381

# S T #

Bericht der

nationalrätlichen Kommission, betreffend die bundesrätliche Botschaft vom 3. Dezember 1894, über das Postulat Nr. 476 der Bundesversammlung vom 23. Dezember 1892 (Gleichge wichtspostulat).

(Vom 12. Februar 1895.)

Tit.

Die bundesrätliche Botschaft regt eine Reihe von Ersparnissen an und betont die Notwendigkeit größerer Zurückhaltung mit den Subventionen des Bundes, aber sie schließt mit keinen bestimmten Anträgen. Ihre Kommission geht weiter. Um die Ausgaben zu vermindern und das finanzielle Gleichgewicht möglichst rasch wieder herzustellen, stellt sie bestimmte Anträge (s. am Schlüsse), in denen auch die bundesrätlichen Ersparnisvorschläge Berücksichtigung finden. Sie schlägt Ihnen vor, die Anträge, wie das im Jahr 1878 unter ähnlichen Verhältnissen geschah (vgl. A. S. n. F. III, 330), in einen Bundesbeschluß zusammenzufassen, wodurch den Ersparnistendenzen ein fester Ruckhalt gegeben werden soll.

Allgemeine Verwaltung.

Der Antrag, die Taggelder der Mitglieder des Nationalrats, der Kommissionen beider Räte u. s. w. auf Fr. 18 herabzusetzen, hat mehr den Zweck, den Nationalrat zu veranlassen, durch das eigene gute Beispiel den entschiedenen Willen für die Einschränkung der Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. I.

27

382 Ausgaben kund zu geben. Erhebliche Ersparnisse werden dadurch nicht erzielt. Die Kommission beriet auch Mittel und Wege, wie gewissen Mißbräuchen, die in Bezug auf Kommissionssitzun^en eingerissen sind, gesteuert werden könne. Sie kam zum Schluß, daß die bevorstehende Revision des Geschäftsreglements hierzu den geeigneten Anlaß bieten werde.

Departement des Auswärtigen.

Die Erhebung einer jährlichen Gebühr von Fr. 20 für jeden Auswanderungs-Unteragenten, über die sich die bundesrätliche Botschaft einläßlich verbreitet, wird eine jährliche Mehreinnahme von cirka Fr. 3000 zur Folge haben.

Departement des Innern.

Art. 3. Die schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler erhielt 1893 einen Beitrag von Fr. 23.200, 1894 einen solchen von Fr. 31,600. Für 1895 sind Fr. 18,950 budgetiert. Da derartige Budgetposten stark anzuwachsen pflegen, wird die Festsetzung eines jährlichen Beitrags von Fr. 20,000 empfohlen.

Art. 4. Wir beantragen, den Kredit für das Landesmuseum auf jährlich Fr. 80,500 festzusetzen. Dieser Kredit setzt sich zusammen aus dem auf Bundesbeschluß beruhenden Posten von Fr. 50,000 für Erhaltung und Erwerbung vaterländischer Altertümer und aus Fr. 30,500 Verwaltungskosten. Pro 1895 sind letztere zu Fr. 30,200 veranschlagt. Der außerordentliche Restaurationskredit fällt mit dem Bezug des neuen Museumsgebäudes weg und mit einem Supplementarkredit über die Fr. 50,000 hinaus darf aus Rücksicht auf die Finanzlage aufgehört werden.

Art. 5. . Wir pflichten der Ansicht des Bundesrata bei und beantragen, den Kredit für Hebung und Förderung der schweizerischen Kunst auf jährlich Fr. 50,000 festzusetzen. Da ein verwendbarer Kunstfonds von Fr. 188,000 zur Verfügung steht, der aus den nicht aufgebrauchten Krediten früherer Jahre geäuffnet wurde, so erscheint diese Reduktion zulässig. Bei günstigerem Stand der Bundesfinanzen mag auch die Kunst wieder reichlicher bedacht werden.

Art. 6 und 7. Die Beiträge an die Kantone für öffentliche Werke sind ganz außerordentlich gestiegen. Während in den

383

Jahren 1888--92 die jährlichen Beiträge an Flußkorrektiouen, Verbauungen und Straßenbauten durchschnittlich Fr. 1,831,980 betrugen, stiegen dieselben im Jahr 1893 auf Fr. 2,547,324. Das Budget pro 1894 sah eine Ausgabe vor von Fr. 3,910,700 und dasjenige pro 1895 eine solche von Fr. 3,595,900. Das letztere ist somit um Fr. 1,763,920 höher als die durchschnittliche jährliche Ausgabe in den 5 Jahren 1888--92 und immer noch Fr. 761,920 höher, auch wenn der außerordentliche Posten für die Rheinkorrektion in 'Abzug gebracht wird.

Wir anerkennen vollständig, daß mit Hülfe dieser Bundessubsidien Großes und Nützliches geschaffen worden ist, und der Gedanke liegt uns ferne, die Ausführung solcher Werke in der Zukunft zu erschweren. Aber wir finden, es dürfe nicht verlangt werden, daß die Eidgenossenschaft in einem allzukurzen Zeitraum das schaffen helfe, was die Kantone in Jahrhunderten nicht auszuführen vermochten; es sei nicht zulässig, die Bundesfinanzen in einem so hohen Grad für diese Werke zu verwenden, daß darob andere Kulturaufgaben vernachlässigt und hintangesetzt werden müssen.

Nach Ansicht der Kommission sollte es möglich sein, billigen Ansprüchen zu genügen, wenn für Flußkorrektionen und Verbauungen, abgesehen von der Rheinkorrektion, ein jährlicher Kredit von Fr. 1,500,000 ausgeworfen würde. Es entspräche das den Leistungen früherer Jahre. Vieles bleibt auf diesem Gebiet allerdings noch zu thun übrig, aber ein gutes Stück Arbeit ist vollendet. Durch die schon bewilligten Beiträge wird der Betrag von Fr. 1,500,000 in den Jahren 1896 und 1897 bereits überschritten und im Jahr 1898 beinahe erschöpft. Da es kaum anginge, in diesen 3 Jahren.

jeden Beitrag für neue Flußkorrektionen zu verweigern, so beantragen wir, für jedes dieser Jahre noch einen besondern Kredit von je Fr. 250,000 in den Voranschlag aufzunehmen. Im Jahr 1899 wären dann bereits wieder Fr. 500,000 und im Jahr 1899 über l Million verfügbar. Die beiliegenden Tabellen geben über die künftige Gestaltung der Budgets nähere Auskunft.

Auch die Beiträge an Straßenbauten sind in den Jahren 1895 bis 98 noch sehr bedeutend. Im Jahr 1896 wird die letzte Rate an die Cento vai listraße. im Jahr 1897 die letzte Rate an die Grimselstraße und im Jahr 1898 die letzte große Rate an die Klausenstraße fällig. Bin kleiner Rest für die Klausenstraße
bleibt noch für 1899 zu bezahlen. Von neuen Straßenbauten, die Anspruch auf Unterstützung durch den Bund haben könnten, ist nur die Verbindung von Amden mit dem Toggenburg in Sicht. Im weitern wird doch wohl in Zukunft bei Straßenprojekten näher zugesehen werden müssen, ob wirklich ernste militärische Interessen

Zu Seite 383 (a).

1895.

18%.

1897.

1898.

1899.

1901.

1900.

1902.

1903.

1904.

1906.

i:;

I. Flusskorrek tionten und VerbauLungen ^ohne R heinkorrektion) .

Fest er Kredit ]Fr. 1,500,(X)0.

Es sind bewilligt Davon fallen auf die Itheinkorrektion

i Bleiben l .

Beantragte neue Kredit e .

Es bleiben vom festen Kredit von Fr. 1,500,000 verfügbar für neue Bewilligungen ii Totalbewilligungen Zukunftsbudget (ohne Rhein) .

. . .

S -

Erhöhung des Zukunfta budsets Verminderung des Zuk unftsbudgets

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

" Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

3,013,900 1,002,000

2,851,000 1,002,000

2,712,728 1,002,000

1,983,764 552,000

1,563,042 552,000

i;033,300 600,000

900,000 600,000

896,000 600,000

858,000 600,000

843,000 600,000

592,000 572,000

2,011,900

1,849,000 250,000

1,710,728 250,000

1,431,764 250,000 68,236

1,011,042

433,300

300,000

296,000

258,000

243,000

20,000

488,958

1,066,700

1,200,000

1,204,000

1,242,000

1,257,000

1,480,000

Fr.

Fr.

Fr.

2,011,900 1,998,000

2,097,600 1.958,000

1,960,728 1,839,500

1,750,000 1,839,500

1,500,000 1,839,500

1,500,000 1,839,500

1,500,000 1,839,500

1,500,000 1,839,500

1,500,000 1,839,500

1,500,000 1,839,500

1,500,000 1,839,500

13,900 --

139,600 --

121,228 --

-- 89,300

339,500

339,500

339,500

339,500

339,500

339,500

339,500

83,400 16,600

100,000

100,000

100,000

100,000

100,000

100,000

II. Strassenbauten.

·

Fester Kredit Fr. 100,000.

Es sind bewilligt Vom festen Kredit der Fr. 100,000 bleiben verfügbar für neue Bewilligungen .

Totalbewilligungen

582,000

582,000

428,000

331,000

Zukunftsbud°et

582,000 682,000

634,000 682,000

480,000 528,000

380,600 528,000

100,000 528,000

100,000 528JOOO

100,000 528,000

100,000 528,000

100,000 528,000

100,000 528,000

100,000 528,000

Verminderung des Zuk unftsbudgets

100,000

48,000

48,000

147,400

428,000

428,000

428,000

428,000

428,000

428,000

428,000

IIÌ N(zubauten (ohne Parlamentsgebäude) .

Fester Kredit Fr. 1,500,000.

:

i i 1

[

. . . .

Es sind bewilligt (ohne Parlamentsgebäude) Vom festen Kredit der Fr. 1,500,000 bleiben verfügbar für neue Bewilligungen

3,105,245 --

1.240,000 260,000

1,500,000

1,500,000

1,500,000

1^00,000

1,500,000

1,500,000

1,500,000

1,500,000

1,500,000

Totalbewilligungen

3,105,245 3,032,000

1,500,000 2,550,000

1,500,000 1,664,000

1,500,000 1,664,000

1,500,000 1,664,000

1^500,000 1J664,000 i

1,500,000 1,664,000

1,500,000 1,664,000

1,500,000 1,664,000

1,500,000 1,664,000

1,500,000 1,664,000

1,050,000

164,000

164.000

164,000

164,000

164,000

164,000

164,000

164,000

164,000

Zukunftsbudget Erhöhung des Zukunfts budgets Verminderung des Zuk inftsbudgets

.

73,245 . .

Anmerkung. Als Zuktu ftsbndget pro 1898 und die folgenden Jahre wnrde dasjenige pro 1897 eingesetzt.

Gegenstand.

Nr.

Hochbauten des Bundes.

1894.

1895.

1896.

1897.

1898.

1899.

1900.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

(Bewilligte und vorgesehene.)

a. Ordentlicher Unterhalt der eidgenössischen Gebäude b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten .

c. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden d. Neubauten: 1 Neubauten laut Budget 2 Archivgebäude 3 Bundeshaus Mittelbau 4 Postgebäude Lausanne * 5 ,, Neuenburg 6 ,, Zürich !

7 ,, Winterthur * l 8 ,, Glams 9 ,, Schaffhausen 10 ,, Freiburg 11 ,, Frauenfeld ' * 12 ,, Chur * 13 ^ diverse * 14 Telephongebäude Genf 15 Centralkleidermagazin in Bern 16 Getreide- und Fourragemagazin in Bern 17 Bauliche Arbeiten in Altdorf 18 Zollgebäude Basel 19 Stallungen auf dem Beundenfeld in Bern * 20 Getreidemagaziue bei Luzern * 21 Bauten für die administrative Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung.

22 Konstruktionswerkstätte in Thun * 23 · Bauten für das Zolldepartement * 24 Magazine bei Zug * 25 Kaserne Andermatt * 26 Kaserne Brugg . . . : * 27 Stallungen für Remontedepot * 28 Gebäude für Theoriesäle und Offizierszimmer in Thun * Gleich Budget.

-f- Art. 2 und 17

-- -- --

718,945f 450,000 300,000 1,000,000 1,000,000

1,000,000

1,000,000

1,000,000

718,945 750,1100 5,000,000

-- --

514,000 800,000

-- --- --

140,000 200,000 200,000 50,000

140,000 200,000 200,000 50,000

ausgeführt -- ausgeführt

182,300

182,300

--

514,000 1,590,000

790,000

in Art. 1 inbegr

3,622,945 482,300 4,105,245

* Baukredite nicht bewilligt, Zeit der Ausführung unbestimmt, Vorlage überhaupt noch nicht gemacht, t Exklusive Posten 3, 5, 6, 8, 9, 10, 11.

2,240,000

1,000,000

1,000,000

1,000,000

9,345,245

Zu Seite 383 (c).

Zusammenstellung der Budgete'rleichterungen des Departements des Innern gegenüber dem Zukunftsbudget.

1895.

18%.

1897.

1898.

1899.

1900.

1901.

1902.

1903.

1901.

1905.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

j VI. 9. Gesellschaft für Erstellung schweizerischer Kunstdenkmäler

10,000

10,000

10,000

10,000

10,000

10,000

10,000

10,000

'10,000

10,000

VIII. 1. Förderung der schweizerischen Kunst

50,000

50,000

50,000

50,000

50,000

50,000

50,000

50,000

50,000

50,000

48,000

48,000

89,500 147,400

339,500 428,000

339,500 428,000

339,500 428,000

339,500 428,000

339,500 428,000

339,500 428,000

339,500 428,000

1,050,000

164,000

164,000

164,000

164,000

164,000

164,000

164,000

164,000

164,000

1,158,000

272,000

460,900

991,500

991,500

991,500

991,500

991,500

991,500

991,500

450,000

450,000

450,000

450,000

450,000

450,000

450,000

450,000 i

1,000,000

1,000,000

1,000,000

1,000,000

1,000,000 ;!

2,441,500

2,441,500

2,441,500

2,441,500

2,441,500 :

Budgetposten.

I. Inneres.

; .

i

II. Bauwesen.

i

a. Oberbauinspektorat.

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke: 1. Flußkorrektionen und Verbauungen 2. Straßenbauten

l · · .

b. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten: c. Neubauten 'Total Wegfall der Beiträge für dio R h e i n k o r r e k t ion

.

Wegfall der Ausgaben für das P a r l a m e n t s g e b ä u d e Totalerleichterung des Budgets

1,158,000

272,000

910,900

1,441,500

1,441,500

Tableau über die ordentlichen bereits beschlossenen Ausgaben für Flusskorrektionen, Wildbachverbauungen und Strassenbauten.

Zu Seile 383 (d).

Approximativ auf die Jahre 1895--1906 verteilt.

__-- -- 1 Nr.

Gr e g e n s t a n el.

1895.

1896.

1897.

1898.

Fr.

\'r.

Fr.

Fr.

1899 Fr.

1900.

Fr.

1901.

1902.

1903.

1904,

1905.

1906.

Fr.

Fr.

Fr.

».

Fr.

Fr.

Total Restanz Nr.

auf 1. Januar 1895.

Fr.

I. FTnsskorvektionen und A^erbauungen.

1 Zürich.

2 · 3 4 5 6 7 S 1

a 10 11

1 12 i 13 ! 14 ', 15

! 16

17 l iy

Bern.

,, ,,

.

.

. . . .

. . .

.

und Verbauung des Lombaches und Zuflüsse bei Unterseen ,, der Gürbe bei Belp n

Luzern.

Schwyz.

Obwalden.

Nidwaiden.

Glarus.

_ ,, _ _ ,, _ , . . .

.

.

n n n des Kfitiljac-hes bei Reichenbur» ^ ,, der Wildbäehe in der Gemeinde Giswil r ,, ^ ,, von Beckenried. Nachsubvention n n Verbauung der Guppenruns bei Si-hwanden

Solotkurn.

Juragewässerkorrektion (Frage noch unentschieden, ob dieser Betrag zur Auszahlung gelangen wird oder nicht) Rheinkorrektion. Zweite Nachsubvention

St. Gallen.

; 18

: 20 21 22 23 24 25 26 27 ! 28 ; 29 ! 30 ! 31 32 33 34 35 36 37

Hochwasserdamm an der Thur und Binnenkanal bei Üßlim*en Korrektion d e r Töß, Glatt u n d Thur. Nachsubvention . . .

Korrektion d e r Emme (obere) . . . .

,, ,, Snane bei Laupen . .

.

.

.

Verbauung und Korrektion des Bärschnerbaches und seiner obern Zuflüsse Rheinregulierung (gemeinschaftlich mit Österreich) Bianengewässerkanal im Unter-Rheinthal Graubünden.

Aargau.

Thurgau.

Tessi«.

Korrektion des Hinterrheins im Domleschg Verbauuug der Nolla bei Thusis Korrektion der Aare von Böttsiein bis zum Rhein . . . .

.

.

Waadé.

d e r Thur. Nachsubvention ,, des Tessia ,, der Maggia Sanieruno der Sümpfe der Orbe

Wallis.

Korrektion der Broye ,, und Verbauung des Flon und Zuflösse bei Lausanne ,, ,, ^ der obern und untern Gryonne. Zweite Nachsubvention ,, der Rhone. Zweite Nachsubvention .

,, _ ,, .

fl

. . . .

.

.

.

. . .

II. Strassenbauten.

.

--) -- -- --

136,000.

31,500.

12,000.

552,000.

350,000.

(40,000.

36,000.

4,067.

42,000.

35,200.

-- -- -- -- --) -- 35 -- --

ao,ooo. --

Gesamttotal

-- -- -- --

34.000.

I08JOOO.

22,277.

42,000.

-- -- 28 --

35,000.

50,000.

40.000.

82,000.

30,000.

25,000.

-- -- -- -- -- --

35.000.

50^000.

40JOOO.

82,000.

30,000.

20,000.

-- -- -- -- -- --

108,000. --

108,000. -

108,000. --

108,000. --

108,000. --

42,000. --

42,000. --

42,000. --

42,000. --

38,000. -

35.000.

50,000.

39,000.

82,000.

30,000.

9.500. 50,000. --

33,300. --

-- -- -- -- --

30,000. -- 20,000. --

9,100. -- 15,400. -

136,000. --

136,000. --

136,000. --

552,0t)0.

450,000.

40,000.

36,000.

-- -- -- --

552,000.

450,000.

40,000.

30,1)26.

-- -- -- 53

552,000. -- 337,700. 40,000. --

552,000. --

35,200.

90,000.

150,000.

50,000.

19,000.

60,000.

100,000.

50,0110.

. 25,000.

22,000.

40,000.

-- -- -- -- -- -- -- -- --

35,200.

90,000.

150;000.

32,500.

-- -- -- --

90,000. -- 45,964. 50

600,000. -

600,000. --

600,000. --

600,000. --

90,000. --

90,000. --

90,000. --

90,000. --

90,000 -

75,000. --

60,000. -- 100,000. --

60,000. --

60,000. -

60,000. --

60,000. --

20,000. --

896,000. -

858,000. --

843,000. --

592,000. --

12,500. -

60,000. -- 100,000. --

500,000. --

500,000. --

500,000. --

500,000. --

500,000. --

50,490. 60

2,908,200. --

2,795,336. 09

2,325,464. 50

1,564,020. --

1.533,300. --

950,490. 60

-- -- -- -- -- -

97,000. 306,000. -- 25,000. --

306,000. -- 25,000. --

83,400. --

27,000. -- 25,000. --

26,000. -- 23,600. --

582,000. --

634,000. --

480,000. --

380,600. --

83,400. --

3,559,017. 35

3,542,200. --

3,275,336. 09

2,706,064. 50

1,647,420. --

-- -- --

180,000.

306,000.

25,000.

71,000.

27,00: >.

25,000.

572,000. --

600,000. --

-- -- -

2,977,017. 35

108,000. --

108,000. --

25,020. -- 5,000. --

60,000.

100,000.

30,bOO.

25,000.

22,000.

-- -- -- -- -- --

Straße Sehangnau-Wiggen Summa II

36,000.

108,000.

55,000.

42,OUO.

60,000. -- 100,000. -- 50,000. -- 25.000. -- 22,000. -- 34,832. 28

100,000.

50,000.

25,000.

22,000.

20,000.

36,350.

500,000.

180,000.

306,000.

25,000.

71,000.

3 4 5

-- -- -- -- -- -- -- --

150,000. -- 80,000. -- 35,000. -

Summa I

1 Grimselstraße .

2

36,000.

108,000.

55,000.

42,000.

51,100.

35,000.

50,000.

40,000.

82,000.

30000 (25,000.

25,000.

30,000.

20,000.

10,000. -

--

--

--

-- --

-

1,633,300. --

--

950,490. 60

--

--

--

--

896,000. --

--

-

843,000. --

858,000. -- 1

NB. Die eingeklammerten Beträge im Jahr 1S95 konnten im ordentlichen Budget nicht mehr aufgenommc n werden, weil die bezüglichen Bundesbeschlüsse im Monat Dezember erfolgten, und sind deshalb mittelst Nachtragskredit zu bewilligen, Die Abweichungen von den im Budget pro 1895 aufgenommenen Beträgen rühren daher, daß nach c en jetzt eingelangten letztjährigen Abrechnungen der Stand der Arbeit sieh etwas anders gestaltet, als er bei Aufstellung des Budgets angenommen worden war.

--

592,000. --

-- --

106,000.

1,080,000.

132,277.

332,000.

51,100.

149,500.

283,300.

159,000.

353,020.

125,000.

70,000.

25,000.

69,100.

55,400.

-- -- 28 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

360,000.

544,000.

31,500.

12,800.

6,332,000.

1,587,700.

172,500.

102,026.

4,067.

42,000.

105,600.

885,000.

495,964.

162,500.

54,000.

560,000.

600,000.

180,800.

110,000.

88,000.

94,832.

36,350.

3,050,490.

-- -- -- -- -- -- -- 53 35 -- -- 50 -- -- -- -- -- -- 28 -- 60

15 16

n

18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37

18,602,828. 54 457,000.

1,307,400.

100,000.

142,000.

80,000.

73,600.

-- -- -- -- --

2,160,000. -

20,762,828. 54

1 2 3 4 5

384

sich mit denselben verknüpfen. Wenn in dieser Beziehung nicht Wandel geschaffen wird, so werden die Subventionsbegehren sich noch ganz anders steigern, denn ein leichtes militärisches Mäntelchen läßt sich schließlich jede Straße umhängen. Werden in Zukunft nur Beiträge im Sinn von Art. 23 der Bundesverfassung beschlossen, so wird ein jährlicher Posten von Fr. 100,000 genügen.

Art. 8. Noch dringlicher, als die Einschränkung der Beiträge an die Kantone für öffentliche Werke, erscheint diejenige der Hochbauten. Für Neubauten im Jahr 1895 sind, l Million für den Mittelbau des Bundesrathauses nicht eingerechnet, Fr. 3,105,245 bewilligt. Baubedürfnisse sind noch viele vorhanden, aber auch hier muß Maß gehalten werden, wenn nicht anderes vernachlässigt werden soll, das dem Volke mehr am Herzen liegt. Der von uns für neue Hochbauten, ohne Einrechnung des Mittelbaues des Bundesrathauses, beantragte jährliche Kredit von Fr. 1,500,000 würde schon 1897 voll zur Verfugung stehen.

Art. 9 bildet die notwendige Ergänzung der vorangehenden Artikel.

Justiz- und Polizeidepartemeut.

Art. 10. Das Bureau für Schuldbetreibung und Konkurs wird nach Lausanne verlegt und es kann dessen Personal vermindert werden.

Militärdepartement.

Art. 11. Schon vielfach wurde in militärischen Kreisen die Frage erörtert, ob nicht den Wünschen auf etwelche Erleichterung des Militärbudgets, ohne Schädigung der militärischen Interessen, Rechnung getragen werden könnte durch Verlängerung der Dienstzeit der Cadres und Verkürzung der Dienstzeit der Mannschaft in den Wiederholungskursen der Infanterie. Die Kommission beantragt, einen Versuch in dieser Richtung mit der Infanterie und mit dem Genie zu machen. Sie ist der Ansicht, daß durch bessere Instruktion und größere Autorität der Cadres die Verkürzung der Dienstzeit der Mannschaft, mehr als ausgeglichen werde. Dabei würde gemäß nachstehender Rechnung eine Ersparnis von Fr. 323,399 erzielt.

Das Budget pro 1895 sieht die Wiederholungskurse der Infanterie von 2 Armeecorps mit 10 Altersklassen vor und berechnet

385

die Kosten für 37,935 Mann X 18 1/2 Tage zum Einheitspreis von Fr. 3. 20 mit Fr. 2,245,750 Diese Ausgaben wurden nächstes Jahr reduziert wie folgt: Cadresvorkurs : 7800 Mann X 20 Tage X Fr. 3. 20 Fr. 499,200 Mannschaft : 30,135 Mann X 15 Tage X Fr. 3.20 ,, 1,446,480 ,, 1,945,680 Minderausgabe

Fr.

300,070

Die Wiederholungskurse des Genies werden pro 1895 veranschlagt : 2730 Mann X 18 Tage X Fr. 4. 10 Fr. 201,474 Die neue Rechnung würde sich stellen : Cadres : 500 Mann X ,20 Tage X Fr. 4. 10 . Fr. 41,000 Mannschaft : 2230 Mann X 15 Tage X Fr. 4. 10 ,, 137,145 ,, 178,145 Minderausgabe Fr.

23,329

Totalersparnis: Infanterie Genie

. . Fr. 300,070 ,, 23,329 Total Fr. 323,399

Die von der Militärsektion der Kommission aufgestellte Berechnung veranlaßt den Berichterstatter zu einer Bemerkung. Die Dienstzeit der Infanterie wird pro 1895 zu 18 1/2 für die Zukunft nur zu 15 Tagen berechnet. Die Dienstzeit pro 1895 wird laut Botschaft zum Budget zu 18 Va Tagen angenommen, mit Rücksicht darauf, daß für die große Mehrzahl der Bataillone des I. Armeecorps und auch für einzelne Bataillone des II. Armeecorps besondere Besammlungstage bewilligt werden müssen. Wenn, wie das anzunehmen ist, dieses Verhältnis sich in künftigen Wiederholungskursen und bei .den andern Armeecorpa wiederholen wird, so muß auch den Berechnungen für die neuen Wiederholungskurse der Infanterie wenigstens für

386

die Mannschaft die Dienstzeit von 15 1/2 Tagen zu Grunde gelegt werden. In diesem Fall wird sich die Ersparnis auf den Wiederholungskursen der Infanterie und des Genies um Fr. 48,216 reduzieren, aber immer noch die ansehnliche Summe von Fr. 275,183 betragen.

In Bezug auf das Militärwesen ist noch beizufügen, daß der Bundesrat seinen Beschluß, nach welchem die Truppen wie bisanhin durch den Bund bei Privatgesellschaften versichert werden sollten, abgeändert und nunmehr beschlossen hat, die Selbstversicherung einzuführen. Die Kommission ist mit dieser Abänderung einverstanden.

Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

Art. 12. A b t e i l u n g V e r s i c h e r u n g s a m t . Dem Antrage des Bundesrates, den Art. 12 des Bundesgesetzes betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens in dem Sinne abzuändern, daß die Staatsgebühr zur Deckung der Verwaltungskosten von 1. 0/00 au1 1/2Va °/oo erhöht werde, wird beigestimmt.

Abteilung gewerbliche und industrielle Berufsb i l d u n g . Die Kommission geht mit dem Bundesrate einig, die bisherigen Subventionen, auf welche die kantonalen Anstalten basiert und organisiert sind, weder aufzuheben noch neue gleichberechtigte Anmeldungen abzuweisen, findet aber, daß in diesem Falle der citierte Vorbehalt des betreffenden Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1884, wonach die Bemessung der Höhe der Beiträge sich nach der finanziellen Lage des Bundes zu richten habe, nicht zur Geltung gelangen könne.

A b t e i l u n g L a n d w i r t s c h a f t . Bezüglich der Unterstützung des l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n U n t e r r i c h t s w e s e n s , von Wände r vor t r ä g e n , des V e r s u c h s w e s e n s und von M o l k e r e i s c h u l e n wünscht die Kommission, wie bei der gewerblichen und industriellen Berufsbildung, keine Beschränkung der bisherigen Beiträge, empfiehlt dagegen dem Bundesrate, die gemäß Art. 5 und 6 des Bundesgesetzes betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund vom 22. Dezember 1893 in das diesjährige Budget eingesetzten, bedeutend erhöhten Summen fUr F ö r d e r u n g der T i e r zucht während der Deficitperiode nicht weiter zu erhöhen.

.Art. 13. Betreffend die zukünftige .Bemessung der Bundesbeiträge für B o d e n v e r b e s s e r u n g stimmt die Kommission mit dem Bundesrate in seiner Absicht, auch auf diesem Gebiete Maß

387

zu halten, überein, nicht aber in der Begründung des Standpunktes, den er hierbei einnimmt. Während der Bundesrat in der Folge bei Prüfung der angemeldeten Projekte 'speciell den Begriff ,,Unternehmung" strenger auffassen und gegenüber kleineren Projekten größere Zurückhaltung eintreten lassen will, wünscht die Kommission zur Vermeidung von Unbilligkeit und Härte, daß das bisherige Ve fahren, soweit es Gemeinden, Korporationen und Genossenschaften betrifft, beibehalten werde.

Dagegen empfiehlt die Kommission dem Bundesrate, da Art. 9 des citierten Gesetzes 40 % als Maximalbundesbeitrag festgesetzt hat und die meisten Kantone bisher nicht über 25 °/o Bundesbeiträge für Bodenverbesserungen erhalten haben, während der Den'citperiode in der Kegel dieselben nicht höher als 25 °/o zu bemessen und bei der Bewilligung von Subsidien an Private deren ökonomische Verhältnisse zu berücksichtigen.

Auch erklärt sich die Kommission mit der Absicht des Bundesrates, während der Deficitperiode keine Beiträge zu bewilligen, sofern die Kantone ihrerseits sich nicht auch mit solchen an den betreffenden Unternehmungen beteiligen, einverstanden.

Die Kommission findet, daß bei Beachtung obiger Direktionen der im diesjährigen Budget eingesetzte Betrag von Fr. 300,000 genügen werde.

Die Höhe der Bundesbeiträge für M a ß n a h m e n g e g e n Schäden, welche die l a n d w i r t s c h a f t l i c h e Produktion b e d r o h e n , ist zwar vom betreffenden Gesetze nicht fixiert. Da die bisherigen Leistungen des Bundes aber einen großartigen Erfolg hatten, indem z. B. bei der Hagelversicherung infolge der bewilligten Bundesbeiträge die Zahl der Versicherungspolicen von 7055 im Jahre 1889 innert zwei Jahren auf 17,228 gestiegen ist und die Bekämpfung der Reblaus in den betroffenen Kantonen nur mit energischen, umfassenden Maßnahmen erfolgreich betrieben werden kann, unterstützt die Kommission den Bundesrat in der Absicht, auf diesem Gebiete keine Ersparnisse in Aussicht zu nehmen.

Art. 14. A b t e i l u n g P o r s t w e s e n . Die Absicht des Bundesrates, in Bemessung der Beiträge für A u f f o r s t u n g e n im H o c h g e b i r g e , welche vom betreffenden Gesetze auf 30--70 °/o für neue Waldanlagen und auf 20--50 % für Aufforstungen in Schutzwaldungen festgesetzt sind, bis dato aber meistens in den höchsten Ansätzen
bewilligt wurden, in der Folge etwas tiefer zu gehen, wird von der Kommission unterstützt. Dieselbe wünscht demgemäß, daß der jetzige Budgetposten von Fr. 180,000 nicht weiter erhöht werde.

388

Postulate.

Die drei Postulate sind die Folge von Anregungen des Bundesrates. Die Begründung findet sich in der Botschaft vom 3. Dezember 1894 (Bundesbl. 1894, IV, 293) und wird hier nicht wiederholt.

B e r n , den 12. Februar 1895.

Die Mitglieder der nationalrätlichen Kommission : A. Eünzli.

Aeby.

Berlinger.

Bühlmann.

Böser.

Ceresole.

Cramer-Frey.

Kuntschen.

Bisch.

Schmid (Uri).

Stoppant.

389

(Entwurf.)

Bundesbeschlnß betreffend

Herstellung des Gleichgewichts in den Bundesfinanzen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 3. Dezember 1894, beschließt: Allgemeine Verwaltung.

Art. 1. Das Taggeld der Mitglieder des Nationalrates, der Kommissionen beider Räte, des eidgenössischen Schulrates, der eidgenössischen Kommissionen, Beamten und Angestellten wird auf Fr. 18 herabgesetzt.

Departement des Auswärtigen.

Art. 2. Die Auswanderungsagenturen haben für die Genehmigung der Anstellung eines jeden Unteragenten eine jährliche Gebühr von Fr. 20 in die Bundeskasse zu entrichten.

Departement des Innern.

Art. 3. Der Beitrag an die Gesellschaft für Erhaltung schweizerischer Kunstdenkmäler wird auf jährlich Fr. 20,000 festgesetzt.

Art. 4. Der Kredit für das Landesmuseum wird auf jährlich Fr. 80,500 festgesetzt.

Art. 5. Der Kredit für Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst wird auf jährlich Fr. 50,000 festgesetzt.

390

Art 6. Für Beiträge an die Kantone für F l u ß k o r r e k t i o n e n und V e r b a u u n g e n sind für das Jahr 1895 keine neuen Bewilligungen vorzunehmen.

Für die Jahre 1896, 1897 und 1898 dürfen neue Bewilligungen nur bis zu einer Summe von höchstens Fr. 250,000 jährlich stattfinden.

Vom Jahr 1899 an wird für diese Beiträge ein fester Kredit von jährlich Fr. 1,500,000 ausgesetzt, der für die Behörden verbindlich ist und nicht überschritten werden darf.

Die Beiträge an die Rheinkorrektion fallen nicht unter diesen Kredit.

Art. 7. Für Beiträge an die Kantone für S t r a ß e n b a u t e n sind bis und mit 1898 keine neuen Bewilligungen vorzunehmen.

Vom Jahr 1899 an wird für diese Beiträgee in fester Kredit von jährlich Fr. 100,000 ausgesetzt, der für die Behörden verbindlich ist und nicht überschritten werden darf.

Art. 8. Für N e u b a u t e n des Bundes sind im Jahre 1895 keine neuen Bewilligungen vorzunehmen.

Vom Jahr 1896 an wird für neue Hochbauten ein fester Kredit von jährlich Pr. 1,500,000 ausgesetzt, der für die Behörden verbindlieh ist und nicht überschritten werden darf.

Die Koston des Mittelbaues des Bundeshauses fallen nicht unter diesen Kredit.

Art. 9. Über die Verwendung dieser festen Kredite (Art. 6, 7 und 8) hat der Bundesrat den Räten alljährlich eine Specialvorlage zu unterbreiten.

Bei Festsetzung der Beiträge an die einzelnen Werke sind die gesetzlichen Bestimmungen strenge einzuhalten.

Allfällig nicht zur Verwendung gelangte Kreditrestanxea sind einem besondern Fonds zuzuteilen, aus welchem allfällige Mehrbedürfnisse der folgenden Jahre bestritten werden dürfen.

Justiz- und Polizeidepartement.

Art. 10. Der Kredit für Schuldbetreibung und Konkurs wird auf Fr. 25,000 festgesetzt.

391

jMilitärdepartement.

Art. 11. Die Art. 104 und 121, in Verbindung mit Art. 86 des Militärorganisationsgesetzes vom 13. November 1874, werden in folgender Weise abgeändert: Die Dauer der Wiederholungskurse der Infanterie und des Genies des Auszuges (JEinrückungs- und Entlassungstag inbegriffen) wird festgesetzt: für die Cadres auf 20 Tage, für die Mannschaft auf 15 Tage.

Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

Art. 12; Die gemäß Art. 12 des Bundesgesetzes betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens von den Versicherungsunternehmungen zu beziehende Staatsgebühr wird auf l Va vom Tausend der jährlich in der Schweiz eingenommenen Prämien festgesetzt.

Art. 13. Für Beiträge an B o d e n v e r b e s s e r u n g e n wird ein fester jährlicher Kredit von Fr. 300,000 ausgesetzt, der für die Behörden verbindlich ist und nicht überschritten werden darf.

Die daherigen Beiträge des Bundes sollen in der Regel 25 °/o der Gesamtkosten nicht übersteigen.

Bei Festsetzung daheriger Beiträge an einzelne Privatpersonen sind deren ökonomische Verhältnisse in Berücksichtigung zu ziehen.

Art. 14. Für Bundesbeiträge an A u f f o r s t u n g e n wird ein fester jährlicher Kredit von Fr. 180,000 festgesetzt, der für die Behörden verbindlich ist und nicht überschritten werden darf.

Art. 15. Auf die in Art. 13 und 14 vorgesehenen festen Kredite findet die Bestimmung des Art. 9, letztes Alinea, ebenfalls Anwendung.

Art. 16. Dieser Bundesbeschluß soll im Budget des Jahres 1896 Berücksichtigung finden.

Art. 17. Der Bundesrat wird beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 die Publikation dieses Buudesbeschlusses zu veranstalten.

392

^Postulate.

1. Der Bundesrat wird eingeladen, für Verminderung der Ausgaben der Bundesverwaltung für Druck-, Lithographie- und Buchbinderarbeiten, für Schreibmaterialien u. dgl. besorgt zu sein und zu diesem Zwecke periodische Konkurrenzausschreibungen vorzunehmen und eine wirksame Kontrolle einzurichten.

2. Der Buudesrat wird eingeladen, dafilr zu sorgen, daß die Kosten der Herausgabe des Handelsamtsblattes durch die Einnahmen desselben gedeckt werden.

3. Der Bundesrat wird eingeladen, beförderlichst Bericht und Antrag über die Revision des Eisenbahngesetzes vorzulegen im Sinne der Erhöhung der jährlichen Konzessionsgebühren und der Ausdehnung derselben auf die Dampfschiffunternehmungen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der nationalrätlichen Kommission, betreffend die bundesrätliche Botschaft vom 3.

Dezember 1894, über das Postulat Nr. 476 der Bundesversammlung vom 23. Dezember 1892 (Gleichgewichtspostulat). (Vom 12. Februar 1895.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1895

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.02.1895

Date Data Seite

381-392

Page Pagina Ref. No

10 016 936

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.