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Schweizerisches Bundesblatt.

4. Jahrgang.

III.

No 22

29. Mai 1912.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung des Kredites für Erstellung eines Telephongebäudes an der Hottingerstrasse in Zürich.

(Vom

17. Mai 1912.)

Tit.

Durch Beschluss vom 21. Dezember 1909 haben Sie dem Bundesrat, nach Einsicht seiner Botschaft vom 6. Dezember 1909 (Bundesbl. 1909, Bd. VI, S. 432) behufs Ankauf von zwei Bauplätzen für zwei neue Telephongebäude in Zürich einen Kredit von Fr. 311,180 bewilligt.

Die Notwendigkeit der Schaffung von erweiterten Lokalen für die Telephonzentrale, die Telephonverwaltungsbureaux, sowie die Kreistelegraphendirektion IV und die Erstellung von zwei gesonderten Telephongebäuden in Zürich haben wir in der erwähnten Botschaft eingehend begründet.

Um die Dringlichkeit der Erstellung dieser beiden Gebäude darzutun, brauchen wir nur noch darauf hinzuweisen, dass der Verkehr der Telephonzentrale Zürich Jahr für Jahr um rund, eine Million Gespräche zunimmt, und dass damit die Anforderungen an Lokale, Apparate und Personal entsprechend wachsen. Schon mussten die Lokale und die interurbane Zentrale Bundesblatt. 64. Jahrg. Bd. III.

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provisorisch erweitert werden, und auch diese Erweiterungen reichen nur für kurze Zeit. Im D e z e m b e r 1913 wird nämlich die erstere voraussichtlich am Ende ihrer Aufnahmsfähigkeit angelangt sein. Wegen Platzmangel im bestehenden Gebäude einerseits und vollständiger Abnützung der im Jahre 1898 eingerichteten Apparate kann aber eine nochmalige Erweiterung der Lokalzentrale gar nicht mehr in Frage kommen.

Der nötige Raum für die Vergrösserung der interurbanen Zentrale konnte nur durch Dislozierung der Kreistelegraphendirektion gewonnen werden, welche in einem benachbarten Privathause untergebracht wurde.

Auch die Gesprächskontrolle der Telephonzentrale musste in einem nahegelegenen Geschäftshause eingemietet werden, um Platz zu gewinnen für die vermehrten Bedürfnisse der Kanzlei und des Kassadienstes des Telephonbureaus, welche Dienstzweige, ebenso wie die interurbane Zentrale, unter ganz unhaltbaren Lokalverhältnissen litten.

Die baldige Erstellung der beiden neuen Telephongebäude, der Sie im Prinzip durch Genehmigung des Ankaufs der erforderlichen Bauplätze zugestimmt haben, ist daher ein Gebot der Notwendigkeit.

Leider haben verschiedene, nicht vorauszusehende Umstände die Vorlage eines gemeinsamen Kreditgesuches für die Erstellung beider Gebäude verhindert. Wir müssen uns vorläufig darauf beschränken, Ihnen das Kreditgesuch für das zuerst zu erstellende Gebäude an der Hottingerstrasse vorzulegen, um die Angelegenheit nicht mehr als nötig zu verzögern. Wir hoffen jedoch, in Bälde Ihnen auch dasjenige für das Gebäude an der Brandschenkestrasse unterbreiten zu können.

Im Gebäude sind folgende Räume vorgesehen: I. Im K e l l e r g e s c h o s s . Lichte Höhe : 3 m.

1.

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Kabelraum Raum für Makulatur Keller für die Wohnung des Hauswartes Magazin für Vorfenster Zentralheizraum Kohlenraum Waschküche Bad- und Douchenraum Karrenremise .

. . . .

m2 125 12 12' 21 49 30 2& 26 60

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II. Im Erdgeschoss. Lichte Höhe: 3,80 m.

10. Telegrammaufgabe mit 3 Telephonkabinen . . . .

11. Telegraphenbureau 12. Ausläuferraum 13. Archiv 14. Formular- und Packraum 15. Veloremise 16. Zimmer für Konferenzen und Aufnahmeprüfungen .

17. Wohnung des Hauswartes, bestehend aus 3 Zimmern nebst Küche und Dependenzen

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HI. Im I. Stock. Lichte Höhe 3,50 m.

Zimmer des Kreistelegraphendirektors Vorzimmer (Zimmer des Bureaudieners) Zimmer des Adjunkten Zimmer des Sekretärs Registratur Kanzlei Raum für Schreibmaschinen Zeichnungszimmer Heliographierraum Materialbureau Zimmer der Techniker

IV. Im II. Stock. Lichte Höhe: 3,20 m.

29. Verteiler- und Maschinenraum 30. Akkumulatorenraum 31. Garderobe .'

a m

20 26 16 34 54 12 52 82

35 16 19 16 28 53 17 20 12 36 51

229 36 89

tr T T\ i. i i Lichte T · uj. TT-.U Nr. 32: ,,A 4,80anm.

V. ImDachstock.

Hohe: l} DRaum ..

,, 00 0 J RaumeNr.33--36: 3,20m.

32. Lokalzentrale 252 33. Nachtdienstzimmer , .

16 34. Zimmer der Techniker 30 35. Erfrischungsraum 40 36. Arbeitsraum der Monteure 28 In allen Stockwerken befinden sich die notwendigen Treppen, Gänge und Aborte.

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Die Gesamtfläche des nutzbaren Raumes ohne Treppen, Gänge und Aborte beträgt 1677 m2, der Gesamt-Kubikinhalt der betreffenden Räume 5977 m8.

Die detaillierte Kostenberechnung zeigt folgende Beträge für die verschiedenen Arbeitsgattungen : I. Erdarbeiten Fr. 3,150 II. Maurerarbeiten ,, 127,000 HI. Steinhauerarbeiten ,, 51,300 IV. ßildhauerarbeiten . . '.

,, 4,200 V. Harte Fussböden und Wandbekleidung . ,, 8,000 VI. Eisenlieferung und Bauschmiedearbeiten . ,, 830 VII. Zimmerarbeiten ,, 14,800 VIII. Spenglerarbeiten ,, 10,600 IX. Dachdeckerarbeiten ,, 6,200 X. Blitzableiteranlage ,, 500 XI. Gipserarbeiten ,, 16,400 XII. Maler- und Tapeziererarbeiten . . . . ,, 22,800 XIII. Glaserarbeiten ,, 12,900 XIV. Schreinerarbeiten ,, 37,200 XV. Parketts ,, 10,300 XVI. Rolladen ,, 6,200 XVII. Schlosserarbeiten ,, 19,800 XVIII. Zentralheizung " . . . ,, 16,000 XIX. Gas- und Wasserinstallationen . . . . ,, 12,900 XX. Elektrische Beleuchtung ,, 10,900 XXI. Sonnerie ,, 800 XXII. Elektrische Uhren ,, 2,500 XXIII. Entstaubungsanlage ,, 3,500 XXIV. Verschiedenes ,, 4,000 XXV. Unvorhergesehenes ,, 17,220 Zusammen für das Gebäude Die Umgebungsarbeiten sind laut detaillierter Berechnung veranschlagt zu

Fr. 420,000

Total-Baukosten

Fr. 433,000

,,

13,000

Da das Gebäude einen Gesamtkubikinhalt von 11,060 m8 aufweist, ergibt sich ein Einheitspreis von Fr. 37.97 per m 3 des umschlossenen Raumes.

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Für die Ausgestaltung des Gebäudes war der Umstand massgebend, dass angesichts der kantonalen baugesetzlichen Bestimmungen im Interesse einer möglichst grossen Ausnützung des Bauplatzes das HI. Stockwerk als Dachstock ausgebildet und aus feuerpolizeilichen Gründen für die Deckenkonstruktionen armierter Beton vorgesehen werden musste. Dem grossen Lichtbedürfnis der verschiedenen Räume ist durch eine Architektur, die möglichst grosse Fensterflächen gestattet, Rechnung getragen. Da das Gebäude nur mit einer Fassade an eine öffentliche Strasse zu liegen kommt, konnte die durchgehende Verwendung von Hausteinen auf diese Hauptfassade und die von der Strasse aus sichtbaren Teile der Seitenfassaden beschränkt und für die übrigen Fassaden die Verwendung von billigeren Materialien und einfacheren Formen in Aussicht genommen werden.

Im übrigen geben die Pläne und die detaillierte Kostenberechnung alle weiter nötige Auskunft^ Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, die Erstellung eines neuen Telephongebäudes an der Hottingerstrasse in Zürich bewilligen und dem nachstehenden Entwurfe eines Bundesbeschlusses Ihre Genehmigung erteilen zu wollen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Tit., unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 17. Mai 1912.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schatzmann.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Erstellung eines Telephongebäudes an der Hottingerstrasse in Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 17. Mai 1912, beschliesst: Art. 1. Für die Erstellung eines Telephongebäudes an der Hottingerstrasse in Zürich wird dem Bundesrat ein Kredit von Fr. 433,000 bewilligt.

Art, 2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3.

beauftragt.

Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung des Kredites für Erstellung eines Telephongebäudes an der Hottingerstrasse in Zürich. (Vom 17. Mai 1912.)

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Jahr

1912

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

22

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329

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.05.1912

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377-382

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