906

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Stelle-Ausschreibung.

Die durch den Einscheid des Herrn Oberat-Corpskommandant J. F e i ß erledigte Stelle des Waffenchefs der Infanterie wird anmit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Offiziere, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, sind eingeladen, ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 15. Oktober nächsthin schriftlich einzureichen.

Bern, den 25. September 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Stellen-Ausschreibung.

Die vakant gewordenen Stellen 1. eines Kanzleisekretärs (Bureauchef), 2. eines Unterregistrators der Bundeskanzlei werden, die erstere mit einer Besoldung von Fr. 4000--5000, die letztere mit einer solchen von Fr. 3800--4500, zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

DerKanzleisekretär muß aller drei Nationalsprachen, der Unterregistrator wenigstens der beiden Hauptlandessprachen mächtig sein.

Anmeldungen sind, unter Beilegung von Studien-, Alters- und Leumundszeugnissen una eines kurzen Lebensabrisses, bis und mit 80. September nächsthin der Bundeskanzlei einzureichen.

B e r n , den 9. September 1895.

Schweiz. Bundeskanzler

907

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen.gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte anch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postcommis in Lausanne. Anmeldung bis zum 8. Oktober 1890 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 8. Oktober 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

3) Postcommis in Schaffhausen.

Anmeldung bis zum 8. Oktober 4) Postcommis in Zürich.

1895 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Zwei Briefträger in Zürich 12 Neumünster).

6) Postbnfeanchef in St. Gallen. Anmeldung bis zum 8. Oktober 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Telephongehülfe in Schaff hausen. Gehalt wird bei der Wahl festgesetzt.

Anmeldung bis zum ö. Oktober 1895 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Bureaudiener in Genf. Anmeldung bis zum 1. Oktober 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter in Zermatt (Wallis). Anmeldung bis zum 1. Oktober 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Postcommis in · Bargdorf. Anmeldung bis -zum 1. Oktober 1895 -bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Postpacker in Biel. Anmeldung bis zum 1. Oktober 1895 bei der Kreispostdirektion in Neu en barg.

5) Postablagehalter und Briefträger Anmeldung bis zum Oktober in ' Oberdorf (Solothurn.

'1895 ' bei der Kreispostdirektion in Basel 6) Briefkastenleerer ' Basel.

7) Posthalter in Gränichen (Aargau).

Anmeldung bis zum 1. Oktober 1895 beider Kreispostdirektion in 8) Briefträger in Othmarsingen Aarau.

(Aargau) 9) Briefträger in Weinfelden. Anmeldung ' bis zum 1. Oktober 1895 bei ·'der Kreispostdirektion in Zürich.

10) ZweiPostcommis in Chiasso. Anmeldung bis zum I.Oktober 1895 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

11) Télégraphiât in Zermatt (Wallis). Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 28. September 1895 bei dur Telegrapheninspektion in Lausanne.

908 12) Telegraphist in Gränichen (Aargau). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 20. September 1895 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Ediktalladung.

. Frau Louise K l a u s e n e r , geb. Weber, Tochter des Schmied Alois "Weber sei. von Scbwyz, verheiratet aait Anton Klausener, Kaminfeger und Dachdecker von Zug, deren gegenwärtiger Aufenthaltsort zur Zeit unbekannt ist, wird aufgefordert, Montag den 30. September, nachmittags 2 Uhr, vor dem Friedensrichteramte Zug entweder persönlich zu erscheinen oder sich in gesetzlicher Weise vertreten zu lassen, um die Ehescheidungsklage ihres Mannes Anton Klausener zu beantworten.

Für den Fall des Nichterscheinens ist auf Montag den 7. Oktober, nachmittags 2 Uhr, der zweite Vermittlungsvorstand angesetzt und würde bei abermaligem Ausbleiben dem Kläger der Weisungsschein orteilt.

Für diesen Fall wird Frau Louise Klausener-Weber aufgefordert, nach Vorschrift der zugerischen Civilprozeßordnung bis Donnerstag den 17. Oktober der Gerichtskanzlei Zug die schriftliche Gegeneingabo einzureichen, sowie zur Einvernahme sich zu stellen und auf Mittwoch den 11. Dezember 1895, vormittags 9 Uhr, zur gerichtlichen Verhandlung vor Kantonsgericht Zug zu erscheinen, unter der Androhung, daß sonst gleichwohl auf die Sache eingetreten und erkannt würde was Rechtens.

Z u g , den 12. September 1895.

[3/2]

A u f t r a g s des K a n t o n s g e r i c h t s p r ä s i d e n t e n : Für die Gerichtskanzlei : Stadier, Gerichtsschreiber

Bedeutende Preisermässigung.

(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Furrer, unter Mitwirkung von Fachkundigen in und : ausser der Bundesverwaltung.

3 Bände (156 Bogen gr.-8°j statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden .Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30,

Verlag von Schmid, Francke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

As 39.

Bern, den 25. September 1895.

III. Personen- undGepäckverkehr,, A. Schweizerischer Verkehr.

640. (39/95) Tarif für die Ausgabe von Sonn- und Festtagsbilleten, gültig für einen Tag zur Hin- und Rückfahrt, vom i. Juni 1893.

Kündung.

Infolge Einführung neuer Taxen für die Retourbillete und Aufhebung der Sonn- und Pesttagsbillete im internen Verkehr der Schweiz. Centralbahn auf den 1. Janaar 1896 erleidet auch der obgenannte Tarif zahlreiche Änderungen.

Derselbe wird daher auf den 31. Dezember 1895 gekündet.

Bezüglich der Einführung eines neuen Tarifs wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Hern, den 20. September 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

641. (89/95) Plakattarif für Billete zu ermäßigten Preisen im internen Verkehr der J S, vom 6. Juni 1894. Aufhebung von Taxen.

Infolge Einführung neuer Taxen für die Retourbillete und Aufhebung der Sonn- und Festtagsbillete im internen Verkehr der Schweiz. Centralbahn 295

auf den 1. Januar 1896 treten mit 31. Dezember 1895 auch die in obgenanntem Plakattarif unter Ziffer II aufgeführten Taxen der zweitägigen Lustfahrtsbillete Basel-Biel und retour, via Delsberg oder Ölten, Basel-Bern und retour, via Delsberg, Bern-Basel und retour, via Delsberg, und Biel-Basel und retour, via Delsberg oder Ölten, ohne Ersatz au lier Kraft.

Bern, den 20. September 1895.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

642. C39/9s) Plakattarif für Sonntags-, Lustfahrts- und Rundreisebillete im direkten schweizerischen Verkehr, vom 6. Juni 1894.

Aufhebung von Taxen, Die in obgenanntem Plakattarif unter Ziffer I a und II a nnd 6 aufgeführten Sonntags- und Lustfakrtsbillete : Nr. l Basel-llagglingen und retour l Tag gültig ,, 6 Interlaken (Bhf. oder Thunersee)-Bern und retour l ,, ,, ,, 11 Basel-Magglingen und retour 2 ,, ,, ,, 25 Biel-Intwrlaken und retour 3 ,, ,, werden hiermit auf den 31. Dezember 1895 gekündet und treten mit diesem Tage außer Kraft.

Über allfällige Einführung neuer Billete -wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen, Bern, den 20. September 1895.

Direktion der Jnra-Simplon-Babn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

39

643. ( /»&) Personenverkehr Basel -- Nordfrankreich.

Einführung ·neuer Relationen.

Die nachstehenden Taxen für Billete einfacher Fahrt treten sofort in Kraft: Basel Einfache Fahrt.

nach und von via 1.

II.

Cambray-Annexe Delle oder Petit-Croix-ChaumontBlesme-Châlons-sur-Marne-LaonSt. Quentin 68. 25 46. 30 Douai. .

· » 72. 55 49. 36 Hazebrouk ,, 81. 80 55. 45 Lilie ,, 76. 55 51. 90 Bern, den 23. September 1895.

Direktion der Jura-Slinplon-Bahn.

29ö

C. Transitverkehr.

39

644. ( /95) Tarif für den direkten Personen- und Gepäckverkehr zwischen Deutschland und Italien, vom 1. September 1894 Aenderung der Bestimmungen.

Am 1. Oktober 1895 wird die auf Seite 60 im zweiten Absatz der Bestimmungen über die Omnibus-Beförderung zwischen Köln und Deutz enthaltene Vorschrift aufgehoben und an deren Stelle die folgende gesetzt: ,,Das eingeschriebene Gepäck wird bahnseitig über Köln befördert."

Luzern, den 21. September 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

645. (39/95) Camionnagetarif der Schweizerischen Centralbahn, vom i. November 1895.

Mit 1. November 1895 tritt ein neuer Camionnagetarif der Schweizerischen Centralbahn, unter Aufhebung desjenigen vom 1. April 1885, in Kraft.

Derselbe enthält neue Camionnagetaxen für die Station Luzern.

Basel, den 19. September 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

646. (89/95) Interner Gütertarif der Schweizerischen Seethalbahn, Auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Linie Lenzburg-Wildegg tritt für unsern internen Güterverkehr ein neuer Tarif in Kraft. Derselbe enthält neben den bisherigen Distanzen und Taxen auch solche für die neuen Stationen Lenzburg-Stadt, Niederlenz und Wildegg.

Der bisherige gleichnamige Tarif vom 1. Januar 1890 nebst den Nachträgen I und II wird hierdurch aufgehoben und ersetzt.

Hochdorf, den 24. September 1895.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

647. (89/95) Güterverkehr L H B und H W B -- N 0 B. Taxen für Obst.

Für die Beförderung von Obst des Specialtarifes II der schweizerischen Güterklassifikation in Wagenladungen treten mit sofortiger Gültigkeit folgende Kartierungstaxen in Kraft: 297

Rothkreuz

üham

Zng

von oder nach 5000kg. 10000kg. 5000 kg. 1 10 000 kg. 5000kg. 10000kg.

Taxen pro 100 kg. in Centimes.

LHB Langenthal Lotzwil Madiswil .

Lindenholz Kleindietwil Kohrbach .

92 89 87 85 84 82

79 76 74 73 72 70

H WB Huttwil Hüswil .

Zeli . .

Gettnau Willisau Menznau

78 72 71 68 64 58

67 62 61 58 55 50

\

88 85 83 81 80 78

76 73 71 70 69 67

84 81 79 77 76 74

72 69 67 66 65 63

74 68 67 64 60

64 59 58 55 52 47

1 70 | 64 63 i 60 1 56 50

60 55 54 51 48 43

i1 1

i

1

; 54

Zürich, den 21. September 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

(89/95) Gütertarife Basel S C B, sowie badische Bahn -- Ostschweiz. Aenderungen.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung Nr. 381 im Publikationsorgan Nr. 23, vom 5. Juni 1895, teilen wir mit, daß die auf 1. Oktober 1895 gekündeten Gütertaxen Basel S C B, sowie badische Bahn -- Sihlthalbahn bis auf weiteres, voraussichtlich bis 1. Dezember 1895, in Kraft bleiben.

Zürich, den 23. September 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

648.

649. (39/95) Ausnahmetarif A>. 6 für Getreide; Anhang für St. Margrethen und Buchs, vom i. März 1893 Nachtrag U.

Am 1. November 1895 tritt zu obigem Anhang ein Nachtrag II in Kraft, welcher Änderungen der Bemerkungen, sowie berichtigte bezw. neue Taxen etc. enthält.

St. Gallen, den 23. September 1895.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

298

B. Verkehr mit dem Auslande.

650.

39

( /95) Transittarif für Getreide und Baumwolle Mannheim und Ludwigshafen etc. -- Ostschweiz.

Der auf 1. Oktober 1895 zur Einführung publizierte Transittarif für Getreide und Baumwolle Mannheim, Ludwigshafen etc. -- Ostschweiz tritt eingetretener Hindernisse wegen erst am 1. November 1895 in Kraft.

Zürich, den 21. September 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

651. (89/95) Belgisch-Basler Güterverkehr. Teil II, Heft 2, belgische Seehäfen und Terneuzen -- Basel, vom 1. September1890.

Taxermäßigung für Hafer.

In Ergänzung unserer Bekanntmachung im Publikationsorgan Nr. 38/95, Ziffer 638, teilen wir mit, daß die darin erwähnte Taxermäßigung nur für Hafer in Wagenladungen von 10 000 leg. gewährt wird.

Bern, den 20. September 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Rückvergütungen.

652.

89

( /95) Transporte von Fensterglas ab Lodelinsart (verreries des Hamendes) nach Lausanne.

Mit sofortiger Gültigkeit wird für den Transport von Fensterglas in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Lodelinsart (verreries des Hamendes) nach Lausanne, rücksichtlich der Strecke Basel SO B bezw. Delle transit -- Lausanne, eine Taxe von Fr. 10. 57 per Tonne im Rückvergütungswege gewährt.

Bern, den 24. September 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

(39/95) Heft 1, 4 und 5 des Gütertarifs für den südwestdeutschen Verband. Nachträge I.

Zu den Heften l, 4 und 5 des Gütertarifs für den südwestdeutschen Verband, vom 1. Mai 1895, gelangt am 20. September 1895 je der erste Nachtrag zar Einführung. Diese Nachträge enthalten u. a. ermäßigte Entfernungen für den Verkehr der Stationen Cleri, Ulflingen, Ulflingen Grenze und Wilwerwiltz der Wilhelm-Luxemburg-Bahn mit gewissen Stationen der pfälzischen Eisenbahnen, der Main-Neckar-Bahn und der badischen Staatseisenbahnen.

653.

299

Die im Nachtrag I zum Heft 4 vorgesehenen neuen Entfernungen und Prachtsätze für Bensheim (M N B) und Darmstadt Hauptbahnhof (M N B) gelten auch für die gleichnamigen Stationen der hessischen Ludwigshahn.

Straßburg, den 17. September 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

654. (89/95) Heft 7 des Verbandsgütertarifes Saarbrücken-Baden.

Nachtrag l.

Znm Heft 7 des.Verbandsgütertarifs (Saarbrücken-Baden) ist mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1895 der Nachtrag I ausgegeben worden. Derselbe enthält Änderung und Ergänzung der Vorbemerkungen, Entfernungen und Frachtsätze für neu aufgenommene Stationen des Eisenbahndirektionsbezirks St. Johann-Saarbrücken und teilweise Änderungen seitheriger Entfernungen und Frachtsätze im Verkehr mit den badischen Stationen Basel, Eberbach, Friedrichsfeld, Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen ; ferner Ergänzung der Ausnahmetarife und einige bereits schon früher veröffentlichte Änderungen.

Karlsruhe, den 19. September 1895.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 23. September 1895: 1. Nachtrag II znm Ausnahmetarif für den Transport in gewöhnlicher Pracht von Getreide, Hülsenfrüchten und ölsaaten bei Aufgabe von mindestens 10 000 kg. für den Verkehr zwischen der Station Basel bad. Bahnhof transit einerseits und Stationen der Central- nnd Westschweiz anderseits, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

2. Nachtrag II znm Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für den Transport in gewöhnlicher Pracht von Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten hei Aufgabe von mindestens 10 000 kg. für den Verkehr zwischen St. Margrethen und Buchs einerseits und Stationen der Schweiz. Eisenbahnen anderseits, enthaltend Änderungen nnd Ergänzungen znm Haupttarif.

3. Personentaxen einfacher Fahrt für I. und II. Klasse für den Verkehr zwischen Basel einerseits nnd Cambrai-Annexe, Douai, Hazebrouck nnd Lille, Stationen der französischen Nordbahn, anderseits.

300

4. Nachtrag I zum Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für den Transport in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten bei Aufgabe von mindestens 10000 kg. für den Verkehr zwischen Basel Centralbahnhof einerseits und den Stationen der Central- und Westschweiz anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen nnd Ergänzungen.

5. Nachtrag VI zum Heft II A, Teil II, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend eine größere Anzahl Änderungen nnd Ergänzungen, unter Vorbehalt.

6. Nachtrag II zum Heft IIC, Teil. II. der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

7. Nachtrag VII zum Heft II A. Teil II, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend verschiedene Änderungen nnd Ergänzungen.

Genehmigt am 24. September 1895: 1. Ermäßigter Prachtsatz für den Transport von Fensterglas in Wagenladungen von 10000 kg. ah Lodelinsart, verreries des Hamendes (Belgien), nach Lausanne für die Strecke Basel S C B transit, bezw. Delle transitLausanne.

2. Nachtrag II zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Reisegepäck im Verkehr zwischen der Schweiz und Italien via Gotthard, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

301

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1895

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

42

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.09.1895

Date Data Seite

906-908

Page Pagina Ref. No

10 017 179

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.