605 # S T #

2 9 4

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Übertragung der Konzession und Fristverlängerung für eine Schmalspurbahn von Frutigen nach Adelboden.

(Vom 5. März 1912.)

Tit.

Mit Bundesbeschluss vom 23. Juni 1905 (E. A. S. XXI, 129) ist Herrn Ingenieur W. Hetzel in Basel eine Konzession für den Bau und Betrieb einer Schmalspurbahn von Frutigen nach Adelboden erteilt worden. Auf Ansuchen des Konzessionärs bewilligten wir ihm zweimal Fristverlängerungen zur Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, das letzte Mal jedoch mit der Massgabe, dass der Bundesrat keine weitere Frist gewähren werde. (E. A.

S. XXV, 489). Mittelst Eingabe vom 16. Juni 1911 ersuchte nun Herr Hetzel trotzdem um Gewährung einer weitern Fristverlängerung, indem er geltend machte, er habe inzwischen sein ursprüngliches Projekt durch Wahl eines neuen Tracés ohne Anwendung der Zahnstange wesentlich abgeändert, und es seien Detailpläne für eine Adhäsionsbahn mit elektrischem Betrieb nach den Normen der Montreux-Berner Oberland-Bahn ausgearbeitet worden.

Die Linie Frutigen-Adelboden solle nunmehr im Anschlüsse

606

an die Linien Zweisimmen - Lenk und Lenk - Adelboden ein Zwischenglied der direkten Verbindung von Montreux mit Frutigen (Genfersee-Lötschberg-Thunersee) bilden. Dadurch erhalte sie erhöhte volkswirtschaftliche Bedeutung. In Anbetracht des engen Zusammenhanges der zwei Projekte Frutigen-Adelboden und Lenk-Adelboden hätten sich die beidseitigen Konzessionäre über die gemeinsame weitere Behandlung der beiden Bahnprojekte verständigt. Die Durchführung derselben als Ganzes erscheine vorteilhaft, indem hierdurch der Kreis der Interessenten in bezug auf die Finanzierung erweitert werde. Da die Verbindungsstrecke Zweisimmen-Lenk im Bau begriffen sei, so sei die erste Grundbedingung für die Erstellung des weiteren Teilstückes Lenk-Adelboden erfüllt. Wenn die nachgesuchte Fristverlängerung für die Linie Frutigen-Adelboden nicht gewährt werde, so sei auch die Finanzierung der Linie Lenk-Adelboden in Frage gestellt.

Im Falle der Gewährung der Fristverlängerung scheine es den Verhältnissen angemessen, die Frist bis 1. Oktober 1913, an welchem Tage auch die Frist für die Lenk-Adelboden-Bahn ablaufe, zu erstrecken.

In einer weitern Eingabe vom 27. Januar 1912 an das Eisenbahndepartement ersuchte sodann ein durch die Herren F. Allenbach und Dr. G. Mory in Adelboden vertretenes Initiativkomitee um Übertragung der Konzession der Frutigen-AdelbodenBahn, indem es eine Erklärung des Herrn Ingenieur Hetzel, vom 12. Januar 1912, vorlegte, gemäss welcher derselbe ihm die Konzession abgetreten hat. Auch das Initiativkomitee hebt in seiner Eingabe den grossen Wert der angestrebten Bahnverbindung für die Talschaft hervor und schliesst sich im übrigen den Ausführungen des Herrn Hetzel in seinem Fristverlängerungsgesuche vom 16. Juni 1911 an.

In seinen Vernehmlassungen vom 25. Juni 1911 und vom 22. Februar 1912 hat sich der Regierungsrat des Kantons Bern sowohl mit der Gewährung der nachgesuchten Fristverlängerung als mit der Übertragung der Konzession einverstanden erklärt.

Auch wir haben keine Einwendungen zu erheben.

Zum nachstehenden Beschlussesentwurf haben wir zu bemerken, 'dass zurzeit von der Festsetzung einer letzten Frist Umgang genommen werden kann, da nun ein Initiativkomitee aus der interessierten Landesgegend die Förderung des Projektes an Hand genommen hat. Im ferneren empfiehlt es sich, aus den in den beiden Eingaben angegebenen Gründen für die Einreichung der

607

vorschriftsmässigen Vorlagen für die Linie Frutigen-Adelboden die gleiche Frist wie für Lenk-Adelboden (1. Oktober 1913) zu gewähren.

Genehmigen Sie, Tit., bei diesem Anlasse die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 5. März 1912.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

608

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Übertragung der Konzession und Fristverlängerung für eine Schmalspurbahn von Frutigen nach Adelboden.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe des Herrn Ingenieur W. Hetzel in Basel, vom 16. Juni 1911; 2. einer Eingabe eines Initiativkomitees, vom 27. Januar 1912 ; 3. einer Botschaft des Bundesrates vom 5. März 1912, beschliesst: 1. Die Herrn Ingenieur W. Hetzel in Basel durch Bundesbeschluss vom 23. Juni 1905 (E. À. S. XXI, 129) erteilte Konzession einer Schmalspurbahn von Frutigen nach Adelboden wird unter den gleichen Bedingungen auf das durch die Herren P. Allenbach und Dr. E. Mory in Adelboden vertretene Initiativkomitee übertragen mit der Massgabe, dass die in Art. 5 der Konzession festgesetzte Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, bis 1. Oktober 1913 erstreckt wird.

2. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses, welcher am 1. April 1912 in Kraft tritt, beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Übertragung der Konzession und Fristverlängerung für eine Schmalspurbahn von Frutigen nach Adelboden.

(Vom 5. März 1912.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1912

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

294

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.03.1912

Date Data Seite

605-608

Page Pagina Ref. No

10 024 539

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.