221

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission ist die Stelle eines Instruktors II. Klasse der Kavallerie wieder zu besetzen.

Bewerber für dieselbe Laben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 10. April nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 22. März 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Stellen-Ausschreibung.

Es werden an mit folgende Stellen im Instruktionspersonal der Infanterie zur Wiederbesetznng ausgeschrieben: 1. Eine Instruktorenstelle I. Klasse.

2. Drei Instruktorenstellen II. Klasse.

Bewerber für diese Stellen haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 5. April nächsthin schriftlich einzureichen, wobei bemerkt wird, daß von den Bewerbern für die Instruktorenstelle I. Klasse die Befähigung znm Unterricht in deutscher und italienischer Sprache gefordert wird.

B e r n , den 21. März 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

222

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Instruktors II. Klasse der Artillerie wird anmit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Bewerber für dieselbe haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departemente bis zum 31. dies schriftlich einzureichen.

B e r n , den 15. März 1895.

Eidg. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Beförderung des bisherigen Inhabers ist die Stelle eines Chefs des Verpflegungs- und Magazinbureaus des eidgenossischen Oberkriegskommissarlates neu zu besetzen, und es wird dieselbe hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Jahresbesoldung Fr. 4500--5000.

Bewerber um diese Stelle haben sich bis zum 30. März laufenden Jahres schriftlich beim unterzeichneten Departement anzumelden.

Bern, den 12. März 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Todesfall wird die Stelle eines eidgenössischen Wertschriftenverwalters zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Bewerber um diese mit Fr. 6--7000 jährlich besoldete Stelle, deren Obliegenheiten in der bundesrätlichen Verordnung vom 25. Januar 1895 (A. S. n. F. XV, 5) enthalten sind, wollen ihre Anmeldung unter Ausweis über ihre Befähigung bis Ende dieses Monats dem unterzeichneten Departement einreichen.

Die Amtsbürgschaft beträgt Fr. 20,000.

B e r n , den 16. März 1895.

Eidg. Finanzdepartement : Häuser.

223

Stelle-Ausschreibung.

Die durch Tod erledigte Stelle eines Kanzlisten der Bundeskanzlel wird anmit zur Wiederbesetzung atisgeschrieben. Kenntnis des Deutschen und Französischen, sowie gute Handschrift sind unerläßlich; Kenntnis des Italienischen ist erwünscht. Die Besoldung beträgt Fr. 3200 im Maximam.

Anmeldungen sind bis und mit 80. März nächsthin der Bundeskanzlei einzureichen.

B e r n , den 11. März 1895.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter und Briefträger in Sullens (Waadt). Anmeldung bis zum 9. April 1895 bei der .Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Briefträger in Kirchberg (Bern), \ ,Anmeldung bizum"9.April^ 1 6 .

> 1895 bei der Kreispostdirektion in 3) Briefträger in Meiringen.

l Bern.

4) Postcommis in Neuenburg l Anmeldung bis zum 9. April 5) Postablagehalter nnd Briefträger in } 1895 bei der Kreispostdirektion in Cerneux-Veusil (Bern).

J Neuenburg 6) Zwei Postcommis in "Winterthur. Ì ,,, B .....

. Wä ., l Anmeldung bis zum 9. April 7) Briefträger m Wädenswil l 1895 beider ^ Kreispostdirektion 8) Briefträger in Stein a. Rh. (Schaffin Zürich, hausen).

J 9) Postcommis in Ebnat-Kappel.

Ì u · a. ·· · nu l Anmeldung bis zum 9. April 10) Briefträger m Oberburen l 1895 bei der Kreispostdirektion in (St. Gallen).

( St. Gallen11) Briefträger in Hoffeld (St. Gallen). J 12) Postablagehalter und Briefträger in Strada (Graubünden). Anmeldung bis zum 9. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Chur

224 13) Telegraphist in Peiden (Granbünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision Anmeldung bis zum 6. April 1895 bei der Telegrapheninspektion in Char. .

1) Contrôleur beim Hauptzollamt Locamo. Anmeldung bis zum 30. März nächsthin bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Einnehmer beim schweizerischen Nebenzollamt Maccagno (Italien).

Anmeldung bis zum 30. März nächsthin bei der Zolldirektion in Lugano.

3) Einnehmer beim Nebenzollamt Cierfs (Graubünden). Anmeldung bis zum 30. März nächsthin bei der Zolldirektion in Chur 4) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 2. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Briefträger in Staus. Anmeldung bis zum 2. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

6) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Zürich.

Anmeldung bis 2. April 1895 7) Posthalter und Briefträger in bei der Kreispostdirektion in Eussikon (Zürich).

Zürich.

8) Briefträger in Dübendorf (Zürich).

Bedeutende Preisermässigung.

(Urproduktion, Handel, Industrie Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Furrer unter Mitwirkung von Fachkundigen in nnd ausser der Bundesverwaltung

3 Bände (156 Bogen gr.-8») statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Franck & Co. in Bern.

Publikationsorgan tur das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N 13.

.

Bern, den 27. März 1895

I. Allgemeines, 13/95)

174 (

Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 19. März 1895 an bis auf weiteres festgesetzt worden zn : l fl. österr. W. = 2,0369 Franken.

II. Reglemente und Tarifvorschriften.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

175.

(18/95) Deutscher Eisenbahngütertarif, Teil L

Nachtrag I.

Am 1. April 1895 wird zum deutschen Eisenbahngütertarif, Teil I, der Nachtrag l eingeführt, in welchen die von den deutschen Eisenbahnverwaltungen in der letzten Generalkonferenz gefaßten Beschlüsse, soweit sie bindende Kraft erlangt haben, aufgenommen sind.

Prachterhöhungen, welche jedoch erst vom 1. Mai 1895 ab Geltung erlangen, treten nur durch die im § 18 der allgemeinen Tarifvorschriften vorgesehene neue Bestimmung für Gegenstände von mehr als 7 m. Länge und durch die Versetzung von Ferrisulfat aus dem Specialtarif III in den Spécialtarif II ein; im übrigen werden durch die stattfindenden Tarifänderungen, lediglich Frachtermäßigungen herbeigeführt.

89

Die in den Zusatzbestimmungen zar Verkehrsordnung eintretenden Änderungen sind gemäß den Vorschriften unter l (2) der Verkehrsordnung genehmigt 'worden. Der Nachtrag ist durch unsere Güterstationen sowie direkt von dem diesseitigen Gütertarifbureau zum Preise von 55 Pf. für das Stück zu beziehen.

Karlsruhe, den 21. März 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

176.

(13/95) Deutscher Eisenbahntarif für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen, Teil I.

Neuausgabe.

Am 1. April 1895 wird unter Aufhebung des Tarifs vom 1. Januar 1893, nebst Nachtrag l, ein neuer deutscher Eisenbahntarif für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen, Teil I, in Kraft gesetzt, der mit dem bisherigen im wesentlichen übereinstimmt.

Abänderungen treten insofern ein, als die bisherige Zusatzbestimmung III 4 zu § 44 der Verkehrsordnung wonach jedem Viehbegleiter gestattet ist, einen Hund im Viehwagen untentgeltlich mitzunehmen, in Wegfall kommt, und der § IV der allgemeinen Tarifvorschriften, betreffend Beförderung von Tieren in Käfigen u. dgl., eine andere Fassung erhält. Erstere Änderung tritt, soweit damit Frachterhöhung verbunden ist, erst vom2 1. Mai 1895 ab in Geltung. Dieselbe ist gemäß den Vorschritten unter l ( ) der Verkehrsordnung genehmigt worden. Der neue Tarif kann durch Vermittlung unserer Stationen zum Preise von 20 Pf. für das Stück bezogen worden.

Karlsruhe, den 16. März 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

III. Personen- und Gepäckverkehr A. Schweizerischer Verkehr.

177.

13/95)

(

Personen- und Gepäcktarif N OB -- V S B, vom 1. November 1880.

Teilweise Kündigung.

Die in obigem Tarif und dessen Nachträgen für den Verkehr zwischen Schaffhausen und Rorschach und weiter, Richtung Staad via Winterthur, ferner zwischen Schaffhausen und Buchs via Ziegelbrücke bestehenden Ausnahmetaxen werden hiermit auf 1. Juli 1895 gekündigt. Gleichzeitig fallen die durch Rückwirkung dieser Ausnahmetaxen bedingten weitern Taxkürzungen dahin.

Auf den gleichen Zeitpunkt treten Taxen für den Verkehr zwischen den Stationen der neuen Linie Schaffhausen-Etzweilen einerseits und Rorschach und weiter, Richtung Goldach und Staad anderseits via Konstanz in Kraft.

Zürich, den 20. März 1895, Direktion der Schweiz. Nordostbahn 90

178.

(13/95) Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei direkter Beförderung von Gesellschaften, Schulen etc. im Verkehr T T B -- S C B, A S B, W B, L H B, E B, STB, T S B, B B, B 0 B, J S, B R, R V T, V Z, Y Ste C, J N und Thunerund Brienzersee. Verschiebung der Neuausgabe

Die mit Nr. 106 (9/95) dieses Blattes auf den 1. April 1895 publizierte Einführung des obgenannten Distanzenzeigers wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Die gegenwärtigen Distanzen bleiben vorläufig in Kraft bestehen.

Bern, den 20. März 1895.

Direktion der Jura-Simp Ion-Bahn.

179. (13/95) Personen- und Gepacktarif V Z-- J S, B R und R V T, vom 18. Juli 1891, d. h. vom Tage der Betriebseröffnung der Linie St. Niklau s -Zermatt. Taxerhöhungen.

Mit 1. Juli 1895 treten für die Relationen Stalden und Zermatt-Pully neue, etwas erhöhte Personen- und Gepäcktaxen in Kraft, welche bei den betreffenden Stationen, sowie bei unserm kommerziellen Dienste in Erfahrung gebracht werden können.

Bern, den 2(5. März 1895.

Direktion der Jura-Simp Ion-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

13/95)

180. (

Bayerisch-schweizerischer Personen- und Gepäckverkehr vom i. September 1890. Ergänzung.

Mit dem 16. April 1895 treten neue direkte Taxen III. Kl. einfacher Fahrt Davos-Platz -- München und Retourbillete II. und III. Kl. DavosPlatz -- Lindau in Kraft.

Zürich, den 23. März 1895. .

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

181. (18/95) Personen- und Gepäcktarif zwischen Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen einerseits und Stationen der schweizerischen Bahnen anderseits, vom 1. Januar 1890.

Ergänzung.

Mit 5. April 1895 treten im Verkehre Männedorf-Mülhausen und -Straßbur direkte Personen- und Gepäcktaxen in Kraft.

Zürich, den 19. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

9l

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

13/95)

182. (

Englisch-niederländisch-oberrheinischer Personentarif.

Aufhebung Oberrheinisch-niederländischer Personentarif Nr. 1. · Einführung.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1895 ist obiger Tarif erschienen, durch welchen der englisch-niederländisch-oberrheinischPersonaltarift' vom 1. April 1887 nebst Nachträgen aufgehoben wird.

Karlsruhe, den 21. März 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

13

183. ( /95) Interimstarif für den internen Güterverkehr der Linie Etzweilen-Schaffhausen und über dieselbe.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der Linie Etzweilen-Schaffhausen tritt für den Güterverkehr der Stationen derselben mit den übrigen Stationen der Nordostbahn ein Interimstarif in Kraft*), welcher gleichzeitig die durch die Eröffnung dieser Linie bedingten Taxänderungen für den Verkehr zwischen Henggart bis Schaffhausen einerseits und Etzweilen und weiter anderseits enthält.

Durch diesen Interimstarif wird der bisherige provisorische Gütertarif vom 1. November 1894 aufgehoben und ersetzt.

Der Interimstarif fällt mit der bevorstehenden Neuausgabe unseres internen Gütertarifs wieder dahin. Exemplare desselben können beim diesseitigen Tarifbureau, sowie bei unsern Stationen zum Preise von 30 Cts. per Stück bezogen werden.

Zürich, den 26. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

*) Vorbehaltlich der Genehmigung.

B. Verkehr mit dem Auslande.

184.

13/95)

( Teil 111, Heft 2, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife.

Aufnahme der Sisseker KonsortialLagerhäuser unter die Reexpeditionsstellen.

Die im Heft 2 der österreichisch-ungarisch-schweizeriachen Getreidetarife, vom 1. September 1893, für das Lagerhaus in Csaprag bei Sissek angegebenen 92

Bestimmungen über die Einlagerung und Réexpédition gelten vom 10. März.

1895 an auch für die Sisseker Konsortial-Lagerhäuser.

Zürich, den 26. März 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

(13/95) Ausnahmetarif für den Export von Bau-, Nutzholz etc.

aus Bayern nach der Schweig, vom i. April 1884.

Ergänzung: Auf 10. April 1895 wird die Station Baden-Oberstadt mit nachstehenden Frachtsätzen in den Ansnahmetarif für Holz aus Bayern nach der Schweiz,, vom I.April 1884, ein bezogen: Donauwörth a b c 185.

nach

Centimes für 100 kg.

Baden-Oberstadt . . . .

134 126 112 Zürich, den 26. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn (13/95) Nachtrag 3 su Teil H, Heft 5, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife.

Auf 10. April 1895 tritt zum Teil II, Heft 5, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife ein Nachtrag 3 in Kraft. Derselbe enthält neue Frachtsätze des allgemeinen Tarifs und der Ausnahmetarife Nr. 6 für Metalle, Nr. 10 für Spiritus und Nr. 11 für Düngemittel zwischen Géra (Reuß), Görlitz, Kamenz, Leipzig, Plagwitz-Lindenau, Zeitz und Zittau (Stationen der preußischen Staatseisenbahnen) einerseits und ostschweizerischen Stationen anderseits, ferner neue Ausnahmetarife Nr. 19 für Güter aller Art, Nr. 23 für Hohlglaswaren, Steingut und Thonwaren aller Art und Nr. 26 für eine Anzahl Güter der Specialtarife als Stückgut, sowie endlich noch eine Anzahl, weniger bedeutender Änderungen.

Der Nachtrag kann bei den bekannten Dienststellen unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 25. März 1895.

Namens der Verwaltungen des norddeutsch-schweizer. Verbandes.Direktion der Schweiz. Nordostbahn» 186.

(18/95) Gütertarif Delle transit -- NOB, V S B, T T B, Sihlthalbahn und 8 0 B, vom i. Mai 1894. Nachtrag U.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung auf der Teilstrecke SchaffhausenPeuerthalen tritt zum obgenannten Gütertarif der Nachtrag II in Kraft,, enthaltend neue bezw. geänderte Frachtsätze.

Bern, den 26. März 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn»

187.

93

Ausnahmetaxen.

188.

13/95)

(

Transporte von Benzin Doos (bayer. Staatsbahn) -- Küsnacht (N 0 B).

Mit 5. April 1895 treten für den Transport von raffiniertem (destilliertem) Benzin im bayerisch-schweizerischem Verkehre folgende Ausnahmefrachtsätze in Kraft: Für Wagenladungen von von 5000 kg.

10000 kg.

Doos nach Küsnacht

.

.

Centimes pro 100 kg.

366 .302

Zürich, den 26. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Rückvergütungen.

189.

18

( /95) Transport von Eisen des Specialtarifs Wendel -- Satigny (Schwein).

H Stieringen-

Mit. sofortiger Gültigkeit wird für den Transport von Eisen des Spécialtarifs II in Wagenladungen von 10000 kg. ab Stieringen-Wendel nach Genf transit mit Bestimmung Satigny (Schweiz) im Rückvergütungswege eine ermäßigte Taxe von Fr. 22. 95 pro 1000 kg. gewährt.

Bern, den 25. März 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

190.

18

( /95) Schweizerisch-österreichisch-ungarischier Transittarif, vom '1. Februar 1874.

Teilweise Kündung.

Der im Nachtrag II zu obgenanntem Tarif enthaltene Specialtarif für die Beförderung von Faßdauben und sonstigem Nutzholz, sowie der im Nachtrag XII zu diesem Tarif enthaltene Ausnahmetarif für den Transport von Spiritus und Sprit treten auf den 30. Juni 1895 außer Kraft.

Auf den gleichen Termin werden in der auf Seite 21 bis 72 des genannten Tarifes enthaltenen Warenklassifikation die Artikel, für welche aie Tarifierung 2 B, 3, 3 (Bauholz und Stangenholz, Böttcherholz, Bretter und Bohlen, Daubholz aller Art u. 3. w.), ferner die Artikel, für welche die Tarifierung 2 A, 2, 2 (Buchweizen, Dinkel, Frühgerste, Gerste, Getreide aller Art u. s. w.) vorgesehen ist, gestrichen.

Zürich, den 21. März 1895.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

94

191.

(13/95) Österreichisch-ungarisch - schweizerisch - französischer Getreideverkehr Tarif mit Genf transit, vom i. März 4883.

Kündung.

Der Ausnahmetarif für den österreichisch ·ungarisch-schweizerisch-französischen Getreideverkehr (Genf transit), vom 1. März 1883, samt Nachtrag, tritt mit Ende Juni 1895 außer Kraft. Auf den gleichen Termin tretenauchh dieReexpeditionstaxenn Romanshorn-Genf transit für Getreide etc. (Seite 11, Nr. 6, der Zusammenstellung der Rückvergütungen und samkeit.

Zürich, den 23. März 1895.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn

192. (13/95) Österreichisch-ungarisch-französischer Güterverkehr ; Frachtsätze für Mineralwasser ßudaörs -- Paris.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1895 bis zur Durchführung im Tarit'wege, längstens aber bis 31. Dezember 1895, werden für die Beförderung von Mineralwasser, natürlichem oder künstlichem, zwischen Budaörs, Station der ungarischen Staatsbahnen, einerseits und Paris (Donane, la Villette und Reuilly) anderseits folgende Prachtsätze berechnet: Franken pro 100 kg.

Bei Aufgabe von mindestens 5 000 kg 80. -- 10000 70. Die Anwendung dieser Frachtsätze erfolgt nach Maßgabe der im Abschnitt IV (Ausnahmetarif für diverse Artikel) des Teiles V der österreichischungarisch-französischen Gütertarife, vom 1. Februar .1890, enthaltenen Bestimmungen.

Die Kundmachung tritt an Stelle derjenigen unter Ziffer 164 des Publikationsorgans Nr. 12, vom 20. März 1895. Es findet demzufolge die Einbeziehung der Station Budaörs in den Ausnahmetarif Nr. 22 des Teiles II a, Heft 2, der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife nicht statt.

Zürich, den 23. März 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn

193. (18/95) Ausnahmetarif für Lebensmittel aus italien nach England.

Mit dem 1. April 1895 tritt für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in vollen Wagenladungen aus Italien nach England via Gotthard ein neuer Ausnahmetarif in Kraft, wodurch derjenige vom 1. April 1888 aufgehoben und ersetzt wird. Exemplare desselben können zum Preise von Fr. l bei der Drucksachenkontrolle der elsaß-lothringischen Bahnen in Straß95

burg sowie bei der Güterexpedition dieser Verwaltung in Basel bezogen werden.

Luzern, den 24. März 1895.

Direktion der Gotthardbahn Rückvergütungen.

194.

13/95)

(

Teil II der italienisch-schweizerischen Gütertarife via Gotthard, vom 1. August 1888. Rückvergütung Für Sendungen von .Rohseide, Floretgarn und Seidenabfall aus Italien nach Rußland, welche mit Eilgutfrachtbriefen ab Chiasso transit, bezw.

Pino transit (Luino) nach Basel transit und Romanshorn transit abgefertigt werden, gelangen im Rückvergütungswege gegen monatliche Vorlage der Originaltrachtbriefe und bahnamtlicher Nachweise über den Weiterversand nach Rußland die für die genannten schweizerischen Strecken im italienischschweizerischen Gütertarif vorgesehenen Frachtguttaxen nebst Gebühren für · die Réexpédition in Chiasso transit, bezw. Pino transit zur Anwendung.

Luzern, den 26. März 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

195. (18/95) Getreideverkehr Ungarn-Südfrankreich.

Rundung einer Rückvergütung.

Die auf Seite 24, Position 26, der Zusammenstellung der Rückvergütungen und Ausnahmetaxen der schweizerischen Bahnen, Ausgabe vom Januar 1895 aufgeführte Rückvergütung für Getreidesendungen aus Ungarn nach Südfrankreich tritt auf Ende Juni 1895 außer Kraft.

Zürich, den 23. März 1895.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

(13/95) Tarif für die Beförderung von Gütern zwischen Stationen deutscher Eisenbahnen einerseits und solchen der Prinz Heinrich-Bahn anderseits. Heft I.

Die in unserer Bekanntmachung vom 8. Februar 1895 zum 1. April 1895 angezeigte Einführung eines nenen Heftes l zum Tarit für die Beförderung von Gütern zwischen Stationen deutscher Eisenbahnen einerseits und den . Stationen der Prinz Heinrich-Bahn anderseits, in welchem gegen früher teils Erhöhungen, teils Ermäßigungen enthalten sind, findet erst am 1. Mai 1895 statt.

Straßburg, den 20. März 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

196.

96

197. (18/95) Reexpeditionstarif für Flachs und Hanf ab Königsberg und Elbing. Nachtrag III.

Mit Gültigkeit vom 15. März 1895 ist zum Reexpeditionstarif für Flachs und Hanf ab Königsberg und Elbing der Nachtrag III erschienen, wodurch die Station Renchen in den Tarif einbezogen worden ist.

Auskunft erteilt das diesseitige Gütertarif bureau.

Karlsruhe, den 20. März 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

198.

(18/95) Ausnahmetarif Nr. 3 des Binnengütertarif es der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen für die Beförderung von Puddelofen-, Schweißofen- und Konverter schlacken etc.

Ergänzung.

Vom 20. März 1895 ab finden die Frachtsätze des Ausnahmetarifes 3 unseres Binnengütertarifes für die Beförderung von Puddelofen-, Scbweißofen- und Konverterschlacken, eisenhaltige zur Verhüttung, sowie Hammer-, Walzen- und Luppenschlacken auch im Verkehr von Basel und den im Ausnahmetarif genannten Grenzpunkten Anwendung.

Weitere Auskunft erteilt unser Tarifbureau.

Straßbwurg, den 15. März 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

199. (13/95) Gütertarif für den Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, Teil II. Neuausgabe.

Am 1. Mai 1895 gelangt ein neuer Gütertarif für den Binnenverkehr, Teil II, zur Ausgabe. Mit demselben treten u. a. Frachermässigungen nnd geringe Frachterhöhungen, sowie Abänderungen der besondern Tarifvorschriften und der Ausnahmetarife in Kraft.

Weitere Auskunft erteilt das Tarifbureau.

Straßburg, den 16. März 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

97

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 21. März 1895: 1. Erhöhte Personen- und Gepäcktaxen für die Relationen Pully -- Stalden und Zermatt.

2. Verzeichnis der kombinierbaren Rundreise'billete für die Strecken der schweizerischen Transportanstalten, unter Vorbehalt.

3. Ermäßigtor Prachtsatz für den Transport von Eisen des Specialtarifes II in Wagenladungen von 10000 kg. ab Stieringen-Wendel nach Genf transit mit Bestimmung Satigny.

Genehmigt am 25. März 1895: 1. Provisorischer Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut, enthaltend die durch Eröffnung der Strecke Schaffhausen-Feuerthalen eintretenden Ergänzungen und Änderungen der Tarifdistanzen und Taxen im internen Verkehr der schweizerischen Nordosthahn, unter Vorbehalt.

2. Heft D des Teiles II der belgisch-österreichisch-ungarisch-rumänischorientalischen Personen- und Gepäcktarife via Süddeutschland und via Arlberg.

3. Nachtrag V zu Heft l des Gütertarife für den direkten Verkehr zwischen den Stationen der schweizerischen Südosthahn und denjenigen der schweizerischen Nordosthahn, einschließlich der Bötzbergbahn, unter Vorbehalt.

4. Nachtrag II zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Delle transit einerseits und den Stationen der schweizerischen Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Rüti-Bahn), der Tößthalbahn, der Sihlthalbahn und der schweizerischen Südostbahn anderseits, unter Vorbehalt.

5. Nachtrag III zum Grätertarif für den direkten Verkehr zwischen Stationen der Sihlthalbahn einerseits und den Stationen der schweizerischen Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn und der Linie Stein-Koblenz), der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn nnd der Wald-Rüti-Bahn), der Tößthalbahn, der schweizerischen Südostbahn nnd der Borschach-Heiden-Bergbahn anderseits, enthaltend in Hauptsache Taxen und Distanzen für die Nordostbahnstationen Dießenhofen, Feuerthalen, Schlatt und Schlattingen, sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen, unter Vorbehalt.

6. Ausnahmetaxen für den Transport von raffiniertem Benzin in Wagenladungen von 5000 und 10 000 kg. ab Doos, Station der k. bayerischen Staatsbahnen, nach Küsnacht, Station der
schweizerischen Nordostbahn.

Genehmigt am 26. März 1895: 1. Direkte Personen- und Gepäcktaxen für die Relation Karlsbad -- Chur . ,, Feldkirch , T. , via Eger-Lindau-- , . - -- B u c h s .

g oder St. Margrethen 98

2. Aufnahme der Sisseker Konsortiallagerhäuser in die Einlagerungsund Reexpeditionsstellen des Heftes 2 vom 1. September 1893 der österr.ungarisch-schweizerischen Getreidetarife.

3. Nachtrag V zu Teil II, Tarifheft Nr. 3, der österreichisch-ungarischschweizerisch-südbadischen Gütertarife, enthaltend neue, bezw. abgeänderte Frachtsätze des Ausnahmetarifes Nr. IX für die Beförderung von Zucker aller Art.

4. Nachtrag III zum Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Zucker aller Art im öeterreichisch-ungarisch-schweizerischen Verkehr, enthaltend neue, bezw. abgeänderte Frachtsätze für Zucker aller Art, sowie für Roh- und Sandzucker.

5. Taxermäßigungen hinsichtlich der schweizerischen Strecken für Sendungen von Rohseide, Floretgarn und Seidenahfall aus Italien nach Kußland, welche mit Eilgutfrachtbriefen ab Chiasso transit und Pino transit nach Basel transit und Romanshorn transit abgefertigt werden, unter Vorbehalt.

6. Aufnahme der Station der k. württembergischen Staatseisenbahnen Heidenheim in den Ausnahmetarif Nr. 2 für die Beförderung metallurgischer Erzeugnisse im deutsch-italienischen Verkehr.

7. Aufnahme von Prachtsätzen für die Relation Baden Überstadt -- Donauwörth in den Ausnahmetarif für den Export von Bau- und Nutzholz, Stammholz etc., ferner von Brennholz, Eisenbahnschwellen, Grubenholz etc.

aus Bayern nach Stationen der schweizerischen Nordostbahn, der schweizerischen Centralbahn (einschließlich der aargauischen Südbahn und der Linie Wohlen-Bremgarten) und der Jura-Simplon-Bahn.

99

Beilage zu Nr. 14 des Bundesblattes, Jahrg. 189S.

Nachweisung der im Monat Januar 1895 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

1

2

3

1

Durchschnittlich!

Länge der Wovon im Betrieb doppel bespnrig findlichen Linien

Bezeichnung der Eisenbahnen

1

*

Gotthardbahn Südostbahn

Emmenthalbahn Tößthalbahn Sai»nelegier-Chaux-de-Fonds . . .

Berner Überlandbahnen i Lausanne-Echalleas 5 ) Frauenfeld-Wyl . . . .

Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds

.

. . .

. . .

. . .

Ì Sihlthalbahn Waldenburgerbahn .

Appenzeller Straßenbahn Regionalbahn Neuchatcl-Cortaillod-Boudry

. .

Bödelibahn .

. . .

Elegioaalbahn Brenets-Locle Orbe-Chavornay

.

.

Totale und Durchschnittszahlen Im Monat Januar Ì894

1140 780 393 310 266 50 50 46 43 40 40 27 26 24 24 18 17 15 15 14 14 13 11 9 5 5 4 3399 3343

92 90 97 9 93

*

1

6

8

!

7

i

1

Im ganzen zurückgelegte fahrplanmäßigen SchnellGeund mischten Personen-

Güter-

Schnell and Personen-

Zage

6460 7722 3767 2295 1285 1083 186 470 372 494 279

1483 1010 969 750

227

1799 2314 1648 346 825 146

102 1 2 4 6

81 104

5 1

8 104

248

476 528 426 178 425 69

250 310 174 124 310 62 296 804

1 20 5 4

5 2 1 4 11

2

104 1 11 38 1

1 142 293

2 11

372 490 744f

381

26679 26350

9498 8007

6 4 7475

4 207

6370 | 127 !

Achs-

Zngs-

Eilometer

Züge

370

134

Gnter-

62 124 62 62

2153 2619

522 454 469157 251 865 160456 221 594 20243 12 400 16310 13011 15913 11581 4003 9796 3730 5976 5426 2958 3870 5120 4340 4179 8695 6805 2646 1 302 2480 2933

9 724 168 10162871 6 715 586 3 643 967 5 919 234 162 698 114185 135 346 162876 169 484 109975 31706 106 336 19 489 60658 41174 13730 37 272 39808 33374 37515 89202 69144 14148 7768 10830 5866

1 789 243 37638410 1 714 972 40414952

') Inkl. Bnlle-Romont, Regional Val-de-Travers,' Thnilerseebahn (inkl. Da rligen-Inter laken-Bahn iof), Visp-2termatt u nd Yver don-Ste. Croix.

') ,, ßötzbergbahn mit Koblenz-Stein.

) ,, Aarg. Südbabn, Wohlen-Bremgarten nnd Bas er Verbind UDgsbahti .

') ,, TVald-Rnti nnd Toggenburgerbahn.

") ,, Echallens-Bercher.

8

1

"

1

12

1

auf die fahrplanmäßigen Schnell-, Personen-un( gemischten Züge

«

14

1

1 «

15

auf einen dieser Züge durchschnittlich

18

19 |;

20 |

!

i t

Minuten

417 342 360 452 175453 136 961 132 893 16599 12400 14032 10634 15698 10013 3996 9796 3710 5866 5363 2958 3870 4340 4340 4144 8640 6392 2637 1302 2450 2902

53 42 38 45 88 16 50 30 22 29 30 27 14 11 24 18 17 15 14 14 14 11 6 9 4 5 4

8530 13030 17089 11 755 22253 3254 2284 2943 3788 4238 2750 1175 4090 813 2528 2288 808 2485 2654 2384 2680 6862 6286 1 566 1554 2166 1467

270 126 200 43 66 22

32 2l 18 14 35 22

225 167 184 22 158 101

17 18 46 4

18 15 29 45

29 22 119 76

1 375 183

39

11 074

845

39

17

Von den Gemischte Züge Achs- Schnell- und Personenzüge kilomelern DurchDurchkommen schnitt- Größte schnitt- Größte auf 1 Kiloliche liche VerVerTotal meter Anzahl Ver- spätung Anzahl Ver- spätung spätung Bahnlänge spätuug 1

Zugskilometer

1 339 934

Ì

An den Endpunkten der Fahrt trafen verspätet ein

Von den Zugskllometern entfallen

Extra-

148§ 744

381

10

1

9

Total der beförderten

Kilometer

Jura-Simplon-Bahn 1) Nordostbahn 2)

1

12090

4

20

18

58

3

69

96

9

22 1 16 4 1

26 -- 17 · :

3 2

17 24

17 30

4 15

40 19

58 . 30

25

38 8 27 1

42 78 77 64

180* 136* 535* 64

1 2

96 39

96 53

7

113

210*

28 10 4

53 40

34080

i 166

48

535

40

158

;

20

80 39 08 29 20

45

-

243

40 39 32 23 20

20

13

4

Minuten

225 i 130

1|

i

U

45

21 || 22 | 23

Durch Verspätung der An Schluß anstalten

Auf der eigenen Linie infolge durch von anfallen den und at- Stations- Total mosphä- und rischen ZugsEinflüssen dienst

70 79 154 20 8 8

151* 27* 13 11

17 21 48 4 4 15 4 38 8 27 14

9 18 14

8

1011 288

|

25 | 26

Ursache der Verspätungen

292 127 216 47 67 22

3 1 2 4 7 9 10 4

24

1 11 4

1 12

46* 14C

22« 2 3

71 21 49 16 13

3 12 2 4

222 48 62 27 59 14 8 3 34 4 3 4

Prozente der kuf der ±nen verspäteten Züge im Verhältnis inr Gesamtt&hl der Zflge

im gleichen Monat des Vorjahres

|

28

Anse hlUsse wu rden .alimi bei Schnell- bei geand Per- mischten sonen- Zügen zagen

|

30

1,TM

152 46 67 11 18 4

1,7,

6

2,79

0,61 0,46

1,3,

0,15

0,89

0,41

4,43

0,40

1,1« 2,03

,06

0,54

0,14

31 {

32

Achs-

Kilometer kommen auf eine Verspätung eigener Bahn

Schnellund Per- Gesonen- mischte Züge züge

Zugs1

Kilometer

13 6 3

0,60 0,18

|

Durchschnittlich legten per Stunde GesamHahrzoit Inkl. Aufenthalt zurück

Anzahl

0,is

5,34

29

14 2 1

1880 7510 2830 5073 2253 1 186

29412 122255 55043 101 059 37678 8218

1 754 3545 462 2504 1332 2;449

13763 40397 4904 19763 10332 26550

28,i 28,o 30,3 28,o 27,2 21,, 17,i

18,3 18,7

22,, 15,o 17,s

14,6 :

19,9

29,2

23,2

19,8

15,7

22,6

14,7 !

16,7

i

16,3

'

15,,

;

14,, 22* 8* 24* 2 3 1 2 4 65

16 2

1

38 8 26 2 3 1 2 4 7

15,, 2,59 U,.

12 7 1

155 671 114 1935

1 570 5103 528 18636

5

1447 4144 4320 1 348 377

11 125 37218 44286 16297 2014

1,16 0,3!

0,78

0,97

0,32

0,34

0,49

0,25

2

0,3, 2,39

9 9 4

1

431

370

210

580

1,60

0,38

50

79

129

0,38

1,1.

159

27

16,7

24,4

12,0 · 20,7 20,3

14,7

12,9 11,2 17,4

.

11,8 15,5 16,4

1

5 1

0,!0

2450

10650

20,0 : 15,,

322

54

2371

37 895

27,2

17,« i

54

13

13295

313 295

27,o

17,, '

§ Der Zugsverkehr war vom 25. bis 29. Janu ar wegen durch S ihneestu.rm verutsachter Jnfahrba rkeit der Bahn g inzlich n nterbroc! ieo.

t infolge s tarken S< hneefalles maßte ein gröl er Teil 1er Kurs e mit Sc blitten a isgeführl werden * Der Zug=verkehr war durch starken Schnee fall, dur oh Sehne everwehu ngen od< r durch Schnees!)rutschun gen in h ohem MÛ ße gehio dert und zeitweise an einigen Stellen c ntarbroc ien.

i

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Jahr

1895

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.03.1895

Date Data Seite

221-224

Page Pagina Ref. No

10 016 988

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