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Botsch a s t des

.Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung betreffend eine Uebereinkunft mit Bauern wegen anonymen oder

Aktiengesellschaften.

(Vom

1. Dezember 1870.)

Tit. l Am 13. Mai 1869 wurde bei Unterzeichnung der Uebereinkunst, welche an diesem Tage zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Norddeutschen Bunde wegen gegenseitigen Schuhes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst abgeschlossen worden ist, von den beidseitigen Bevollmächtigten eine Vereinbarung unterzeichnet, durch welche die in den beidseitigen Gebieten errichteten Aktiengesellfchaften oder anonymen Gesellschaften als zu Recht bestehend, iubesondere als znm Auftreten vor Gerieht besähigt, anerkannt worden.

Mit Rote vom 8. September abhin hat die in der Schweiz akkreditirte koniglich bayerische Gesandtsehast dem Bundesrathe die Eröffnung gemacht, dass das Münehener Kabinet geneigt wäre, eine ähnliehe Uebereinkunft abzuschliessen, und zwar durch den Austausch übereinstimmender Erklärungen, welche dem Wortlaut der desfallsigen Sehweizeriseh-Rorddeutschen Vereinbarung nachzubilden wären. Zu diesem Behuse legte die Gesandtschast den Entwurf der bayerischerseits auszusertigeuden M i n i s t e r i a l er k l ä r u n g bei, die also lautet:

932 ..Zwischen der Königlich bayerischen Regierung und dem Bundes,,rathe der Schweizerischen Eidgenossenschast ist .hinsichtlich der Verhält,,nisse der Aktiengesellschaften oder anonymen Gesellschaften die nachfolgende Verabredung getrosfen worden.

^ ^die innerhalb der ^ehweiz errich,,Die innerhalb Bayerns, sowie .,teten Aktiengesellschaften oder anonymen Gesellschaften werden gegen,,seitig als zu Recht bestehend, insbesondere als zum Austreten vor ,,Gericht besähigt, anerkannt, foferne die Errichtung nach den Gesezen

,,des Landes, wo die Gesellschaft ihr Domizil hat, gültig .erfolgt ist.

,,Ob und in wie weit eine solche Gesellsehast in den Staaten ,,(Kantonen) des andern Gebietes zam Gewerbs^ oder Geschäftsbetriebe Zugelassen .verden kann, ist ausschliesslich nach den eigenen Gesezen der ,,Staaten, respektive Kantone zu bestimmen.

^Gegenwärtige Verabredung ^ tritt^sofort und für die nämliehe Daner ,,in Kraft, wie ...er am 13. Mai l869 abgeschlossene Handels- und ^Zollvertrag zwischen dem deutschen Zollvereine und der ^ch^eiz.

,,^ur Bestätiguug dessen ist die gegenwärtige Ministerialerklärnng ^ausgefertigt und g.^.gen eine gleichlautende Erklärung des Bundesrathes ,,der Schweizerischen Eidgenossenschaft .....^gewechselt worden.^ ,,Münehen den ....

Znr Begründung des Gesuches sür Abschluss dieser Uebereinkunst bemerkt die Gesandtschast Folgendes : ,,Jn Bauern ist den .^chwei^.risehen Genossensehasteu die rechtliche ..^äl^igteit, vor den diesseitigen Gerichten ihre zivitreehtiehen Ansprühe ,,zu verfolgen, schon bisher Angestanden worden, da hier alle ausländi,,sehen Aktiengesellsehasten oder anonymen Geseltschasten, welche nach den "Gesezen ihres Landes giltig errichtet sind, und sich hierüber ausweisen

,,konnen, bezüglich ihrer juristischen Existenz und der Fähigkeit zum Auf,,treten vor Gerieht, niemals beanstandet werden.

"Dagegen ist es nicht bekannt, ob ein gleiches Versahren in der ,,^chweiz, beziehungsweise in allen Kantonen derselben, gegenüber ba^e^ Arischen Gesellschasten beobachtet wird. Es erseheint daher wünschens,,werth, hierüber eine analoge Znsicherung zu erhalten, wie sie die Eid^Genossenschaft in der Vrotokollar^Uebereiukunft mit dem Norddeutschen ,,Bunde niedergelegt hat, und es wäre der Bayerischen Regierung an,.genehm, diese Zusieherung aus dem Wege einer direkten Verständigung ,,mit dem hohen Schweizerischen Bundesrathe zn erreichen.^

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:

Der Bundesrath nimmt keinen instand, bei Jhnen um die Vollmacht nachzusuchen, eine solche Erklärung mit dem königlich Bayerischen Ministeriuni austauschen zu dürfen.

Die Schweiz hat nicht nur mit dem Norddeutschen Bunde ein...

solche Uebereinkunst abgeschlossen, sondern auch mit andern Staaten.

Die uämlicheu Gründe, welche damals obwalteten, bestehen aneh gegenüber Bauern, daher wir nicht für nothig erachten, unser Gesuch weiter zu begründen.

Es konnte vielleicht die Frage aufgeworfen werden, ob bei dem Eintritt Bayerns in den deutsehen Bund eine gesonderte Uebereinkunft mit diesem Staate noch erforderlich sei.

Man weiss aber zur Stunde noch nicht genau, wie stch die Verhältnisse dieses Staates zum allgemeinen Bunde gestalten. Auch hat der bayerische Gesandte keine Jnstruktionen^ erhalten, welche einen .^ük^ng des frühern Auftrages involviren würden. Sollte später der Abschluss einer solchen besondern Konvention mit Bauern sieh nicht mehr ^ls erforderlich herausstellen, was sich in nächster Zeit ^igen wird, s...

würde der Bundesrath daun^vou seiner Vollmacht einfach keinen Gebrauch u.aehen.

Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 1. Dezember 1870.

Jm ^amen des schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

..l^. .^. Dubs.

Der Kauzler der Eidgenossenschaft:

Schiel.

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Bericht des.

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über die Eingabe des Hrn. Elie Can, betreffend die Aufhebung des Spielhauses in den Badern von Saxon Wallis).

(Vom 2. Dezember 1870.)

Tit. !

Unterm 23. Juli 1870 haben Sie uns eine Eingabe des Hrn.

Elie Ga..., von Saxon,. srüher Advokat und Mitglied des Grossen Rathes des Kontons Wallis, gegenwärtig wohnhast in Genf, betresseno Unterdrükung des Spielhauses in den Bädern von Saigon, znr Beriehterstattung überwiesen.

Wir ermangelten nicht, die Regierung von Wallis zu einer Antwort zu veranlassen, und nachdem dieselbe unserer Einladung entsprochen hat, sin... wir im Falle Jhrem Wnnsche zu entsprechen.

Jn den ersten ......agen des Jahres 1848 machte die Gemeinde Saxon eine Eingabe an die damalige provisorische Regierung d...s Kantons Wallis, worin sie der leztern erofsnete, dass sie dem Hrn. von Sépibus die Bewilligung ertheilt habe, in seinem. Badetablissemente einen sogenannten Cercle des Etrangers zn errichten, um darin Feste, Bälle und Konzerte zu geben und Spiele halten zu konnen, wie sie in ahnliehen Anstalten zn Cutre..Blun bestehen. Die Gemeinde Saigon stente daher das Gesuch, es mochte dieser Konzession die Genehmigung ertheilt werben.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung betreffend eine Uebereinkunft mit Bauern wegen anonymen oder Aktiengesellschaften. (Vom 1. Dezember 1870.)

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Jahr

1870

Année Anno Band

3

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54

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.12.1870

Date Data Seite

931-934

Page Pagina Ref. No

10 006 727

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