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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung nachverzeichneten Materials.

Lieferanten, welche Angebote zu machen wünschen, sind ersucht, die erforderlichen Formulare von der technischen Abteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung zu verlangen, unter gleichzeitiger Bezeichnung der Gruppe, für welche sie Eingaben zu machen gedenken.

Ohne gestelltes Verlangen werden von der Verwaltung nur an die gegenwärtig mit der technischen Abteilung im Vertragsverhältnis stehenden Lieferanten Formulare gesandt.

Die Angebote sind uns verschlossen und mit der Aufschrift ,, A n g e b o t f ü r K r i e g s m a t e r i a l " franko bis zum 25. August einzusenden.

Mitteilungen oder Anfragen, welche der Beantwortung bedürfen, sind der Verwaltung getrennt vom Angebot zu übermachen.

Alle Preise sind franko P a c k u n g und f r e i von a l l e n S p e s e n auf die dem Lieferanten nächstgelegene schweizerische Eisenbahnstation zu stellen.

Rücksendungen von Fackmaterial, sowie von Ausschußwaren, fallen zu Lasten des Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Zeichnungen und Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten alle von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (Garnituren, Sattelbäume, Strickwerk etc.) gratis und franko auf die zunächst gelegene Eisenbahnstation geliefert.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

Gruppe.

I. Gruppe.

n n n n n n n n n n n n n

n n n n n n

II. Gruppe.

it n

n n ft jt n

Bedarf.

14,000 15,000 1,900

-- 14,000 -- 300 600 600 -- 400 -- 100 30 250 100 -- 500 100 600

100 200 200 100 200

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

* Gewehrriemen.

* Leibgurten.

* Faschinenmessertaschen, einfache.

* Faschinenmessertaschen mit zwei Schnallen.

* Bajonettscheideutaschen.

* Bajonettscheiden mit Schlaufen.

» Patrontaschen für Infanterie.

* Patronenbandonlières für Kavallerie.

* Säbelknppel für Kavallerie.

* Sähelkuppel für Train.

* Trommelknppel mit Kniefell.

* Tromcetertaschen.

* Tragriemen für Trompeten.

* Tragriemen für Trommeln.

* Fonriertaschen für Unberittene.

* Fonriertaschen für Berittene.

* Karabinerriemen.

* Revolverfutterale mit Riemen.

* Lederne Schlagbänder.

Modell.

Etuis für Feldstecher.

Ordonnanz vom 24. April 1874, zweite Auflage.

Offiziers-Reitzeuge, i. Qualität, komplett.

Master nnd Zeichnung.

Vollständige Kavallerie-Reitzeuge mit Zäumung.

Artillerie-Unterofflziers-Reitzeuge, komplett.

i> Modell.

Remontensättel.

Trainsättel von brannem Zengleder, nach Modell der Zeichnung vom August 1882 und Modell.

Kavalleriesättel.

Ordonnanz 1853 und Modell.

Englische Kummete mit Kummetriemen.

Zeichnung vom April 1894.

Paar Kummetgeschirre aus angeschwärztem Zengleder.

Zeich nnng vom Mai 1894.

Paar Kammetgeschirre für Vorpferde aas ungeschwärztem Zeugleder.

Gruppe.

II. Gruppe.

n n

n

n

Bedarf.

500 200 -- -- 100 600 600 700

700 400 600 200

n

III. Gruppe.

n

n

50 50 -- -- -- 500 600 700 400 700 700 400 200 456

Gegenstand.

Paar Packtaschen für Kavallerie.

Kochgeschirrfutterale für Kavallerie.

Pferdetornister aus schwarzem Verdeckleder.

Offizierskoffer mit Einsatz.

,, ohne ,, Sattelkisten für Offiziers-ßeitzeuge.

Grundsitze, aufgespannt.

Karabinerholftern, Modell 1893.

Stallhalftern für Kavallerie.

Stallgurten.

Ühergurten.

Paar Packriemen.

Trainpeitschen.

Unterkummete.

Trompeterschnüre.

Mundstückschnüre.

Schnüre für Knfhörner.

Schlagband für lufanterie-Feldweibelsäbel.

Braunmelierte wollene Bivouacdecken.

,, ,, Lazarettdecken.

Pferdedecken für Artillerie.

,, ,, Kavallerie.

Staublappen für Kavallerie, als Taschen eingerichtet.

Staublappen für Artillerie.

Kopfsäcke aus Segeltuch für Kavallerie.

Futtersäcke für Kavallerie.

Kopfsäcke aus Segeltuch für Artillerie.

Fottersäcke für Artillerie.

Brotsäcke.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Modell.

n

Ordonnanz vom24. April 1874 und Modell.

Zeichnung und Modell.

yt

Vorschrift u. Zeichnung vom 20. Mai 1880.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Zeichnung vom April 1894.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

n

Ordonnanz vom 24. April 1874.

n

Ordonnanz vom 24. April 1874 and Modell.

Modell.

» n n n

Muster und Vorschrift.

n

n n

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Ordonnanz überdas Artilleriepferdeputzzeug von 1876, Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Ordonnanz vom 4. Angnst 1893.

Ordonnanz über das Artilleriepferdeputzzeug von 1876.

Modell.

Muster.

Gruppe,

Bedarf.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

III. Gruppe.

78 134 52

Kaffee- und Salzsäcke.

Zwilchschürzen.

filachen für Kequisitionsfuhrwerke, 5,7° lang, 3m breit.

Tränkeimer aus wasserdichtem Segeltuch.

Putzzeugtäschchen aus blauem Segeltuch.

Säbel für berittene Mannschaft.

Faschinenmesser.

Scheiden für Offizierssäbel.

Pioniersäbel.

Säbel für Infanterie-Feldweibel, neues 'Modell 1883 mit Scheide.

Säbelbajonette mit Scheiden für Infanterie-Fonriere und Spielleute.

Soldatenmesser. Modell 1890.

Feldbeile.

amerikanische Beile.

Cornets.

Bügel, kurze.

» lange.

Baßtrompeten.

Althorn B (si b).

Barytons B.

Barytons B (Helikon).

Barytons Es.

Trommel Schäfte (Zargen).

Paar Trommelschlegel aus schwarzem Ebenholz oder braunem Eisenholz.

Striegel aus Stahlblech mit Hnfräumer, für Kavallerie.

Striegel ans verzinntem Stahlblech, für Artillerie.

Hufräumer aus Stahl.

Muster.

n n n

IV. Gruppe.

i» » n n n n n n n n n

n n n B

n n n Tt

n T»

24,OUO

-- -- -- -- -- 15,000 -- -- -- -- -- -- 80

-- ---- --

800 200 200

n

Modell.

Ordonnanz und Modell.

n

n n TI

9l

Ordonnanz n. Zeichnung vom Januar 1891.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

Modell.

Modell und Vorschrift vom 10. Dez. 1877.

n n » n

Modell.

Modell und Vorschrift vom 10. Dez. 1877.

Modell 1884.

Modell 1886.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 nnd Modell.'

Ordonnanz über das Artilleriepferdepntzzeug von 1876 nnd Modell.

Gruppe.

Bedarf.

IV. Gruppe.

900

n

-- 800

n

200 900 900 130 500 500 -- -- -- 445

70 3 4 31 70 41 106 258 48 21 103

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Pferdebürsten, Modell 1884 (Borsten versetzt, im Schnitt Zeichnung und Modell.

gewölbt).

Pferdebürsten für Bemonten, Modell 1884, Borsten n versetzt, im Schnitt gewölbt.

Hufsalbbürsten mit Futteral, für Kavallerie-Pferde- Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 nnd Modell.

pntzzeuge.

Hnfsalbbürsten mit Fntteral, für Artillerie-PferdeOrdonnanz über das Artilleriepferdepntzzenge.

pntzzeng von 1876 nnd Modell.

Hnfsalbbüchsen.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 nnd Modell.

Schwämme.

Muster.

Fonriertaschen-Ausrüstungen.

f) Feldstecher, großes Modell, mit Etui und Schnur.

Modell.

,, kleines Modell (mittelst Auszug und 1t Schraube verstellbar), mit Schnur, ohne Etui.

Bickel.

Muster.

Schaufeln.

* Enchsschwanzsägen.

n gestanzte Kochkessel mit Aufsatz, aus Schwarzblech Ordonnanz vom 22. Februar 1884.

gefertigt nnd verzinnt.

Fleischbretter für Mannschaft.

n ,, ,, Offiziere.

n runde Fleischbretter.

n Vorlegschlösser.

n Wasserkessel.

Äxte.

n Schaumkellen.

rt Anrichtlöffel.

n Holzkellen.

n Fleischmesser.

TJ Fleischgabeln.

n

Gruppe.

IV. Gruppe.

jt

n

V. Gruppe.

Gegenstand.

Bedarf.

16

a

28 19 260 260 28 3 19 3 48 12 44 600 400 400 1000

800

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Bratpfannen mit Deckel und 4 Einsteckfüßen.

Ordonnanz vom 22. Februar 1884.

Kaffeemühlen für Offiziere.

Kaffeemühlen für Mannschaft.

Kaffeekannen mit Seihsäckchen.

Tassen mit Untertassen aus Nickelblech.

Suppenteller.

große Blechbüchsen für Gewürz, kleine ,, ,, n Zuckerbüchsen, große, ovale.

kleine, gevierte.

B Trichter.

-- Wiegemesser.

-- Modell.

Fleischkörbe.

Feldflaschen für Kavallerie.

n Paar Zngstrangen.

Zeichnung vom April 1894.

Paar Anstöße.

» Fonragierstricke.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

hänfene Schnür- Gnrtstücke zu Kavallerie-Sattelgurten, Zeichnung und Muster.

ßevolverschnüre.

Muster.

Gnrtstücke zn Packgurten.

Ordonnanz vom 27. März 1876, ZeichLeitseil-Handstücke.

nung vom Dezember 1880 und Muster.

lange Peitschen für Fahrer.

hänfene Gnrtstücke zu Trainsattelgurten.

Ordonnanz vom 24. April 1874 und Modell.

' Zeichnung vom Dezember 1878 und Halfterstricke.

1 Supplement vom Januar 1880.

Stricke für Bivouacdecken.

Modell.

-- 200 n 500 « 3000 » B e r n , den 31. Jo i 1895.

T ^echnisclie A/bteiluiig' 1er eldg. Kriegsmaterialverwaltung.

668

Ausschreibung.

Es werden hiermit folgende Lieferungen zur Konkurrenz ausgeschrieben:

N N N N N N N

5700 Meter 500 ,, 80 ,, 400 ,, 50 ,, 220 ,, 2400 ,, 180 ,, 100 B 200 ,, 320 ,, 60 ,, 120 ,, 60 ,, 60 " 60 ,,

I.

Exerzierwestentuch, ohne Strich.

dunkelmeliertes Hosentuch.

dunkelgrünes Waffenrocktuch.

dunkelblaues ,, Reithosentuch.

Manteltuch für Radfahrer.

Westentuch für militärischen Vorunterricht.

Hosentuch für .Radfahrer (Diagonal).

Aufschlagtuch, Scharlach, extra fein.

,, m i t Strich.

,, ohne Strich.

karmoisin, mit Strich.

,, ohne Strich.

schwarz, mit Strich.

blau, ,, ,, grün, ,, ,,

II.

N 11600 Meter granen, baumwollenen Futterstoff, croisé.

N 300 ,, rohe Putterleinwand.

450 ,, schwarzes Glanzfntter (Lustrine).

3 ,, graues Glanzfutter für Bereiterblousen.

180 ,, Steifleinwand.

60 ,, Taschendrilch, 160 cm. breit.

20 ,, Flanell für Mäntel der Fortwachen.

2350 ,, Stoff für Arbeitskleider.

150 ,, Drilch für Bereiterwesten.

10800 ,, Passement (schwarz).

300 Gros Steinnußknöpfe.

60 ,, schwarze Beinknöpfe, 18 mm.

110 ,, ,, 16 mm.

" 4 ,, weiße Beinknöpfe.

23 kg. Haften und Ringli.

12 Gros Hosenschnallen.

4 ,, Hosenhaften.

6650 Paar Gurthalterhaken aus Nickel.

N 2550 Stück Signalpfeifen mit Schnur.

III.

2400 Meter weißmetallene Litzen für Gradabzeichen, versilbert.

600 ,, ,, ,, ,, ,, im Feuer vergoldet.

3000 ,, weiße, wollene Litzen für Korporale.

2000 ,, orange, wollene Litzen für Gefreite.

669 N N N N N N N N

3000 Stück Schützenabzeichen für Infanterie.

250 ,, ,, ,, Kavallerie.

300 ,, ,, ,, Genie.

1000 ,, Abzeichen für Distanzenschätzer, versilbert.

100 ,, ,, vergoldet.

250 ,, ,, ,, Meldereiter.

500 ,, Richterabzeichen für Waffenröcke.

500 ,, ,, ,, Westen.

IV.

Mützen für Bereiter.

" " Pferdewärter.r.

Stallschürzen.

Halsbinden für Radfahrer.

Paar Handschuhe ,, ,, ,, Lederstulpen ,, ,, Pelzmützen · für Festungstruppen.

Paar Pelzstiefel ,, Pelzhandschuhe ,, ,,

N N N N N N N N N

60 60 210 80 80 80 18 18 18

N

V.

600 Paar Schäfte für Kavalleriestiefel, Ordonnanz 1893.

VI.

N 60000 Büchsen Schuhfett.

N 5ÜOOO ,, Riemenwichse.

Die Lieferungsbedingungen können schriftlich bei der unterzeichneten Amtsstelle bezogen werden.

Für die mit N bezeichneten Tücher und Gegenstände bestehen Normalmuster, welche bei uns (die Tuchmuster auch bei den kantonalen Bekleidungsanstalten) zur Besichtigung aufgelegt sind. Für alle übrigen Gegenstände dagegen bestehen nur Qualitätsmuster, die aber auf Verlangen von uns abgegeben werden.

Den Angeboten für Lieferungen von Gegenständen dieser letzteren Klasse sind Muster beizulegen, welche in der Qualität den eidg. Qualitätsmustern nicht nachstehen dürfen. Für die Eingaben auf die mit N bezeichneten Gegenstände werden keine .Muster verlangt.

Es werden nur Offerten berücksichtigt, die erwiesenermaßen sich auf Material inländischer Provenienz beziehen.

Eingabetermin: 17. August 1895.

B e r n , den 22. Juli 1895.

Eidg. Oberkriegskommissariat, Abteilung Bekleidungswesen.

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. III.

46

670

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Spengler-, Holzcementbedachungs- und Blitzableitungsarbeiten für ein neues Munitionskontrollgebäude in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift: ,,Angebot für Munitionskontrolle Thun" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 9. August nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 29. Juli 1895.

Die Direktion der eidg. Bauteil.

Stelle-Ausschreibung.

Es ist neuerdings die Stelle eines Revisionsgehülfen des Oberkriegskommissariates zu besetzen.

Diese Stelle wird hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Anfangsbesoldung Fr. 3000.

Anmeldungen für diese Stelle sind dem unterzeichneten Departement bis zum 15. August nächsthin schriftlich einzureichen. Dabei wird bemerkt, daß die Bewerber um die am 24. Mai zur Ausschreibung gelangte Revisionsgehülfenstelle als angemeldet betrachtet werden.

B e r n , den 26. Juli 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Assistenten des eidgenössischen Fabrikinspektors für den I. Kreis mit Sitz in Mollis wird hiermit wegen Demission des bisherigen Inhabers zur Beworbung ausgeschrieben. Die Besoldung beträgt bis auf weiteres Fr. 3000-- 3500 nebst der reglementarischen Reiseentschädigung.

Bewerber haben sich auszuweisen über tüchtige allgemeine Bildung, speciell auch über die Kenntnis der deutschen und französischen Sprache, sowie über mechanisch-technische Ausbildung.

Anmeldungen sind bis zum 21. August 1895 dem unterzeichneten Departement schriftlich einzusenden.

B e r n , den 27. Juli 1895.

Schwelgerisches Industrie- und Landwirtschafts-Departement:

Deucher.

671

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Zollamtsvorstandes beim Hauptzollamt St. Gallen wird hiermit ausgeschrieben.

Anmeldungen sind bis 10. August nächsthin der Zolldirektion in Chur einzusenden.

B e r n , den 30. Juli 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt, Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

, 1) Mandatträger in Genf. Anmeldung bis zum 13. August 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Biglen (Bern). Anmeldung bis zum 13. August 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Unterbureauchef beim HauptpostAnmeldung bis zum 13. August bureau Basel.

1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Packerchef in Basel.

5) Packer und Briefträger in Willisau (Luzern). Anmeldung bis zum 13. August 1895 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

6) Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 13. August 1895 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Briefträger in Ebnat-Kappel. Anmeldung bis zum 13. August 1895 bei der .Kreispostdirektion in St. Gallen.

1) Posthalter in Satigny (Genf). Anmeldung bis zum 6. August 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postablagehalter und Briefträger in Granges de Château-d'Oex (Waadt).

Anmeldung bis zum 6. August 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Postcommis in Pruntrut. Anmeldung bis zum 6. August 1895 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

672 4) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 6. August 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Posthalter in Oftringen (Aargau). Anmeldung bis zum 6. August 1895 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

Anmeldung bis zum 6. August 6) Postcommis ia Willisau (Luzern).

1895 bei der Kreispostdirektiou in 7) Briefträger in Kriens (Luzern).

Luzern.

8) Postpacker und Wagenwäschen beim Anmeldung bis zum 6. August Hauptpostbureau Zürich.

1895 bei der Kreispostdirektion 9) Briefträger in Neftenbach (Zürich). in Zürich.

10) Postbote in Heiden. Anmeldung bis zum 6. August 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Galleu.

11) Postcommis in Davos-Platz. Anmeldung bis zum 6. August 1895 bei der Kreispostdirektion in Chur.

12) Postpacker beim Hauptpostbureau Bellinzona. Anmeldung bis zum 6. August 1895 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

13) Telegraphist in Satigny (Genf ). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Dopeschenprovision. Anmeldung bis zum 3. August 1895 bei der Telegrapheniuspektion in Lausanne.

14) Telegraphist in Noville (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschen provision. Anmeldung bis zürn 3. August 1895 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

15) Telegraphist in Aarau. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 3. August 1895 bei der TelegraphenInspektion in Ölten.

Bedeutende Preisermässigung.

(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Heranagegeben und redigiert von A. Furrer, unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundesverwaltung.

3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Franeke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 31.

Bern, den 31. Juli 4895.

I. Allgemeines.

505. (3IA»5") Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung gur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 23. Juli 1895 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu: l fl. österr. W. = 2,0740 Franken.

II. Réglemente und Tarif vor Schriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

506. ( /9s) Lieferfristverlängerung während der Dauer des eidgenössischen Schützenfestes in Winterthur.

8I

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der h, schweizerische Bundesrat mit Rücksicht auf die während des diesjährigen eidgenössischen Schützenfestes in Winterthur bestehenden außergewöhnlichen Verkehrsverhältnisse in Anwendung von § 69 des schweizerischen Transportreglementes der Schweizerischen Nordostbahn eine dreitägige Zuschlagsfrist bewilligt hat für Frachtgüter, welche in der Zeit vom 28. Juli bis 8. August 1895 folgende Linien berühren: 233

Zürich - Glarus, Zürich - Luzern, Aarau - Zürich -Winterthur- Romanshorn, Brugg-Basel, Bülach-Winterthur, Winterthur-Singen und Winterthur-Schaffhausen.

Zürich, den 27. Juli 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

III, Personen- undGepäckverkehr..

-A. Schweizerischer Verkehr.

507. (81/9B) Tarif für den internen Personen- und Gepäckverkehr der Bötzbergbahn, vom i. August 1892. Ergänzung.

Mit 1. August 1895 wird die Umtauschbarkeit der zur Hinfahrt benutzten Retourbillete der Bötzbergbahn gegen ßillete einfacher Fahrt zur Rückreise auf der entsprechenden Strecke der badischen Bahn auf die folgenden Relationen ausgedehnt: Rheinfelden -- Stein-Säckingen nnd umgekehrt, Rheinfelden -- Laufenburg nnd umgekehrt, und Stein-Säckingen -- Laufenburg und umgekehrt.

Ebenso können die Retourbillete für die obigen Relationen im Lokalverkehr der badischen Bahn gegen Billete einfacher Fahrt zur Rückfahrt auf der entsprechenden Strecke der Bötzbergbahn auf unsern Stationen ausgetauscht werden.

Zürich, den 30. Juli 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

608. (81/»6) Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck zwischen den Stationen der Emmenthalbahn einerseits und denjenigen der Langenthal-Huttwil-Bahn und der Huttwil-Wolhusen-Bahn anderseits.

Mit dem 15. August 1895 tritt für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck zwischen den Stationen der E B einerseits und denjenigen der L H B und H W B anderseits ein nener Tarif in Kraft. Durch diesen Tarif wird die Abteilung ,,A. Personentarif L E B -- E B" auf Seite 6--8 des Personen- und Gepäcktarifs L H B -- E B, J S und J N vom 15. März 1890 aufgehoben und ersetzt, wodurch dieser Tarif vollständig hinfällig wird.

Burgdorf, den 30. Juli 1895.

Direktion der Emmenthalbahn.

234

509. (81/B5) Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement im internen und direkten schweizerischen Verkehr, vom i. Mai 1891. Nachtrag III.

Zum vorstehend genannten Tarif tritt mit 15. August ein Nachtrag III in Kraft, welcher Ergänzungen und eine Änderung enthält.

Luzern, den 28. Juli 1895.

Direktion der Gotthardbahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

B. Verkehr mit dem Auslande.

81

510. ( /95) Englisch-schweizerischer Personen- und Gepäckverkehr via Delle.

Mit sofortiger Gültigkeit treten für die Beförderung von Reisenden und Gepäck zwischen Interlaken (Bahnhof oder Thunersee) und London über Thun-Bern-Delle-Laon oder unigekehrt folgende Taxen in Kraft: Einfache Fahrt.

Gepäck I.

II.

per 10 kg.

Fr. 139. 35 99. 35 6. 25 Bern, den 30. Juli 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

31

511. ( /95) Camionnagetari der Schweigerischen Centralbahn, vom i. April 1885.

Kündigung.

Der obenerwähnte Camionnagetarif wird auf den 31. Oktober 1895 gekündet.

An dessen Stelle tritt ein neuer Camionnagetarif, über dessen Inkraftsetzung besondere Publikation erfolgen wird.

Basel, den 29. Juli 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

512. (31/96Ì Interner Gütertarif der Eisenbahn Bière-Apples-Morges, vom 1. Juli 1895. Nachtrag I.

Zum obgenannten Tarif tritt am 15 August 1895 der Nachtrag I in Kraft. Derselbe enthält einen Ausnahmetarif für den Transport von Milch im Abonnement.

Bern, den 27. Juli 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

235

( 31 /95Ì Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. Anhang für Bouveret transit, Vallorbes transit, Genève loco und transit, Verrières transit, Lode transit und Delie transit, vom I. Dezember 1891. Kündung.

Der obgenannte Anhang tritt am 81. Oktober 1895 außer Kraft. Über den an dessen Stelle tretenden neuen Anhang wird s. Z. besondere Publikation erfolgen.

Bern, dea 25. Juli 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

513.

B. Verkehr mit dem Auslande.

(.81/95) Teil IV, Heft 2, der österreichisch ungarisch-schweizerischen Gütertarife vom i. Juni '1894. Ergänzung des Anhanges.

Der Anhang zu diesem Tarif, enthaltend die Kursdifferenzen, ist wie folgt zu ergänzen: Auf Seite 5 sind die Stationen Gradée und Uj Gradiska mit den für Bosna-Brod gültigen Kursdifferenzen einzustellen.

Auf Seite 6 hat die Überschrift zn lauten: ,, Borke, nicht zerkleinert und zerkleinert" (Seite 39--49 des Tarifes und Seite 7--14 des Nachtrages I).

Zürich, den 26. Juli 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

514.

515. (31/95) Ausnahmetarif für Zucker Ungarn -- Schweiz. Aenderung des Anhanges.

Mit Bezugnahme auf unsere Publikation Nr. 486 in Nr. 29 des Publikationsorganes vom 17. Juli 1895 bringen wir zur Kenntnis, daß die im Anhang zum Ausnahmetarif für Zucker aus Ungarn nach der Schweiz vom 1. August 1895 enthaltenen Kursdifferenzen bis auf weiteres im doppelten (nicht im einfachen) Betrag von den Frachtsätzen abgezogen werden.

Zürich, den 25. Juli 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

516. (31/95) Gütertarif Basel S C B -- Badische Bahnen, Bodenseeuferstationen und Station Friedrichsfeld der Main-NeckarBahn.

unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung in Nr. 29 des Publikationsorgans vom 17. Juli 1895, Ziffer 489, bringen wir zur Kenntnis, daß der obgenannte Tarif erst am 15. August 1895 in Kraft tritt.

236

Soweit derselbe Taxerhöhungen aufweist, bleiben die seitherigen billigeren Sätze noch bis 1. Oktober 1895 in Kraft. Die direkte Abfertigung von Gütern zwischen Basel S C B und Lindau kann vom 15. August 1895 an nur noch auf Grund des bayrisch-schweizerisch-elsässisch-südbadischen Gütertarifs stattfinden.

Basel, den 29. Juli 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

517. ( 81 /96) Gütertarif Basel S C B -- badische Bahnen, Bodenseeuferstationen und Main-Neckar-Bahn, vom i. Juli 1890.

Aufhebung von Taxen.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Linie Stahringen -- Überlingen, welche voraussichtlich am 15. August 1895 erfolgen wird, werden die Frachtsätze für die Bodenseeuferstationen Bodmann, Ludwigshafen a/See, Sipplingen und Überlingen aufgehoben.

Die an deren Stelle tretenden neuen Sätze für.die gleichnamigen Eisenbahnstationen Ludwigshafen a/See, Sipplingen und Überlingen werden später bekannt gegeben.

Die Taxen für die Bodenseeuferstation Bodmann werden ohne Ersatz aufgehoben. Soweit Frachterhöhungen eintreten, bleiben die bisherigen Frachtsätze noch bis 1. September 1895 in Kraft.

Basel, den 26. Juli 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

( 81 /9s) Transittarif für Getreide, Baumwolle etc. Mannheim, Ludwigshafen etc. -- Ostschweiz, vom i. März 1887. Kündigung.

Wir kündigen hiermit den Transittarif für Getreide, rohe Baumwolle etc.

ab den Rhein- und Main-Umschlagsstationen nach den Stationen der Nordostbahn, Vereinigten Schweizerbahnen, Tößthalbahn und Sihlthalbahn, vom 1. März 1887, auf 31. Oktober 1895. Das Inkrafttreten eines neuen Tarifs wird besonders bekannt gemacht.

Zürich, den 26. Juli 1805.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

518.

Ausnahmetaxen.

(81/96) Gütertarif Genf transit, Verrières transit und Lode transit -- Ostschweiz, vom i. Mai 1888.

Ergänzung.

Für den Transport von ,,Kolophonium" in Wagenladungen von 10000 kg.

mit Provenienz Bordeaux gelangt mit sofortiger Gültigkeit für die Strecke Verrières transit -- Gisikon ein ermäßigter Frachtsatz von 158 Cts. per 100 kg. zur Einführung.

Basel, den 27. Juli 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

519.

237

Rückvergütungen.

520.

81

( /95) Transporte von Dachschiefer Delle transit und Basel 8 C B transit (Longlier [Neufchâteau]) -- Lausanne, Vevey und Yverdon.

Die im Publikationsorgan Nr. 9/94, unter Ziffer 119, enthaltenen Taxen für den Transport von Dachschiefer ab Delle transit (Graide und Longlier [Neufchâteau]), welche gemäß Publikationsorgan Nr. 23/94, Ziffer 331, auch für die Strecken Basel transit -- Lausanne, Vevey und Yverdon gültig erklärt worden sind, sind vom 1. November 1895 an nur noch für Transporte dieser Art mit Herkunft von Graide anwendbar. Für Transporte von Dachschiefer in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Longlier (Neufchâteau) werden vom genannten Zeitpunkte an folgende Frachtsätze im Rückvergütungswege .gewährt: Fr. pro Tonne.

Delle transit Q -- SCB o n p transitn -- Lausanne 8. 13 Basel _ Vevey 9. 03 -- Yverdon 8. 03 Bern, den 30. Juli 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

(31/96) Westdeutscher Verbandsgütertarif, Teil II, Heft i.

Nachtrag II.

Zu dem Gütertarif des westdeutschen Eisenbahnverbandes, Teil II, Heft Nr. l, vom 1. September 1890, ist mit Gültigkeit vom 1. August 1895 Nachtrag II ausgegeben. Gratis.

Straßburg, den 23. Juli 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

521.

( 81 /96) Gütertarif Teil II für den Verkehr von Stationen süddeutscher Bahnen nach den deutsch-österreichischen Uebergangsstationen zur Ausfuhr nach den untern Donauländern.

Nachtrag I.

Mit Gültigkeit vom 1. August 1895 ist zum Gütertarif Teil II, vom 1. Dezember 1893, für den Verkehr von Stationen süddeutscher Bahnen nach den deutsch-österreichischen Übergangsatationen zur Ausfuhr nach den unteren Donauländern (Rumänien, Serbien, Bulgarien) und weiter der Nachtrag l erschienen. Derselbe enthält u. a. Änderungen und Ergänzungen der Bestimmungen über die Anwendung des Tarifs. Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen.

Karlsruhe, den 23. Jnli 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

522.

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523. C 31 /9B) Rumänisch-süddeutscher Gütertarif.

Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1895 werden im direkten rumänischsüddeutschen Güterverkehr polierte Eisen- und Stahlwaren nicht mehr zu den Frachtsätzen der Abteilung B, sondern zu den Erachtsätzen der Abteilung C des Ansnahmetarifs Nr. 3 abgefertigt.

Weitere Auskunft erteilen die Verhandstationen.

Karlsruhe, den 25. Juli 1895.

Generaldirektion der grogsherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 25. Juli 1895 : Ermäßigter Frachtsatz für den Transport von Kolophonium in Wagenladungen von 10000 kg. ab Bordeaux nach Gisikon für die schweizerische Strecke Verrières transit -- Gisikon.

Genehmigt am 29. Juli 1895 : 1. Nachtrag II zum Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen (auch gemahlene), Braunkohlen, Steinkohlen- und Braunkohlen-Coaks, sowie Steinkohlen- und Braunkohlen-Briquetts zwischen Stationen der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen einerseits und den Stationen der Schweiz. Nordosthahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Sihlthalbahn, der Tößthalbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerhahn und Wald-Rüti-Bahn) anderseits.

2. Nachtrag III zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck zwischen Stationen der Jura-Simplon-Bahn. der Bulle-RomontBahn und der Visp-Zermatt-Bahn einerseits und solchen der Schweiz. Nordostbahn und der Bötzbergbahn anderseits.

Genehmigt am 30. Juli 1895: 1. Eeduktion der Personentaxe der elektrischen Straßenbahn in Zürich für die Befährung zweier Sektionen bei Benutzung der Morgenkurse in der Zeit von 6 Uhr 40 M. bis 6 Uhr 30 M.

2. Gültigkeitserklärung der zur Hinfahrt benutzten Retourbillete der Bötzbergbahn für die Relationen Stein-Säckingen -- Laufenburg bezw. umgekehrt ,, ,, -- Rheinfelden ,, ,, Laufenburg -- Rheinfelden ,, ,, zur Rückfahrt auf der entsprechenden Strecke der badischen Bahn unter Einhaltung bestimmter Vorschriften.

3. Reduzierte Prachtsätze für den Transport von Dachschiefer in Wagenladungen von 10000 kg. ab Longlier (Neufchâteau) nach Lausanne, Vevey und Yverdon für die Strecken Delle transit bezw. Basel transit -- Lausanne, Vevey und Tverdon.

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4. Direkte Taxen für den Personen- und Gepäckverkehr Interlaken -- London via Bern-Delle-Laon-Calais.

5. Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck zwischen den Stationen der Emmenthalbahn einerseits und denjenigen der LangenthalHuttwil-Bahn und der Huttwil-Wolhusen-Bahn anderseits.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat mit Beschluß vom 27. Juli 1895 der Schweiz. Nordostbahn für den Frachtgutverkehr auf den Linien Aarau-ZürichWinterthur-Romanshorn, Brugg-Basel, Zürich-Luzern, Zürich-Glarus, Winterthur-Bülach, Winterthur-Singen und Winterthur-Schaffhausen gestützt auf § 69, Abs. 2, des Schweiz. Transportreglements während der Dauer des eidg.

Schützenfestes in Winterthur eine Zuschlagsfrist von 3 Tagen zugestanden.

2. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. Juli 1895 den Nachtrag 111 zum Reglement und Tarif betreffend den Bezug der Nebengebühren für die schweizerischen Eisenbahnen, enthaltend: Änderungen und Ergänzungen zu den Abschnitten l (Waggebühren und Zählgebühr), II (Ladund Krangebühren), III (Lager- und Standgebühren, Wagenmiete), IV (Nachträgliche Verfügung über aufgegebene Güter), VII (Frachtbriefe) und XIV (Schlußbestimmung), genehmigt.

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