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Aus den Verhandlungen der schweiz. Bundesversammlung.

(Vom 4. Juli 1870.)

Die gesezgebenden Räthe der schweiz. Eidgenossenschaft sind au.

porstehenden Tage zur ordentlichen Sommersession in der Bundesstadt zusammengetreten.

Der Nationalrath wurde pou seinem abtretenden Präsidenten, Herrn Landammann l)r. H e e r von Glarns, mit folgender Ansprache erössnet : ,,Meine Herren .

"Als abtretender Präsident dieser Versammlung habe ich noch eine lezte Bflicht zu erfüllen, indem ich Sie bei Jhrem Wiederzusamme..tritt begrüsse und herzlieh willkommen heisse.

,,U..ter den Verhandlungsgegeustanden, welche demnächst JhreThatigkeit in Anspruch nehmen werden , ragt als ganz besonders bedeutsam derjenige Antrag hervor, den der Bundesrath, iu Folge des bekannten Bnndesbeschlnsses , mit Bezug aus eine theilweise Aenderung unseres Grnndgesezes eingebracht hat. Sind anch die Artikel der Verfassung, welche die vorberathende Behorde zu revidiren empfiehlt, nicht besonders Zahlreich , so ist doch nicht zu verkennen , dass wenigstens eiuzelue derselben von grosser und prinzipieller Wichtigkeit sind und eine Weiterbildung unserer bundesstaatlichen Verhältnisse von erheblicher Tragweite

in sieh schliesseu.

,,Die Vornahme einer Versassungs-Revisiou ist in jedem Staate als ein wichtiges und folgenreiches Geschäft anzuerkennen , sie ist es aber in eiuem ganz besondern Masse im B u u d e s staate. Hier wird jede Verfassungsänderung von irgendwie tiefergreisender Bedeutung uothwendig die Grenzlinie iu Frage stellen , welche die Macht der Eentralgewalt und die Besuguiss der Einzelstaaten von einander scheidet, und da seit 70 Jahren unsere politische Eutwiklung beherrscht wird von dem Gegensaze der uuitarischen und der soderalistischeu Anschauungen , so wird jede Bundesrevision geeignet sein, diese alten Gegensäze zu neuem Kampfe ins Feld zu rufen. Freilieh wird dieser Kamps zur Zeit sich.

nur innerhalb ziemlieh enggestekter Grenzen zu bewegen haben.

Ein

961 Föderalismus, der zum reinen Staatenbunde der vorrevolutionären Zeiten zurü^strebte, oder auch uur aus eine Wiederherstellung der Zustände vor

1848 ausgiuge, ist heutzutage wohl ein a l l s e i t i g überwundener

Standpunkt, hinwieder glaube ich, nicht sehr weit zu irren, wenn ich annehme, dass^ auch diejenigen, welche den straffen Einheitsstaat der helvetischen Beriode, mit Vernichtung der Kantone, mit Glossen Vräfektureu nach franzosi.sehem Mnster, anstreben, uur in kleiner Zahl - weun überhaupt .--. uuter uns vorhanden sind. Seit wir im Jahre 1848 einen wirklichen Bundesftaat mit kräftig entwikelten Organen der Eeutralgewalt hergestellt haben , dreht sich wohl der Streit der Meinungen . wesentlich nur um eiu Weniger oder Mehr . weun ich so sagen darf, wesentlich nur darum, ob iu der Ausgestaltung des Begriffes ,,Bnudesstaat^ mehr das Wort B..ud oder mehr das Wort Staat zu betonen sei. Rach welcher Richtuug hin die inneren treibenden Kräfte der ^eit drängen, kann schwerlich zweifelhaft erscheinen^ besondere Rüksehläge vorbehalten , belegen wir uns aus einer Linie , welche immer mehr die Jdee eines Bundes w i r k l i c h souveräner Stände zurük-, diejenige eines souveränen Gesammlstaate.s in den ^Vordergrund treten lässt. Vielerlei Faktoren haben ^u diesem Ergebniss zusammengewirkt.

.,Die helvetische Republik ist einst, ruhmlos und nur von Wenigen beklagt, zusammengebrochen , nieht bloss deshalb . weil der Sprung aus dem reiueu ....^taatenbunde in den Einheitsstaat zu .unvermittelt versucht worden war , sondern wenigstens ebeuso sehr desshalb , weil während ihrer kurzen .Lebensdauer alle Arten von Unheil die Ration nieder..

drükten und der Meinung Vorschub leisteten , dass eine Rükkehr zu den alten Zuständen auch allen diesen unsäglichen Leiden ein Ende machen werde. Die Bundesverfassung von 1848 ist hierin glükliehex gewesen , eine Periode von früher sast unbekannter Prosperität ist ihr zur Seite gegangen, zum Theil allerdings durch sie hervorgerufen und ermöglicht, zum Theil auch ganz unabhängig von der politischen Reugestaltung des .Landes. Die v o l l e Gnnst dieser Verhältnisse ist der neuen, bundesstaatliehen Ordnung der Dinge zu Statten gekommen ; und iu der Tl.at, wenn wir auch Alles dasjenige ausscheiden , was uur zufällig nebenher

giug , so bleibt uns immer noch eiu Rest unmittelbarer glüklicher Er-

gebuisse der neuen Ordnung, . a u f welchen wir, ohne uns der Ruhmredigkeit schuldig zu macheu, mit einem Gesühle gerechten und freudigen

Stolzes zurükbliken dürfen.

,,Seit den grossen Tagen unserer älteren Geschichte hat es wohl keine Zeit gegeben, wo die schweizerische Eidgenossenschaft im europäischen Staatens.^steme eine so geachtete Stellung eingenommen hätte , wie es seit 18^8 der ^all gewesen ist. Es mögen dazu sreilich auch zufällige Umstände , insbesondere die grossen Wandlungen , die jenseits unserer Grenzen vorgegangen sind , das Jhrige da^.... beigetragen haben.

Das

962 Besste aber verdanken wir doeh uns selbst ; dem gehobenen Krastbewusstsein des straffer organisirten ^ Buudesstaates und .der Hebung unserer .nationalen Wehrkraft. Moralisch ist unsere Stel.lung verstärkt worden durch die gesunde , mit den bewegenden Jdeen der Zeit im ^Einklang stehende Entwiklung unserer offentlichen Zustände , iu deuen die grossen

Prinzipien der Freiheit und der Ordnung gleichmässig zur Geltung

kommen , während so viele andere Staaten in stetem Kampfe zwischen denselben herumgeworfen werden , oder wenigstens bas schone Gleichgewieht derselben uieht zu finden vermogen. Uud wenn wir uns einiger^ n.assen vergegenwärtigen, was die Staatsverändernng von 1.^48 uns im Jnnern gebracht hat, so entrollt sieh uns, auch bei flüchtigster Betrachtung , ein reiches und erfreuliches Bild. Dass die Zollschranken im Jnnern des Landes mit e i n e m Schlage fielen. dass an die Stelle des Ehaos ini Münzwesen, in Mass und Gewicht eine einheitliche, allgemein befriedigende Ordnung trat . dass unsere postalischen Verhältnisse unter der Leitung des Bundes eine Entwikelung erfuhren , die sie ohne dieselbe niemals hätten erreichen konnen : das sind Wohlthaten , die das gesammte wirthschastli.he Leben der Ration besrnehtet und ihre

segensreichen Wirkungen bis in die le^te Hütte getragen haben. Und

wer wird es laugnen, doss das grosse und schone Rez von Eisenbahnen, das je^t den schweizerischen Boden bis an den Fuss des Hochgebirges überzieht und bald auch diese Schrauke zu durchbrechen verspricht, einsach eine Unmöglichkeit geblieben wäre , wenn nicht durch den ^ueueu Bund die alte Selbstherrlichkeit der Kantone gebrochen oder wenigstens in gewisse Grenzen zurükgedämmt worden ware . Was ^es aber zu bedeuten hätte. wenn wir, in ^olge einer unglükliehen staatlichen ^.rgauisatio^., aus diese^n Gebiete zurükgeblieben wären . .venu wir kein.e Eisen^ bahnen oder nur ungenügende, zusammenhanglose .^tüke an Eisenbahnen besässen . das bedarf hent^.tage keiner Erorterung n.ehr.

Daueben dars die neue Eidgenossenschaft mit Genugthuung anf diejenigen ..^ehopfungen hinweisen , die sie unmittelbar ins ^eben gerufen oder durch ihre Beihülse erst ermoglieht hat. Während in der polytechnischen Schule einem wichtigen Zweige der W i s s e n s eh a s t eine Stätte von mnslergültiger Art und allgemein anerkannter Bedentnng bereitet worden ist, zeugen die ^trefflichen Heerstrassen, die über einen ..^heil unserer Alpenpässe angelegt worden sind , ^ngen die grossartigen Flusskorrektiouen an unseren schweizerischen Hauptstromen von der Thatkraft des neuen Bundes in der Forderung hochwichtiger m a t e r i e l l e r J n t e r e s s e n .

Und sollten wir die eigentlich politische Wirkung unterschäzen, welche sieh

an die. neue .Ordnung der Dinge angeknüpft hat ^ Eine Fülle wichtiger Grundrechte, die früher vielfach verkümmert waren, ist dem ^ehweizer^ bürger allgemein erst zu .^heil geworden dnrch die Bundesverfassung von 1848 und durch die Rechts- Entwikeluug , welche ihre Gruudsä^ durch die seitherige .^rar^is der Bnndesbehorden ersahren haben. Der

963 .kleine^ Krieg, ^welchen die kantonalen ^onve^änetäten . früher, ^fast imm^er .^.uf kosten des Bürgers, unablässig mit einander führten, .hat seit 1848 anfhoren müssen, weil jezt e.n .oberster ^ Rechter .da ist, der Deinem Jeden .sei..e Schranken anweist und die Widersprüche ^u losen vermag. Auch im ^Verhältniss des einzelnen Bürgers ^ seinem ..Kanton ist eine ties^reisende Wandlung vorgegangen. Während srüher der Spruch der kantonalen Regierung oder des kantonalen Gerichtes das lezte und massgebende Wort darstellte , dem gegenüber auch der Rothschrei des uuter^drükten .Rechtes m a c h t l o s verhallte, hat die neue Eidgenossenschaft einem Jeden eine weitere Jnstan^ eroffnet , ^wo er einen freieren Blik und unbefangenes Urtheil erwarten darf. Für die kantonalen Autori^täten.ist es recht verdriesslich, dass sie dadurch ihrer souveränen MachtVollkommenheit entkleidet sind . für die Freiheit des Einzelnen ist dieses ^Recht der Berufung an die Bundesbehordeu eine der grossten und be^eutsamst..^ Errungenschaften geworden. Gleichwie im Staate Friedrichs des Grossen der Einzelne, gegenüber der absoluten Macht des Herrschers, sich des Bewusstseins getröstete , dass es noch ein Kammergericht in

Berlin gebe , so sühlt sich jezt unter uns jedes gekränkte Recht stark in

dem Gedanken . dass gegeunber lokaler Willkür oder Beschränktheit in der Bnndesst..dt Abhülfe zu finden sei. Dadurch ist der Bund ein Hort der Einzelsreiheit , der mächtige Schirmherr der Schwachen und bis in die. untersten .^..ehiehten des Volkes ein Gegenstand hoffnuugs^ toller Zuversicht geworden.

^ .,Wahrlich. es ist nicht zum Verwundern, wenn Angesichts so vieler Segnungen, welche ans dem E e n t r u m des Staates ausstromen, die alte Starrheit der föderalistischen Gesinnung stch vielfach geu.ildert hat

und häufig geradezu in ihr Gegentheil umzuschlagen ^beginnt. Es ist

einleuchtend, dass, seitdem fast alle g r o s s e n Entscheidungen in der Bundeshauptstadt , ini schweizerischen ^arlameute , stattfinden . seitdem die Beschlüsse der obersten kautoualeu Autoritäten , selbst die Urtheile der Gerichte , einer . Eoutrolle , .unter Umständen eiuer Eorreetur dnreh die Bnndesbehorden unterliegeu, das kantonale Selbstgefühl, der Respekt vor der kantonalen Herrlichkeit , wol,.l auch Sinn und Liebe für das Kleinleben der. Kautone in ^Abnahme ^u kommen droht. ja es besteht wohl, n^enn nicht für den Augenblik, so doch für die Zuknnst, geradezu die Gesahr, dass die Einsieht in das Gute, was wir ans dem Eentrnm empfangen, b l i n d mache sür die andere, nicht minder begründete Einsieht , welchen S eh a z .^ir besten in der reichen und weitgreisenden ^ e l b st v e r w a l t u n g , wie sie in freien Kantonen und sreien Gemeinden sich entwikelt. Namentlich die jüngere Generation in grossen Theilen u^ser^.s Vaterlandes gewohnt .sich je länger je mehr daran, das Heil wesentlich nur vom Gesammtstaat zu erwarten , in den Kautouen hänfig nnr die Hemmschuhe zu erbliken, welche einer gedeihlichen und zeitgemässen Entwiklung der Dinge ^hinderlich seien. Jm h ochsten

^ .

.^4 Jnterefse derer , weichen die Erhaltung der Kantone als lebenssähige Organismen innerhalb eines kräftig entwikelten Gesammtstaates als eine Grundbedinguug uuseres staatliehen Daseins erscheint . wird es liegen, mit aller Krast dahin zu^ wirken, dass jenes Urtheil nicht in der Haltung der kantonalen Gesez^ebungen und Verwaltungen einen allzu begründe-

ten Anhaltspunkt sinde. Das Leben ist stärker als alle Do.^rin ; der

öffentliche Geist einer Zeit hält sich bei Eompeteu.^srageu nicht gerne aus ; er perlaugt, dass gewisse Grundsäze zur Geltung kommen . dass gewisse Justitutionen geschaffen, gewisse Schranken beseitigt werden. w e r .das bes.orgt, das ist ihm eine Frage von sekundärer .Bedeutung. feigen sich die Kantone unfähig oder machtlos, um dem Ruf der Zeit von sieh aus oder durch freie Zusammenwirkung ein Genüge zu thuu, so erwächst sur den Gesammtstaat. nicht bloss die .Versuchung . sondern in Wahrheit auch das Recht und die Bflicht, die Losung der Aufgabe in seine Haud zu nehmen. Einer Ration, die noch Lust und Krast in sich spürt, zu leben und nicht zu verkümmern , wird man aus die Dauer die Zu.^ muthuug nicht stellen dürfen , dass sie in stummer Resignation auf die Befriedigung der Anforderungen der Zeit verzichte, bloss desshalb, weil innerhalb der Schranken einer gegebenen politischen Organisation .sich

das Mittel da^u nicht finden lässt. Jn dieser Ueberzengnng ist ohne

Frage die Wurzel zn suchen , aus welcher der Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1869 hervorgegaugen ist, und es darf als eine erfreuliche Thaisache angeführt werden , dass jener Beschluß un t überaus starken Mehrheiten iu beiden Rätheu gefasst und vom schweizerischen Volke mit fast ungeteilter Befriedigung aufgenommen worden ist. Es ergibt stch daraus, dass überall der W i l l e vorhanden ist , nnserem ^hwei^ri.^n

Vaterlande die Möglichkeit zeitgemässer Entwikinng ^u sieheru . dass auch

wohl die E r k e n n t n i ^ besteht. unsere eigenartige Stellung als kleine Republik inmitten der monarchischen Grossstaateu des Welttheils sei nur moglich und haltbar, wenn wir iu.. jedem Betracht aus der Hohe der Zeit bleiben und nieht , von rüstigereu oder glüklieheren Rebeub^hleru überflügelt , auf die Bedeutung eiuer Sammlung interessanter Anti^nltäten hernntersinken.

,,lleber solche allgemeine leitende Gesichtspunkte wird es freilich leichter sein , sieh zu verständigen . als über die Folgerungen , welche daraus im Einzelnen abzuleiteu sind. ^..ier wird ein mehr oder weniger weites Auseinandergehen der Ansichten nicht zu vermeiden sein und so unangenehm das Wort manchem ^hre klingen mag - nur ein E o m p r o m i ss unter den verschiedenen Meinungen wird ein positives Resultat ^u Stande zu bringen vermögen. Mein aufrichtiger Wuuseh

ist es,. dass die allseitige Einsieht in diese -. vielleicht unliebsame, aber

desshalb nicht weniger unabänderliche --- Sachlage da^u führen moge, dass wir redlich mit einander kämpfen , Jeder einstehend sür das, was ihm das Besste seheint ; dass aber sehliesslich keine Partei das trostlose :

965 ..Alles oder ^ichts^ auf ihre Fahne schreibe ; es wäre damit sicherlich Jemanden zu Danke gehandelt , als Denen, die nichts wollen. Erwägeu wir vielmehr vorurteilslos uud nach besstem Wissen , was zur Stunde dem Vaterlaude zunächst noth thnt, uud bieten wir uus die Hand , um d i e^s e s so bald wie moglich zur Geltung zu bringen.

Manches Andere, was jezt noch , sei .es in den. Räthen , .sei es in der Abstimmung des Volkes und ^er Kau^one, eine Mehrheit nicht auf sich ^u vereinigen vermag , ist ja damit nur für den Augenblik verschoben, ^ und wird sich , sosern eine innere Berechtigung ihm zur Seite steht, mit der Zeit von selber Bahn brechen.

,.Mit diesem Wunsche, der sicherlieh ein frommer ist, von dem ich aber hoffe, dass er nicht ein b l o s s e r ,,srommex Wunsch^ bleiben moge, erkläre ich die ordentliche Sizung des Nationalrathes sür das Jahr

1870 als erossnet.^

Die Bürean^ beider. Räthe wurden bestellt wie folgt :.

1) N a t i o n a l r a t h .

Herr Fridolin A n d e r w e r t , Regierungsrath , von Emmishoseu, iu ^rauenseld.

Vizepräsident: ^, Rudolf Brunn er, Fürsprecher und Gxossrath, von und in Bern.

Stimmenzähler: Herr Joh. Baptist Gaud^, eidg. Oberstlieutenaut, von und in Rappersehw^l (St. Gallen)^ ,, Eharles B a u d , Bataillonskommandant, von

Vräsident:

und iu Apples (Waadt) .

^, ^

Karl Z . ^ r o , Fürsprecher und Grossrath, von und iu Thuu ; ,, J^fe^h A r n o l d , ^andammann und eidg.

Oberst, ^von und in Altdorf.

2) S t ä n d e r a t h . ^ Vräsident: Vizepräsident: Stimmenzähler:

Herr Abraham S t o c k er, eidg. Oberst, von Büron, in ^uzern , ,, Augustin K e l l e r , Regierungsrath, von Sarmenstorf, in Aarau , Herr Jules G r a n d ^ J e a n , eidg. Oberstlieutenant, von Sagne und Brevine, in Ehau^de^.^onds ; ,, Gottlieb R in g i e r , Staatsanwalt, von Zofingen, in Aarau.

96^ Als nengewählt... Mitglieder d e ^ R a t i o n a l r ^ t ^ e s sind erschienen:.

Herr Friedlich B^ü rii, Fürsprecher, von und in Baden (Aargau), gewählt am.. 6. Februar 1870 im 36. ei.^g. Wahlkreise, in

Ersezung des Hrn. Bundesrath Welt i.

,.

Louise R^ambert , Fürspreeher und Grossrath, von Montreu^, ln .Lausanne, gewählt am 6. Februar 1870. im 40. eidg. Wahlkre.ise, an der Stelle des sei. Herrn Bundesrath R usf.....

,, Jnles E ^ t e l , Fürspreeher und. Grossrath, von Veve.^, in Lausanne, vom 40. eidg. Wahlkreise am 10. April. 1870 gewählt an der Stelle des Hrn. Bundesrath^ Presole.

Jm. S^tänd e r ^ a t h e gab^ e^ solgende neue Mitglieder : ^ür Freiburg : Herr Henri S^ehaller, Staatsrath^, von und in Freiburg.

,, Hessin: ,. .Luigi B o l l a , Advokat, von und in Olivone.

(Vom 8. Juli 1870.)

^ie Vereinigte Bundesversammlung hat. die .du.rch den Eintritt. des Herrn Eérésole in den Bundesrath, sowie ^dnrch den Tod der Herren E a r l i n und V i a g e t im Bundesgeriehte entstandenen Luken aus-

gefüllt, indem sie gewählt: als Bnndesriehter :

Hrn. Engine B o r e l, Staatsrath und Ständerath, von und in Reuenburg .

,, ..^aul^ig^, Rationalrath, von St. Ursanne, in Vruntrut , ,, Bundesgeriehtssupple.ant: Hrn. Vietor B e r r i n , Rationalrath, von Baperne, in Lausanne.

Jm^ Konflikte der Regierung .von Freiburg mit dem Bundesrathe wegen Auslieferung wurde beschlossen, diessal.ls eine Kommission nieder^usezen und die Wahl der Mitglieder derselben dem Büreau zu überlassen.

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09.07.1870

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