufgaben, die jährliche eidg. Staatsrechnung, der eidg. Staatskalender, und die in den drei Landessprachen verfaßte Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen haaren.

Bestellungen aus das BundesbIatk konnen das g a n z e Jahr hindurch, und nicht bloß trimester^ oder s e m e s t e r w e i s e , bei allen schwelz. Postämtern .gemacht werden, und es sind diese leztern v e r p f l i c h t e t , die Abonnemente anzunehmen, zu w e l c h e r Z e i t es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Hummern werden den Abonnenten immer und b e f o r d e r l i c h nachgeliefert.

Ganze Jahrgänge des Bundesblatkes , so wie einzelne Hummern desselben , kennen stets von der .Expedition desselben bezogen werden, hingegen hat man

^) S.ehe eidg. GesezsammIung, Band vIII, Seite 890.

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sich für geschlossene .^esezbände an d^ Sekreta.^.. sü- Druks-chen deBundeskanzlei zn wenden.

Alle Reklamationen in Betreff de.^ Bunde.^^ n.üfsen. i... erste^ .^...^ ^ den betreffenden P o s t b ü r e a u ^ , in zwei.^ Lini.^ bei d^ .^pedi^.i.^ d^ Bundestages gemacht werden, und zn^ h-b^ d^ .^eklan.^^..^ spä^esten^ inner drei .........na^en, .^o^ Erscheinen der betreffenden Bunde.^bIa..nu^^e.^ .^der des betreffenden Gesezbegen.^ ^n gerechnet, zu geschehen.

Bern, den 23. Dezember 1870.

Die schweiz. Bn^eskanzIei.

Bekanntmachung.

Die Veröffentlichung des topographischen .^ltlaßes der Schweiz im ^aßstab der Aufnahmen beginnt im Dezember I870. Die erste Lieferung ^enthalt 12 Blätter, worunter achl^ die Umgebung ^on Bern im Maßstab ^on 1 ^ 25.000 und ^ier di.^ Umgebung von ^nterlaken im Maßstab von 1 . 50,000 enthalten.

.^s wird jährlich eine Lieferung von mindestens zwolf Blättern erscheinen.

Der neue A.^las wlrd vom e.idg. Stabsbürean nach den vorhandenen topo..

graphischen Aufnahmen pubIizirt, nachdem diese auf dem Terrain revidirt, vervolI.

ständig^ oder umgearbeitet worden find.

Der Maßstab der Originalaufnahmen bleib. unverändert, und das Terrain ist durch .^iveaukurven dargestellt.

^n den nächsten Lieferungen wird vor Allem die Publikation der Blätter de^ .Kantons Bern fortgesez^ und es erscheinen überdieß Bläser aus dem .Hochgebirge, an deren Verbesserung und Publikation sich der schweizerische Alpenklub betheiligl^.

Der Kommissionsverlag des Werkes ist der Buchhandlung Dalp ^. Schmid) in Bern übertragen.

Die Lieserungen oder die einzelnen Bläser konnen durch alle Buchhandlungen der Schweiz zum preise von .^r. 1 per Blatt bezogen werden.

Bern, den 20. Dezember 1870.

^id^en.^ssisches .^iIi^de^a....^^^.

998 B .e k a n n t m a ....).... n g betreffend

Auswanderung nach der Argentinischen Republik.

Die .^inwanderangskommis^n erläßt Grallsbillele auf den ...on dieser selbst ^emiei^eten Schiffen^ von diesem .^afenplaze bis ins Innere des ..^ndes .

1. ..^edem Einwanderer innert der ^rist von 20 Tagen nach selner Ankunft.

sieh deßhalb zu melden an den Direktor der Einwanderer .^.silo C.^lle Corrien.^ ^.. 8, indem er genügende Beweise tiefert, daß er neu angekommener .^inwan.

derer ist.

2. .^eder Einwanderer oder ^amilie . die sieh schon länger hier aufhalten.

aber dennoch die oben erwähnten Begünstigungen genießen mochten, müssen sich diesfalls schriftlich an die Generalkommission C^lle Reco^u^a ....Ir. .^ melden, um es in der Versammlung, die ^eden Monat zweimal stattfinden wird, zur Be^ ralhung vorzulegen.

^. Solche Billschriften müssen ^amen und Familiennamen de.^ Bittstellers, die Anzahl der ^ersonen. deren .^erkunf^ Auer, Beruf, ob ledig oder verhe^ .ralhet, Beruf^ sowie den Ort enthalten^ wo er bisher beschäftigt war, und endlich den ^inschisfungsplaz, ^amen de^ Schiffe^ den Tag der Ankunft, sowie den ^an.en ^des .^on .ihm pro^ek^irken Bestimmungsort.

4. Einwanderer und deren Familien, die sich schon im Auslande für ein Privatunlernehmen auf einem b^stimm^en Or.e engagirt hatten, sind von diesen Begünstigungen ausgeschlossen.

B u e n o s . . A . ^ r e s , den 2t. Oktober 1870.

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Bekanntmachung.

Auf Ersuchender Großherz.^glich B a d i s c h e n ..^ es andi scha f.^ wird hier unter Bezugnahme auf die in ^er ^ote de.^ .^roßherzoglichen Ministerium^ ^om 5. ...orlgen Monats, ^eroffentlicht im Bunde.^a..ie .I.r^ 4.^, Seite 5^ und o.^ enthaltene Ausführung im Jnieresse der beihei^ig^en Behord.^n und ^riva..en noch.

mals in .^ürze auf folgende ..^unk.^e der im laufenden Jahre in Wirksamkeit ge^ ^retenen bezüglichen b a d i s c h e n G e s e z e aufmerksam gemacht.

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Die polizeilichen Beschränkungen der E h e s c h l i e ß u n g stnd beseitigt. .^s kommen daher die Transcheine (^ekonsens.e), de^en Ausfertigung früher bei ^en

Großherzoglichen Bezirksämtern nachzusuchen war, gänzlich in Wegfall.

Dagegen haben Angehörige des Großherzogthums Baden, welche im Ans..

I a n d e eine .^he schließen wollen, einen . ^ h e v e r k ü n d s c h e i n und d a s ^ h e a u s ^ g e b o i auch in ihrem .^eimathsstaate zu erwirken.

^Zur Aufstellung des ^erkündscheins, d. h. der Beurkundung über die Zu^ Lässigkeit der .^he sowohl in eivilreel..llicher als in osfen.^lich rechtlicher Beziehung, find die Großherzogtichen A m t s g e r i c h t e , zur Vornahme des .^heaufgebots die Bürgermeisterund deren ^er^reter als^Beam^e d e s bürgerlichen Stande

zuständig.

Endlich find die früheren gesetzlichen Bestimmungen, wonach der .Eheschließung in ^er ^..egel der Erwerb des a k t i v e n .Bürg^rech^s in einer Gemeinde des Großherzog^hums vorauf .zu gehen hatte, ausgehoben.

. Aus Vorstehendem ergibt sich, daß die auf .Eheschließung bezüglichen l^in^ gaben von Seite der Beteiligten jeweils zunächst, und zwar zum Behuf der .^r..

langung eines ^erkündscheine^ an da^uge Grvßherzogliche Amtsgericht zu

richten sind, in dessen Bezirk dieselben ihren ständigen Aufenthalt gehabt haben, be^or ste das Großherzog^um verlassen.

Bern, den 1.... Dezember 1870.

Die schweiz. Bnnde.^.^anzllei.

^u^sd) reihung.

Die Stelle eines Unterinstruktors der Scharfschüzen, mit einer sährliben Be^ soldung von ^r. 1^00, wird hiemit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Schweizerbürger, welche sich für diese Stelle zu bewerben gedenken, haben lhre^ Anmeldungen schriftlich und in Begleit der nothigen Zeugnisse über ihre Befähigung und die .^ennlnlß beider Sprachen bis längstens den 3t. Dezember nächsten dem eidg. Militärdepartement einzureichen.

Bern, den 12. Dezember 1870.

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. d e .^ a r .t e .

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1000 Ausschreibung von erledigten Steilen.

(Die Bewerber müssen ihren .Anmeldungen, welche schriftlich und porto.

.frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im ^alIe sein., fernem ..^ird von ihnen gefordert, daß sie ihren ^ a m e n . und außer dem Wohnorte ..n.ch den ^ e i m a ^ o r t deutlich angeben.)

1) B r i e s k a s t e n l e e r e r in Genf.

^ahresbesoldung bei der Ernennung fest..

zusezen. Anmeldung bis zum 29. Dezember 1870 bei der .^reispostdlrektion in Gens.

..^ P o s t k o m m i s in .....euenb ....rg. ..^ahresbesoIdung nach den Bestimmungen des Bundesgesezes vom ^0. .^uli 1858. Anmeldung bis zum 29. Dezember

1870 bei der .^reispostdirektion in ...i.euenburg.

..^ T e l e g r a p h i s t in Mohlin (Aargau).

.^ahresbesoldung ^r. 120, nebst

Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 27. Dezember 1870 bei der Tele^ graphen.^nspektion in Olten.

4)TeIegraphistin.^heinek (St. Gallen). .^ahresbesoldung .^r. ^240, nebst Depeschenproviston. Anmeldung bis zum 27. Dezember 1870 bei der Tele^ graphen^Jnspektion in St. GalIen.

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Jahr

1870

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

54

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.12.1870

Date Data Seite

996-1000

Page Pagina Ref. No

10 006 737

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