592

# S T #

Konkurrenz- undStellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Infolge Ablaufs der bisherigen Liefernngsverträge werden hiermit die nachstehend verzeichneten Druckarbeiten für die schweizerische Zollverwaltung zur freien Bewerbung ausgeschrieben: I. Lieferung der Zollscheinformulare II. Lieferung der Deklarationsformulare und Anschreibeblatter; III. Lieferung diverser Formulare.

Mustersammlungen sämtlicher Formulare der obigen drei Serien, ferner die näheren Lieferungsbedingungen können bei der Oberzolldirektion in Bern (Abteilung Inspektorat), sowie bei den Zolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur Lugano, Lausanne und Genf eingesehen werden.

Auf besonderes Verlangen können Mustersammlungen nebst Lieferungsbedingungen den Bewerbern für höchstens drei Tage zur Verfügung gestellt werden. Der mutmaßliche Bedarf an Formularen tür vier Jahre ist in den Lieferungsbedingungen angegeben.

Inländische Buchdruckereien, welche gesonnen sind, auf die obige Ausschreibung zu reflektieren, werden ersucht, ihre bezüglichen Offerten in frankierter und mit der Überschrift ,,Formularlieferung fllr die schweizerische Zollverwaltung" versehener Eingabe bis und mit dem 13. Juli nächsthin an die schweizerische Oberzolldirektion gelangen zu lassen.

Die Angebote können für eine einzelne der drei eingangs angegebenen Serien oder aber für die gesamte Lieferung gestellt werden, und zwar unter detaillierter Angabe der Preise gemäß den Lieferungsbedingungen.

B e r n , den 22. Juni 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

593

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Brot und Fleisch für den Vorkurs der Divisionsartillerie II (Batterien 9, 10, 11 und 12), welcher vom 25. August bis 3. September nächsthin auf dem Waffenplatze BUren a. A. stattfindet, werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift Angebot für Brot oder Fleisch" bis Samstag den 20. Juli nächsthin dem Unterzeichneten franko einzusenden.

Die Bewerber bleiben nach Ablauf dieses Termins bis zum 3. August inklusive für ihre Eingabe behaftet.

Bezeichnung der Bärgen und gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigung sowohl für die Bewerber als die Bärgen sind den Angeboten beizulegen.

Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kriegskommissariat des Kantons Bern und beim Unterzeichneten aufgelegt.

B e r n , den 1. Juli 1895.

Der Kriegskommissär des I. Armeecorps: Siegwart, Oberst.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Fleisch nnd Brot für den Sanitätswiederholungskurs im August und. den Bataillonswiederholungskurs im September dieses Jahres auf dem Waffenplatze Zug werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Vertragsbestimmungen sind auf dem Bureau des Kantonskriegskommissariats in Zug und bei unterzeichneter Amtsstelle zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen, und für sich und diese letzteren gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot oder Fleisch" versehen bis zum 15. Juli der unterzeichneten Amtsstelle franko einzusenden.

B e r n , den 28. Juni 1895.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

594

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Fleisch und Brot für den Artillerie- und Geniewiederholungskurs in Wangen a. A. werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Vertragsbestimmungen sind bei der unterzeichneten Amtsstelle, sowie bei der Militärkommission in Wangen zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letztern gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten sind, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Fleisch oder Brot" versehen, der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens 15. Juli franko einzusenden.

B e r n , den 28. Juni 1895.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Über die Lieferung von cirka 550 Leintuchern für Soldaten und cirka 450 Kissenanzügen aus Költsch wird hiermit Konkurrenz eröffnet. Die Lieferungsbedingungen, sowie nähere Angaben über Qualität und Dimensionen können schriftlich bei der unterzeichneten Amtsstelle bezogen werden.

B e r n , den 5. Juli 1895.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnähme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Chêne-Bourg (Genf). Anmeldung bis zum 23. Juli 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

595 2) Postablagehalter und Bote in Cour (Lausanne).

Anmeldung bis zum 23. Juli 3) Postablagehalter und Briefträger 1895 bei der Kreispostdirektion in in Promasens (Freiburg).

Lausanne.

4) Posthalter und Briefträger in Noville (Waadt).

5) Posthalter, Briefträger und Bote in Großaffoltern (Bern). Anmeldung bis zum 23. Juli 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

6) Posthalter in Renan (Bern). Anmeldung bis zum 23. Juli 1895 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

7) Zwei Postcommis in Olten-fiahnhof. Anmeldung bis zum 23. Juli 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

8) Posthalter in Baden-Oberstadt.

Ì Anmeldung bis zum 23. Juli 9) Posthalter, Briefträger und Bote r 1895 bei der Kreispostdirektion in in Beinwil (Muri).

J Aarau.

10) Postcommis in Zürich.

Ì n 1 ldu n 11) Briefträger in Zürich 17 (Wipkingen). 1895 , un,A ? ? , g .bis 2"m 23- Juli bei der *o( B · a · XT » v u fr?» · i\ t Kreispostdirektion in 12) Briefträger m Neftenhach (Zürich), l Zürich.

13) Zwei Paketträger in Winterthur. J 14) Sieben Postcommis in St. Gallen.

Anmeldung bis zum 23. Juli 15) Zwei Postcommis in Glarus.

1895 bei der Kreispostdirektion in 16) Postcommis in Herisau.

St. Gallen.

17) Postcommis in Eorschach.

18) Telephongehülfe in Basel. Besoldung wird bei der "Wahl festgesetzt Anmeldung bis zum 27. Juli 1895 beim Telephonchef in Basel.

19) Telegraphist in "Winterthur. Jahresgehalt gemäß Bnndesgeseta vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 20. Juli 1895 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Zwei Bureaudiener in Genf. Anmeldung bis zum 16. Juli 1895 bei der Kreispostdirektion in Geni.

2) Bureaudiener, Bote und Briefträger Anmeldung bis znm 16. Juli in Feydey.

1895 bei der Kreispostdirektion in 3) Postablagehalter und Bote in Lausanne.

Bemanfens.

4) Postpaketträger in Bern. Anmeldung bis znm 16. Juli 1890 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Kondukteur für den Postkreis Basel. Anmeldung bis zum 16. Juli 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Postcpmmis in Luzern. Anmeldung bis zum 16. Juli 1895 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

596 7) Posthalter in Tägerweilen.

Ì Anmeldung bis zum 16. Juli 8) Postbalter und Briefträger in See- } TM9%.. ^ der Kreispostdirektion graben (Zürich).

J ln Zunch9) Postcommis in St. Gallen. Anmeldung bis zum 16. Juli 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10) Telegraphist in Bern. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Augast 1873. Anmeldung bis zum 13. Juli 1895 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Bedeutende Preisermässigung.

V

1 nlVwiptQplipftQ ülMlluMdttO"Tl pvilrnn üAiyil dpi liul Orliwpi?

VbllWul/i.

^= --lAi^f -- ^^r =

(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Fnrrer, unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundesverwaltung.

3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Pranoke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft Herausgegeben vom Schweiz: Eisenbahndepartement.

· Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 28.

Bern, den 10 Juli 1895.

HI, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

459. ( 28 /95) Taxbegünstigungen während der Dauer des eidgenössischen Schützenfestes in Winterthur auf der Tößthalbahn.

Die Anwendung des Tarifs für Gesellschaften und Schulen ist auf die Dauer des eidgenössischen Schützenfestes (28. Juli his 7. August) suspendiert, desgleichen die Ausgabe der Sonntagsbillete der Stationen Wald bis Sennhof nach Winterthur.

Dagegen werden für dieselbe Zeit auf den genannten Stationen Wald bis Sennhof Specialbillete mit besonders ermäßigten Taxen, jedoch nur eintägiger Gültigkeit nach Grüze und zurück zur täglichen Ausgabe aufgelegt.

Winterthur, den 8. Juli 1895.

Direktion der Tössthalbahn.

460. 28/95 Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehr der Neuenburger Jurabahn, vom i. Januar 189?. Nachtrag L Mit dem 1. August 1895 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag I in Kraft, welcher neue Grundsätze enthält für den Personentransport mit Abonnementen. Dieser Nachtrag kann bei sämtlichen Stationen der Linie konsultiert werden.

Neuenburg, den 9. Juli 1895.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

211

IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

461. (28/9s) Ausnahmetarif für die Beförderung von Salz des Kantons Waadt ab Marges nach den Stationen der Eisenbahn Bière-Apples-Morges.

Der obgenannte Ausnahmetarif tritt am 1. August 1895 in Kraft.

Bern, den 1. Juli 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

462. (28/95) Gütertarif J S etc. -- S C B /Heft U/, vom i. Februar Ì891. Nachtrag VII.

Mit 1. August 1895 tritt zu obgenanntem Gütertarif ein Nachtrag VII in Kraft. Derselbe enthält diverse Änderungen nnd Ergänzungen zum Haupttarif und zu den Nachträgen.

Exemplare dieses Nachtrages können entweder direkt oder durch Vermittlung der Stationen bei den beteiligten Verwaltungen bezogen werden.

Base?, den 8. Juli 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

463. (28/95) Gütertarif Brünigbahn --· Central- und Westschweiz, vom i. Juni -1892; Gütertarif Berner Oberland-Bahnen -- Central- und WestSchweiz, vom i. Juni 4892; Gütertarif Brünigbahn -- Bödelibahn und Berner OberlandBahnen, vom 4. Juli 4892.

Unter Bezugnahme auf das Publikationsorgan Nr. 11/95, Position 137, wird hiermit bekannt gemacht, daß die obgenannten Gütertarife bis auf weitere Anzeige in Kraft verbleiben.

Sern, den 1. Jnli 1895.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

28

464. ( /95) Provisorischer Ausnahmetarif für Eilgüter und Lebenumittel in Eilfracht im österreichisch-schwelgerischen Verkehr.

Teil II, Heft i, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife. Nachtrag III.

Teil II, Heft i, der österreichisch-ungarisch - schweizerischsüdbadischen Gütertarife. Nachtrag VII.

Telili des Tirol-Vorarlberg-schweizerisch-südbadischen Gütertarifes. Nachtrag II.

Mit 1. August 1895 treten in diesem Verkehre folgende Tarife resp.

Tarif u achtväge in Kraft: 212

1. Ein provisorischer Ausnahinetarif für dio Beförderung von gewöhnlichen Eilgütern und Lebensmitteln in Eilfracht im Verkehr zwischen Stationen der k. k. österr. Staatshahnen, sowie der k. k. priv. Südbahnjjesellschaft (österr. Linien) einerseits und Stationen der schweizerischen Eisenbahnen anderseits, nebst einem Anhang, welcher die Kursdifferenzen enthält, die bis auf weiteres im einfachen Betrage von den Prachtsätzen abgezogen werden.

2. Ein Nachtrag IH zu Teil II, Heft l, der österr.-ungar.-schweiz.

Gütertarife, vom 1. Dezember 1888, enthaltend die Aufhebung von Prachtsätzen im Haupttarif, die Einbeziehung der Station Hallein in den Ausnahmetarif Nr. XV, einen neuen Ausnahmetarif für Parketten, sowie einige weitere Ergänzungen des Haupttarifes.

3. Ein Nachtrag VII zum Teil II, Heft l, der österr.-ungar.-schweiz.südbad. Gütertarife, vom 1. August 1886, welcher die durch den provisorischen Eilguttarif Österreich-Schweiz erfolgte Aufhebung sämtlicher Eilguttaxen und der Bestimmungen und Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. l zum Ausdrucke hringt.

4. Ein Nachtrag II zum Teil II des Tirol-Vorarlberg-achweiz.-südbad.

Gütertarifs, vom 1. Mai 1887, enthaltend die im Instruktionsweg zur Einfuhrung gelangte Ausnahmetaxe für Pflastersteine ab Schwarzach nach Basel.

Derselbe enthält die Aufhebung der Prachtsätze für Eilgut, des Ausnahmetarifs Nr. 22, sowie des Ausnahmetarifs für Getreide etc.

Zürich, den 6. Juli 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

465.

( 28 /95) Reexpeditionstarif für Triest etc. ab Buchs transit und Si. Margrethen transit nach Schweiz. Stationen, vom 1. Juli 1895.

Taxberichtigung.

Ausnahmetarif Nr. 5 für Petrul.

Buchs transit -- Altstätten (Rheinthal)

Cts. pro 100 kg.

Richtig.

Unrichtig.

30 36

Sl. Güllen, den 3. Juli 1895.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

466. ( 28 /o6) Bayerisch-schweizerisch-elsäßisch-südbadischer tarif, Teil H, vom 1. Juli 189Ì. Ergänzung.

Güter-

Mit sofortiger Gültigkeit finden die im obigen Tarif enthaltenen direkten Frachtsätze des Holzausnahmetarifs Nr. 2, a und 6, für Salzburg auch auf solche Sendungen Anwendung, welche von Salzburg (B St B) nach München C B, 0 B oder S B, Kempten, Lindau oder Romanshorn abgefertigt und von da, entweder sofort oder nach zeitweiliger Einlagerung, nach den Stationen Basel, Konstanz, Singen und Schaffhausen reexpediert werden.

213

Über die näheren Bestimmungen geben die beteiligten Stationen Aufschluß.

Zürich, den 9. Juli 1895.

Namens der beteiligten Balinen: Direktion der Schweiz. Nordostbahu.

467. (28/96) Reexpeditionstarif Basel bad. Bahnhof transit (Belgien und Holland) -- Central- und Westschweiz, vom i. Juli Ì89Ì.

Nachtrag III.

Am 1. August 1895 tritt zu obgenanntem Reexpeditionstarif ein Nachtrag Hl in Kraft.

Derselbe enthält Frachtsätze für die Station Onnens-Bonvillars, Änderungen von Stationsnamen, sowie Änderung der Transportbestimmungen.

Basel, den 9. Juli 1895.

Direktorium der Schweiz. Centrili bahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

468.

( 28 /9B)

Württembergisch-elsaß-lothringisch-luxemburgischer Gütertarif. Neuausgabe.

Am 1. Juli 1895 tritt für den württembergisch-elsaß-lothringisch-luxemburgisohen Güterverkehr ein neuer Tarif in Kraft, durch welchen der Tarif vom 1. April 1891 für den gleichen Verkehr mit sämtlichen Nachträgen und Ergänzungen aufgehoben und ersetzt wird. Verkaufspreis: Teil II, Allgemeine Bestimmungen 0,10 M., Tarif heft 0,80 M.

Straßburg, den 26. Juni 1895.

tüeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsnss-Lothriiigeii.

( 28 /96) Hefte 3 und 4 des mitteldeutschen Verbandsgütertarifes. Nachträge X.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1895 sind zu den Heften Nr. 3 und 4 des mitteldeutschen Verbandsgütertarifs die Nachträge X erschienen, durch welche u. a. direkte Frachtsätze zwischen Gondelsheim und Quedlinburg eingeführt worden sind. Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen una unser Giitertarifbnreau, von welchen auch die Nachträge bezogen werden können.

Karlsruhe, den 27. Juni 1895, Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

469.

214

470. (28/9s) Hefte 2 b und 4 des mitteldeutschen Vcrbandsgütertarifes. Nachträge X.

Am 1. Juli 1895 tritt zn den Heften 2 6 und 4 des mitteldeutschen Verbandsgütertarifs, vom 1. Januar 1893, je der Nachtrag X in Kraft. Kostenfrei.

Straßburg, den 26. Juni 1895.

(üeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Loth ringen.

471. (28/9s) Heft 2 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifes.

Ergänzung.

Die Stationen Laubach-Müllenbach und Pelm der königlichen Eisenbabndirektion St. Johann-Saarbrücken werden mit Geltung vom 1. Juli 1895 in das Heft 2 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifs einbezogen.

Über die Höhe der Frachtsätze geben die Verhandsstationen und unser Tarifbureau Auskunft.

Straßburg, den 24. Juni 1895.

tteneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

(28/9s) Heft 13 des Teiles Ila der deutsch-französischen Gütertarife /Verkehr 'mit und über Elsaß-Lothringen).

Nachtrag l.

Zu Heft 13 des Teiles II a (Schnittsätze für den Verkehr mit ElsaßLothringen und Luxemburg) tritt am 1. Juli 1895 der Nachtrag I, Berichtigungen der Tarifsätze enthaltend, in Kraft. (Gratis.)

Straßburg, den 26. Juni 1895.

tìeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

472.

473. ( 28 /95) Besondere Bestimmungen betreffend den Eisenbahngüterverkehr in Hamburg und Altana.

Die besonderen Bestimmungen betreffend den Eisenbahngüterverkehr in Hamburg und Alterna sind in einer Drucksache zusammengestellt worden, welche durch Vermittlung der Verbandsstationen und des Gütertarifbnreaus zum Preise von 10 Pf. bezogen werden kann.

Karlsruhe, den 2. Juli 1895.

tteneruldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

215

474 28/95 Tarif für die direkte Beförderung von Eilgutsendungen zwischen Basel bad. Bahnhof und London, Station der Great Eastern Railway.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1895 ist ein besonderer Tarif für die Beförderung von Eilgutsendungen in beschleunigter und gewöhnlicher Eilfracht zwischen Basel badischer Bahnhof einerseits und London, Station der Großen Englischen Ostbahn, anderseits, sowie ein Nachtrag I zum Tarif Teil II, Heft 2, für den englisch-südwestdeutschen Güterverkehr, enthaltend die Aufhebung der Bestimmungen und Frachtsätze für die Beförderung von Eilgut zwischen Basel nnd London, eingeführt worden. Der neue Tarif ist zum Preis von 80 Pf. durch die Güterverwaltung Basel zu beziehen, indes der Nachtrag I kostenlos abgegeben wird.

Karlsruhe, den 2. Juli 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 5. Juli 1895: 1. Nachtrag VI zum Tarif für die Beförderung von Gütern im internen Verkehr der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn und der Traversthalbahn, sowie im direkten Verkehr derselben unter sich.

2. Supplementstaxen für die Benutzung der Luxuszüge Calais (London) -- Chur (Engadin) und Interlaken für die Strecken Delle -- Chur und Delle -- Interlaken.

Genehmigt am 6. Juli 1895: 1. Ausnahmetarif Nr. IV für die Beförderung von Getreide, Hülsenfrüchten, Mahlprodukten aus Getreide und Hülsenfrüchten, Malz, sowie von Ölsaaten von Stationen der ersten k. k. priv. Donaudampfschiffahrtgesellschaft nach Bregenz transit, Buchs transit, St. Margrethen transit und Lindau transit, ferner nach den Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Rüti-Bahn), der RorschachHeiden-Bergbahn, der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Schweiz. Südostbahn der Gotthardbahn, der Schweiz. Centralbahn (einschließlich der Aarg. Südbahn und der Linie Wohlen - Bremgarten), der Emmenthalbahn, der Jura-Simplon-Bahn und der Neuenburger Jurabahn, sowie nach Basel, Schaffhausen, Singen und Konstanz, Stationen der Nordostbahn und der badischen Staatseisenbahnen, mit Umschlag in Wien nnd Passau.

2. Nachtrag VII zum Heft II der Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Balm und der Traversthalbahn einerseits nnd denjenigen der übrigen Schweiz. Eisenbahnen anderseits (Verkehr mit der Schweiz. Centralbahn).

3. Personentarif der Dampfschiffgesellschaft für den Jouxsee.

4. Camionnagetarif der Schweiz. Centralbahn für die Station Luzern.

216

Genehmigt am 8. Juli 1895: 1. Tarif nebst Bestimmungen betreffend die Benutzung des Salonwagens der Bhätischen Bahn.

2. Nachtrag V zum Heft III A des Teiles.II der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

3. Heft l des Teiles II der sächsisch-schweizerischen Gütertarife via Lindau.

4. Taxen für Specialbillete ab den Tößthalbahnstationen Wald bis Sennhof nach Grüze zur Erleichterung des Besuches des eidg. Schützenfestes in Winterthur.

Genehmigt am 9. Juli 1895: 1. Nachtrag l zum Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck im internen Verkehr der Neuenhurger Jurabahn.

2. Anwendbarkeit der im bayerisch-schweizerisch-elsäßisch-südbadischen Gütertarif Teil II für Salzburg enthaltenen direkten Frachtsätze des Ansnahmetarifs Nr. 2 für Holz, a und 6, auf Sendungen, die von Salzburg (B St B) nach München C B, 0 B oder S B, Kempten, Lindau oder Romanshorn abgefertigt und von da entweder sofort oder nach zeitweiliger Einlagerung nach Basel, Konstanz, Singen und Schaffhausen reexpediert werden.

3. Nachtrag Ili zum Reexpeditionstarif für den Transport von Gütern in Eil- und gewöhnlicher Pracht ab Basel bad. Bahnhof transit nach und von Stationen der Schweiz. Centralbahn, der Thunerseebahn, der Bödelibahn, der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn und der Traversthalbahn im belgisch-holländisch-schweizerischen Verkehr.

217

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1895

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

30

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.07.1895

Date Data Seite

592-596

Page Pagina Ref. No

10 017 116

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.