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Kreisschreiben des
Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend .
den Auslieferungsvertrag mit Griechenland.
(Vom 29. Januar 1912.)
Getreue, liebe Eidgenossen!
Es werden Ihnen dieser Tage die nötigen Exemplare des A u s l i e f e r u n g s v e r t r a g e s zwischen der S c h w e i z und G r i e c h e n l a n d zugehen. Wir beehren uns, dazu folgendes zu bemerken : Der Vertrag tritt am 15. Februar 1912 in Wirksamkeit und hat keine rückwirkende Kraft. Zur Begründung eines Auslieferungsbegehrens sind der Griechischen Regierung auf dem diplomatischen Wege die üblichen Dokumente (Urteil, Haftbefehl etc.), enthaltend den Tatbestand der zur Last gelegten Delikte und den Wortlaut der in Betracht kommenden Straf bestimmungen, sowie das Signalement des Verfolgten zu übermitteln. Die Begehren um provisorische Verhaftung eines Verfolgten sind ebenfalls auf diplomatischem Wege zu stellen; die kantonalen Behörden wollen daher ihre bezüglichen Ansuchen an das eidgenössische Justizund Polizeidepartement richten, damit dieses für deren Anbringung bei dem griechischen Ministerium besorgt sein kann. Auch für die Übermittlung von Requisitorien und zuzustellenden Gerichtsakten in Strafsachen ist die gleiche Art der Übermittlung vorgesehen. Durch Art. 20 des Vertrages ist der Austausch von Auszügen der Strafurteile, die im einen Land gegen Angehörige des andern Landes ergehen, vereinbart. Für alle Schriftstücke, die nach dem Vertrage vorgelegt werden, ist bestimmt, dass sie,
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wenn sie nicht französisch abgefasst sind, von Übersetzungen in dieser Sprache zu begleiten sind.
Wir benützen auch diesen Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.
B e r n , den 29. Januar 1912.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: L. Forrer.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.
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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend den Auslieferungsvertrag mit Griechenland. (Vom 29. Januar 1912.)
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Jahr
1912
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
06
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
07.02.1912
Date Data Seite
315-316
Page Pagina Ref. No
10 024 500
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