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Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen, der Asiatischen und der Afrikanischen Entwicklungsbank sowie der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft und der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur vom 31. Mai 1995

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung den.

Entwurf zum Bundesbeschluss betreffend einen Rahmenkredit von 800 Millionen Franken (wovon ungefähr 45 Mio. Fr. einzahlbar sein werden, der Rest stellt Garantiekapital dar) für die schweizerische Beteiligung an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen, der Asiatischen und der Afrikanischen Entwicklungsbank sowie der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft und der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur.

Die beantragten Mittel werden für eine Mindestdauer von vier Jahren, frühestens ab dem 1.Oktober 1995, für Verpflichtungen benötigt. Die Auszahlungen werden sich über zehn Jahre erstrecken und sind jeweils ins jährliche Budget aufzunehmen.

Die in der Periode 1995-1998 fällig werdenden Auszahlungen sind im Budget 1995 und im Finanzplan 1996-1998 eingeplant worden.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

31. Mai 1995

1995-303

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Villiger Der Bundeskanzler: Couchepin

47 Bundesblatt 147. Jahrgang. Bd. III

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Uebersicht Die vorliegende Botschaft ist einem ganz bestimmten Teil der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, gewidmet, nämlich der Kapitalbeteiligung der Schweiz an den Entwicklungsbanken. Sie ist folglich auch auf dem Hintergrund der kürzlichen Berichte des Bundesrates über die Aussenpolitik in den neunziger Jahren und über die Nord-SüdBeziehungen ("Leitbild Nord-Süd") zu beurteilen und im Zusammenhang mit den zwei jüngsten entwicklungspolitischen Botschaften des Bundesrats zu betrachten, jener über den Beitritt der Schweiz zu den Institutionen von Bretton Woods vom 15. Mai 1991 und der über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern vom 20. April 1994l).

Für den Bundesrat bilden die bilaterale und die multilaterale Hilfe, der Schweiz zwei feste sich gegenseitig ergänzende Bestandteile ein und derselben Aussen- und Entwicklungspolitik. Als stark aussenwirtschaftsorientiertes Land ist die Schweiz in ganz besonderem Masse auf möglichst stabile und ausgewogene internationale Beziehungen angewiesen und hat infolgedessen alles Interesse daran, sich aktiv an der Lösung der zahlreichen globalen Probleme der Weltgemeinschaft zu beteiligen. Viele der heute weltweiten Herausforderungen - genannt seien hier lediglich die wachsende Zahl von wirtschaftlich und sozial ausgegrenzten Menschen, die Schulden-, Migrations- und Umweltprobleme rufen nach wesentlich verstärkter internationaler, bilateraler wie auch multilateraler Zusammenarbeit und Koordination.

Die drei regionalen Entwicklungsbanken bilden ein wichtiges Korrelat zur Weltbankgruppe, nach deren Organisationsmuster sie in den Eine Übersicht Über die verschiedenen Rahmenkredite der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe vermittelt Anhang I.

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sechziger Jahren gegründet wurden. Wie die Weltbank so

verfügen

auch die drei regionalen Banken über zwei Kreditschalter: einen für Kredite zu marktnahen Bedingungen und den andern für sehr günstige Darlehen an die ärmsten Länder der Region. Dank ihrer ureitabgestützten Eigenkapitalbasis und den damit verbundenen Garantien ihrer Mitgliedländer können die Banken auf dem internationalen Kapitalmarkt für zahlreiche Länder ihrer Regionen unerlässliche zusätzliche Mittel für die Finanzierung prioritärer Entwicklungsinvestitionen mobilisieren. Diese von den Banken vermittelten

Kapitalmarkt-Ressourcen

stellen für viele Länder des Südens eine wichtige Ergänzung der begrenzten öffentlichen

Entwicklungshilfe dar. Während sich die drei

Banken lange Zeit vornehmlich der Finanzierung von Einzelprojekten widmeten und die Empfängerländer bei der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung unterstützten, haben sie in den letzten Jahren vermehrt auch umfassende Sektorprogramme mitfinanziert und sich sehr viel aktiver an den Koordinationsbemühungen unter Gebern und dem Politikdialog mit den Empfängerländern beteiligt. Hohe Priorität hat heute in allen drei Banken auch die Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Integration. Dank ihrer starken Verankerung in ihrem jeweiligen Kontinent spielen die drei Entwicklungsbanken eine durchaus eigenständige und zunehmend wichtige Rolle in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Ein ganz wesentliches Charakteristikum dabei ist, dass die Länder der Region einen erheblichen Teil des Kapitals ihrer Bank selbst aufbringen und deren Geschicke ganz entscheidend mitbestimmen und mitverantworten.

Die Beteiligung der Schweiz an den multilateralen Entwicklungsbanken ist seit Jahren eine feste Komponente der multilateralen Hilfe der Schweiz. Neben der Interamerikanischen (IDB), der Asiatischen (AsDB) und der Afrikanischen (AfDB)

ist die Schweiz bekanntlich seit zwei

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Jahren auch Mitglied der gras sten unier den Entwicklungsbanken, der Weltbank2).

Die Hauptgründe für eine fortgesetzte aktive Beteiligung der Schweiz an den drei regionalen Entwicklungsbanken lassen sich wie folgt zusammenfassen : Mit ihrer Beteiligung unterstützt die Schweiz drei Institutionen, die einen zunehmend wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der einzelnen Länder wie auch zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und Eigenständigkeit leisten. Dank ihrer relativen Unabhängigkeit von Partikulärinteressen einzelner Geberländer sind sie .besonders geeignet, als Koordinatoren zwischen Hilfsagenturen und als entwicklungspolitische Berater der ärmeren Länder ihrer Region zu wirken.

Mit ihrer Mitgliedschaft manifestiert die Schweiz ihre Solidarität sowohl den einzelnen Ländern wie auch dem ganzen jeweiligen Kontinent gegenüber und unterstreicht gleichzeitig ihr Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Region.

Mit ihrer finanziellen Beteiligung am Kapital und am Entwicklungsfonds der drei Banken übernimmt die Schweiz in solidarischer Weise ihren Teil unter den Geberländern in der Mittelaufbringung {"Bürden Sharing") und trägt mit ihrer Kapitalbeteiligung zur Absicherung der von den drei Banken auf den internationalen Kapitalmärkten (darunter auch dem schweizerischen)

aufgenomme-

nen Anleihen.

2)

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Für den Beitritt zu den zur Weltbankgruppe gehörenden Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) und der Internationalen Finanzierungsgesellschaft (IFC) trat 1992 ein separater Rahmenkredit in Kraft.

Als Mitglied ist die Schweiz (je nach Höhe ihrer Beteiligung) direkt oder indirekt im Exekutivrat der jeweiligen Bank vertreten und kann so deren Geschäftstätigkeit entsprechend mitbestimmen und mitüberwachen.

Und schliesslich ermöglicht die fortgesetzte

Mitgliedschaft der

Schweiz in den drei Banken der schweizerischen Wirtschaft, sich weiterhin an den z.T. sehr bedeutenden internationalen Ausschreibungen der drei Institutionen zu beteiligen, was sie bis jetzt schon mit gutem Erfolg getan hat.

Der letzte Rahmenkredit betreffend die Beteiligung der Schweiz am Kapital der drei regionalen Entwicklungsbanken (und der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur) in der Höhe von 680 Millionen Franken, der am 29. September 1987 beschlossen wurde, wird voraussichtlich bis Mitte 1995 vollumfänglich verpflichtet sein.

Will die Schweiz zu den verschiedenen für die kommenden Jahre vorgesehenen und zum Teil bereits ad referendum beschlossenen Kapitalerhöhungen beitragen, dann ist die Bereitstellung eines neuen Rahmenkredits auf Ende 1995 erforderlich. Aus den oben dargelegten Gründen sieht der Bundesrat die Beteiligung an folgenden Kapitalerhöhungen vor:



4. Kapitalerhöhung der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDB) 8. Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) 5. Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) l. Kapitalerhöhung der Interamerikanischen

Investitionsgesellschaft

(IIC) 1. Kapitalerhöhung der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur (MIG A) .

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Von den genannten Beteiligungen werden diejenigen an der 4. Kapitalerhöhung der AsDB und ein Teil jener an der 8. Kapitalerhöhung der IDB noch aus dem laufenden Rahmenkredit von 680 Millionen Franken finanziert

werden können, während für die übrigen vorgesehenen

Verpflichtungen ein neuer Rahmenkredit von insgesamt 800 Millionen Franken benötigt wird. Im Unterschied zur AsDB und zur IDB haben die Verhandlungen über die nächste (d.h. die fünfte)

Kapitalaufstockung

der AfDB noch nicht begonnen. Diese Bank operiert zur Zeit in einem besonders schwierigen Umfeld und sieht sich zudem mit verschiedenen grundsätzlichen Problemen konfrontiert, die das Verhältnis zwischen regionalen und nichtregionalen Mitgliedländern in letzter Zeit stark belastet haben. Die Beteiligung der Schweiz an der nächsten Kapitalerhöhung wird wesentlich vom Verhandlungsverlauf und déni Schlussergebnis abhängen. Der Bundesrat beabsichtigt denn auch, zum gegebenen Zeltpunkt die Beratende Kommission für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zu konsultieren und das Parlament mit dem Aussenwirtschaftsbericht auf dem laufenden zu halten.

Von der beantragten Verpflichtungssumme

von 800 Millionen Franken

werden lediglich etwa 45 Millionen Franken (oder ungefähr 6 % des gesamten Rahmenkredites) einzahlbar sein, und zwar über eine Laufzeit von rund zehn Jahren. Die zu erwartende jährliche budgetmässige Belastung der geplanten Kapitalbeteiligung ist folglich relativ bescheiden. Der einzahlbare Teil des gezeichneten Kapitals wird in der Bilanz des Bundes erscheinen.

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Botschaft I

Die Beteiligung der Schweiz Entwicklungszusammenarbeit

II

Einführung

an

der multilateralen

Zu Beginn der neunziger Jahre haben sich das europäische und das globale Umfeld grundlegend verändert. War die Weltordnung zuvor geprägt durch den Antagonismus zwischen Ost und West, zeichnet sich nun ein instabiles, in dynamischer Veränderung befindliches, multipolares Ordnungsmuster ab. Als stark mit dem Ausland verflochtenes Land ist die Schweiz von dieser Entwicklung direkt betroffen.

Die Beziehungen zwischen dem Norden und dem Süden sind durch die Ereignisse zu Beginn der neunziger Jahre ebenfalls wesentlich beeinflusst worden. Einerseits kam es zu einer gewissen Entideologisierung der Entwicklungspolitik und zu einer Erweiterung des Konsens in bezug auf früher äusserst umstrittene Fragen, wie beispielsweise den Stellenwert der marktwirtschaftlichen Ordnung und grundlegender demokratischer Spielregeln. Andererseits droht den ärmeren Ländern, zunehmend vernachlässigt zu werden, nicht zuletzt als Folge der wirtschaftlichen und budgetpolitischen Probleme in den Industrieländern und auch weil sich die privaten Investitionen mehr und mehr auf die fortgeschritteneren Länder konzentrieren. Im Ringen um Kapital, Investitionen und Hilfe sowie im Kampf um Exportanteile auf den Märkten der Industrienationen erwächst den ärmsten Ländern überdies in zunehmendem Masse Konkurrenz durch die mittelosteuropäischen Länder und die Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Gleichzeitig ist aber auch das Bewusstsein der weltweiten wechselseitigen Abhängigkeit gewachsen.

Es wird immer deutlicher, dass alle grossen Probleme und Herausforderungen unserer Zeit die Menschen im Norden und im Süden betreffen und gemeinsamer Lösungsansätze bedürfen. Dies gilt namentlich für:

lili

die stark miteinander verflochtenen Probleme der Massenarmut, des Bevölkerungswachstums, der Arbeitslosigkeit, der weiterhin steigenden Belastung der Umwelt und der Migrationsbewegungen; die zunehmende Globalisierung der internationalen Handels- und Finanzbeziehungen; die grosse Zahl interner und zwischenstaatlicher Konflikte; den Übergang zu effizienteren und schonenderen Formen der Nutzung von Ressourcen im Norden wie im Süden; die in vielen Ländern mit Spannungen und Friktionen verbundene politische, wirtschaftliche und soziale Umgestaltung in Richtung Demokratie, Rechtsstaat und Marktwirtschaft; weitere Probleme von grenzüberschreitender Dimension wie Drogen, AIDS, Terrorismus, Aufrüstung und die Gefahr nuklearer Unfälle.

Vor diesem Hintergrund sah sich der Bundesrat zu Beginn der neunziger Jahre veranlasst, die aussenpolitischen Leitideen zu überdenken und das aussenpolitische Instrumentarium vermehrt den Erfordernissen einer interdependenten Welt anzupassen (vgl. dazu die Berichte des Bundesrates über die Aussenpolitik der Schweiz in den 90er Jahren vom 29. Nov. 1993 und über die Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz in den 90er Jahren vom 7. März 1994).

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Die Bedeutung der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit für die Schweiz

Neben ihrer langjährigen bilateralen Entwicklungshilfe hat die Schweiz stets auch der multilateralen Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert eingeräumt und ihr in den vergangenen Jahren rund ein Drittel ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe zukommen lassen. Für den Bundesrat waren dabei die bilaterale und die multilaterale Entwicklungshilfe immer zwei feste, sich gegenseitig ergänzende Komponenten ein und derselben Politik. Und so gelten auch für beide Teilbereiche dieselben Zielsetzungen und Kriterien, d.h. jene des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vom 19. März 1976.

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Die Hauptargumente für eine aktive Beteiligung der Schweiz an der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit sind in den letzten Jahren wiederholt dargelegt worden, zuletzt in der Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern vom 20. April 1994 (BB1 7994 H 941). Imfolgenden seien die wichtigsten Merkmale dieser Zusammenarbeit und die Bedeutung für die Schweiz nochmals in Erinnerung gerufen: Die oben angesprochene zunehmende Globalisierung der internationalen Handels- und Finanzbeziehungen sowie die zahlreichen entwicklungspolitisch wichtigen Probleme und Herausforderungen, die sich heute stellen, erfordern Lösungsansätze, für welche die direkte bilaterale Hilfe eines einzelnen Landes nicht ausreicht bzw.

nicht oder weniger gut geeignet ist. Für die Wahrung unserer langfristigen Eigeninteressen in einer interdependenten Welt sind daher eine verstärkte Beteiligung an der internationalen Zusammenarbeit und eine aktive Mitwirkung in den entsprechenden Foren und Institutionen unabdingbar.

Die multilateralen Entwicklungsinstitutionen verfügen in ihren Kompetenzbereichen über eine langjährige und vielfältige Erfahrung bei der Lösung sowohl nationaler wie grenzüberschreitender Probleme und Aufgaben grösseren Ausmasses. Während die multilateralen Finanzierungsinstitutionen insbesondere für die Mobilisierung umfangreicher Ressourcen besorgt sind, leisten internationale Fachorganisationen bedeutende Beiträge zur Förderung und Koordination der Forschung und Entwicklung auf ihren Gebieten und zum Transfer geeigneter Technologien in die Entwicklungsländer. Die Institutionen leisten damit einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der einzelnen Länder wie auch zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und Eigenständigkeit.

Dank ihrer weitgehenden Unabhängigkeit von Partikulärinteressen einzelner Geberländer sind multilaterale Institutionen häufig besser in der Lage als bilaterale Geber, internationale Hilfskonsortien anzuführen und die Koordination zwischen Donatoren zu gewährleisten sowie die Entwicklungsländer bei politisch heiklen Fragen zu beraten.

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Charakteristisch für die multilaterale Hilfe ist femer ihre Ungebundenheit, welche es den Empfängerländern ermöglicht, die im Rahmen der jeweiligen Programme und Projekte benötigten Güter und Dienstleistungen auf dem Weg der internationalen Ausschreibung zu bestmöglichen Bedingungen zu beschaffen.

Mit ihrer Beteiligung an der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit bringt die Schweiz zwei wichtige Prinzipien ihrer Aussenpolitik zum Ausdruck, nämlich die Universalität ihrer Aussenbeziehungen und die Solidarität mit der internationalen Staatengemeinschaft.

Ueber die multilaterale Hilfe erreicht die Schweiz auch diejenigen hilfsbedürftigen Länder, die sie aus Gründen beschränkter finanzieller, personeller und administrativer Kapazitäten bilateral nicht unterstützen kann. Den anderen Geberländern gegenüber bezeugt die Schweiz ihre Solidarität, indem sie die gemeinsamen internationalen Anstrengungen zugunsten der ärmeren Länder in angemessener Weise mitträgt.

Die Vollmitgliedschaft in multilateralen Organisationen wie den regionalen Entwicklungsbanken erlaubt der Schweiz auch, die Tätigkeit der einzelnen Institutionen über deren Leitungsausschüsse mitzubestimmen und mitzuüberwachen. Für die Schweiz ist dabei wichtig, dass Geber- und Empfängerländer in den jeweiligen Leitungsorganen adäquat vertreten sind und die finanziellen Lasten angemessen auf die Geberländer verteilt sind.

Bei ihrer Mitwirkung in den verschiedenen multilateralen Institutionen legt die Schweiz ganz besonders Wert auf die von diesen Institutionen verfolgte Politik, namentlich in bezug auf die Armutsbekämpfung, die Stärkung der lokalen Kapazitäten, die Unterstützung von Wirtschafts- und Sozialreformen, den Schutz der natürlichen Ressourcen sowie die Beteiligung der betroffenen Bevölkerung an der Ausarbeitung und Durchführung der Programme und Projekte. Es geht ihr, mit andern Worten, um die Förderung einer dauerhaften Entwicklung. Die Schweiz versucht dabei auch, Beziehungen zu ihren eigenen (bilateralen) Programmen herzustellen und entsprechende Synergien zu verstärken.

1114

Die Beteiligung der Schweiz an multilateralen Programmen verschafft schliesslich der schweizerischen Wirtschaft die Möglichkeit, sich an den internationalen Ausschreibungen der betreffenden Institutionen zu beteiligen, was sie bekanntlich in den vergangenen Jahren mit beachtlichem Erfolg getan hat.

13

Die Beteiligung der Schweiz an den wichtigsten multilateralen Entwicklungsinstitutionen

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Übersicht

Die Schweiz beteiligt sich heute an allen wichtigen multilateralen Institutionen, die sich in der einen oder anderen Form mit Entwicklungsfragen befassen. Es handelt sich dabei einerseits um Entwicklungsfonds und -programme der UNO und deren Spezialinstitutionen (UNDP, UNICEF, WHO, UNCTAD und andere3)) sowie weitere multilaterale Spezialprogramme, wie z.B. die Konsultativgruppe für internationale Agrarforschung (CGIAR) und andererseits um die Institutionen der multilateralen Finanzhilfe, namentlich die Bretton-Woods-Institutionen, den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) und die regionalen Entwicklungsbanken. Ein wichtiges Koordinationsforum der traditionellen Geberländer, und zwar sowohl für die bilaterale wie auch für die multilaterale Hilfe, bildet der Entwicklungsausschuss (DAC) der OECD.

Die Schweiz nimmt ferner regelmässig aktiv an internationalen Sonderkonferenzen teil, wie zum Beispiel der UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (Rio de Janeiro 1992) sowie an derjenigen über Bevölkerung und Entwicklung (Kairo 1994), dem Weltsozialgipfel (Kopenhagen 1995) und der Weltfrauenkonferenz (Beijing 1995). Ziel dieser Konferenzen ist es, den jeweiligen Problemkreis aufzuarbeiten, Bilanz zu ziehen und "Marschrouten" für die folgenden Jahre festzulegen.

Wenn auch nicht zu den multilateralen Entwicklungsinstitutionen im engeren Sinn gehörend, ist die neue Welthandelsorganisation WTO in

3)

UNDP = Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, UNICEF = UNO-Kinderhilfsfonds, WHO = Weltgesundheistorganisation, UNCTAD = UNO-Handels- und Entwicklungskonferenz

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Wirklichkeit von enormer entwicklungspolitischer Bedeutung. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Uruguay-Runde gilt es nun auch dafür zu sorgen, dass die ärmsten Länder vermehrt an der Erweiterung des Welthandels teilhaben, und sicherzustellen, dass bei der Handelsliberalisierung den Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen wird. Die Beteiligung der Schweiz an der WTO ist Gegenstand zweier separater Botschaften vom 19. September 1994 (BB11994 IV! und BBI1994 IV 950).

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Die Entwicklungsinstitutionen der Vereinten Nationen

Die UNO sieht sich gegenwärtig mit einer wachsenden Zahl von humanitären und friedenserhaltenden Operationen konfrontiert, die grosse Summen öffentliche Mittel absorbieren bei gleichzeitig stagnierenden Ressourcen für ihre längerfristigen Programme. Doch diese Programme, die mitteloder unmittelbar der Prävention von Krisen dienen, haben keineswegs an Priorität verloren, im Gegenteil.

Die wichtigsten Fonds und Programme des UNO-Systems sind seit Jahren das UN-Entwicklungsprogramm (UNDP), der Kinderhilfsfonds (UNICEF) und der Bevölkerungsfonds (UNFPA). Die Ressourcen dieser Institutionen stammen zum grössten Teil aus freiwilligen Beiträgen der OECD-Länder. Die Schweiz unterstützt die drei genannten Fonds und Programme seit langem mit jährlichen Beiträgen (zwölftgrösster Geber).

Dank ihren Beiträgen und ihrer aktiven Mitwirkung in den Verwaltungsräten von UNDP/UNFPA und UNICEF hat die Schweiz - auch ohne Mitglied der Vereinten Nationen zu sein - die entwicklungspolitische Orientierung des UNO-Systems mitbestimmen können. Die Schweiz hat sich dabei ganz besonders für eine verstärkte Konzentration der Programme auf die ärmeren Länder, für qualitative Verbesserungen im Politik- und Programmbereich sowie für eine bessere Kosteneffizienz eingesetzt und sich auch an verschiedenen Evaluationen beteiligt.

Aufgrund ihres spezifischen Mandats spielen UNDP, UNICEF und UNFPA auf ihrem jeweiligen Gebiet eine wichtige Koordinations- und Katalysatorrolle, die weit über das UNO-System hinausreicht und auch der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zugute kommt. Die drei Institutionen 1116

verfügen über langjährige und vielfältige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit einer grossen Anzahl von Ländern und damit über komparative Vorteile, die sie zur Lösung bestimmter Aufgaben besonders befähigen.

So spielt das UNDP eine wichtige Rolle in der Politikberatung, in der Stärkung lokaler Verwaltungs- und Managementkapazitäten wie auch in der Koordination der externen Hilfe. UNICEF wiederum trägt auf seine Art zur Verbesserung der Rahmenbedingungen bei, indem er einen kontinuierlichen Dialog mit Regierungen und Behörden führt und dabei systematisch Beratungs- und Lobby-Arbeit zugunsten von Frauen und Kindern leistet.

UNFPA schliesslich ist als multilaterale Institution im Vergleich mit bilateralen Gebern besser in der Lage, Beratungsfunktionen im äusserst sensiblen Bereich der Bevölkerungspolitik zu übernehmen und entsprechende Programme mitzufinanzieren. Die Stärke von UNDP und UNICEF liegt ferner in ihrer weltweiten Informations- und Sensibilisierungsarbeit durch weit verbreitete und angesehene Publikationen, die periodisch über die Situation der Menschen im Süden Aufschluss geben und auch für die bilateralen Entwicklungsagenturen wichtige Referenzwerke darstellen.

Die Schweiz beteiligt sich ferner an den Entwicklungsprogrammen verschiedener UNO-Spezialorganisationen, wie zum Beispiel der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der UNO-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).

Diese haben im Laufe der letzten Jahrzehnte namentlich auf den Gebieten der Beratung und Ausbildung sowie des Erfahrungsaustausches für die Länder des Südens zunehmend an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit diesen Institutionen beteiligt sich die Schweiz an zahlreichen Spezialprogrammen und -projekten von grosser Tragweite. So finanziert sie beispielsweise verschiedene WHO-Programme mit, darunter solche zur Bekämpfung von Tropenkrankheiten, Durchfallerkrankungen und AIDS.

Zusammen mit anderen Ländern setzt sich die Schweiz dafür ein, dass sich die einzelnen Organisationen wieder vermehrt auf ihre komparativen

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Vorteile konzentrieren und ihre Entwicklungsaktivitäten im Feld besser koordinieren.

Ausführlicher behandelt wird die Beteiligung der Schweiz an den Entwicklungsinstitutionen der Vereinten Nationen und anderer multilateraler Programme in der Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern vom 20. April 1994.

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Die Bretton Woods Institutionen

Der Beitritt der Schweiz zu den Institutionen von Bretton Woods war 1991 Gegenstand einer separaten Botschaft (siehe BEI 7997 n 1248), in der die Arbeitsweise und die Politik der genannten Institutionen im Detail beschrieben werden. Wir beschränken uns deshalb im folgenden darauf, einige wichtige Aspekte in Erinnerung zu rufen und eine erste Bilanz der Beziehungen der Schweiz zu diesen Institutionen seit dem Beitritt und besonders seit der im November 1992 erfolgten Einsitznahme in die Exekutivräte des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank zu ziehen.

Der Internationale Währungsfonds Hauptaufgabe des internationalen Währungsfonds (IWF), der inzwischen 179 Mitgliedländer umfasst, ist es heute, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Währungspolitik zu fördern und so zur Währungsstabilität beizutragen. Konkret geht es darum, grössere Zahlungsbilanzungleichgewichte zu vermindern bzw. zu vermeiden sowie ein ausgewogenes Wachstum des Welthandels zu erleichtern und dadurch die Beschäftigungs- und Einkommenssituation in den Mitgliedländern zu verbessern.

Obwohl der IWF keine Entwicklungsorganisation im herkömmlichen Sinn, sondern eine Währungs- und Finanzierungsinstitution ist, unterstützt er auf verschiedene Art die Entwicklungsbemühungen seiner Mitgliedländer im Süden wie auch diejenigen der Übergangsländer im Osten. Der IWF setzt sich zunächst für weltweit stabile wirtschafts-, währungs- und 1118

finanzpolitische Rahmenbedingungen ein und stellt für die Industrieländer, deren Wachsrum und Währungsstabilität für die Entwicklungs- und Übergangsländer von vitaler Bedeutung sind, ein wichtiges Koordinationsforum dar. Die Erfahrung vieler Länder in den achtziger,.Jahren zeigt, dass ohne gesunde und stabile makroökonomische Rahmenbedingungen die Nachhaltigkeit jeder noch so gut gemeinten Entwicklungspolitik gefährdet ist. Dazu zählen Preis- und Währungsstabilität, gesunde Staatsfinanzen und eine adäquate Struktur- und Wirtschaftspolitik. Der IWF berät und unterstützt denn auch seine Mitgliedländer bei der Formulierung der Leitlinien für ihre Wirtschafts-, Währungs- und Finanzpolitik und gewährt ihnen dazu technische und finanzielle Hilfe.

Für die finanzielle Unterstützung von Entwicklungs- und Übergangsländern, die sich in Zahlungsbilanzschwierigkeiten befinden und bereit sind, die notwendigen Anpassungsmassnahmen vorzunehmen, stehen dem IWF hauptsächlich zwei Instrumente zur Verfügung: (i) Beistandskredite (stand-by-credits) und (ii) die erweiterte Strukturanpassungsfazilität (ESAF). Letztere ist für die ärmeren Länder bestimmt und dient dazu, deren Anpassungsprogramme mit zinsgünstigen Krediten zu unterstützen.

Die Interventionen des IWF in Entwicklungs- und Übergangsländem erfolgen in der Regel in enger Absprache mit der Weltbank. Die Komplementarität zwischen den Aktionen der beiden Institutionen kommt vor allem dort zum Tragen, wo ein Land gleichzeitig langfristige Programmhilfe (von der Weltbank) und einen ESAF-Kredit des IWF erhält. Die den Anpassungsprogrammen zugrunde liegenden Rahmenabkommen ("Policy Framework Papers") werden heute meist in gemeinsamen IWF/Weltbank-Missionen ausgearbeitet. Dieses Rahmendokument definiert die Ziele und Mittel der Wirtschafts- und Sozialpolitik und bildet die Grundlage für die entsprechenden Operationen des IWF, der Weltbank und anderer Geldgeber.

Die zunehmende Zahl von längerfristigen Interventionen stösst jedoch auf Kritik (Überlappung mit den Aufgaben der Weltbank). So empfiehlt die Kommission, die anlässlich des fünzigjährigen Bestehens der Bretton Woods Institutionen gebildet wurde und der Persönlichkeiten aus den Bereichen der internationalen Finanzpolitik und Entwicklungszusammen1119

arbeit angehören, dass sich der IWF auf die Überwachung der Wirtschaftspolitik und die Steuerung des Weltwährungssystems konzentrieren soll.

Demnach sollte er sich in den Entwicklungsländern wieder ausschliesslich der kurzfristigen Stabilisierung der Wirtschaft, widmen und die Strukruranpassungen der Weltbank überlassen. In den Ländern mit strukturellen Ungleichgewichten würde sich seine Rolle somit auf die eines makroökonomischen Ratgebers beschränken.

Die Kredite, die der IWF heute den Entwicklungsländern gewährt, sind in erster Linie Ausdruck seiner monetären Rolle. Die Tatsache, dass die ärmeren Länder vom IWF Kredite zu sehr günstigen Bedingungen erhalten, lässt diese deshalb noch nicht zu Entwicklungshilfe werden. In ihren Stellungnahmen im Exekutivrat des IWF zu Strukturanpassungsprogrammen, die vom Fonds unterstützt werden, hat sich die Schweiz jedoch gestützt auf die Grundsätze ihrer Entwicklungspolitik - immer dafür eingesetzt, dass den Auswirkungen der Programme auf die ärmsten Bevölkerungsschichten besondere Beachtung geschenkt und Massnahmen zur Abfederung von Härten vorgesehen werden. In diesem Sinn hat sich die Schweiz eindeutig für die Vergabe zinsgünstiger IWF-Kredite an die ärmsten Länder ausgesprochen und sich bereit erklärt, - unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung - an der Wiederauffüllung der ESAF teilzunehmen. Vor diesem Hintergrund hat die Schweiz die Politik des IWF unterstützt, die im Rahmen von Strukturanpassungsprogrammen von Empfängerländern währungs- und finanzpolitische Massnahmen sowie institutionelle Reformen verlangt, ohne die eine kontinuierliche wirtschaftliche Entwicklung und die Überwindung der Massenarmut nicht möglich sind. Aus diesem Grunde plädiert die Schweiz denn auch für eine Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit des IWF mit der Weltbank und anderen Entwicklungsbanken.

Im Exekutivrat des IWF hat sich die Schweiz namentlich an den Beratungen über die sogenannten "Artikel-IV-Konsultationen" beteiligt. Mit diesen Konsultationen, die der IWF periodisch mit all seinen Mitgliedländern führt, begleitet und überwacht der Fonds die Währungspolitik der einzelnen Länder. Die Schweiz hat sich dabei speziell für die Konsultationen betreffend die Schwerpunktländer der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit und die Länder ihrer Stimmrechtsgruppe, aber auch für 1120

diejenigen betreffend die wichtigsten Industrie- und Entwicklungsländer interessiert.

Die Weltbank Der Begriff "Weltbank" umfasst sowohl die 1944 gegründete Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) als auch die ihr angeschlossene Internationale Entwicklungsagentur (IDA), die 1960 geschaffen wurde. Zur "Weltbankgruppe" zählen noch zwei weitere Finanzinstitutionen, nämlich die internationale Finanz-Corporation (IFC, 1956) und die Multilaterale Investitionsgarantieagentur (MIGA, 1988).

Die IBRD, deren Kapital von 178 Mitgliedern gezeichnet ist, gewährt in erster Linie Darlehen zu marktnahen Bedingungen, und zwar aufgrund von Anleihen, die sie auf den internationalen Kapitalmärkten aufnimmt. Die Mittel der IBRD sind demzufolge für die fortgeschrittenen Entwicklungsländer und die Übergangsländer bestimmt. Der Zinssatz hängt von den Kosten der aufgenommenen Anleihen ab.

Die IDA, deren Mittel hauptsächlich aus nicht-rückzahlbaren Beiträgen der Industrieländer stammen, unterstützt vor allem die ärmsten Länder mit Darlehen zu Vorzugsbedingungen.

Vor ihrem Beitritt zur Weltbank nahm die Schweiz mittels Refinanzierung von Einzelprojekten an verschiedenen IDA-Wiederauffüllungen teil. Im Rahmen der neunten Wiederauffüllung für den Zeitraum 1990/91 1992/93 verpflichtete sie sich zu Refinanzierungen in der Gesamthöhe von 380 Millionen Franken.

Anlässlich der Verhandlungen über die zehnte Wiederauffüllung der IDA (1993/94 - 1995/96) erklärte sich die Schweiz - entsprechend ihrem Kapitalanteil bei der Bank - zur Übernahme von 1,74 Prozent (oder 474 Mio. Fr.) der Beiträge der gesamten Wiederauffüllung (13 Mia. Sonderziehungsrechte4)) bereit. Der Beitrag ist in acht zum voraus bestimmten

4)

l SZR = 0,48 Franken

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Jahrestranchen (ab 1994) zahlbar. Die Schweiz beteiligt sich unterdessen auch an Verhandlungen über die elfte Wiederauffüllung der IDA, die anlässlich der Jahresversammlung der Weltbankgruppe im Oktober 1994 in Madrid aufgenommen wurden.

In ihren Stellungnahmen im Exekutivrat der Weltbank hat sich die Schweiz stets von den Grundsätzen ihrer Entwicklungspolitik leiten lassen. Neben der aktiven Teilnahme an den Beratungen über die Politiken, Länderstrategien sowie die spezifischen Programme und Projekte hat die Schweiz besonders bei folgenden, für die künftige Orientierung der Weltbank wichtigen Themen mitgewirkt: Im Anschluss an den "Wapenhans-Bericht", der die Qualität und die Durchführung der von der Weltbank finanzierten Projekte untersuchte, wurde ein Aktionsplan zur Umsetzung der im Bericht gemachten Empfehlungen ausgearbeitet. Der Plan sieht wesentliche Verbesserungen der Operationen der Weltbank vor, namentlich im Bereich der Armutsbekämfung, der zu den Prioritäten der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit gehört. Andere wichtige Punkte des Plans betreffen die Überwachung der Projektdurchführung sowie die verbesserte Beteiligung des Empfängerlandes und besonders der betroffenen Bevölkerung. Der Exekutivrat behält die Aufsicht über die Umsetzung des Plans, was der Schweiz die Möglichkeit gibt, das Thema aktiv weiterzuverfolgen. Im März und August 1994 wurden die ersten Resultate des Aktionsplans diskutiert. Als Grundlage dienten der jährliche Bericht der Bank über die Qualität und den Leistungsausweis ihres Kredit- und Darlehensportfolios sowie ein spezieller Fortschrittsbericht über die Durchführung des besagten Plans.

Auch bei der Schaffung und Ausgestaltung einer unabhängigen Inspektionsstelle in der Bank hat die Schweiz aktiv mitgewirkt. An diese neue Instanz sollen vor allem direktbetroffene Bevölkerungsgruppen ihre Beschwerden über die Durchführung von bankfinanzierten Projekten richten können. Ende Januar 1995 hat der Exekutivrat der Weltbank einen ersten Inspektionsantrag bewilligt, der das Staudammprojekt für das Wasserkraftwerk Arun DI in Nepal betrifft.

1122

Die Schweiz hat sich auch (mit anderen Ländern) für eine offenere Informationspolitik der Weltbank eingesetzt und erreicht, dass die Öffentlichkeit und die interessierten Nichtregierungsorganisationen seit Anfang 1994 leichteren Zugang zu Informationen über die von der Weltbank finanzierten Programme und Projekte haben, und dies schon in der Vorbereitungsphase,.

Ein weiterer Schwerpunkt für die Schweiz bildete im Exekutivrat 1994 die Behandlung des Berichts über die Umsiedlung von Bevölkerungsgruppen im Rahmen von Weltbankprojekten. Dieser Bericht kommt zum Schluss, dass die Bank durchaus über adäquate Richtlinien und Kriterien über die Um- und Wiederansiedlung sowie die Entschädigung von betroffenen Bevölkerungsgruppen verfüge, dass deren Umsetzung und Anwendung jedoch noch viel zu wünschen übrig lasse. Die Schweiz hat sich denn auch dafür eingesetzt, dass die Bank nach geeigneten Lösungen sucht und entsprechende Massnahmen getroffen werden. Der schweizerische Exekutivdirektor wird die diesbezüglichen Arbeiten der Bank mit grösster Aufmerksamkeit verfolgen.

Intensiv auseinandergesetzt hat sich die Schweiz auch mit den Problemen der Strukturanpassungsprogramme in Afrika und einem entsprechenden Bericht der Weltbank. Neu belebt wurde die Diskussion im Gefolge der Abwertung des Franc CFA. Auch wenn die Kontroversen um verschiedene Programme und deren Auswirkungen noch andauern, herrscht doch generell die Auffassung vor, dass Länder, die Anpassungsprogramme durchgeführt haben, besser dran sind als vergleichbare Länder, die versucht haben, ohne ein entsprechendes Programm durchzukommen. In Wirklichkeit geht es jedoch heute nicht mehr so sehr um die Frage, ob es Strukturanpassungen braucht oder nicht, sondern vielmehr um die Entscheidung, welche Anpassungen ein Land benötigt. Die Schweiz hat sich dabei in den letzten Jahren stets dafür ausgesprochen, dass die von IWF und Weltbank unterstützten Strukturanpassungsprogramme auch die sozialen Folgen berücksichtigen und die negativen Auswirkungen abzufedern versuchen.

1123

Die Internationale Finanz-Corporation (IFC) Die Internationale Finanz-Corporation (IFC) trägt ihrerseits zur wirtschaftlichen Entwicklung der Länder im Süden und Osten bei, indem sie sich ohne Regierungsgarantie an Vorhaben des Privatsektors beteiligt. Die IFC investiert dabei - meist zusammen mit anderen Geldgebern - in Unternehmungen, entweder in Form von Darlehen oder in Form von Kapitalbeteiligungen.

Die IFC hat in den vergangenen zehn Jahren ihre operationelle Tätigkeit wesentlich auszubauen vermocht, was nicht zuletzt auf die wachsende Bedeutung des Privatsektors in vielen Entwicklungs- und Übergangsländern und die Bemühungen um die Privatisierung gewisser Sektoren hinweist, namentlich in Lateinamerika. Für die kommenden vier Jahre rechnet die IFC mit einem weiteren Wachstum ihres Tätigkeitsvolumens um rund 13 Prozent pro Jahr. Verglichen mit der grossen Nachfrage im Bereich der Förderung des Privatsektors bleiben die Ressourcen der IFC jedoch nach wie vor bescheiden, und dies trotz verschiedenen Kapitalaufstockungen (die letzte fand 1992 statt). Die Direktion will denn auch alles daran setzen, die Rentabilität der IFC-Operationen weiter zu verbessern, und beabsichtigt in diesem Zusammenhang, die Verwaltungskosten zu senken und den Durchschnittsumfang ihrer Interventionen anzuheben. Die IFC will ferner versuchen, vermehrt private Ko-Finanzierer für die von ihr unterstützten Projekte zu gewinnen; z.Z. beträgt ihr Anteil pro Projekt durchschnittlich ein Siebtel der Gesamtkosten. Im weitern hat der Exekutivrat der IFC im April 1994 die Verpflichtungslimite gegenüber dem Kapital der Institution vom 2,5- auf das 4-fache erhöht (nach Konsultation der sogenannten "Rating Agencies"). Die Schweiz hat dieser Erhöhung zugestimmt, unter der Bedingung allerdings, dass dadurch die nächste Kapitalaufstockung hinausgeschoben würde. Ein allzu rascher Ausbau der operationellen Tätigkeit könnte sich negativ auf die Qualität der einzelnen Interventionen auswirken.

In ihren Stellungnahmen (im Exekutivrat) hat die Schweiz ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet, dass die Operationen der IFC nicht nur finanziell, sondern auch entwicklungspolitisch begründet und gerechtfertigt sind, namentlich in den ärmeren Entwicklungsländern. In diesem 1124

Zusammenhang hat die Schweiz auch die Forderung nach einer offeneren Informationspolitik der ITC unterstützt, nach dem Vorbild der neuen Informationspolitik der Weltbank.

Die Multilaterale Investitionsgarantieagentur

(M1GA)

Zweck und Aufgabe der MIGA ist die Förderung ausländischer Investitionen in den Entwicklungs- und neuerdings auch in den Übergangsländern.

Sie versichert Direktinvestitionen gegen politische Risiken und berät die Mitgliedländer in bezug auf den Umgang mit ausländischen Investitionen.

Die Schweiz ist Gründungsmitglied der MIGA.

Nach fünfjähriger Tätigkeit hat sich die MIGA der statutarisch festgelegten Höchstgrenze ihrer Garantieverpflichtungen angenähert (150 % ihres Aktienkapitals von l Mia. Dollars)). Aufgrund der budgetären Schwierigkeiten zahlreicher Mitgliedländer erscheint zumindest kurzfristig eine Kapitalaufstockung nicht möglich. Der Exekutivrat der MIGA hat sich stattdessen für eine schrittweise Anhebung des Verhältnisses zwischen Garantievolumen und gezeichnetem Kapital ausgesprochen. Eine solche Politik hat natürlich ihre Grenzen. Die Schweiz hat deshalb beantragt, dass die MIGA parallel dazu - zu Reservezwecken - die noch ausstehende zweite Hälfte des einzuzahlenden Kapitals einlöst.

Was die IBRD und die IFC angeht, so ist zur Zeit nicht damit zu rechnen, dass es noch vor Ablauf dieses Jahrzehnts zu einer neuen Kapitalaufstokkung kommt. Auch lässt sich über die dannzumal erforderlichen zusätzlichen Mittel im Moment schwerlich eine Prognose stellen. Hingegen ist bei der MIGA - aufgrund der rasch wachsenden Garantieverpflichtungen - in den nächsten Jahren mit einer Kapitalerhöhung zu rechnen. Wir schlagen folglich vor, in den neuen Rahmenkredit auch entsprechende Mittel für die Beteiligung der Schweiz an der zu erwartenden Kapitalerhöhung der MIGA einzuschliessen.

5)

Wann immer Dollarbeträge genannt werden, handelt es sich um amerikanische Dollar.

1125

134

Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung

Die Gründung des IFAD geht auf die - zahlreiche Entwicklungsländer betreffende - Ernährungskrise von 1973-74 und den damaligen rapiden Anstieg der Erdölpreise zurück. Mit dem neuen Fonds sollten zusätzliche Ressourcen aus den OECD-Ländern und vor allem auch bei den erdölexportierenden Staaten mobilisiert werden. Damit sollte die Nahrungsmittelproduktion gesteigert und die Ernährung der ärmsten Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern verbessert werden. Die Institution erhielt demzufolge eine ganz spezielle Struktur, und zwar wurden die Mitgliedländer in drei Kategorien aufgeteilt (Kat 1: OECD-Länder, Kat 2: Erdölländer, Kat 3: Entwicklungsländer). Während die Stimmrechte paritätisch auf die drei Gruppen verteilt wurden, waren die Kategorien l und 2 gemeinsam für die Finanzierung des Fonds verantwortlich.

Der IFAD ist heute die einzige internationale Finanzierungsinstitution, die sich praktisch ausschliesslich der Bekämpfung der Armut in ländlichen Gegenden widmet. Seine Zielgruppen sind Kleinbauern, Viehzüchter (Nomaden), landlose Arbeiter, arme Frauengruppen und andere Mittellose.

Der Fonds hat grosse Anstrengungen unternommen, um diesen Personen und Gruppen Zugang zu Bankkrediten zu verschaffen. Mittels seiner rund 300 bisherigen Operationen (im Gesamtwert von ca. 3 Mia. Dollar) hat der Fonds viele Erfahrungen gesammelt, die sowohl auf Geber- wie auf Empfängerseite geschätzt werden.

Die Schweiz hat die Aktivitäten des IFAD, die sich weitestgehend mit den Prioritäten ihrer eigenen Entwicklungspolitik decken, stets mit grosser Aufmerksamkeit verfolgt. Sie hat sich auch regelmässig an den Wiederauffüllungen der Fondsressourcen (alle drei bis vier Jahre) beteiligt und jeweils einen Anteil von ca. 2 Prozent des vereinbarten Beitragsvolumens übernommen. Sie nahm ferner aktiv teil an den Arbeiten der Leitungsorgane des Fonds, d.h. dem Gouverneursrat (Generalversammlung) und dem Exekutivrat (mit 18 Mitgliedern). Zur Zeit stellt sie eines der 18 Exekutivratsmitglieder und vertritt gleichzeitig die Stimmrechtsgruppe, die sie zusammen mit den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Irland und Griechenland bildet.

1126

Während in den letzten Jahren auf der operationellen Ebene ermutigende Fortschritte erzielt werden konnten, stösst der Fonds bei der Mobilisierung neuer Ressourcen seit einiger Zeit auf erhebliche Schwierigkeiten.

Da die erdölexportierenden Länder nicht mehr in der Lage bzw. nicht mehr gewillt sind, ihren traditionellen Anteil von rund einem Drittel der gesamten Beiträge aufzubringen, sind Anfang 1994 Verhandlungen über eine entsprechende Umstrukturierung der Institution aufgenommen worden. Die geplante Strukturanpassung wird jedoch an der operationellen Spezialisierung der Institution nichts ändern. Da es sich bei den Beiträgen an den IFAD nicht um Kapitalbeteiligungen handelt, sondern um nichtrückzahlbare Beiträge an einen Entwicklungsfonds, werden die entsprechenden schweizerischen Beiträge nicht dem beantragten neuen Rahmenkredit belastet, sondern demjenigen über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und Finanzhilfe.

135

Die regionalen Entwicklungsbanken6)

Die Interamerikanische Entwicklungsbank (DDB), die Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) und die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) mit ihren Hauptgeschäftsstellen in Washington, Manila bzw. Abidjan haben ihre Geschäftstätigkeit in den 60er Jahren aufgenommen. Alle drei Banken wurden in ihrem Aufbau und ihrer operationellen Ausrichtung nach dem Organisationsmuster der Weltbank konzipiert. Neben den Mitteln, die sie auf den internationalen Kapitalmärkten aufnehmen und zu marktnahen Bedingungen an die fortgeschritteneren Länder ihrer Region ausleihen, verfügen alle drei Banken über einen speziellen Entwicklungsfonds für die ärmeren Länder. Aus diesem - hauptsächlich durch Beiträge der OECD-Länder gespeisten - Fonds erhalten die betroffenen Länder Darlehen zu sehr günstigen Bedingungen. Im Unterschied zur Weltbank sind die drei regionalen Banken sehr viel stärker in ihrem jeweiligen Kontinent verankert und gehören zudem auch kapitalmässig mehrheitlich den

6)

Diese Botschaft befasst sich nicht mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die ausschliesslich den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie Zentralasicns gewidmet ist (Botschaft vom 12. Dez. 1990 über die Finanzierung des Beitrittes der Schweiz zur EBRD.

BEI 1991 III 593).

1127

Ländern der Region. Unterschiedlich ist folglich auch der entwicklungspolitische Dialog mit den regionalen Mitgliedstaaten.

Die Mitgliedschaftsfrage wurde von den drei Banken ursprünglich voneinander abweichend geregelt. Während die AsDB von Anfang an eine Partnerschaft mit den Ländern Europas und Nordamerikas suchte, setzten die IDB und die AfDB zuerst auf regionale Eigenständigkeit und beschränkten die Mitgliedschaft auf die Länder der Region. Im Fall der AfDB sind denn auch die Bank und der Fonds bis heute eigenständige Institutionen mit eigenen Statuten und eigenem Verwaltungsrat geblieben.

Demgegenüber sind bei der IDB und der AsDB die Bank und der Fonds in ein und derselben Institution integriert. Während heute praktisch alle Entwicklungsländer Mitglied ihrer jeweiligen regionalen Entwicklungsbank sind, traten die meisten OECD-Länder im Verlaufe der Jahre als nichtregionale Mitglieder allen drei Banken bei (vgl. Kapitel 2 und 3 sowie synoptische Übersicht in Anhang 6). Was die Schweiz betrifft, zählt sie bei der AsDB zu den Gründungsmitgliedern (1967) und trat den beiden andern Banken bei der Öffnung für nichtregionale Länder bei (IDB - 1976, AfDB - 1982).

Zweck und Aufgabe der Bank sind in allen drei Fällen die Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der regionalen Mitgliedländer sowie die Förderung der Zusammenarbeit und Integration innerhalb der Region. Die drei Banken erfüllen folgende Hauptfunktionen: Die drei regionalen Entwioklungsbanken sind zunächst einmal für viele Enwicklungsländer ihrer Region eine der wichtigsten Devisenquellen. Es handelt sich zum einen um Finanzmittel, welche die drei Banken dank ihrer breit abgestützten Eigenkapitalbasis (und den damit verbundenen Staatsgarantien der regionalen und nichtregionalen Mitgliedländer) zu relativ günstigen Bedingungen auf dem internationalen Kapitalmarkt beschaffen können. Zum andern sind es nicht rückzahlbare und unverzinsliche Beiträge hauptsächlich der westlichen Geberländer an die Entwicklungsfonds der drei Banken.

Hinzu kommen schliesslich noch spezifische Beiträge und Kredite von öffentlichen und privaten Geldgebern für einzelne Programme und Projekte (sogenannte Kofinanzierungen).

1128

Neben ihrem traditionellen Hauptgeschäft, d.h. der Finanzierung von Einzelprojekten, haben die drei regionalen Entwicklungsbanken in den letzten Jahren auch makroökonomische Strukturanpassungsprogramme (zusammen mit der Weltbank) sowie umfassende Sektorreformprogramme unterstützt.

Während sich private Banken bei Investitionen in Entwicklungsländern auf finanziell rentable Projekte konzentrieren, unterstützen die regionalen Entwicklungsbanken hauptsächlich Projekte, die von hohem gesamtwirtschaftlichem und sozialem Nutzen sind, kurzfristig jedoch keinen oder nur einen beschränkten finanziellen Ertrag abwerfen. Dies gilt insbesondere für wirtschaftliche und soziale Infrastrukturinvestitionen (Strassenbau, Transportwesen, Energieversorgung; Erziehungs- und Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung und Abwässerreinigung).

Die drei Banken sind jedoch nicht bloss für die Finanzierung von Investitionsvorhaben besorgt, sondern meist auch - wie dies unsere zuständigen Bundesämter bei bilateralen Projekten tun - von Anfang an in die Projektvorbereitung, -Überwachung und -évaluation involviert. Dire Anforderungen punkto Projektqualität, Effizienz, Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit sind heute jenen unserer bilateralen Hilfe vergleichbar.

Die drei genannten Institutionen leisten im weiteren bedeutende Beiträge in Form von technischer Beratung und spezifischen Massnahmen zur Stärkung lokaler Verwaltungs- und Managementkapazitäten. Zunehmend wichtige Anliegen sind ferner in allen drei Banken die Koordination mit andern Gebern und die Förderung der Zusammenarbeit und der wirtschaftlichen Integration innerhalb der Region.

Die regionalen Entwicklungsbanken stellen heute mit ihren verschiedenen Ressourcen und Dienstleistungen in der Tat für viele Entwicklungsländer eine unverzichtbare Ergänzung der privaten Kapitalflüsse und der übrigen externen Finanzmittel dar. Die 13,8 Milliarden Dollar, welche die drei Banken im Jahre 1993 ausgeliehen haben (IDB: 6,0 Mia., AsDB: 5,3 Mia., AfDB: 2,5 Mia.), entsprechen rund 6 Prozent des totalen 1129

Nettotransfers von langfristigen Ressourcen in Entwicklungsländer oder rund zwei Dritteln des Darlehensvolumens der Weltbank (Finanzjahr 1993/94; vgl. Anhang 2).

Während zahlreiche Länder (vor allem in Afrika) von ihrer regionalen Entwicklungsbank nach wie vor konzessioneile Finanzmittel benötigen, sind andere heute in der Lage, die gewünschten Mittel in Form von Darlehen zu marktnahen Bedingungen aufzunehmen. Noch weiter fortgeschrittene Länder (besonders in Südostasien) sind heute sogar imstande, die erforderlichen externen Ressourcen direkt auf dem internationalen Kapitalmarkt zu beschaffen und sind folglich nicht mehr auf Kredite und Darlehen ihrer regionalen Entwicklungsbank angewiesen.

Angesichts der weiterhin steigenden Finanzbedürfnisse vieler afrikanischer Länder sind denn auch für die Afrikanische Entwicklungsbank weitere Kapitalaufstockungen und Wiederauffüllungen ihres Entwicklungsfonds zu erwarten. Während es sich bei der im vorigen Jahr beschlossenen vierten Kapitalaufstockung der Asiatischen Entwicklungsbank um eine der letzten handeln dürfte, beschlossen die Mitgliedländer der IDB im vergangenen Jahr, die 8. Kapitalerhöhung so zu bemessen, dass die Bank auf absehbare Zeit hinaus in der Lage sein sollte, der Nachfrage nach ihren Krediten und Darlehen in angemessener Weise zu entsprechen.

Was die qualitativen Aspekte ihrer Programme und Projekte betrifft, so verfügen heute alle drei Banken über ausführliche Richtlinien und Evaluationsmechanismen. Im Gefolge des sogenannten WapenhansBerichts der Weltbank haben auch die regionalen Entwicklungsbanken die Qualität ihrer Operationen einer umfassenden Prüfung unterzogen. Die drei Untersuchungen haben - ähnlich wie der Wapenhans-Bericht - eine ganze Reihe von Problemen identifiziert, die nicht so sehr auf fehlende Richtlinien als vielmehr auf ihre ungenügende Beachtung bzw. Anwendung zurückzuführen sind. In allen drei Banken sind seither detaillierte Aktionspläne erarbeitet worden mit dem Ziel, die wichtigsten Schwachsteilen rasch zu beheben.

1130

In den nachfolgenden Kapiteln dieser Botschaft wird auf die drei Banken sowie die bisherige und die künftige Beteiligung der Schweiz an diesen Institutionen näher eingegangen. In Kapitel 2 werden Aufbau, Ziele, Rolle und Arbeitsweise der regionalen Entwicklungsbanken erläutert. Kapitel 3 schildert die jüngsten Entwicklungen und bevorstehenden Kapitalerhöhungen, und in Kapitel 4 werden die konkreten Beziehungen der Schweiz zu den drei Banken beleuchtet. Kapitel 5 gibt Auskunft über die Verwendung der bisherigen Rahmenkredite und bietet einen Überblick über die geplante Benützung des neuen Kredits. In den Kapiteln 6-8 werden schliesslich noch die finanziellen und personellen Konsequenzen sowie die juristische Basis des neuen Rahmenkredits behandelt.

2

Aufbau und Arbeitsweise der regionalen Entwicklungsbanken

21

Übersicht

Die drei regionalen Entwicklungsbanken sind mit ihren zwei "Kreditschaltern" (einer für marktähnliche Kredite an die fortgeschritteneren Länder der Region und der andere für zinsgünstige Darlehen an die ärmeren Länder) im institutionellen, finanziellen und Operationellen Bereich ähnlich wie die Weltbank organisiert. Nachfolgend werden die wichtigsten Eigenschaften der drei Banken und ihre individuellen Besonderheiten dargestellt. Für detaillierte Zahlenangaben sei auf die verschiedenen Anhänge dieser Botschaft verwiesen.

22

Institutionelle Struktur

In den Leitungsstrukturen der drei Banken lassen sich drei Führungsebenen unterscheiden: der Gouverneursrat, der Exekutivrat und die Direktion der Bank.

Der Gouverneursrat Im obersten Leitungsorgan der regionalen Entwicklungsbank, dem Gouverneursrat, ist jedes Land mit einem Gouverneur und einem Stellvertreter vertreten. Der Gouverneursrat delegiert eine ganze Reihe von

1131

Kompetenzen an den Exekutivrat, behält sich jedoch wichtige Politik-, Finanz- und Personalentscheidungen vor. Dazu gehören: die Zustimmung zu Kapitalerhöhungen und Fondsauffüllungen; die Wahl des Bankpräsidenten und der Exekutivdirektoren; die Genehmigung allgemeiner Abkommen zur Zusammenarbeit mit anderen internationalen Institutionen; die Genehmigung der Bankstatuten und die Aufnahme neuer Mitglieder sowie die Gehälter der Bankdirektion und der Exekutivdirektoren.

Die Gouverneure treten in der Regel einmal pro Jahr zu einer Generalversammlung zusammen. Sind rasche Entscheide erforderlich, so stimmen die Gouverneure auf dem Korrespondenzweg ab. Der Rat kann auch Ausschüsse bilden, die zwischen den Jahresversammlungen tagen.

Die Zuteilung der Stimmrechte richtet sich nach den Kapitalanteilen der einzelnen Mitgliedländer. Um den drei Banken ihren regionalen Charakter zu bewahren, sehen die Statuten aller drei Institutionen vor, dass die Mehrheit der Aktien stets den regionalen Mitgliedländern vorbehalten bleiben soll.

Tablelle l Stimmrechtsverteilung in den Leitungsorganen der regionalen Entwicklungsbanken und -fonds (in Prozent der gesamten Stimmenzahl) IDB/FSO

AsOB/AsOF

AfDB'

Regionale Entwicklungsländer

50,02

43,91

Regionale Industrieländer""

34,01

20,45

-

Regionale Länder insgesamt

84,03

64,34

64,17

Nicht-Regionale Länder (inkl. Schweiz) TOTAL Anteil der Schweiz

64,17

AfDP 50,00" -

50,00

15,97

35,66

35,83

50,00

100,00

100,00

100,00

100,00

0,47

0,87

1,32

1,98

Die unterschiedlichen Stimmenverhältnisse bei der AfDB und dem AfDF beruhen auf der rechtlichen Trennung der beiden Institutionen und darauf, dass die nicht-regionalen Mitglieder für die gesamten Fondsmittel aufkommen.

Repräsentiert durch die AfDB.

1

1132

Bei IDB/FSO: USA, Kanada; bei AsDB/AsDF: Japan, Australien, Neuseeland

Der Exekutivrat Die laufende Interessenvertretung der Mitgliedländer ihrer Bank gegenüber wird durch die Exekutivdirektoren wahrgenommen, wobei diese mit wenigen Ausnahmen mehrere Länder zusammen (sogenannte Stimmrechtsgruppen) vertreten. Die drei Exekutivräte zählen zwischen 12 und 18 Direktoren. Geleitet werden sie vom jeweiligen Bankpräsidenten, der allerdings über kein Stimmrecht verfügt.

Jeder einzelne Exekutivdirektor wird durch einen Stellvertreter sowie durch Berater und wissenschaftliche Assistenten aus den Ländern seiner Stimmrechtsgruppe unterstützt. Bei wichtigen Geschäften versehen die einzelnen Länder ihren Exekutivdirektor mit Stellungnahmen und Instruktionen. Zu den Hauptaufgaben der Exekutivdirektoren gehören die Festlegung der Bank- und Fondspolitik im Operationellen, finanziellen und administrativen Bereich sowie die Überwachung der Umsetzung dieser Politiken. Ein weiteres Schwergewicht bildet die abschliessende Prüfung der zur Finanzierung durch die Bank unterbreiteten Programme und Projekte. Die Exekutivdirektoren beschaffen ferner den Ländern ihrer Stimmrechtsgruppe gewünschte Informationen (z.B. Ausschreibungen, Rekutierungen) und setzen sich für deren diesbezüglichen Anliegen bei der Direktion der Bank ein.

Die Beschlüsse im Exekutivrat kommen in der Regel durch Konsens zustande. Kommt es zu einer Abstimmung, so genügt meist das absolute Stimmenmehr.

Der prozentuale Anteil der schweizerischen Beteiligung am Kapital der drei Entwicklungsbanken hängt von verschiedenen Faktoren ab; dazu gehören: die Höhe des den nichtregionalen Mitgliedländern insgesamt zugestandenen Kapitalanteils; der entwicklungspolitische Stellenwert der einzelnen Bank für die Schweiz (verglichen mit anderen multilateralen Entwicklungsinstitutionen); 1133

die Bedeutung der betreffenden Region für die schweizerische Wirtschaft; die Beteiligungs- und Vertretungsansprüche der anderen nichtregionalen Länder, namentlich derjenigen, welche mit der Schweiz vergleichbar sind.

Die Direktion und das Personal der Bank An der Spitze jeder der drei Banken steht ein auf fünf Jahre gewählter Präsident. Er ist der Hauptvertreter der Bank und gegenüber den Leitungsorganen für die Geschäftsführung verantwortlich. Ihm zur Seite stehen Vize-Präsidenten, die zusammen mit ihm die Direktion der Bank bilden.

Die Zahl der Angestellten beträgt bei der AfDB ungefähr 1300 und bei den andern beiden Banken je rund 1900, einschliesslich des Verwaltungspersonals. Die am stärksten dezentralisierte Bank ist die IDB, die in fast allen Mitgliedländern mit lokalen Büros vertreten ist. Aber auch die beiden andern Banken haben in den vergangenen Jahren ihre Präsenz im Feld verstärkt. Die AfDB ist allerdings zur Zeit daran, ihre Vertretung in den Mitgliedländern der Region zu überprüfen und neu zu gestalten.

23

Finanzielle Ressourcen und deren Zuteilung

Die Ressourcen der drei Banken zur Finanzierung ihrer Operationen setzen sich wie folgt zusammen: einbezahltes Aktienkapital; Anleihen auf den internationalen Kapitalmärkten; Beiträge der Geberländer an den Entwicklungsfonds; Einkünfte aus Anlagen; liquide Mittel.

Vom gezeichneten Aktienkapital ist bekanntlich nur ein kleiner Teil einzahlbar, während der Rest Garantiekapital darstellt. Die einbezahlten

1134

Beträge dienen in erster Linie zu Liquiditäts- und Reservezwecken. Die aus kurzfristigen Anlagen stammenden Einkünfte werden hauptsächlich zur Finanzierung des Betriebsbudgets und des Programms für technische Hilfe verwendet. Kurzfristig angelegt werden auch die sich bei der Aufnahme von Anleihen und der Rückzahlung von Krediten und Darlehen ergebenden Liquiditäten (bis zur effektiven Verwendung bzw. Wiederverwendung dieser Mittel). Die drei Banken sind so in der Lage, den Darlehensnehmern relativ günstige Kreditkonditionen anzubieten.

Zusammen mit dem Garantiekapital der wichtigsten Geberländer und den akkumulierten Reserven bildet der einzahlbare Teil des Kapitals ein wichtiges Beurteilungskriterium für die Investoren. Dank ihrer seit Jahren verfolgten vorsichtigen Finanzpolitik haben die drei Banken bei ihren letzten Kapitalaufstockungen den einzahlbaren Teil weiter reduzieren können, ohne ihre Bonität auf den internationalen Kapitalmärkten ("AAA Rating") zu gefährden. Per Ende 1993 ergaben sich in den drei Banken zwischen einbezahltem Kapital und laufenden Anleihen folgende Relationen: Tabelle 2 (In Millionen Dollar) Einbezahltes Kapital

Lautende Anleihen

Rate laufende Anleihen/

am 31. 12.1 993

vom 31.12.1993

einbezahles Kapital

7,4 4,4 3,2

IDB

3'170

23'424

AsDB

2784

12'218

AfBD

2'565

8'180

Das heisst mit anderen Worten, dass die regionalen Entwicklungsbanken auf den internationalen Kapitalmärkten Anleihen aufnehmen können, die ein Vielfaches des effektiv eingezahlten Kapitals betragen.

Die Finanzpolitik der drei Banken ist traditionnellerweise und statutengemäss eine sehr vorsichtige. Das von den Mitgliedländem gezeichnete Aktienkapital bildet die oberste Grenze, bis zu der sie sich auf dem internationalen Kapitalmarkt verschulden, bzw. Darlehen gewähren dürfen. Wird diese Limite erreicht, so muss entweder die Anleihe- bzw.

1135

Ausleihetätigkeit eingeschränkt oder eine Kapitalerhöhung vorgenommen werden7).

Dank ihrer bekannt guten Solvabilität können die regionalen Entwicklungsbanken Geld zu relativ günstigen Zinssätzen aufnehmen und den meisten ihrer Kredit- und Darlehensnehmer bessere Bedingungen anbieten, als sie sonst erhielten. Die Laufzeit der Kredite und Darlehen beträgt je nach Art des Investitionsvorhabens zwischen 10 und 30 Jahren. Der Zinssatz hängt in erster Linie von den durchschnittlichen Kosten der Kapitalaufnahme ab, wobei in der Regel ein Prozentpunkt zur Deckung der Verwaltungskosten der Bank hinzugefügt wird. Für den Kreditnehmer ist das Währungsrisiko in der Regel geringer als bei der direkten Geldaufnahme auf dem Kapitalmarkt, da die regionalen Entwicklungsbanken ihre Kredite und Darlehen in mehreren Währungen (Währungskorb) gewähren und sich die Kursverschiebungen der verschiedenen Währungen meist gegenseitig mehr oder weniger ausgleichen.

Die Vorzugsbehandlung der regionalen Entwicklungsbanken auf den internationalen Kapitalmärkten hängt ganz direkt mit der vorsichtigen Finanzpolitik der drei Institutionen, ihrem privilegierten Gläubigerstatus (d.h. die Kredite und Darlehen dieser Banken wurden bis jetzt bei internationalen Umschuldungen stets ausgeklammert) sowie den Kapitalgarantien der währungsstarken Mitgliedländer, vor allem der Industrieländer, zusammen. Die genannten Garantien könnten nämlich notfalls, d.h. wenn eine Bank nicht mehr in der Lage sein sollte, ihren Verpflichtungen nachzukommen, teilweise oder ganz abgerufen werden. Die Mitgliedländer haften als Aktionäre der Bank mit ihrem Kapitalanteil. Die drei Banken verfügen allerdings, verglichen mit kommerziellen Banken, über beträchtliche Liquidäten und Reserven. Die Nettoerlöse der Banken werden teils den Reserven (zur Deckung von Darlehensrisiken) zugeführt, teils zur Finanzierung von Operationen der technischen Hilfe verwendet.

Das Garantiekapital ist bis heute von keiner regionalen Entwicklungsbank je beansprucht und abgerufen worden. Die drei Banken verfügen dazu 7)

1136

Kommerzielle Banken gehen im Gegensatz dazu ein höheres Risiko ein und tätigen Anleihen bzw.

Kredite eines mehrfachen Betrags des Eigenkapitals.

über ein entsprechendes Abwehrdispositiv. Als erstes wird bei der Kreditvergabe die (Rück-)Zahlungsfähigkeit des einzelnen Darlehensnehmers genau analysiert.

Gerät ein Land - trotz aller Vorsichtsmassnahmen - in Zahlungsverzug, so wird ein schrittweises Verfahren zur Beseitigung des Zahlungsrückstandes eingeleitet: Dieses reicht von Demarchen gegenüber dem Schuldnerland über die Einstellung der Vorbereitung neuer Projekte bis zum vollständigen Auszahlungsstopp für alle laufenden Bankprojekte im betreffenden Land.

Während die IDB und die AsDB in den letzten Jahren kaum grössere Zahlungsrückstände von Darlehensnehmern zu verzeichnen hatten, ist die AfDB seit einiger Zeit mit erheblichen Rückzahlungsproblemen konfrontiert, die im wesentlichen auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des afrikanischen Kontinents zurückzuführen sind. Die Bank hat inzwischen denn auch eine Reihe von Konsequenzen gezogen und ihre Politik hinsichtlich Länderrisiko und bezüglich Sanktionen bei Zahlungsverzug entsprechend angepasst. Die Zahlungsausstände sind seither etwas zurückgegangen.

Die drei regionalen Entwicklungsbanken haben ihre Geschäftstätigkeit in den sechziger Jahren aufgenommen. Sie befinden sich jetzt alle drei in einer Phase, in der das Rückzahlungsvolumen von Jahr zu Jahr kontinuierlich ansteigt. Ein grosser Teil der Zahlungen kommt dabei aus Schwellenländern, wie Südkorea, Malaysia, Thailand, Brasilien, Mexiko und Argentinien. Diese Länder sind in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung so weit fortgeschritten, dass sie keine "weichen" Finanzierungsmittel mehr benötigen. Die Rückflüsse aus diesen Ländern können somit ausschliesslich für neue Kredite an ärmere Mitgliedstaaten verwendet werden, was auch eine gewisse intraregionale Solidarität zum Ausdruck bringt. Der weiterhin wachsende Finanzbedarf der ärmeren Mitglieder der drei Banken wird jedoch die genannten Rückflüsse auch in den kommenden Jahren um ein Mehrfaches übersteigen und weitere Kapitalerhöhungen und Fondsauffüllungen erfordern. Im Unterschied zur AsDB und der AfDB haben sich die Mitgliedländer der IDB im vergangenen Jahr auf eine vorläufig letzte Kapitalaufstockung (die achte) geeinigt; die 48 Bundesblatt 147. Jahrgang. Bd. III

1137

Erhöhung wurde dabei so bemessen, dass die IDB auf absehbare Zeit.

hinaus in der Lage sein sollte, die Nachfrage ihrer regionalen Mitgliedländer nach EDB-Krediten in angemessener Weise zu befriedigen.

Die Rolle der Banken beschränkt sich aber nicht nur auf die Vergabe von Krediten und Darlehen aus Anleihen und eigenen Mitteln. In den vergangenen Jahren haben sich alle drei Institutionen bemüht, durch Kofinanzierungen zusätzliche öffentliche und private Ressourcen für die Entwicklungsfinanzierung zu mobilisieren. So wurden bei der AsDB z.B. 1993 24 Kofinanzierungen registriert, an denen sich die Bank selbst mit rund 2 Milliarden Dollar und andere Geldgeber mit 3,5 Milliarden Dollar beteiligt haben. Insgesamt stehen die Kofinanzierungen bei der AsDB bis heute mit gegen 400 Operationen und einem Gesamtwert von rund 17 Milliarden Dollar zu Buche..

Von ihrer Kreditlinie für Kleinprojekte bei der IDB abgesehen, hat sich die Schweiz bis jetzt nur in wenigen Fällen an der Finanzierung einzelner Projekte der regionalen Entwicklungsbanken beteiligt. Eine langjährige und umfangreiche Kofinanzierungserfahrung besitzt die Schweiz hingegen mit der Weltbank/IDA aus der Zeit, als sie sich als Nichtmitglied noch in Form eines Kofinanzierungspakets an den Wiederauffüllungen der IDA 'beteiligte.

24

Darlehenspolitik

241

Generelle Grundsätze

Die in den Statuten der drei Banken festgeschriebene allgemeine Darlehenspolitik der regionalen Entwicklungsbanken wird jeweils anlässlich der. periodisch stattfindenden Verhandlungen im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen und Fonds-Wiederauffüllungen mit detaillierten Richtlinien konkretisiert. Dies geschieht auf der Grundlage von Analysen der Finanzbedürfnisse der einzelnen Empfängerländer, von bankeigenen Erfahrungen sowie von Erkenntnissen anderer ähnlicher Institutionen.

Die Darlehenspolitik der drei Banken versucht, den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Länder Rechnung zu tragen. Dabei 1138

werden die Absorptions- und Verschuldungskapazität sowie der entwicklungspolitische Leistungsausweis eines" Landes basierend auf wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Indikatoren berücksichtigt. Die Identifikation der Programme und Projekte geschieht aufgrund der Prioritäten und Bedürfnisse der Empfängerländer sowie in Absprache mit anderen Gebern.

Die IDB und die AsDB haben zu diesem Zweck ein rollendes Planungskonzept entwickelt, aufgrund dessen die Programme der beiden Banken den sich verändernden Bedürfnissen der Empfängerländer laufend angepasst werden können. Grundvoraussetzung dafür ist eine gute Kenntnis der Länder und deren aktueller Situation. Die Banken lassen dazu umfassende Studien über die gesamtwirtschaftlichen, sektoriellen und institutionellen Rahmenbedingungen sowie die nationalen Entwicklungsstrategien durch interne oder externe Experten erstellen. Ausserdem sind laufende Kontakte mit Vertretern der Regierung und anderer Organisationen im Land erforderlich. Darauf aufbauend erarbeiten die Banken mittelfristige Länderstrategien und jährliche Arbeitsprogramme (vgl.

Anhang 3).

Die regionalen Entwicklungsbanken finanzieren immer nur einen Teil der Projektkosten. Eine finanzielle Beteiligung des Entwicklungslandes ist in jedem Fall eine wichtige Voraussetzung und entspricht dem Grundsatz, dass die letzte Verantwortung für ein Projekt beim Empfängerland liegt.

Die Höhe der Beteiligung hängt jeweils von der Art der Investitionen und vom Entwicklungsstand des Empfängerlandes ab. Bei sozialen Infrastrukturprojekten mit hohem volkswirtschaftlichen Nutzen, aber ohne unmittelbaren finanziellen Ertrag übernehmen sie einen grösseren Anteil als bei der Finanzierung wirtschaftlicher Infrastrukturprojekte, die in der Regel eine höhere interne Verzinsung aufweisen. Ähnlich ist es mit den Beiträgen in Form von technischer Hilfe.

1139

242

Wandel im Verlaufe der Jahre

Seit ihrer Gründung haben die regionalen Entwicklungsbanken ihre Darlehenspolitik sukzessiv den sich verändernden Bedürfnissen der Entwicklungsländer angepasst. Sie haben dabei auch aus den Erfahrungen anderer Institutionen, insbesondere der Weltbank, Nutzen ziehen können.

Zu Beginn stand die Schaffung einer modernen Infrastruktur und einer nationalen Industrie im Vordergrund. Für den Bau von Strassen, Eisenbahnen, Häfen, Fernmeldeeinrichtungen, Energieanlagen sowie Investitionen in meist staatliche Industrieanlagen wendeten anfangs der siebziger Jahre die Banken die meisten Mittel auf. Die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung im allgemeinen wurden stiefmütterlich behandelt.

Diese Investitionspolitik entsprach der Ueberzeugung, dass die Erschliessung des Landes eine entscheidende Voraussetzung für den Einsatz privater Mittel schaffen würde; die Industrialisierung wurde als Motor des Wachstums betrachtet.

Im Laufe der siebziger Jahre wurde die ländliche Entwicklung zum wichtigsten Einsatzbereich aller drei regionalen Entwicklungsbanken. In der Landwirtschaft wurde eine Gewichtsverschiebung von der Unterstützung eines grossflächigen für den Export bestimmten Anbaus auf die Förderung der Ernährungssicherheit durch kleinbäuerliche Nahrungsmittelproduktion vorgenommen. Selbsthilfeorganisationen und einzelne Bauern mit wenig oder keinem Land wurden in Programme für Landwirtschaftskredite speziell einbezogen. Dem Schutz der natürlichen Umwelt wurde vermehrte Beachtung geschenkt, durch Aufforstungsprogramme oder Aenderungen in den landwirtschaftlichen Anbaupraktiken. Im Industriesektor wurden Handwerk und Kleinunternehmen und damit auch die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert. Die medizinische Versorgung ländlicher Gebiete, verbunden mit verstärkten Eigenanstrengungen der dörflichen Gemeinschaften, war zu einem Schwerpunkt der Vorhaben im Gesundheitsbereich geworden. Im Bildungssektor gehörte die Elementarschulung und die Ausbildung ungelernter Arbeiter - im Gegensatz zur früheren Beschränkung auf höhere Fachausbildungen - zu den vordringlichen Einsatzgebieten. Schliesslich haben sich auch die Prioritäten im Bau von Transportwegen gewandelt. Der Bau und Unterhalt ländlicher 1140

Erschliessungsstrassen in der Kreditvergabe bekam ein grösseres Gewicht als nationale Transportachsen. Die Anwendung einfacher, arbeitsintensiver Technologie erlaubte es auch, die lokale Bevölkerung stärker in die Projektverwirklichung einzubeziehen und lokale Kapazitäten zu nutzen und zu fördern.

Ohne die Grundzüge der in den siebziger Jahren verfolgten Politik grundsätzlich in Frage zu stellen, mussten die Banken in den achtziger Jahren infolge der Wirtschaftskrise in zahlreichen Entwicklungsländern Akzentverschiebungen vornehmen. Viele dieser Länder sahen sich zu makroökonomischen wie auch strukturellen Anpassungen gezwungen.

Der Grund dafür war, dass einerseits Erdölpreise und internationale Zinssätze steil angestiegen waren und andererseits viele Länder des Südens - infolge der Rezession in den Industrieländern - grosse Einbussen bei ihren Rohstoffexporten hinnehmen mussten. Die Ungleichgewichte in der Zahlungsbilanz und im Staatshaushalt vieler Entwicklungsländer zwangen zu wesentlichen Kürzungen und Aenderungen in der Investitionstätigkeit und führten zu Defiziten im Unterhalt bestehender Produktionsstätten und Infrastrukturanlagen. Diese Schwierigkeiten offenbarten auch die kritische Bedeutung des wirtschaftspolitischen Umfeldes für den Erfolg einzelner Entwicklungsprojekte. So wurde der Wiederinstandstellung bestehender Investitionen und Projekte gegenüber Neuinvestitionen grössere Bedeutung geschenkt. In diesem Zusammenhang haben die regionalen Entwicklungsbanken in verschiedenen Ländern laufende Importprogramme (Ersatzteile, Rohstoffe und Halbfabrikate) im Industrieund Landwirtschaftssektor finanziert. Hinzu kam die vermehrte Förderung des privaten Industriesektors, unter anderem die Beteiligung am Kapital von Unternehmen und die Stärkung lokaler Finanzmärkte. Diese Akzentverschiebungen waren eng verknüpft mit der Verwirklichung wirtschaftspolitischer Reformen in den Empfängerländern. Dementsprechend verstärkten die regionalen Entwicklungsbanken ihre Kapazitäten für volkswirtschaftliche und sektorbezogene Analysen und weiteten ihren Dialog mit den Empfangerländern auf wirtschaftspolitischem Gebiet aus.

Seit dem Ende der achtziger Jahre ist die wechselseitige internationale Vernetzung von zahlreichen Problemen und ihrer Lösung verstärkt ins Bewusstsein der Geber- wie auch der Empfängerländer getreten (vgl.

1141

Kapitel 11 und Kasten 1). Hauptschwerpunkte und -anliegen der Darlehenspolitik in den 90er Jahren bleiben neben den Strukturanpassungsprogrammen und Sektorreformen die Finanzierung prioritärer Einzelprojekte in den Bereichen der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur sowie von spezifischen Programmen und Projekten zur Bekämpfung der Armut, zur Förderung des Privatsektors und zum Schutz der Umwelt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung.

Um die Wirksamkeit und die Nachhaltigkeit von Programmen und Projekten zu verbessern, bemühen sich die drei Banken um eine verstärkte Koordination und Zusammenarbeit mit den Empfänger- wie auch den Geberländern. Dabei rücken Fragen wie die Beteiligung der direkt betroffenen Bevölkerung und die Förderung der Frauen zunehmend in den Vordergrund. Eine wichtige Rolle spielen in diesem Zusammenhang auch die Konsultativgruppen der Weltbank und die. sogenannten "Round Tables" des UNDP.

Kasten 1: Bolivien - Finanzsektorreformen und Investitionssektordarlehen

Im September 1991 verabschiedete die IDB ein Projekt mit dem Titel Finanzsektorreform und Investitionssektordarlehen (Financial Sector Reform and Investment Sector Loan). Diese Unterstützung ergänzt den zweiten Strukturanpassungskredit der Weltbank, der auch von anderen Geberländern, darunter der Schweiz, kofinanziert wurde. Beide Kredite sind miteinander verbunden und basieren auf der Erfüllung derselben Bedingungen, den sogenannten Konditionalitäten. Die während 18 Monaten vorbereiteten und mit der bolivianischen Regierung ausgehandelten Kredite über $ WO Mio. ($ 60 Mio. von der IDB, $ 40 Mio. von der Weltbank) werden in drei Tranchen, nach der etappenweisen Erfüllung der Konditionalitäten ausbezahlt.

Die Strukturanpassungsreformen im Investitionssektor beinhalten: (i)

1142

die Eröffnung von privaten Beteiligungsmöglichkeiten an staatlichen Unternehmen im Minen- und Erdöl- bzw. Erdgassektor;

(H)

die Ausarbeitung von Plänen zur Verbesserung der Teilnahmenbedingungen der Privatwirtschaft im Transportsektor; (iii) die Verbesserung der Effizienz der wichtigsten öffentlichen Unternehmen; (iv) die Unterstützung des Regierungsprogramms über die Privatisierung staatlicher Produktions- und 'Dienstleistungsunternehmen; (v) die Stärkung und Verbesserung der Infrastruktur und Dienstleistungen für Investoren und Geschäftsleute.

Ergänzend dazu verlangen die Finanzsektorreformen:.

(i) (ii)

die Verbesserung des Wettbewerbsklimas im Bankensektor; die Vergrösserung der Handlungsfreiheiten für Anleger und Kreditnehmer; (iii) die Beseitigung von Zinskontrollen;

(iv) die Stärkung der Bankenaufsichtsbehörde; (v) die Verbesserung der Voraussetzungen für eine effiziente Entwicklung des Kapitalmarktes.

Bis heute wurde dieser komplexe Reformprozess zufriedenstellend implementiert. Die 1985 begonnenen wirtschaftlichen und sozialen Reformanstrengungen Boliviens konnten dadurch weitergeführt werden. Nachdem in Bolivien der Stabilisierungsprozess .

erfolgreich durchgeführt werden konnte, sind erste Anzeichen eines wirtschaftlichen Wachstums sichtbar. Zudem hat Bolivien zur Zeit eine der niedrigsten Inflationsraten Lateinamerikas. Die erste und zweite Kredittranche der IDB wurden bereits ausbezahlt, während die Auszahlung der dritten Tranche in Vorbereitung ist. Die IDB, die Weltbank und andere Geber sind daran, einen weiteren Strukturanpassungskredit vorzubereiten, der auf den erreichten Reformen aufbaut und diese weiter vertiefen soll.

Zu den herkömmlichen Allokationskriterien der regionalen Entwicklungsbanken sind in den letzten Jahren wichtige neue Anliegen dazu gekommen. Es handelt sich namentlich um die gute Regierungsführung ("Good Governance") sowie die Sozial- und Umweltverträglichkeit der Programme und Projekte.

1143

Die Statuten der Banken sehen für die Kreditvergabe an sich lediglich die Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien vor. In der Praxis können Bankdirektion und Exekutivrat jedoch Bankoperationen in Ländern unterbinden, welche minimale Anforderungen betreffs guter Regierungsführung nicht erfüllen. Während es in der Vergangenheit vor allem um die Verletzung der Menschenrechte ging (z.B. Afghanistan, Myanmar, Haiti, Liberia), stehen heutzutage auch die Rechtsstaatlichkeit und die Rechenschaftspflicht von Regierung und Verwaltung, der Abbau unverhältnismässig hoher Militärausgaben, die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten am politischen Entscheidungsprozess sowie eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Wirtschafts- und Budgetpolitik zur Diskussion.

Damit soll sichergestellt werden, dass einerseits optimale Rahmenbedingungen geschaffen und andererseits die begrenzten Mittel der Banken möglichst effizient und wirkungsvoll eingesetzt werden. Dabei geht es nicht darum, westliche Prinzipien und Einheitsrezepte gleichermassen auf alle Regionen und Kulturen zu übertragen. Dennoch hat die Erfahrung gelehrt, dass es gewisse allgemein anerkannte Grundsätze gibt, bei deren Missachtung eine humane und nachhaltige Entwicklung in Frage gestellt wird.

Die Umsetzung einer solchen Politik ist jedoch bedeutend schwieriger als ihre Festlegung. Vor allem die grösseren, einflussreicheren Entwicklungsländer pochen darauf,. dass ihre souveränen Rechte nicht angetastet werden und nur herkömmliche, wirtschaftliche Kriterien gemäss den Bankstatuten zur Anwendung gelangen sollten. Immerhin werden inzwischen gewisse Forderungen im Zusammenhang mit der guten Regierungsführung als legitime Anliegen akzeptiert, als Voraussetzung für eine möglichst hohe Effizienz und Wirksamkeit von Bankprogrammen.

Beispiele sind die Teilnahme der direkt betroffenen Bevölkerung, die Durchführung externer Buchprüfungen oder die Erhebung von sozioökonomischen Daten. Damit können partizipative Strukturen auf lokaler Ebene aufgebaut, Korruptionsmöglichkeiten reduziert und transparente Institutionen geschaffen werden. Die Praxis zeigt, dass .im Politikdialog mit den Regierungen oder im Rahmen von Einzelprojekten verschiedene Aspekte des "Good Governance" Konzeptes schrittweise eingeführt werden können. Dagegen stösst etwa die unmittelbare Forderung nach

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Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Respektierung der Menschenrechte als Vorbedingung für Bankprogramme auf sehr viel mehr Widerstand.

Die multilateralen Institutionen eignen sich erwiesenermassen besonders dafür, entsprechende Reformen über technisch-methodische und institutionelle Verbesserungen zu erreichen und einen Ort des Dialogs zu bieten. Die Diskussion über "Good Governance" geht aber nicht nur die Entwicklungsländer an. Wie z.B. die Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro gezeigt hat, müssen die Industrieländer ebenfalls ihren Beitrag leisten, um die neuen Grundsätze und Praktiken zu verwirklichen. Nicht zuletzt sind auch die Entwicklungsbanken selber aufgefordert, "Good Governance" in ihrem eigenen Einflussbereich zu praktizieren.

Dank ihrer starken regionalen Verankerung sind die drei genannten Banken geradezu prädestiniert, die regionale Zusammenarbeit und Integration in ihrem Kontinent zu unterstützen. Sie haben diesbezüglich einen komparativen Vorteil gegenüber bilateralen und anderen multilateralen Gebern. Die AsDB hat ihre regionale Rolle sogar explizit zu einer ihrer drei Hauptstossrichtungen für die neunziger Jahre erklärt. Namentlich will die Bank Erfahrungen der Entwicklungszusammenarbeit in der Region aufarbeiten und allen Mitgliedländern zugänglich machen; ausserdem sollen der innerasiatische Handel und grenzüberschreitende Investitionen gefördert werden. In diesem Zusammenhang unterstützt die Bank auch mit Mitteln der technischen Zusammenarbeit themenspezifische Seminare und Ausbildungsprogramme für regionale Kaderleute des öffentlichen und privaten Sektors sowie regionale Studien und Forschungsvorhaben. Im letzten Jahr wurden beispielsweise Studien über das "Wachstumsdreieck Indonesien - Malaysia - Thailand" sowie über die Förderung des subregionalen Handels zwischen sechs Ländern Südost-Asiens finanziert. Ähnlich fördert auch die IDB die regionale Zusammenarbeit in Lateinamerika mit dem Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Länder zu verbessern. Die AfDB beteiligt sich ihrerseits auch an mehreren multinationalen Studien und Projekten (vgl. Kasten 2).

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Kasten 2: Die MDB fördert die regionale Integration im südlichen Afrika Es herrscht heute weitgehende Einigkeit unter den Staaten Afrikas, dass die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Kontinents längerfristig sehr stark von den Fortschritten bei der regionalen Zusammenarbeit und Integration abhängen wird. Es fehlt denn auch nicht an feierlichen Regierungserklärungen, diesen Prozess prioritär fördern zu wollen. Am politischen Willen, konkrete Integrationsverpflichtungen einzugehen, hat es bislang jedoch . meist gefehlt (eine erfreuliche Ausnahme bildet die SADEC).

Wie in anderen Regionen der Welt, so hängt auch in Afrika die Integrationsbereitschaft der einzelnen Länder davon ab, wie Kosten und Nutzen der Integration eingeschätzt werden, und zwar nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern auch punkto Sicherheit und Stabilität in der Region. Zahlreiche afrikanische Staaten waren allerdings in den letzten zehn Jahren infolge schwerwiegender wirtschaftlicher Probleme und innenpolitischer Auseinandersetzungen in erster Linie mit sich selbst beschäftigt. Fortschritte in der regionalen Zusammenarbeit waren folglich nur wenige zu verzeichnen.

Um dieser Tendenz im südlichen Afrika entgegenzusteuern und unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen in Südafrika, hat die Afrikanische Entwicklungsbank eine breitangelegte Studie mit dem Titel "Economie Integration in South Africa" durchführen lassen, welche Politiker und Unternehmer wie auch eine breitere Öffentlichkeit von der Notwendigkeit und den Chancen der wirtschaftlichen Integration in der Region zu überzeugen versucht.

Der Bericht zeigt auf eindrückliche Weise, dass im Fall eines engeren wirtschaftlichen Zusammenschlusses im südlichen Afrika für alle Beteiligten sehr bedeutende Vorteile zu erwarten wären.

Die AfDB wird hier in den kommenden Jahren eine wichtige unterstützende Rolle spielen können. Mit dem geplanten Beitritt Südafrikas zur AfDB eröffnen sich zudem für die Bank sehr interessante neue Investitionsmöglichkeiten.

1146

243

Vorbereitung, Durchführung und Evaluation der Projekte

Wie bei bilateral finanzierten Projekten, so erfolgen auch die Darlehensoperationen von regionalen Entwicklungsbanken in der Regel nach einem bestimmten Ablaufschema, das folgende Schritte umfasst: Projektidentifizierung auf der Grundlage des für das jeweilige Land erarbeiteten Länderprogramms der Bank; Beurteilung der Durchführbarkeit und der Wirtschaftlichkeit des Projektes; detaillierter Projektbeschrieb; Prüfung und Genehmigung durch den Verwaltungsrat der Bank; Projektdurchführung und -Überwachung; Evaluation.

Die Projektvorbereitung und -durchführung ist eine Gemeinschaftsarbeit, an der Bankmitarbeiter (Ökonomen, Ingenieure, Sozialwissenschaftler und weitere Experten), Vertreter der jeweiligen Regierung und Verwaltung, lokaler Projektträger sowie der betroffenen Bevölkerung und fallweise anderer Entwicklungsinstitutionen beteiligt sind (vgl, Kasten 3).

Die Projektidentifikation erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Länderprogramms und im Rahmen der periodischen Konsultationen mit den Mitgliedregierungen. Bei der Beurteilung der Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit eines Projekts werden sowohl seine technischen, wie auch finanziellen, ökonomischen, sozialen, ökologischen und institutionellen Aspekte einbezogen.

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Kasten 3: Die Koordination zwischen den regionalen Entwicklungsbanken und der Weltbank

Die regionalen Entwicklungsbanken und die Weltbank koordinieren in zunehmendem Masse ihre Operationen in den einzelnen Entwicklungsländern. Koordiniert wird namentlich auf drei Ebenen: (i)

(H)

anlässlich der von der Weltbank organisierten sogenannten Konsultativgruppen-Sitzungen, an denen die jeweils jüngsten politischen und sozio-ökonomischen Entwicklungen analysiert werden und die einzelnen Geber die von ihnen vorgesehenen Hilfsprogramme und -volumen bekanntgeben; bei sektorbezogenen Konsultationen der Geber mit dem jeweiligen Empfängerland und schliesslich

(iii) auf Sachbearbeiterstufe, wo meist sehr enge Kontakte bestehen und laufend Informationen und Erfahrungen ausgetauscht werden.

Obwohl im Prinzip eine Aufgabenverteilung nach komparativen Voneilen, d.h. je nach Wissen und Erfahrung der einzelnen Institutionen angestrebt wird, sehen sich die regionalen Entwicklungsbanken und die Weltbank dennoch ab und zu in direkter Konkurrenz zueinander stehen. Dies kommt vor allem in Ländern mit begrenzter Absorptionsfähigkeit und limitierter Koordinationskapazität vor.

Zur Illustration konkreter Koordinationsbemühungen zwei Beispiele:

1148

·

Nicaragua: Die IDB und die Weltbank sind die zwei wichtigsten Geber in diesem Land. Aufgrund einer Absprache mit der Weltbank und der nicaraguanischen Regierung ist die IDB vor allem im Infrastrukturbereich (Energieproduktion, (Ab-)Wasser, Nutzung natürlicher Ressourcen) tätig, während sich die Weltbank insbesondere der Förderung der Landwirtschaft und dem Finanzsektor annimmt. Gemeinsam unterstützen sie den Gesundheitssektor.

»

Nepal: Nepal ist ein Land, in welchem viele bilaterale Geberländer und multilaterale Institutionen in einer ganzen Reihe von Sektoren tätig sind. Da die Weltbank und die AsDB eine

ähnliche Strategie verfolgen (Armutsbekämpfung durch Förderung von Produktivinvestitionen und mittels Ausbau wirtschaftlicher und sozialer Infrastrukturen) erfolgt die Arbeitsteilung vor allem auf subsektorieller Ebene und in bezug auf spezifische Komponenten von Projekten. Die AsDB ist vor allem in den Bereichen Landwirtschaft, Agroindustrie, Energieproduktion und soziale Infrastruktur tätig und nimmt sich dort vor allem der Förderung lokaler Kapazitäten an.

Neben ihrer Führungsfunktionen im Energiebereich bildet für die Weltbank die Reform des öffentlichen Sektors einen Hauptschwerpunkt in ihrem Programm.

Daraufhin unterbreitet der Präsident der Bank den Kreditantrag zusammen mit den entsprechenden Projektunterlagen dem Exekutivrat zu einer letzten Prüfung und Genehmigung.

Die Genehmigung eines Projektkredits durch die Bank bedeutet nicht, dass der Kreditbetrag sofort auf einmal an den Kreditnehmer ausbezahlt wird und das Projekt für die Bank abgeschlossen ist. Der Kredit wird vielmehr in Tranchen ausbezahlt - gemäss dem Finanzbedarf des Projekts und nach Erfüllung der vereinbarten spezifischen Bedingungen. Die Bank zahlt direkt für Lieferungen oder entschädigt den Projektempfänger für die von ihm erbrachten Vorleistungen. Mit Ausnahme der durch den Kredit abgedeckten Lokalkosten werden also keine Bankmittel in die Empfangerländer überwiesen. Jedes Projekt ist Gegenstand einer separaten Abrechnung. Diese Kontrolle ist Bestandteil der allgemeinen Überwachung ("Monitoring") der Bankaktivitäten (vgl. Anhang 3).

Was die Projektdurchführung betrifft, so liegt die Hauptverantwortung beim lokalen Projektträger. Die drei Banken ihrerseits überwachen die Durchführung und unterstützen gegebenenfalls die lokalen Träger, teils unter Beizug bilateraler oder anderer multilateraler Institutionen.

Der Projektträger ist verpflichtet, regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und die Einhaltung der Vertragsbedingungen Bericht zu erstatten. Die Banken senden ihrerseits in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr ihre Fachleute in das Empfängerland, welche die Durchführung überwa1149

eben und die Projektträger beraten. In Ländern, in denen die Banken lokale Vertretungen haben, wird ein Teil der Kreditadministration und Projektüberwachung dezentralisiert durchgeführt.

Die regionalen Entwicklungsbanken haben ihre internen und externen Evaluationsmechanismen in den letzten Jahren quantitativ und qualitativ verbessert. Dies ist nicht nur auf die wachsende Geschäftstätigkeit zurückzuführen, sondern auch darauf, dass diese Institutionen dem Lernen aus Erfahrung einen immer grösseren Wert beimessen. Eine repräsentative Auswahl abgeschlossener Projekte wird einer nachträglichen (ex-post) Evaluation unterzogen. Die Evaluationen beschränken sich jedoch nicht nur auf Projekte, sondern umfassen auch andere Bereiche der Geschäftstätigkeit. So hat die IDB z.B. eine Studie über Kofinanzierungen und ein Gutachten über die Beziehungen zwischen dem Hauptsitz und den Länderbüros ausarbeiten lassen.

Bei der AsDB prüft ein spezielles Komitee des Exekutivrats die Ergebnisse von Projektevaluationen und verfasst entsprechende Empfehlungen.

Die Diskussionen des Exekutivrats über die Evaluationsergebnisse tragen wesentlich zur Anpassung und Verbesserung des Mitteleinsatzes bei.

Im Anschluss an die von der Weltbank in Auftrag gegebene Untersuchung über die Projektqualität (sog. Wapenhans-Bericht) haben auch die drei Regionalbanken analoge Überprüfungen vorgenommen. Alle drei Berichte haben ähnliche Schwachstellen in der Projektauswahl, -ausarbeitung, -durchführung und -évaluation aufgedeckt. Inzwischen wurden in allen Banken ensprechende Aktionspläne zur Behebung dieser Mängel vorbereitet (vgl. Kasten 4).

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Kasten 4: Massnahmen der Afrikanischen Entwicklungsbank zur Verbesserung der Projektqualität Ähnlich wie die beiden anderen Entwicklungsbanken hat auch die AfDB (im August 1993) eine Expertengruppe (Task Force) beauftragt, die operationeile Tätigkeit der Bank (wie auch des Fonds) kritisch zu durchleuchten und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Mit der Leitung betraut wurde David Knox, ein früherer Vize-Präsident der Weltbank.

In ihrem Bericht weist die Task Force auf eine ziemlich hohe Zahl von "Problemprojekten" hin, was sich unter anderem auch mit den Feststellungen des "Wapenhans Reports" (1993) deckt, der bei der Weltbank ebenfalls im Afrikä-Portfolio die grössten Probleme fand. Wie die Weltbank und andere grössere Geber so ist auch die AfDB in vielen Ländern Afrikas seit geraumer Zeit mit erheblichen Problemen konfrontiert (wirtschaftliche Schwierigkeiten, ungünstige Rahmenbedingungen, Strukturanpassungsprobleme, institutionelle Schwächen usw.).

Doch auch auf Seiten der Bank wurden eine ganze Reihe von Schwachstellen festgestellt. Es scheint dabei nicht so sehr an den nötigen Richtlinien zu fehlen, sondern vielmehr an deren Umsetzung. So konnte die Task Force zum Beispiel nur weniges über die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Darlehensoperationen der Bank aussagen, weil zu wenig Abschlussberichte und neuere Evaluationsrapporte vorlagen.

Knox sieht denn auch eine der grössten Schwächen der Bank in der unzureichenden Fortschrittskontrolle und der ungenügenden Überwachung der Programme und Projekte. Hinzu kommen eine viel zu stark zentralisierte und wenig transparente Entscheidungsstruktur bzw. -praxis sowie eine zu sehr auf Quantität statt Qualität ausgerichtete Darlehensvergabe.

Ein umfassender Aktionsplan soll nun Abhilfe schaffen. Folgende Massnahmen stehen dabei im Vordergrund: Verbesserung der Projektüberwachung, bessere Berücksichtigung und Stärkung der Durchführungskapazität der Darlehensnehmer, Delegation,

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Dezentralisation und Entpolitisierung der Entscheidungsmechanismen innerhalb der Bank, Bereinigung des Portfolios und Verwendung von ungenutzten Krediten für neue Projekte, Einführung von leistungsbezogenen Qualitätskriterien bei der Bewertung der Bankmitarbeiter, klarere Definition und Abgrenzung der Entscheidungsbefugnisse des Managements der Bank und des Exekutivrats. Die volle Umsetzung all dieser Massnahmen wird freilich ziemlich viel Zeit beanspruchen; wichtige erste Schritte sind jedoch bereits erfolgt.

3

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Beschlossene und vorgesehene Kapitalerhöhungen regionalen Entwicklungsbanken: gegenwärtige Situation

der

Übersicht

Verhandlungen über die Erhöhung des Kapitals und die Wiederauffüllung von Entwicklungsfonds sind wichtige Gelegenheiten für die Mitgliedländer, das Erreichte zu evaluieren, Ziele für die kommenden Jahre festzulegen und gegebenenfalls erforderliche bankinterne Anpassungen vorzunehmen. In allen drei Banken fanden 1993/1994 solche Verhandlungen statt.

Im folgenden werden die wichtigsten Aspekte vorgestellt.

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Die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB)

Anlässlich der Verhandlungen über die 8. Kapitalerhöhung und Wiederauffüllung des Fonds für SpezialOperationen wurden die Kapitalhöhe und -Struktur sowie die entwicklungspolitischen Prioritäten der Bank umfassend überprüft und angepasst. Im August 1994 wurden diese Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Die wichtigsten Ergebnisse lauten: - Die Kapitalerhöhung von 40 Milliarden Dollar wird der Bank auf unbestimmte Zeit erlauben, ein Darlehensvolumen von jährlich etwa 7,5 Milliarden Dollar zu vergeben (sustainable level of lending). Die Bank wird dadurch (voraussichtlich) zum letzten Mal rekapitalisiert. Angesichts der wirtschaftlichen Fortschritte und dem damit verbundenen Zugang einer zunehmenden Zahl von regionalen Mitgliedländern zum internationalen Kapitalmarkt erscheint ein noch höheres Ausleihvolu1152

men der Bank nicht erforderlich. Gleichzeitig wurden die Ressourcen des Fonds für SpezialOperationen zugunsten der ärmsten Länder um l Milliarde Dollar erhöht.

Parallel zur Kapitalerhöhung erfolgte eine gewisse Umverteilung: Die lateinamerikanischen Länder reduzierten ihren Kapitalanteil von 53,9 auf 50,0 Prozent, die USA von 34,6 auf 30,0 Prozent und Kanada von 4,4 auf 4,0 Prozent, so dass die nichtregionalen Länder ihren Anteil von 7,1 auf 16,0 Prozent erhöhen konnten. Damit wurde eine alte Forderung der nichtregionalen Mitgliedländer erfüllt, die schon lange eine bessere Mitwirkung in der Bank anstrebten. Inskünftig werden sie anstelle durch zwei nichtregionale Stimmrechtsgruppen in einem 12-köpfigen Exekutivrat durch deren drei in einem 14-köpfigen Exekutivrat vertreten sein.

Die Schweiz vermochte dabei, ihren Anteil von 0,22 auf 0,47 Prozent des Gesamtkapitals zu erhöhen, was ihr gleichzeitig ermöglichte, ihre Vertretung in der Bank wesentlich zu verbessern und ihr Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit und vermehrtem Austausch mit Lateinamerika und der Karibik zu unterstreichen.

Die Bank wird der Armutsbekämpfung, der Staatsreform, dem Schutz der Umwelt sowie der Förderung des Privatsektors - alles Gebiete, auf denen viele Länder der Region noch beträchtliche Defizite aufweisen in Zukunft noch grössere Aufmerksamkeit schenken. Im Grundlagendokument der Kapitalaufstockung ist denn auch u.a. explizit festgelegt, dass 40 Prozent des Kreditvolumens sowie 50 Prozent der Anzahl der Projekte der Armutsbekämpfung und der sozialen Entwicklung dienen sollen. Der Prüfung der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit soll bei der Projektanalyse konsequenter Rechnung getragen werden.

Die Bank wird Privatsektordarlehen ohne Regierungsgarantie bis zu.

einem Höchstbetrag von 5 Prozent des totalen Ausleihevolumens vergeben können. Die Bank reagiert damit auf die Bestrebungen vieler Mitgliedländer, vormals öffentliche Unternehmen und Dienstleistungen zu privatisieren. Sie wird dabei ihre anerkannt grosse Erfahrung in den Bereichen Infrastrukturen und öffentliche Versorgungsbetriebe (Elektri-

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zität, Telekommunikation, Wasserversorgung) weiterhin zur Verfügung stellen können.

- Das Grundlagendokument bezeichnet aber auch die Berücksichtigung der Interessen der Urbevölkerung (die Bank hat zu diesem Zweck einen speziellen Fonds eingerichtet) sowie die Beachtung der Menschenrechte und die Förderung der Demokratie als wichtige Faktoren eines nachhaltigen Entwicklungsprozesses.

- Letztlich sollen analog zu den Bestrebungen bei den anderen multilateralen Entwicklungsbanken der Zugang zu Informationen für Dritte verbessert und die Schaffung einer Inspektionsinstanz geprüft werden.

Die IDB verfügt damit über ein zeitgemässes Mandat, das den teils sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der einzelnen Empfängerländer entgegenkommt.

Kasten 5: Sozialer Investitionsfonds in El Salvador - Veränderte Rolle Ein typisches Projekt, das den neuen Richtlinien der IDB entspricht, ist der Soziale Investitionsfonds (FIS) in El Salvador. In weniger als vier Jahren seit seiner Gründung hat er sich als wichtiges Instrument erwiesen bei den Bemühungen, den ärmsten Schichten der Bevölkerung Mittel für kleine Investitionen zur Verfügung zu stellen. Beinahe 60 Prozent der Armen des Landes haben direkt von über 4600 FIS Projekten profitiert. Der Fonds erlangte schnell einen guten Ruf wegen seiner Effizienz und Transparenz sowie wegen seiner Fähigkeit, breite Unterstützung durch die Dorf- und Gruppengemeinschaft zu bekommen. Das kompetente und einsatzfreudige Personal, eine Datenbank mit 800 Kleinunternehmern als potentielle Vertragslieferanten, Flexibilität und Transparenz im Beschaffungs- und Vermittlungsverfahren tragen zum Erfolg des FIS bei.

Nach jahrelangen Misserfolgen des öffentlichen Sektors im Versuch, Kleininvestitionen zu fördern, ist es nicht überraschend, dass die Regierung von El Salvador die Rolle des FIS im Kontext ihres Programmes zur Modernisierung des Staates weiter ausbaut.

1154

Nachdem der FIS anfänglich dazu benutzt wurde, ein kurzfristiges Kompensationsprogramm zugunsten der Armen durchzuführen, entwickelte er sich zu einem Instrument mit einer längerfristigen Ausrichtung. Seine Hauptaufgabe liegt im gezielten Transfer von Mitteln für Kleinprojekte in Bereichen wie Renovation von Schulen und Gesundheitszentren, (Ab-)Wasserprojekte, ländliche Elektrifizierung und Aufforstungen. Als Konsequenz davon hat beispielsweise das Erziehungsministerium bereits damit begonnen, seine Verantwortung im entsprechenden Bereich zu reduzieren und dem FIS zu übertragen. Es wird erwartet, dass andere Verwaltungsstellen diesem Beispiel folgen.

Im Rahmen der Aufstockungsverhandlungen hat, wie schon erwähnt, eine externe Expertenkommission die Qualität der Bankaktivitäten untersucht (eine Wapenhans-ähnliche Studie) und entsprechende Verbesserungen in den Bereichen Organisation, Kompetenzverteilung sowie operationeile Abwicklung empfohlen. Entsprechende bankinterne Umstrukturierungen und Anpassungen sind im Gange.

Obwohl die nichtregionalen Mitgliedländer weiterhin in der Minderheit sind, können sie nun dank ihrem höheren Kapitalanteil als gewichtige dritte Kraft neben der Gruppe der lateinamerikanischen Länder und der Nordamerikaner im Exekutivrat grösseren Einfluss auf die Führung der Bank ausüben. Die Schweiz wird damit dazu beitragen können, dass die für die 90er Jahre festgelegten Zielvorstellungen auch tatsächlich umgesetzt werden.

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Die Interamerikanische Investitionsgesellschaft (IIC)

Die im Jahre 1986 gegründete Interamerikanische Investitionsgesellschaft (IIC) ist eine Tochterorganisation der IDB, die Kredite direkt an private Klein- und Mittelbetriebe vergibt und Kapitalbeteiligungen übernimmt. Die HG ist nicht nur eine junge, sondern auch eine kleine Institution mit ca.

80 Mitarbeitern und einem Geschäftsvolumen von rund 42 Millionen Dollar im Jahre 1994. Die Verhandlungen über die zukünftige Ressourcenausstattung der HG sind noch nicht ganz abgeschlossen. Da einige grössere regionale Mitgliedländer mit der finanziellen Rentabilität der HG 1155

unzufrieden waren, jedoch aus Budgetgründen die nötige Kapitalerhöhung nicht mittragen wollten, suchten externe Experten nach Alternativen. Die Schweiz setzte sich zusammen mit anderen Ländern für ein autonomes Fortbestehen der Gesellschaft ein, da sie ihre Leistung als befriedigend betrachtet. Eine Lösung für die nächsten Jahre besteht darin, das statutarisch festgelegte Verhältnis zwischen Fremdmitteln und Eigenmitteln von l : l auf 3 : l zu ändern. Zudem wird die Gesellschaft die Anzahl ihrer Mitarbeiter reduzieren sowie ihre Organisation rationalisieren. Diese Einsparungen sollten ihre Rentabilität klar verbessern. Damit die IIC jedoch ihr wichtigstes Instrument, die Kapitalbeteiligungen, längerfristig rentabel einsetzen kann, dürfte trotz dieser Massnahmen letztlich eine Kapitalerhöhung unvermeidbar sein. Die entsprechenden Verhandlungen dürften 1998 stattfinden.

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Die Asiatische Entwicklungsbank (AsDB)

Im April 1994 wurden die Verhandlungen über die 4. Kapitalerhöhung der AsDB abgeschlossen. Dabei wurden auch die Operationelle Ausrichtung und die prioritären Stossrichtungen der Bank festgelegt. Ausserdem hat eine Expertengruppe eine Untersuchung über die Projektqualität durchgeführt.

Die wesentlichen Elemente und Ergebnisse der Verhandlungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Das Kapital wurde auf 46 Milliarden Dollar erhöht, was einer Verdoppelung gleichkommt. Die Kapitalanteile der Mitgliedländer wurden dabei nicht verändert; - die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer sozial- und umweltverträglichen Entwicklung werden zu Hauptstossrichtungen der Bank.

Inskünftig sollen wie bei der IDB mindestens 40 Prozent des Kreditvolumens sowie 50 Prozent der Anzahl der Projekte dafür eingesetzt werden. Dabei soll der Förderung der Frauen im Entwicklungsprozess, den Bevölkerungsfragen sowie dem Ausbau der sozialen Infrastruktur besondere Prioriät zukommen;

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- die Bank wird sich weiterhin an Struktur- und Sektoranpassungsprogrammen beteiligen, Projekte der wirtschaftlichen Infrastruktur unterstützen sowie direkt und indirekt den Privatsektor fördern. Namentlich sollen Klein- und Mittelunternehmen über Kreditlinien an lokale Finanzinstitute unterstützt werden (vgl. Kasten 6); finanzielle Direktbeteiligungen der Bank an Privatsektorprojekten ohne Regierungsgarantie müssen von hoher entwicklungspolitischer und katalytischer Bedeutung sein und in Ergänzung zu Leistungen der Privatbanken erfolgen; - zu diesem Zweck sind eine ganze Reihe von bankinternen Überprüfungen und Anpassungen vorgesehen, unter anderem die Verbesserung der Planungsabläufe, eine gezieltere Länderorientierung (Länderfokus, vgl.

Kasten 7) sowie die Revision der sektoriellen und thematischen Strategien und Richtlinien; - die Auflagen bei der Kreditaufnahme werden inskünftig auch die gute Regierungsführung ("Good Governance") sowie den Informationszugang für Dritte umfassen.

Die Schweiz ist vom erreichten Verhandlungsergebnis insgesamt befriedigt. Wichtiger und wohl schwieriger wird hingegen die Umsetzung des ganzen Pakets sein.

Kasten 6:

Kleinkredite für Bauern

Ein angemessen funktionierendes Kreditwesen ist für Kleinbauern, die oft keinen Zugang zu Krediten haben und daher exorbitanten Verleihpraktiken unterworfen sind, von grosser Bedeutung.

Förderung benachteiligter Schichten, Arbeitsbeschaffung und Unterstützung der Landwirtschaft gehören zu den wichtigen Themen der Tätigkeit der AsDB. Unter den von ihr finanzierten Vorhaben findet sich daher auch ein Kredit von 75 Millionen US Dollar für philippinische Kleinbauern.

Die Landwirtschaft spielt in der philippinischen Volkswirtschaft eine zentrale Rolle. Wegen ungünstigen Rahmenbedingungen (z.B.

nicht ausreichende Verarbeitungsmöglichkeiten und mangelhafte Infrastruktur), wegen nicht angepasster Preispolitik und vor allem wegen fehlenden Agrarkrediten hat die landwirtschaftliche Pro1157

duktion in den letzten Jahren stagniert. Zudem ist der Anteil der Kleinbauern resp. Pächter hoch (85% der Betriebe sind gepachtet), was sich in einem hohen Grad von Armut in ländlichen Gebieten niederschlägt.

Der vorliegende Kredit geht an eine staatliche Agrarbank, welche die Mittel zu Marktkonditionen an landwirtschaftliche Genossenschaften, deren Mitglieder vorwiegend Kleinbauern sind, weitergibt und so gut 200'000 Familien erreicht. Die Agrarbank ihrerseits trägt weitere 35 Millionen US Dollar (in Lokalwährung) bei, die beteiligten Genossenschaften leisten Eigenfinanzierungen von zusätzlichen rund 22 Millionen US Dollar (in Lokalwährung).

Bei der Ausarbeitung des Projektes wurden Lehren aus früheren Kreditprojekten im Landwirtschaftssektor in den Philippinen einbezogen, wie die sorgfältige Auswahl der Zwischenstellen im Kreditwesen, um eine zufriedenstellende Rückzahlungsquote zu erreichen oder die Bedeutung einer genügenden Beratung und Betreuung der Bauern. Das Schwergewicht der Kreditbenutzung soll nicht mehr im kurzfristigen Bereich (Produktionskredite für Reis und Mais) liegen, sondern vermehrt im längerfristigen (Viehzucht, Einführung hochwertigerer Produkte wie Gemüse).

Die Kreditlinie wird ergänzt mit einem Beratungsprogramm sowohl für die Agrarbank als auch für die Genossenschaft und die beteiligten Bauernfamilien, um eine optimale Kreditnutzung sicherzustellen.

Der Projektverlauf ist bis jetzt zufriedenstellend, obschon die Kreditbenutzung relativ langsam angelaufen ist. Dies liegt daran, dass die Agrarbank im Rahmen des AsDB Kredites ausführlichere Kreditunterlagen erarbeiten muss, als sie es üblicherweise tut.

Eine beschleunigte Benutzung wird aber für das kommende Jahr erwartet.

Die Umsetzung der neuen Politikrichtlinien wird die AsDB, ähnlich übrigens wie die IDB, vor eine Reihe von Herausforderungen stellen: - Eine Anzahl von asiatischen Ländern hat innerhalb weniger Jahre eine rasante wirtschaftliche Entwicklung durchgemacht. Hong Kong, Singa1158

pur, Korea und Taiwan sind seit Jahren nicht mehr Kreditnehmer der AsDB; Malaysia und Thailand gehören der zweiten Generation von Ländern an, welche z.Z. die Dienstleistungen und Ressourcen der Bank nur noch selektiv nutzen und sich zur Hauptsache direkt auf den internationalen Kapitalmärkten mit Ressourcen eindecken. Die AsDB ist die erste der drei regionalen Entwicklungsbanken, die sich konkret mit dem Phänomen der 'Graduierung' von Empfängerländern und damit verbunden mit einer zunehmenden Konzentration des Bank-Portfolios konfrontiert sieht. Gleichzeitig hat jedoch die Zahl der ärmsten Mitgliedländer und Darlehensnehmer, die auf konzessioneile Mittel angewiesen sind, zugenommen (vgl. neue Mitglieder in Zentralasien sowie Wiederaufnahme von Aktivitäten in Vietnam), während die Bank allerdings nur über beschränkte konzessionelle Mittel (aus den letzten Wiederauffüllungen des Fonds) verfügt.

Allein quantitative Ausleihziele zur Erreichung sektorieller und qualitativer Ziele genügen nicht und können unter Umständen sogar falsche Signale setzen. Damit tatsächlich eine höchstmögliche Qualität von Projekten und Länderprogrammen erreicht wird, muss deshalb darauf geachtet werden, dass nicht vor allem relativ teure soziale Infrastrukturprojekte (z.B. Wasserversorgung, städtische Spitäler) gefördert werden, sondern den wirklichen Bedürfnissen angepasste Lösungen angestrebt werden. Der Länderprogrammierung und Projektvorbereitung kommt dabei grösste Bedeutung zu.

Der Privatsektor wird zunehmend mehr in die Finanzierung sowie die Durchführung von Investitionen der wirtschaftlichen Infrastruktur einbezogen. Die Bank muss deshalb ihren Beitrag auf diejenigen Bereiche ausrichten, die von letzterem nicht oder noch nicht übernommen werden können. Dabei sollte sie vor allem ihre langjährige Erfahrung und ihr Know-how in verschiedenen Sektoren wie auch im Bereich des Politikdialogs einbringen.

Die Veränderungen der Operationellen Prioritäten erfordern eine Anpassung im organisatorischen und administrativen Bereich. So hat z.B. die zunehmende Anzahl von kleinen, sogenannten partizipativen Projekten zur Bekämpfung der Armut bedeutende Auswirkungen in bezug auf die Zahl und Qualifikationen der Bankmitarbeiter und den 1159

Zeitaufwand für die Vorbereitung und Durchführung dieser Projekte. In diesem Zusammenhang wurden eine eigenständige Abteilung für soziale Entwicklung geschaffen und interne Richtlinien angepasst. Die Bank befindet sich hier in einem gewissen Dilemma, da namentlich die Geberländer ihr einerseits ständig neue Aufgaben zuweisen und andererseits die administrativen Kosten möglichst niedrig halten möchten.

- Die asiatischen Länder verlangen mit zunehmendem Nachdruck, als vollwertige Partner anerkannt zu werden, vor allem bei kontroversen Auflagen betreffend z.B. die gute Regierungsführung, die Informationspolitik oder die Inspektionseinheit. Dies könnte das für die Bank typische Konsensprinzip in Zukunft ernsthaft auf die Probe stellen. Es wird hier viel gegenseitiges Verständnis notwendig sein.

Die Bank hat in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass sie sich neuen Situationen und Entwicklungen anzupassen vermag. Es darf deshalb erwartet werden, dass die AsDB so wie die IDB den neuen Herausforderungen gewachsen sein wird.

Kasten 7:

Länderstrategie Indonesien

Mit Darlehen in der Höhe von runä einem Viertel aller bisher bewilligten AsDB Mittel ist Indonesien das wichtigste Partnerland der Asiatischen Entwicklungsbank. Der Strategie für ein Empfängerland von der Grosse und Wichtigkeit Indonesiens kommt daher ganz besondere Bedeutung zu. Erhielt Indonesien anfänglich vor allem Mittel des Asiatischen Entwicklungsfonds, handelt es sich heute aufgrund seiner Wirtschaftslage vorwiegend um normale Bankenmittel. Basierend auf einer Analyse der indonesischen Situation und den bisherigen Erfahrungen der AsDB zeigt die Strategie die Schwerpunkte der Banktätigkeit für die kommenden Jahre auf. Es geht dabei weniger um die Definition einzelner Programme als darum, einen Rahmen abzustecken, innerhalb dessen Programme entwickelt werden sollen. Dabei wird auf die allerdings von einer niedrigen Basis ausgehenden - erheblichen Erfolge der indonesischen Wirtschaftspolitik hingewiesen (mehr als 13-fache Erhöhung des BIP über die letzten 25 Jahre auf 650 US Dollar pro Kopf, erhebliche Reduktion der Zahl der Personen, 1160

die unter der Armutsgrenze leben, bedeutende Steigerung der Lebenserwartung).

Diesen positiven Aspekten werden dann aber die weiterhin schwierigen Problemfelder gegenübergestellt, die das bisher Erreichte wieder in Frage stellen könnten: hohe Aussenverschuldung, hohe Arbeitslosenrate verbunden mit jährlich wachsender Anzahl von jungen Leuten, die neu auf den Arbeitsmarkt kommen, grosse Einkommensunterschiede, regionale Disparitäten. Weiterhin weist die Strategie auch auf die bisher nicht nur positiven Erfahrungen der AsDB in der Projektimplementierung hin, die zu einem erheblichen Saldo an verpflichteten, aber noch nicht abgeflossenen Mitteln geführt hat. Sehr wichtig sind natürlich die verschiedenen indonesischen Entwicklungspläne, welche die von der Regierung definierte Strategie und Ziele fixieren. Als Beitrag zur Verbesserung der Koordination werden auch die Tätigkeiten anderer Geberorganisationen dargestellt. Dieser umfassende Rahmen wird sodann mit den allgemeinen Schwerpunkten der Banktätigkeit (siehe Beginn des Kapitels 33) in Verbindung gebracht: Unterstützung des Wirtschaftswachstums, Bekämpfung der Armut, Förderung der Situation der Frauen und Bevölkerungspolitik, Massnahmen im Bereich des Umweltschutzes.

Aus all diesen Vorgaben leitet die AsDB folgende strategische Schwerpunkte ab: In der Landwirtschaft soll die Produktivität bestehender und auch neuer Investitionen durch verbesserte Rahmenbedingungen, gezieltere Ausbildung und sorgfältigeren Umgang mit den natürlichen Ressourcen erhöht werden. Der Finanzsektor erfährt in der Weise Stärkung, dass er vermehrt die Aktivitäten des Privatsektors unterstützt. Optimalere Nutzung und Ausbau der Infrastruktur (Energie, Transport, Fernmeldewesen) sollen die regionalen Entwicklungsbemühungen unterstützen.

Zentrale Bedeutung kommt dem Ausbildungssektor zu, um der Industrie die für die Industrialisierung nötigen Fachleute zur Verfügung stellen zu können und die Zahl der Arbeitslosen senken zu helfen. Der Gesundheitssektor schliesslich zielt auf einen stärkeren Einbezug der bisher benachteiligten Regionen sowohl im Bereich der kurativen als vor allem auch in der präventiven Medizin ab.

1161

35

Die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB)

Die AfDB ist heute die wichtigste Entwicklungsinstitution des Kontinents und zählt zusammen mit der Weltbank und einigen anderen Gebern zu den bedeutendsten Finanzierungsquellen für viele afrikanische Länder. Neben den regionalen Mitgliedern^) sind seit 1982 auch nichtregionale Länder mit insgesamt einem Drittel am Kapital beteiligt. Letztmals wurde das Kapital der Bank 1987 erhöht, und zwar von rund 7 auf annähernd 21 Milliarden Dollar. Auf der gegenwärtigen Kapitalbasis kann die Bank ihre Geschäftstätigkeit voraussichtlich bis 1997 aufrechterhalten. Danach wird eine weitere Kapitalerhöhung für die Beibehaltung bzw. den Ausbau der Ausleihtätigkeit erforderlich. Die schweizerische Beteiligung an dieser Erhöhung würde aus dem beantragten Rahmenkredit finanziert.

Die Bank ist heute mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten Einzelprojektfinanzierungen, Kreditlinien, Programm- und Strukturanpassungskredite sowie technische Hilfe bei der Investitionsvorbereitung und -durchführung - in allen wichtigen Sektoren tätig. Wichtige Querthemen und Anliegen bei der Kreditvergabe sind heute ähnlich wie bei den beiden andern Banken die makroökonomischen Rahmenbedingungen und die gute Regierungsführung, die Armutsbekämpfung, die Frauenförderung, die Umweltverträglichkeit und die Förderung des Privatsektors sowie die Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit und Integration.

Die AfDB befindet sich infolge der andauernden Krise in zahlreichen afrikanischen Ländern seit geraumer Zeit in einer schwierigen Übergangsund Anpassungsphase. Sie sieht sich namentlich mit folgenden Problemen konfrontiert: erhebliche Zahlungsrückstände verschiedener Darlehensnehmer.

Diese Rückstände sind namentlich auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit denen zahlreiche afrikanische Länder konfrontiert sind, in einer ganzen Reihe von Fällen jedoch auch auf eine mangelhafte Wirtschafts- und Finanzpolitik und andere Schwächen in der Staats8)

1162

Die Beitrittsverhandlungen mit Südafrika waren zur Zeit der Redaktion der vorliegenden Botschaft noch im Gang.

und Regierungsführung zurückzuführen. Die Bank sah sich zudem in einigen Fällen (auf Dmck der regionalen Länder) gezwungen, Ländern mit ungenügender Zahlungsfähigkeit, Darlehen zu Marktbedingungen zu gewähren. Zu diesen Ausleihungen kam es, da die Bank eine Zeitlang über wesentlich mehr Mittel zu Marktbedingungen als über konzessionelle Ressourcen verfügte. Eine unmittelbare Konsequenz davon war denn auch eine Bankbilanz, die wegen der Notwendigkeit hoher Rückstellungen ein unbefriedigendes Nettoeinkommen ausweist.

Mängel bei der Projektdurchführung und der Operationellen Politik, die durch den Expertenbericht identifiziert wurden (vgl. Kasten 4 in Abschnitt 243).

zu stark zentralisierte Managementstrukturen, Konflikte zwischen der Bankleitung und dem Exekutivrat, ungenügende Konsensbereitschaft verschiedener Direktoren innerhalb des Exekutivrates sowie mangelndes Vertrauen zwischen regionalen und nichtregionalen Mitgliedländern haben zur Folge, dass die notwendigen Korrekturmassnahmen bis jetzt zu wenig konsequent und zeitgerecht eingeführt werden konnten.

Seit Mitte 1993 sind Verhandlungen über die 7. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF) im Gange. Die Geberländer haben diese Gelegenheit benutzt, um ein umfassendes, die gesamte Bankgruppe betreffendes Massnahmenpaket zur Stabilisierung und zur nachhaltigen Verbesserung der finanziellen Situation sowie der Qualität der operationellen Tätigkeit der Bank zu verlangen. Die AfDB hat seither eine Reihe von Massnahmen geprüft und zum Teil bereits durchgeführt.

Diese beinhalten einerseits verschiedene Anpassungen im Finanzbereich, namentlich eine verschärfte Sanktionspolitik, eine vorsichtigere Rückstellungspolitik sowie die Annullierung nichtverwendeter Kredite. Andererseits hat die Bank einen umfassenden Aktionsplan zur Umsetzung der Empfehlungen des Expertenberichts verabschiedet. Ferner sind erste detailliertere Länderrisikoanalysen vorgenommen worden.

1163

Diese Schritte werden von der Schweiz wie auch von den übrigen nichtregionalen Mitgliedländern begrüsst und als notwendig, wenngleich noch bei weitem nicht ausreichend betrachtet. Anlässlich der Jahresversammlung der Bank in Nairobi im Mai 1994 wurden von seilen der Nichtregionalen weitergehende Massnahmen gefordert.

Die Schweiz hat alles Interesse daran, dass die gegenwärtigen Schwierigkeiten der AfDB möglichst rasch überwunden werden können, und zwar namentlich aus folgenden Gründen: hoher entwicklungspolitischer Stellenwert der Institution auch aus schweizerischer Perspektive; bereits bestehendes beträchtliches finanzielles Engagement der Schweiz in der Bank (in Form von Kapitalbeteiligungen und Beiträgen an den Fonds); Bedeutung der Bank für den schweizerischen Kapitalmarkt und die möglichen Konsequenzen einer eskalierenden Krise für das ganze multilaterale Finanzierungssystem.

Für die Schweiz sind dabei folgende Massnahmen ausschlaggebend für eine Beteiligung an einer weiteren Kapitalerhöhung der AfDB: Die Wiederherstellung einer soliden Vertrauensbasis einerseits zwischen Management und Exekutivrat und andererseits zwischen regionalen und nichtregionalen Mitgliedern der Bank. Dazu ist ein neuer Konsens unter den Mitgliedländern nötig über die künftige Rolle und Arbeitsweise der Bankgruppe (d.h. Bank und Fonds zusammengenommen). Die Bank benötigt dringend einen neuen Führungsstil mit transparenten Entscheidungsstrukturen und klarer Kompetenzdelegation an die verschiedenen Managementstufen.

Die Verabschiedung einer für alle Länder akzeptablen Darlehenspolitik, namentlich einer Neudefinition der Zugangskriterien zu Bankbzw. Fondsmitteln für die ärmsten Länder der Region.

1164

Die Bank wird den Beweis erbringen müssen, dass sie es mit der Umsetzung der wichtigsten Empfehlungen des Expertenberichts ernst meint. Dazu sind sichtbare und soweit wie möglich messbare Verbesserungen sowohl bei der Projektselektion und -Vorbereitung wie auch bei der Durchführungsaufsicht und der Evaluation der Projekte notwendig.

Es geht einerseits um die beschleunigte Umsetzung bereits beschlossener Massnahmen und andererseits um tiefgreifende Reformen. Sie sind teilweise schon Gegenstand der laufenden Verhandlungen über die Fondsauffüllung. Die Verabschiedung des gesamten Massnahmenpakets wird jedoch eine wichtige Voraussetzung für das Zustandekommen der geplanten Kapitalaufstockung sein.

Die Schweiz beabsichtigt aus den obengenannten Gründen, sich aktiv an den Verhandlungen zu beteiligen und sich für eindeutige institutionelle und operationelle Verbesserungen einzusetzen.

Es ist im Moment noch schwierig abzuschätzen, wie die Verhandlungen verlaufen werden und wie das Endergebnis aussehen wird. Der Bundesrat beabsichtigt folglich zum gegebenen Zeitpunkt über den Verlauf und die Resultate der Verhandlungen die Beratende Kommission für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zu konsultieren und das Parlament mittels des Aussenwirtschaftsberichtes auf dem laufenden zu halten.

4

Die Beteiligung der Schweiz an den regionalen Entwicklungsbanken

41

Übersicht

Die Beteiligung an den regionalen Entwicklungsbanken stellt seit Jahren eine feste, andere Formen der Entwicklungszusammenarbeit ergänzende Komponente der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz dar. Unser Land manifestiert dadurch in erster Linie seine Solidarität mit den ärmeren Entwicklungsländern der drei betreffenden Regionen. Mit ihrer Beteiligung an den geplanten (z.T. bereits beschlossenen) Kapitalerhöhungen 1165

unterstreicht die Schweiz aber auch ihre Absicht, die Zusammenarbeit sowie die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit den drei Kontinenten weiter auszubauen.

Als Vollmitglied der drei Banken kann die Schweiz aktiv an den Arbeiten und den Entscheidungen der Leitungsorgane dieser Institutionen mitwirken. Neben ihrer Kapitalbeteiligung leistet die Schweiz auch Beiträge an die Entwicklungsfonds der drei Banken (zugunsten der ärmeren Mitgliedländer der Region) und unterhält mit den drei Institutionen auch sogenannte multi-bilaterale Kooperationsbeziehungen (siehe Anhang 5). Und schliesslich sind für die Schweiz noch zwei weitere Aspekte von Bedeutung: zum einen die Möglichkeit für schweizerische Unternehmungen, sich an den internationalen Ausschreibungen der drei Banken zu beteiligen, und zum andern die Anleihensaufnahme der drei Institutionen auf dem schweizerischen Kapitalmarkt. Es gilt deshalb, die Beziehungen der Schweiz zu den drei regionalen Entwicklungsbanken in ihrer Gesamtheit und nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Kosten der Kapitalbeteiligung zu beurteilen.

42

Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe

Im Unterschied zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz, die sich aus Kapazitäts-, Kosten- und folglich auch aus Effizienzgründen auf eine relativ kleine Zahl von Ländern konzentriert, sind die drei Banken in praktisch allen Entwicklungsländern ihrer Region tätig. Es handelt sich dabei oft um Programme und Projekte - auf nationaler und regionaler Ebene -, welche die Kapazität eines kleineren Geberlandes wie der Schweiz übersteigen würden. Dank der Verschiedenartigkeit ihrer Ressourcen (Kapitalmarktgelder, nichtrückzahlbare Fondsressourcen und Eigenmittel) können die Banken ihre Operationen (in Form von marktähnlichen Krediten, zinsgünstigen Darlehen und technischer Hilfe) den Bedürfnissen und der Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Empfängerlandes anpassen.

Indem sie den grössten Teil ihrer konzessioneilen Mittel den ärmsten Ländern ihrer Region zukommen lassen, tragen die Banken zu einer 1166

gewissen ökonomischen und sozialen Umverteilung innerhalb der Region bei, was ganz dem Geiste unseres Gesetzes über die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe entspricht. Letzteres gilt übrigens auch für die starke Präsenz der regionalen Länder - sie besitzen in allen drei Institutionen die Mehrheit der Aktien - in den Leitungsorganen sowie im Personalbestand der drei Banken, im Sinn von "Entwicklung aus eigener Kraft" (Art. 5 Abs. l des genannten Bundesgesetzes).

Wie dies die DEH und das BAWI in der bilateralen Zusammenarbeit tun, so beteiligen sich auch die drei Banken mit ihrem spezifischen Wissen und ihrer langjährigen Erfahrung in der Regel sehr aktiv an den Vorbereitungsarbeiten, der Durchführungsüberwachung und der Evaluation der von ihnen unterstützten Programme und Projekte.

All dies zeigt (vgl. dazu auch die in Kapitel 2 enthaltene Übersicht über die Darlehensvergabe der drei Banken), wie sehr sich bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit ergänzen und Bestandteile ein und derselben Entwicklungspolitik sind.

43

Vertretung der Schweiz in den Gouverneurs- und den Exekutivräten sowie im Personal der regionalen Entwicklungsbanken

Die Mitwirkung der Schweiz in den Leitungsorganen der drei Banken hängt zunächst vom schweizerischen Kapitalanteil ab. Dieser beträgt bei der IDB zur Zeit 0,22 Prozent (im Rahmen der 8. Kapitalaufstockung wird eine Erhöhung des schweizerischen Anteils auf 0,47 % erfolgen), 0,62 Prozent bei der AsDB und 1,29 Prozent bei der AfDB.

Wie alle anderen Mitgliedstaaten ist die Schweiz im Gouverneursrat mit einem Gouverneur und einem stellvertretenden Gouverneur vertreten. Den schweizerischen Gouverneur stellt das Bundesamt für Aussenwirtschaft mit dem für die drei Regionen zuständigen Delegierten des Bundesrats für Handelsverträge; der Stellvertreter kommt aus den Reihen der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe.

1167

Die Schweiz ist bei allen drei Banken Mitglied einer nichtregionalen Stimmrechtsgruppe. Die drei Gruppen setzen sich aus folgenden Ländern zusammen: bei der IDB:

(bisher) Frankreich, Israel, Japan, Österreich, Portugal, Spanien und die Schweiz (nach Inkrafttreten der achten Kapitalerhöhung) Belgien, Deutschland, Israel, Italien, die Niederlande und die Schweiz

bei der AsDB:

Belgien, Frankreich, Italien, Spanien und die Schweiz

bei der AfDB:

' Dänemark, Finnland, Indien, Norwegen, Schweden und die Schweiz

Wie die anderen Länder der Stimmrechtsgruppe, so hat auch die Schweiz Anspruch darauf, periodisch den Exekutivdirektor oder den stellvertretenden Exekutivdirektor ihrer Gruppe zu nominieren sowie technische Berater und Assistenten zu stellen. Der Vertretungsturnus (Rotation) richtet sich in erster Linie nach den relativen Kapitalanteilen der einzelnen Gruppenmitglieder. Die Schweiz wird in den nächsten Jahren in den drei Banken voraussichtlich wie folgt vertreten sein: IDB9):

1996-1998 1998-2005 2005 - 2008

Stellvertretender Exekutivdirektor Berater Erster Berater

AsDB:

1994-1997 1999 - 2002

Stellvertretender Exekutivdirektor Assistent

AfDB:

1992 - 1995 1997 - 1999 2002 - 2005

Exekutivdirektor Assistent Stellvertretender Exekutivdirektor

9)

1168

Zum Zeitpunkt der Redaktion dieser Botschaft waren die Verhandlungen betreffend die Rotation innerhalb der Stimmrechtsgruppe, der die Schweiz angehört, noch nicht abgeschlossen.

Die zwei zuständigen Bundesämter (BAWI und DEH) nehmen zu den wichtigen Geschäften der drei Exekutivräte Stellung und versehen den jeweiligen die Stimmrechtsgruppe vertretenden Exekutivdirektor mit entsprechenden Instruktionen und Kommentaren.

Was die Vertretung im Personalbestand betrifft, sind die drei Banken grundsätzlich bestrebt, Mitarbeiter aus allen Mitgliedländern zu rekrutieren. Es gibt jedoch keine fixen Länderquoten. Die Selektion erfolgt in erster Linie aufgrund der beruflichen Eignung der Kandidaten. Die Schweiz könnte - wie übrigens auch andere nichtregionale Mitgliedländer - in den drei Banken personalmässig besser vertreten sein. Gegenwärtig sind tatsächlich insgesamt nur sechs Schweizer im Personal zu finden (drei bei der IDB und drei bei der AsDB). In den letzten Jahren war die Rekrutierung von Schweizern für höhere Positionen oft schwierig (hohes schweizerisches Lohnniveau, in der Schweiz zu leistende Sozialversicherungsbeiträge, starker Schweizer Franken). Es gilt aber auch, besser und konsequenter auf freiwerdende Stellen in den drei Banken aufmerksam zu machen. Alle drei Institutionen haben in letzter Zeit Massnahmen ergriffen, um vermehrt Mitarbeiter auch aus nichtregionalen Mitgliedländern zu rekrutieren. Dazu zählen gezielte Informationstagungen, breiter gestreute Stellenausschreibungen, Registrierung von nicht sofort berücksichtigten Kandidaten im Hinblick auf später freiwerdende Stellen. Die zuständigen Bundesämter suchen zur Zeit ihrerseits nach Lösungen, um in Zukunft die Rekrutierung von Schweizern zu erleichtern.

44

Politik der Schweiz gegenüber Entwicklungsbanken

den regionalen

Die Schweiz hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend aktiv an den Arbeiten und Entscheidungen der Leitungsorgane der drei Banken beteiligt. In ihren Stellungnahmen hat sie sich dabei von den Grundsätzen und Zielen des Bundesgesetzes über internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe leiten lassen.

49 Bundesblatt 147. Jahrgang. Bd. III

1169

Zu ihren Hauptanliegen gehören: die Konzentration der Mittel und Kräfte auf strategisch wichtige Bereiche und Funktionen, in denen die betreffenden Institutionen über echte komparative Vorteile verfügen; die konsequente Förderung der Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Hilfsempfänger in allen Programmen und Projekten; der systematische Einbezug von Querthemen - wie die Armutsbekämpfung, die gute Regierungsführung ("Good Governance": insbesondere Beachtung der Menschenrechte, Reduktion unverhältnismässiger Militärausgaben, Rechtsstaatlichkeit, Rechenschaftspflicht), die Frauenförderung und die Umweltverträglichkeit - mit dem Ziel, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen; die laufende Anpassung der Banken an das sich verändernde Umfeld zur Sicherstellung ihrer längerfristigen Leistungsfähigkeit; weitere Verbesserungen in der Vorbereitung, der Durchführungsbegleitung und -Überwachung sowie der Evaluation der Programme und Projekte; vermehrte und bessere Koordination und Kooperation im konzeptionellen wie auch Operationellen Bereich mit anderen Institutionen und Gebern; die Förderung von Synergien zwischen Bankoperationen und bilateralen Programmen und Projekten.

Um diese Anliegen noch wirkungsvoller vertreten und einbringen zu können, wird die schweizerische Mitwirkung in verschiedenen Leitungsorganen in den kommenden Jahren weiter verstärkt werden. Zu diesem Zweck sehen das BAWI und die DEH vor, ihre Begleit- und Evaluationstätigkeit in bezug auf die wichtigsten multilateralen Entwicklungsinstitutionen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auszubauen. Dazu sollen unter anderem:

1170

die bilateralen Dienste an der Zentrale (geographische und Fachdienste) sowie die schweizerischen Vertretungen vor Ort (Botschaften und Koordinationsbüros) vermehrt und systematischer zu Rate gezogen werden; regelmässig auch eigene Programm- und Projektbesuche durch Vertreter der Zentrale durchgeführt werden; einzelne Evaluationsmissionèn von multilateralen Institutionen begleitet oder eigene Evaluationen durchgeführt werden; die schweizerischen Einschätzungen der Arbeit der verschiedenen Institutionen periodisch mit denjenigen anderer Geberländer verglichen werden.

Bei der Erarbeitung der Richtlinien für die 8. Kapitalerhöhung der EDB hat sich die Schweiz insbesondere dafür eingesetzt, dass (i) bei der Armutsbekämpfung auch qualitative Zielsetzungen formuliert und berücksichtigt werden; (ii) die Sozialausgaben in den Staatsbudgets angehoben bzw.

geschont werden; (iii) Umweltrichtlinien, ähnlich denen der Weltbank, eingeführt werden; (iv) Kredite in begrenztem Masse an den Privatsektor gewährt werden (ohne Regierungsgarantie); (v) die Empfehlungen der umfassenden Evaluationsstudie konsequent umgesetzt werden.

Bei der Aushandiung der operationellen Leitlinien für die 4. Kapitalerhöhung der AsDB trat die Schweiz insbesondere dafür ein, dass Qualität und Wirksamkeit der Bankoperationen in Zukunft wieder Vorrang vor quantitativen Ausleihzielen haben. Ausserdem versuchte sie zusammen mit anderen Ländern, beim umstrittenen Punkt der "guten Regierungsführung" einen akzeptablen Kompromiss zwischen den Empfindlichkeiten mehrerer Länder der Region und den z.T. unrealistischen Forderungen gewisser OECD-Länder herbeizuführen.

Bei der AfDB, die sich zur Zeit in einer schwierigen Uebergangs- und Anpassungsphase befindet, bemüht sich die Schweiz intensiv um eine Verbesserung des Dialogs zwischen regionalen und nichtregionalen Mitgliedländern. Zusammen mit andern Ländern arbeitet sie darauf hin, 1171

dass die finanzielle Solidität der AfDB und die Qualität der Bankoperationen nachhaltig verbessert werden und dadurch die weitere Entfaltung der Bank im Dienste der Länder Afrikas möglich wird. Grosse Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Festlegung und Anwendung klarer Richtlinien für den Zugang zu den verschiedenen Bankmitteln sowie der Erleichterung des Schuldendienstes für einzelne Länder, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden, zu.

45

Spezifische Beiträge Entwicklungsbanken

der

Schweiz

an

die

regionalen

Neben ihrer Beteiligung am Kapital der drei Banken und den Beiträgen an die drei Entwicklungsfonds hat die Schweiz in den vergangenen Jahren diese Institutionen auch mit einzelnen Experten und Beratern unterstützt sowie Spezialstudien und einzelne Projekte und Programme mitfinanziert.

Bei der IDB hat sie zusätzliche Beiträge zur Schaffung eines speziellen Programms für Kleinprojekte geleistet. Den beiden anderen Banken hat unser Land bis heute mehrere Kreditlinien für Sonderstudien sowie zur Vorbereitung von Projekten zur Verfügung gestellt. Ueberdies wurde die AfDB über längere Zeit mit schweizerischen Experten und Beratern unterstützt. Diese sogenannte multi-bilaterale Zusammenarbeit (siehe auch Anhang 5) hat der Schweiz ermöglicht: zum Ausbau der Aktivitäten und Kapazitäten der drei Banken in den jeweiligen Bereichen beizutragen; die technischen und administrativen Kapazitäten auch zugunsten einiger ihrer bilateralen Programme zu nutzen und die Arbeit dieser Institutionen ganz direkt zu verfolgen und ihre Leistungen besser zu beurteilen.

1172

46

Wirtschaftliche Rückflüsse

Die regionalen Entwicklungsbanken verlangen wie die Weltbank von ihren Darlehensempfängern, dass sie Aufträge für Güter und Dienstleistungen ab einer bestimmten Grössenordnung (z.B. 250*000 Dollar bei der IDB) in der Regel international ausschreiben; bei Aufträgen geringeren Volumens wird normalerweise zum Teil direkt lokal eingekauft. In jedem Fall wird auf ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis geachtet. Die internationalen Ausschreibungen sind allerdings nur für Unternehmungen aus Mitgliedländern der jeweiligen Bank offen, wobei das einzelne Land weder ein Anrecht auf eine bestimmte Quote am gesamten Einkauf der Empfangerländer noch auf einen bestimmten Lieferanten hat. Die eingegangenen Offerten werden nach Qualitäts- und Preiskriterien beurteilt.

Dank der Mitgliedschaft unseres Landes in den drei Banken hat sich in den letzten Jahren eine ganze Reihe von schweizerischen Unternehmen z.T. sehr erfolgreich an den Ausschreibungen der genannten Institutionen beteiligt. Bis Ende 1993 beliefen sich die Aufträge an Schweizer Firmen auf insgesamt über 1,3 Milliarden Dollar (siehe Anhang 6). Im Fall der AsDB floss beinahe der dreifache Betrag dessen, was die Schweiz dieser Institution überwies, in Form von Aufträgen an schweizerische Unternehmungen10).

Zu Lieferungen aus der Schweiz ist es in den letzten Jahren namentlich in den Bereichen Energie, Maschinenbau, Agroindustrie sowie Telekommunikations- und Bauausrüstungen gekommen, in denen die Schweiz anerkanntermassen wettbewerbsfähig ist. Beachtliche Erfolge sind jedoch auch bei den Dienstleistungen zu verzeichnen, z.B. bei Beratungsaufträgen, Gutachten und Machbarkeits-Studien.

10)

Was die gesamten Rückflüsse der öffentlichen Entwicklungshilfe auf die schweizerische Volkswirtschaft betrifft, sei auf die entsprechenden Beilagen der Berichte des Bundesrates zur Aussenwirtschaft verwiesen (z.B. BB1199S n 1. para. 815).

1173

47

Bedeutung des schweizerischen Kapitalmarktes

Ende 1993 betrug die Netto-Kapitalaufnahme (Anleihen plus Swaps11) minus Rückzahlungen) aller drei Entwicklungsbanken insgesamt 7,2 Milliarden Dollar (IDB fast 4 Mia.; AsDB 2,2 Mia. und AfDB l Mia.). Für alle drei Banken ist die Schweiz nach den Vereinigten Staaten und Japan der wichtigste Kapitalmarkt. So betrug 1993 der durchschnittliche Zinssatz der von der IDB in der Schweiz aufgenommenen Anleihen 6,23 Prozent, während sich derjenige aller weltweit aufgenommenen IDB-Anleihen im selben Jahr auf 6,98 Prozent belief.

5

Verwendung der bisherigen und des neuen Rahmenkredits

51

Verwendung der bisherigen Rahmenkredite

Für die Beteiligung am Kapital der Entwicklungsbanken (ohne die Weltbankgruppe) wurde erstmals 1979 ein Rahmenkredit in der Höhe von 300 Millionen Franken genehmigt. In der Folge (1985) wurde dann dieser Rahmenkredit um 120 Millionen Franken aufgestockt. Am 29. September 1987 genehmigten die eidgenössischen Räte einen zweiten Rahmenkredit, diesmal in der Höhe von 680 Millionen Franken, wobei mit einem einzahlbaren Teil von ca. 50 Millionen gerechnet wurde. Diese Kredite sind bis heute wie folgt verpflichtet worden:

11)

1174

Ein Swap ist ein kombiniertes Devisengeschäft, bei dem der Kauf (bar) von Devisen (in diesem Fall Schweizer Franken) bei gleichzeitigem Verkauf auf Termin oder umgekehrt erfolgt.

Tabelle 3 Verwendung der bisherigen Rahmenkredite (in Millionen Franken) Bank

Einbezahltoder

Garantie-

Total

Kapitalbeteiligung

noch einzahlbar

kapital

Verpflichtungen

10,072

185,022

195,094

10,628

134,922

145,55

49,767

335,902

385,669

6,631

-

6,631

Beitritt

5,600

22,400

28,000

TOTAL

82,698

678,246

760,944

Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) 4. - 7. Kapitalaufstockung Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) 3. Kapitalaufstockung Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) Beitritt und 4. Kapitalaufstockung Interamerikanische Investltlonsgesellschaft (MC) Beitritt Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur (MIGA)

Von den bisherigen Rahmenkrediten in der Höhe von 1,1 Milliarden Franken wurden bis jetzt 761 Millionen Franken verpflichtet. Der Saldo von 339 Millionen Franken kann somit noch für neue Verpflichtungen genutzt werden. Dieser relativ hohe Saldo ist im wesentlichen auf Verzögerungen bei der vierten Kapitalaufstockung der AsDB, die im zweiten Rahmenkredit berücksichtigt worden war, zurückzuführen. Wir sehen vor, den nichtverpflichteten Teil von 339 Millionen Franken einerseits für die schweizerische Beteiligung an der vierten Kapitalaufstockung der AsDB und andererseits für einen Teil der geplanten Verpflichtungen gegenüber der IDB im Rahmen der achten Kapitalaufstockung zu verwenden.

1175

52

Umfang und vorgesehene Rahmenkredits

Verwendung des

neuen

521

Gesamtübersicht und vorgesehene Kapitalbeteiligungen

Mit dem Beitritt (1992) zu den Bretton-Woods-Institutionen (BWI) ist die Schweiz nun Mitglied aller wichtigen multilateralen Entwicklungsorganisationen. Wie der Bundesrat in seiner damaligen Botschaft ausführte, bildete der Beitritt zu den BWI einen wichtigen Bestandteil seiner Politik, die Beteiligung der Schweiz an der internationalen Entwicklungszusammenarbeit weiter auszubauen und die Mittel der öffentlichen Entwicklungshilfe entsprechend anzuheben. Seine erklärte Absicht war es auch, die schweizerische Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2000 auf 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts zu erhöhen und so dem Durchschnitt der europäischen Mitgliedländer des DAC (Entwicklungsausschuss. der OECD) von damals rund 0,5 Prozent anzunähern. 1992 war allerdings die Verschlechterung der Lage der Bundesfinanzen - zumindest im heutigen Ausmass - noch nicht absehbar. In der Folge sah sich der Bundesrat gezwungen, auch bei der Entwicklungshilfe spürbare Korrekturen vorzunehmen und das Erreichen des 0,4 Prozentziels an die Gesundung der Bundesfinanzen zu knüpfen. Es mussten deshalb auch verschiedene Beiträge an multilaterale Entwicklungsinstitutionen (z.B. an den Afrikanischen Entwicklungsfonds und an das UN Entwicklungsprogramm), gekürzt werden. Der Bundesrat sieht jedoch vor, sich auch künftig an den wichtigsten multilateralen Institutionen - und dazu zählen auch die Entwicklungsbanken - in angemessener Weise zu beteiligen.

Der Bundesrat beabsichtigt namentlich, sich an den im vergangenen Jahr beschlossenen Kapitalaufstockungen der AsDB und der JDB sowie an den zu erwartenden Kapitalerhöhungen der AfDB, der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) und der Multilateralen Investitionsgarantieagentur (MIGA) zu beteiligen. Da die vorgesehenen Verpflichtungen den verbleibenden Saldo aus dem laufenden Rahmenkredit übersteigen, beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten die Bereitstellung eines neuen Rahmenkredits von 800 Millionen Franken, wovon allerdings

1176

lediglich ca. 45 Millionen Franken effektiv auszuzahlen sein werden. Der Rest stellt Garantiekapital dar. Die zu erwartenden Auszahlungen sind, soweit sie in die Periode 1996-98 fallen, im Finanzplan 1996-97 und in den Finanzperspektiven für 1998 enthalten.

Tabelle 4 Erforderliche Finanzmittel (Verpflichtungsrahmen) für die vorgesehene Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der drei regionalen Entwicklungsbanken, der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) und der Multilateralen Investitionsgarantieagentur (MIGA) (in Millionen Franken) Kapitalbeteiligungen

Schweizerischer Anteil Einzahlbar

8. Kapitalerhöhung der IDB 4. Kapitalerhöhung der AsDB 5. Kapitalerhöhung der AfDB 1. Kapitalerhöhung der IIC 1. Kapitalerhöhung der MIGA Zwischentotal

Garantie

Gesamtsumme

20 3,7 20 5 3

495,3

515,3

183,1

186,8

380

400

29

32

51,7

1.087,4

1.139,1

9,6

329,5

339,1

42,1

757,9

800

45

755

800

5

abzüglich Saldo bisherige Rahmenkredite Gesamtbetrag des neuen Rahmenkredits Gesamtbetrag des neuen Rahmenkredlts (gerundet)

Bei den aufgeführten Beträgen handelt es sich zum Teil noch um Schätzungen. Bei der AsDB und der IDB werden die genauen Summen in Schweizer Franken erst im Zeitpunkt der Auszahlung (in Dollar) feststehen. Bei der AfDB, der HG und der MIGA wird der genaue Umfang der Verpflichtung vom Ausgang der Verhandlungen abhängen. Abweichungen von den genannten Beträgen sind deshalb nicht auszuschliessen; sie

1177

dürften jedoch den beantragten Gesamtbetrag des Rahmenkredits nicht sprengen12).

522

Achte Kapitalerhöhung der IDB

Die Verhandlungen über die 8. Kapitalerhöhung wurden an der Jahresversammlung der IDB im April 1994 abgeschlossen. Im August desselben Jahres haben die Gouverneure das Gesamtpaket formell gutgeheissen.

IDB-8 tritt in Kraft, sobald die notwendige Mehrheit der Mitgliedländer die Aufstockung ratifiziert hat (voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 1995). Die beschlossene Kapitalerhöhung um 40 Milliarden Dollar wird der Bank auf unbestimmte Zeit erlauben, ein Darlehensvolumen von jährlich etwa 7,5 Milliarden Dollar zu vergeben (sustainable level of lending). Die Bank wird dadurch (voraussichtlich) zum letzten Mal rekapitalisiert. Gleichzeitig wurden die Kapitalanteile der nichtregionalen Mitgliedländer auf deren Begehren von 7 auf 16 Prozent erhöht. Damit wurden auch die Mitwirkungsmöglichkeiten dieser Länder entsprechend verbessert. Die Schweiz konnte dabei ihren Anteil von 0,22 auf 0,47 Prozent erhöhen und sich so eine permanente Vertretung im Büro des Exekutivdirektors ihrer Stimmrechtsgruppe sichern. Diese Präsenz bietet namentlich folgende Vorteile: vereinfachte Kommunikation mit dem Exekutivrat, direkte Mitwirkung bei allen wichtigen Stellungnahmen des Exekutivdirektors, umfassende Kenntnisse der Arbeitsweise der Institution und leichterer Zugang zur Bank für die Bundesverwaltung, schweizerische Finnen und Hilfswerke.

Mit der achten Aufstockung wird das Kapital der IDB von 61 auf 101 Milliarden Dollar angehoben. Aufgrund ihres erhöhten Kapitalanteils werden sich die nichtregionalen Mitgliedländer allerdings noch zusätzlich in die vorhergehenden Kapitalaufstockungen einkaufen müssen. Für die nichtregionalen Länder beträgt der einzahlbare Teil für die Kapitalerhöhung und den Rückeinkauf zusammen 3,9 Prozent.

12)

1178

Verwendeter Wechselkurs: l US Dollar = SFr. 1.50

Für die Schweiz ergeben sich für die achte Kapitalerhöhung deshalb folgende Beträge: Mio. US Dollar Mio. SFr.

Abrufbares Garantiekapital 330,2 495,3 Einzahlbarer Kapitalanteil 13.3 20.0 Zu zeichnender Kapitalanteil 343,5 515,3 523

Vierte Kapitalerhöhung der AsDB

Die Gouverneure haben die 4. Kapitalerhöhung der AsDB an ihrer Jahresversammlung im Mai 1994 gutgeheissen. Es wurde dabei eine Verdoppelung des bestehenden Kapitals auf 46 Milliarden Dollar beschlossen. Der einzahlbare Anteil beträgt 2,0 Prozent. Im Unterschied zur IDB wird die beschlossene Kapitalerhöhung der AsDB wahrscheinlich nur für die nächsten vier bis fünf Jahre ausreichen. Über die effektive Notwendigkeit und den Umfang einer weiteren Kapitalerhöhung wird im gegebenen Zeitpunkt zu befinden sein.

Für die Schweiz ergeben sich folgende Verpflichtungen:

Abrufbares Garantiekapital Einzahlbarer Kapitalanteil Zu zeichnender Kapitalanteil 524

Mio. US Dollar 122,1

Mio. SFr.

183,1

2.5

3.7

124,6

186,8

Fünfte Kapitalerhöhung der AfDB

Die Bank wird voraussichtlich im Verlaufe von 1997 die obere Grenze ihrer Ausleihekapazität erreicht haben und benötigt demzufolge auf diesen Zeitpunkt hin eine Kapitalerhöhung. Diese wird auch dazu dienen, Südafrika mit einem dem Wirtschaftspotential dieses Landes angemessenen Kapitalanteil in die Bank aufzunehmen.

Bei Abschluss der Redaktion dieser Botschaft hatten die Verhandlungen über eine neue (fünfte) Kapitalerhöhung der AfDB noch nicht begonnen.

Neben der Höhe der Kapitalaufstockung werden namentlich die künftige Darlehenspolitik der Bank, die institutionellen, Operationellen und 1179

finanziellen Vorkehrungen zur Konsolidierung der AfDB wichtige Verhandlungspunkte darstellen.

Sollte die genannte Kapitalerhöhung zustande kommen, so beabsichtigt der Bundesrat, sich aus den in Kapitel 35 genannten Gründen daran zu beteiligen. Die Kapitalerhöhung könnte eventuell mit einer gewissen Umstrukturierung zugunsten der nichtregionalen Mitgliedländer verbunden sein. Für die Schweiz erwartet der Bundesrat eine Verpflichtungssumme von höchstens 400 Millionen Franken. Angesichts des schwierigen Umfeldes der Bank ist zudem mit einem höheren einzahlbaren Kapitalanteil (vermutlich ca. 5 %) zu rechnen als bei den anderen Entwicklungsbanken.

Aufgrund der obigen Annahmen sieht der Bundesrat für die schweizerische Beteiligung folgende Beiträge vor:

Mio. SFr.

Abrufbares Garantiekapital

380

Einzahlbarer Kapitalanteil

20

Zu zeichnender Kapitalanteil 525

400

Erste Kapitalerhöhung der DC

Die Verhandlungen über die künftige Ressourcenausstattung der HG waren bei Redaktionsschluss dieser Botschaft noch nicht abgeschlossen.

Gemäss dem gegenwärtigen Stand der Verhandlungen ist voraussichtlich 1998 mit einer Kapitalerhöhung zu rechnen. Wir gehen dabei von einer Verdoppelung des Kapitals um 200 Millionen Dollar (voll einzahlbar) aus.

Für die Schweiz ergäbe dies - bei einem gleichbleibenden Kapitalanteil von 1,55 Prozent - Gesamtkosten in der Höhe von rund 5 Millionen Franken.

1180

526

Erste Kapitalerhöhung der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur (MIGA)

Durch die im vergangenen Jahr beschlossene Herabsetzung des Dekkungsgrades des Garantieportfolios der MIGA durch Eigenmittel der Institutionen hat der Verwaltungsrat die sich aufdrängende Kapitalerhöhung hinauszuschieben vermocht. Zur Zeit ist frühestens gegen Ende 1996 eine Kapitalerhöhung zu erwarten. Die diesbezüglichen Verhandlungen hatten bei Redaktionsschluss dieser Botschaft noch nicht begonnen.

Es ist mit einer Verdoppelung des bestehenden Kapitals von l Milliarde Sonderziehungsrechte13) zu rechnen. Bei gleichbleibendem Kapitalanteil von 1,58 Prozent sowie bei einem voraussichtlichen einzahlbaren Anteil von 10 Prozent würden sich für die Schweiz folgende finanziellen Auswirkungen ergeben: Mio. SFr.

Abrufbares Garantiekapital Einzahlbarer Kapitalanteil Zu zeichnender Kapitalanteil 53

29 3 32

Übersicht über alle bisherigen und vorgesehenen Kapitalbeteiligungen der Schweiz an den drei regionalen Entwicklungsbanken sowie der nC und der MIGA

Einschliesslich der in dieser Botschaft vorgesehenen Verpflichtungen lassen sich die Kapitalbeteiligungen der Schweiz an den drei Banken, der HG und der MIGA wie folgt zusammenfassen: Tabelle 5 (in Millionen Franken) IDB

AsOB AfDB

IIC

MIGA TOTAL in Prozent

Einbezahlter oder einzahlbarer Kapitalanteil Garantiekapital Gesamtverpflichtung

13)

30,1 680,3 710,4

14,3

69,8

11,6

332,3 785,7

8 ,6 51 ,4

318,0 715,9 11,6

60 ,0

134,4 7,1 1765.6 92,9 1 '900.0 100,0

Wechselkurs: l Sonderziehungsrecht, SZR = SFr. 2.0 1181

Bezogen auf das Total der eingegangenen Verpflichtungen beträgt der einzahlbare Teil lediglich 7,1 Prozent. Der Rest stellt Garantiekapital dar, für welches bis heute nie Freigabe verlangt worden ist. Die Entwicklungsbanken verfolgen bekanntlich eine sehr vorsichtige (konservative) Finanzpolitik, so dass auch für die Zukunft ein Rückruf von Garantiekapital unwahrscheinlich erscheint.

6

Finanzielle und personelle Auswirkungen

61

Auf den Bund

Mit der Bewilligung des beantragten Rahmenkredits wird der Bundesrat in der Lage sein, in den nächsten (mindestens) vier Jahren den vorgesehenen Auszahlungs- und Garantieverpflichtungen gegenüber den betreffenden Institutionen nachzukommen. Der neue Rahmenkredit wird erst beansprucht werden, wenn die Mittel aus dem bestehenden Kredit vollumfänglich ausgeschöpft sind, was bis im Oktober dieses Jahres der Fall sein dürfte. Un die ad referendum angekündigte Beteiligung an der 8. Kapitalerhöhung der IDB rechtzeitig bestätigen zu können, sollte der neue Rahmenkredit Ende 1995 zur Verfügung stehen. Von den 800 Millionen Franken des Rahmenkredits sind nur 45 Millionen Franken einzubezahlen - über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die restlichen 755 Millionen Franken stellen eine Kapitalgarantie dar. Die sich aus den obengenannten Verpflichtungen ergebenden Auszahlungen wurden soweit sie bis 1998 fällig werden - in das Budget 1995 und den Finanzplan 1996-1998 aufgenommen.

Die beantragten Massnahmen haben keine Auswirkungen auf den Personalbestand der beiden Bundesämter, da es sich um die Fortsetzung einer bestehenden Tätigkeit handelt.

62

Auf die Kantone und Gemeinden

Der Vollzug des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses obliegt ausschliesslich dem Bund und belastet die Kantone und Gemeinden nicht.

1182

7

Legislaturplanung

Die Vorlage ist im Bericht über die Legislaturplanung 1991 - 1995 angekündigt (BB1 7992 m Iff, Ziff. 1.1.3).

8

Rechtliche Grundlagen

Der Bundesbeschluss, den wir Ihnen zur Genehmigung unterbreiten, stützt sich auf Artikel 9 Absatz l des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0), wonach die Mittel für die Finanzierung der internationalen Entwicklungszusammenarbeit als Rahmenkredite für jeweils mehrere Jahre bewilligt werden. Da es sich um einen Finanzbeschluss handelt, ist nach Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes (SR 171.11) die Form des einfachen Bundesbeschlusses vorgeschrieben. Als solcher ist er nicht dem fakultativen Referendum unterstellt.

1183

Anhang l Al

Übersicht über die verschiedenen Rahmenkredite der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe14) Betrag

Inkraftsetzung

Mindestlaufzeit

und Finanzhilfe · 5>

3'800

Anfang 1995

4 Jahre

Humanitäre und Nahrungsmittelhilfe 16)

roso

3.4.1992

4 Jahre

Rahmenkredit

Technische Zusammenarbeit

Wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen 1?)

840

3.10.1990

5 Jahre

Finanzierung von Entschuldungsmassnahmen und Programmen und Projekten zugunsten der Umwelt18)

700

13.3.1991

5 Jahre

Beitritt der Schweiz zu den Bretton-WoodsInstitutionenl9)

4'986

4.10.1991

Beteiligung am Kapital der regionalen Entwicklungsbanken 20)

14) 15) 16) 17)

18)

19) 20)

1184

680 Mio.

29.9.1987

4 Jahre

In dieser Tabelle werden lediglich die für die einzelnen Bereiche zuletzt genehmigten Rahmenkredite aufgeführt.

Botschaft über die Weitelführung der technischen Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern vom 20. April 1994.

Botschaft über die Weiterfuhrung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft vom 3. Juni 1991.

Botschaft über die Weiterführung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen, einschliesslich Entschuldungsmassnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie eine Vereinbarung über die rechtliche Stellung der internationalen Finanz-Corporation in der Schweiz vom 21. Februar 1990.

Botschaft im Rahmen der 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft Über zwei neue Rahmenkredite zur Finanzierung von Entschuldungsmassnahmen zugunsten ärmerer Entwicklungsländer und Umweltprogramme und -projekte von globaler Bedeutung in Entwicklungsländern vom 30.

Januar 1991.

Botschaft über den Beitritt der Schweiz zu den Institutionen von Bretton Woods vom IS. Mai 1991.

Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen, der Asiatischen und der Afrikanischen Entwicklungsbank sowie den Beitritt der Schweiz zur Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur vom 26. November 1986.

Anhang 2 A2

Internationale Finanzflüsse in die Entwicklungsländer

Gesamter Finanzfluss 1993 hat sich der Nettofinanzfluss in alle Entwicklungsländer um 39 Prozent auf 157 Milliarden US Doller erhöht. Für 1994 wird eine weiter Erhöhung um 7 Prozent auf 227,4 Milliarden Dollar geschätzt (s. auch Tabelle A2.1).

Tabelle A2.J Gesamter langfristiger Nettoressourcenfluss in die Entwicklungsländer.

1986 - 93 (in Milliarden US Dollar): Art der Finanzierung

1989

1990

1991

1992

1993

1994'

langfristiger Ressourcen

84,5

103,4

124,7

153,0

213,2

227,4

Oeffentllche Ressourcen

42,6

57,9

61,9

50,3

53,9

54,5

Schenkungen

19,2

28,7

32,6

29,9

30,1

30,5

0,6

4,3

6,0

2,0

Gesamter Nettofluss

Entschuldung (DAC) Darlehen (netto)

23,4

29,2

29,2

20,4

23,8

24,0

Bilateral

11,6

14,0

14,2

7,7

9,3

10,8

Multilateral

11,8

15,2

15,0

12,7

14,5

13,2 55,5

Kredite des Privatsektors und Obligationen

12,7

15,0

18,5

41,4

45,7

Geschäftsbanken

0,8

0,1

3,9

12,8

-2,2

Anleihen

5,3

3,4

12,5

12,9

42,1

Lieferanten

1,1

7,3

-2,2

0,0

2,0

Andere

5,5

4,2

4,3

15,7

3,8

25,7

26,7

36,8

47,1

66,6

77,9

3,5

3,8

7,6

14,2

46,9

39,5

Ausländische Direktinvestitionen Kapttalmarkt-Portteullles

QUELLE: Weltbank. World Debt Tables, 1994-95, Washington, D.C.

' Schätzung

1185

Die schnelle Zunahme der Aussenfmanzierung der Entwicklungsländer seit Beginn der neunziger Jahre ist hauptsächlich auf das starke Anwachsen der privaten Kapitalflüsse in die Länder mit mittlerem Einkommen zurückzuführen. Einer der Hauptgründe dieses starken Anstiegs liegt darin, dass in diesen Ländern (Ferner Osten und Lateinamerika) die Reformen in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik am umfassendsten und weitestgehendsten waren. Bemerkenswert ist, dass ein beträchtlicher Teil der in den vergangenen Jahren erfolgten Kapitalzuflüsse in diese Länder ehemaliges Fluchtkapital darstellt und sich somit ein Trend zu dessen Rückkehr einstellt. Eine namhafte Zunahme ist bei den Kapitalmarkt-Portefeuilles festzustellen, und zwar um ganze 230 Prozent (1992/1993). Die Schätzungen für 1994 deuten auf ein ähnlich hohes Volumen wie 1993 hin.

Dieser Zufluss von Privatkapital widerspiegelt einen bedeutenden Anstieg ausländischer Direktinvestitionen, von Kreditvergaben ausländischer Geschäftsbanken, aber auch von Zuflüssen aus Titelplazierungen (Obligationen, Aktien und Geldmarkt-Instrumente) der Entwicklungsländer auf den internationalen Kapitalmärkten.

Dagegen hatte die Mehrzahl der ärmsten Entwicklungsländer kaum Anteil an dieser günstigen Entwicklung. Sie bleiben in der Tat sehr abhängig von öffentlichen Finanzflüssen (überwiegend zu Vorzugsbedingungen), die seit Beginn dieses Jahrzehnts real praktisch gleichgeblieben sind.

Ausserdem ist mit dem Ende des kalten Krieges die Zahl der Empfängerländer gewachsen, während gleichzeitig die Geber ihre konzessionellen Darlehen selektiver vergeben.

Nachdem die öffentlichen Kapitalzuflüsse (Kredite sowie bilaterale und multilaterale Schenkungen) zwischen 1989 und 1991 noch merklich angestiegen waren, verringerten sie sich 1992 um 19 Prozent auf 50,3 Millarden Dollar. Dieser Rückgang ist vor allem auf eine starke Reduktion der bilateralen und multilateralen Kredite zu Ma±tbedingungen zurückzuführen. 1993 und 1994 wurde die Mittelvergabe geringfügig ausgeweitet.

1186

Der Nettofluss konzessionneller Mittel war in den letzten Jahren auf dem Niveau von 42 - 45 Milliarden Dollar relativ stabil. Der Anteil multilateraler Institutionen beläuft sich dabei auf rund 7 - 8 Milliarden und dürfte in den kommenden Jahren nur leicht ansteigen. .Mit den nicht-konzessionnellen Mitteln zusammengenommen beträgt der Anteil multilateraler Institutionen am öffentlichen Nettofinanztransfer rund ein Viertel (12 - 15 Milliarden).

TABELLE A2.2

Gesamter langfristiger Nettoressourcenfluss nach Regionen (in Milliarden Dollar): 1987

1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994

gesch.

Nordafrika und Mittlerer Osten

12,6

11,2

9,5

8,7

11,4

8,1

7,2

12,2

Afrika sudi. Sahara

14,6

14,3

18,1

16,6

16,0

17,0

15,7

21,9

Lateinamerika und Karibik

13,9

15,4

7,9

20,3

29,9

32,1

63,5

43,3

6,7

17,8

25,4

29,8

34,1

51,6

74,1

90,4

Südasien

10,4

12,5

11,4

9,6

11,8

8,3

11,5

18,8

Europa und Zentralasien

10,2

6,1

12,1

18,5

21,3

35,9

40,6

TOTAL

68,4

77,3

84,4

103,5

124,5

153,0

41,1 213,1

227,2

13,3

17,4

18,2

16,5

15,6

14,4

15,0

17,0

Ostasien und Pazifik

Zur Erinnerung: Hochverschuldete Lander mit geringem Einkommen

QUELLE: Weltbank, World Debt Tables, 1993-94, Washington D.C.

Der Umfang der Finanzflüsse variiert stark zwischen den verschiedenen Regionen (Tabelle A2.2). Dafür ist vor allem das Erscheinen der zentralund osteuropäischen Länder und der früheren asiatischen Sowjetrepubliken auf dem "Markt" der auf externe Finanzhilfe angewiesenen Länder.

Zwischen 1990 und 1992 haben sich die Finanzflüsse in diese Regionen praktisch verdoppelt und sich 1993/94 bei über 40 Milliarden Dollar stabilisiert

1187

Neben den zentral- und osteuropäischen Staaten sowie den ehemaligen asiatischen Sowjetrepubliken profitierten Südostasien, die pazifischen Länder sowie Lateinamerika und die Karibik am meisten von den privaten und öffentlichen Finanzflüssen.

Für die meisten der Länder mit geringem Einkommen bedeutet die quasi-Stagnation der Finanzflüsse eine reale Mittelreduktion. Sie haben auch kaum Zugang zu den privaten Kapitalmärkten. Viele von ihnen, ausgenommen Indien, Indonesien und China, mussten eine Reduktion der privaten Investitionen hinnehmen.

China ist unter den Ländern mit geringem Einkommen eine bekannte Ausnahme, da es inzwischen der wichtigste Nutzniesser von direkten ausländischen Investitionen und Handelskrediten geworden ist. Fast die Hälfte aller neuen Direktinvestitionen sind 1993 nach China gegangen.

1990 waren 1.4 Prozent der öffentlichen Ressourcen für die Länder Osteuropas und der Ex-UdSSR bestimmt. 1992 belief sich dieser Anteil auf 7.1 Prozent. Der Anteil für die anderen Regionen bleibt im Moment gleich oder geht leicht zurück. So erhielt Afrika südlich der Sahara 1992 noch 36.3 Prozent gegenüber 37.1 Prozent 1990. Dieser Anteil könnte sich jedoch in den nächsten Jahren noch verringern wegen der Budgetschwierigkeiten der Geberländer.

Finanzflüsse der regionalen Entwicklungsbanken Die Tabelle A2.3 zeigt die Entwicklung der finanziellen Verpflichtungen der drei regionalen Entwicklungsbanken

1188

Tabelle A2.3 Darlehensvergabe der regionalen Entwicklungsbanken 1988 - 1993 (in Millionen Dollar) 1988

1989

1990

1991

1992

1993

IDB

1'474

2'235

3'315

4734

5'534

5'492

AsDB

2'062

2'260

2'492

3'403

3'954

AfDB

1'405

1'865

2'158

2'254

1'868

3'983 1'614

489

471

Ordentliches Kapital

Fonds FSO* AsDF

208

383

566

V083

1'363

1'480

685 V347

1'1 55 V297

AfDF

772

977

V123

1'192

1'126

905

3'881 5'419 6'023

5'963

Ordentliches Kapital und Fonds IDB

V682

2'618

AsDB

3'146

3'624

3'972

4751

5'109 5'281

AfDB

2'177

2'842

3'281 3'447

2'993 2'518

TOTAL

TODS

9'083 H'134 13'617 14'125 13'762

'einschliesslich anderer (bilateraler) Fonds, idem für AfDF QUELLEN: - BID, Jahresbericht 1993, Washington D.C.

- AsDB, Jahresbericht 1993, Manila - AsDF, Jahresbericht 1993, Abidjan

Während sich 1990 die Darlehenssumme der regionalen Entwicklungsbanken auf 11,1 Milliarden Dollar belief (jede der Banken verlieh zwischen 3 und 4 Mia. Dollar), veränderten sich diese Anteile 1993 vollständig. Die Gesamtsumme erhöhte sich zwar gegenüber 1990, der Zuwachs ist jedoch vor allem auf die starke Ausweitung der IDB-Darlehen zurückzuführen (von 3,9 auf 6 Mia. Dollar) und etwas weniger auch auch auf die der AsDB (von 4 auf 5,3 Mia. Dollar). Die Darlehen der AfDB sind dagegen von 3,3 auf 2,5 Milliarden stark zurückgegangen, was grösstenteils die 1189

wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten der Länder Afrikas südlich der Sahara zeigt, so dass sie oft keine Darlehen zu Marktbedingungen mehr aufnehmen können. Die Zunahme der IDB-Darlehen aus ihrem ordentlichen Kapital (seit 1990 bis zu 50 % jährlich) erklärt sich aus den strukturellen Verbesserungen und internen Reformen in mehreren lateinamerikanischen Ländern. Dagegen sind die Darlehen zu Vorzugsbedingungen des Fonds für SpezialOperationen (FSO), die sich zwischen 1988 und 1991 noch verdoppelt hatten, seither zurückgegangen. Seit 1988 steigen die Darlehen der AsDB regelmässig (abgesehen von einem Rückgang 1992 wegen der verspäteten Verfügbarkeit der 6. Fondsauffullung), wenn auch weniger auffällig als diejenigen der IDB. 1994 sind die Darlehen der AsDB zu Marktbedingungen zurückgegangen wegen der Verzögerungen beim Abschluss der vierten Kapitalerhöhung.

H90

Anhang 3 A3

Die Rolle der regionalen Entwicklungsbanken bei der Vorbereitung, der Durchführung und der Evaluation von Programmen und Projekten

A31

Einleitung

Wie in den Kapiteln 3 und 4 der vorliegenden Botschaft erwähnt wurde, beschränken sich die drei regionalen Entwicklungsbanken nicht auf die Finanzierung einzelner Projekte. Sie gewähren nämlich in gewissen Fällen auch Programmkredite, so z.B. in Form von Zahlungsbilanzhilfen (im Rahmen von Strukturanpassungsprogrammen) und Refinanzierungen von Sektorreformprogrammen. Die Darlehensoperationen der drei Banken sind übrigens meist von technischer Hilfe und Beratung auf Projekt- und Programm- wie auch häufig auf Politikebene begleitet.

Die drei Banken verfügen heute für ihre Programm- und Projekttätigkeit über umfassende Richtlinien, von denen wir im folgenden namentlich diejenigen betreffend die Länderprogrammierung und den Projektzyklus (vgl. auch Graphik am Schluss dieses Anhangs) kurz skizzieren möchten.

A32

Länderprogramme und -Strategien (für 3-5 Jahre)

Die Länderprogramme und -Strategien bilden heute in allen drei Banken wichtige Instrumente für die Identifikation und Programmierung der Darlehenstätigkeit auf Länderebene. Bei der Erarbeitung eines Länderprogramms bzw. einer Länderstrategie führen die Banken gewöhnlich zuerst und dies in enger Zusammenarbeit mit dem betroffenen Land - eine Analyse der sozio-ökonomischen Situation des Landes sowie dessen Entwicklungspolitik durch. Sie stützen sich dabei auch auf bestehende Studien, namentlich auf diejenigen des IWF und der Weltbank. Sie untersuchen daraufhin insbesondere die Sektoren, in denen sie bereits tätig sind und in denen die Länder ihre Unterstützung wünschen; sie berücksichtigen auch Programme und Projekte anderer Geldgeber.

Besondere Beachtung finden dabei Fragen betreffend die Armutsbekämp1191

fung, die Beteiligung der betroffenen Bevölkerung, die Förderung Frauen und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Länderprogramme und -Strategien werden den Exekutivräten zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet. Dire Umsetzung wird periodisch geprüft.

A33

Projektzyklus

Die Realisierung eines Bankprojekts läuft in der Regel in sechs verschiedenen Etappen ab: (i) die Projektidentifikation, (ii) die Projektvorbereitung, (iii) die Prüfung des Projektvorschlags (Evaluation ex ante), (iv) die Verhandlungen und der Genehmigungsentscheid, (v) die Durchführung und Begleitung, und (vi) der Projektabschluss und die abschliessende Evaluation (ex post).

Identifikation Die meisten Projekte werden heute ausgehend von den zwischen der Bank und dem betroffenen Land vereinbarten und im Länderprogramm oder in der Länderstrategie festgehaltenen Prioritäten identifiziert. Die Verantwortung dafür liegt in erster Linie beim gesuchstellenden Land; die Bank gewährt auf Wunsch technische Hilfe.

Vorbereitung Nach der Identifikation und einer ersten Vor-Evaluation der Projektidee wird das Projekt ausgearbeitet und formuliert. Dabei werden die einzelnen Projektkomponenten definiert und analysiert; geprüft werden namentlich ihre technischen, wirtschaftlichen, finanziellen und institutionellen Aspekte. Für diese Arbeit sind zahlreiche Darlehensnehmer nach wie vor auf technische Hilfe der Bankdienste oder externer Konsulenten angewiesen. Die Bank achtet dabei darauf, dass nach Möglichkeit lokale Konsulenten berücksichtigt werden und die Partizipation der betroffenen Bevölkerung gewährleistet wird.

1192

Prüfung des Projektgesuches (Evaluation ex ante) Das ausgearbeitete und ausformulierte Projekt wird von den zuständigen Stellen der Bank einer umfassenden Prüfung unterzogen, und zwar namentlich hinsichtlich seiner technischen Machbarkeit, seiner finanziellen und wirtschaftlichen Rentabilität sowie seiner Umwelt- und Sozialverträglichkeit. Im Anschluss daran entscheidet die Bankdirektion, ob sie auf das Gesuch einzutreten wünscht oder nicht.

Verhandlungen und Genehmigungsentscheid Auf der Basis des Prüfungsberichts handeln die Bank und das betroffene Land einen Darlehensvertrag aus, der namentlich folgende Aspekte abdeckt: die Projektziele und die verschiedenen vorgesehenen Massnahmen, die Organisation der Projektdurchführung, die Projektkosten (inkl. Lokalkosten) und deren Finanzierung (durch das Darlehen abgedeckte Kosten, Eigenleistungen des Darlehensnehmers), Kalender für die Projektdurchführung und die damit verbundenen Auszahlungen, Liste der benötigten Güter und Dienstleistungen, zu erfüllende Konditionen seitens des Darlehensnehmers für Auszahlungen, Rechenschaftsberichte über die Projektdurchführung (Inhalt, Periodizität).

Der Vertragsentwurf wird zuerst der Bankdirektion und anschliessend (zusammen mit dem vorerwähnten Prüfungsbericht) dem Exekutivrat zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet. Die Mitgliedländer können sich 1193

bei dieser Gelegenheit über ihren Vertreter (Exekutivdirektor) im Rat zu den verschiedenen Gesuchen Stellung nehmen. Der Exekutivrat kann ein Projekt in der vorgelegten Form genehmigen oder ablehnen; er kann Aenderungen verlangen oder die Genehmigung verschieben, um zusätzliche Informationen einzuholen.

Durchführung und Begleitung

Die Verantwortung für die Projektdurchführung liegt einzig und allein beim darlehensnehmenden Land. Mit der eigentlichen Durchführung können lokale oder ausländische Institutionen betraut werden. Die Bank begleitet und überwacht die Ausführung und gewährt dem Darlehensempfanger je nach Bedarf technische Unterstützung. Dieser legt regelmässig Rechenschaft ab über die Projektrealisierung und die Einhaltung der im Vertrag vorgesehenen Auflagen. Die Bank führt zu diesem Zweck periodische Überwachungsmissionen durch (meist zwei pro Jahr). Bei der Asiatischen und der Interamerikanischen Bank wird die Projektüberwachung zu einem grossen Teil von den Aussenbüros der zwei Banken wahrgenommen.

Nach Abschluss aller von der Bank finanzierten Projektarbeiten erstellt der Darlehensnehmer einen umfassenden Schlussbericht und unterbreitet diesen der Bank.

Abschliessende Prüfung (Ex post-Evaluation) Die von der Bank finanzierten Projekte und Programme werden normalerweise alle einer abschliessenden externen Prüfung unterzogen; diese sogenannte Ex post-Evaluation wird von einer speziellen Dienststelle der Bank (Evaluationsbüro) vorgenommen. Diese rückblickende Evaluation bildet die letzte Phase des Projektzyklus. Sie hat zum Ziel, die Wirksamkeit des Projekts oder Programms zu beurteilen, um daraus, unter anderem, auch Lehren für die Vorbereitung neuer ähnlicher Projekte ziehen zu können. Der Verwaltungsrat wird über die Evaluationstätigkeit der Bank regelmässig informiert.

1194

nderprogramme und Projektzyklus der regionalen Entwicklungsbank

Länderprogramm oder -strategie (für 3 - 5 Jahre)

Projektzyklus

1195

Anhang 4 A4

Unterstützung des Privatsektors

Seit ihrer Gründung haben die regionalen Entwicklungsbanken einen Teil ihrer Mittel für den industriellen Aufbau verwendet. Zu diesem Zweck werden direkte Darlehen an grössere Industrieunternehmen vergeben oder den nationalen Industrie- oder Entwicklungsbanken Kreditlinien zur Förderung von kleineren und mittleren Betrieben zur Verfügung gestellt.

In der Vergangenheit gehörten die Kreditnehmer zum öffentlichen Sektor des Entwicklungslandes, dessen Regierung die Begleichung des Schuldendienstes und die Einhaltung der allgemeinen Projektverpflichtungen des Darlehensnehmers verfügt.

Im Verlaufe des letzten Jahrzehnts zeigte sich jedoch deutlich, dass der Privatsektor die treibende Kraft der Wirtschaft ist und sich der Staat viel mehr auf die Schaffung von förderlichen Rahmenbedingungen denn auf die eigene Produktion von Gütern und die breitgefächerte Bereitstellung von Dienstleistungen konzentrieren sollte. Die Banken unterstützen heute diesen Ansatz in ihrem Politikdialog mit Regierungen sowie im Rahmen struktureller Anpassungsprogramme. Ausserdem unterstützen die AfDB und die AsDB seit geraumer Zeit ausgewählte privatwirtschaftliche Projekte direkt mit Krediten und/oder Kapitalbeteiligungen ohne Regierungsgarantie. Als letzte der drei regionalen Entwicklungsbanken haben die Mitgliedländer der IDB anlässlich der 8. Kapitalaufstockung beschlossen, maximal 5 Prozent des gesamten Ausleihvolumens für direkte Privatsektordarlehen zu verwenden. Die IDB wird so die Empfängerländer bei der Privatisierung von traditionell öffentlichen Einrichtungen wie Elektrizität, Fernmelde- oder Transportwesen mit Know-how und finanziellen Mitteln unterstützen können. Die Mitgliedländer der IDB haben dabei sichergestellt, dass die Bonität der Bank durch die Vergabe von Krediten ohne Regierungsgarantien nicht unterminiert wird.

Die drei regionalen Entwicklungsbanken unterstützen in der Regel nur Privatsektorprojekte von erheblicher entwicklungspolitischer Bedeutung, so etwa hinsichtlich des Technologietransfers und der Schaffung von 1196

Arbeitsplätzen. Die Banken legen Wert darauf, dass solche Projekte einen Beispielcharakter haben, der andere nationale und internationale Investoren zur Nachahmung anspornt. Ausserdem wird darauf geachtet, dass der Beitrag der Banken einen katalytischen Effekt hat und private Initiativen und Ressourcen nicht substituiert werden. Die AsDB und die IDB haben zudem Tochtergesellschaften, die Asiatische Finanz- und Investitionskorporation (AFIC) bzw. die Interamerikanische Investitionsgesellschaft (IIC), die auf die finanzielle Unterstützung von Klein- und Mittelunternehmen spezialisiert sind.

1197

Anhang 5 Â5

Spezifische Beiträge der Schweiz an die drei regionalen Entwicklungsbanken

A51

Die Interamerikanische Entwicklungsbank (EDB)

1978 startete die IDB ein neuartiges Finanzierungsprogramm für Kleinprojekte. Mit diesem Programm sollen über zwischengeschaltete gemeinnützige, private (Kooperativen, Stiftungen, Vereinigungen) oder öffentliche Institutionen Kredite an Personen mit geringem Einkommen vergeben werden. Normalerweise können solche Personen wegen ungenügender Garantien keine der üblichen Kredite erhalten. Die Bedeutung ihrer produktiven Tätigkeiten und ihre langfristigen Erfolgschancen rechtfertigen jedoch eine Unterstützung. Es handelt sich dabei um Kleingewerbe im informellen, städtischen Raum, um Kleinbauern, Kleinfischer, Frauen oder jüngere Personen.

Seit 1980 hat die Schweiz dieses Programm mit 5 Beiträgen und insgesamt 45 Millionen Franken unterstützt (zuletzt 1989 mit 10 Mio. Fr.).

Damit sind rund 60 Projekte in 15 lateinamerikanischen Ländern und der Karibik finanziert worden, was etwa ein Fünftel des gesamten Programms darstellt.

Mit dem Programm können gerade die ärmsten Bevölkerungsgruppen wirksam erreicht werden, die von den Anpassungsmassnahmen in der Region am härtesten getroffen werden. Weit über 100*000 Personen konnten die Kredite in Anspruch nehmen, wobei die Familienmitglieder und indirekten Nutzniesser nicht mitgerechnet sind. Bei letzteren handelt es sich um Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen, z.B. von Nahrungsmitteln, landwirtschaftlichen Geräten, Veterinärartikeln, um Transporte und um Rohmaterial für kleine Produktionseinheiten. Dazu kommen über 200*000 Personen, die an zugehörigen Ausbildungsprogrammen teilgenommen haben.

Zu Beginn deckten die von der Schweiz im Rahmen dieses Programms finanzierten Projekte ein recht grosses Länderspektrum ab. In den letzten fünf Jahren wurden jedoch mehr und mehr neue Projekte nur noch in den 1198

schweizerischen Konzentrationsländern bewilligt. Es soll so eine stärkere Komplementarität zu unseren bilateralen Programmen erreicht werden. Die Schweiz konnte damit die Erfahrungen der IDB in den Bereichen nutzen, wo diese eine Vorreiterrolle übernommen hat.

Die Schweiz hat ferner mit der IDB ein Abkommen über 3 Millionen Franken zur Errichtung einer Kreditlinie für technische Zusammenarbeit mit der IDB unterzeichnet. Dieser "Trust Fund" hat zum Ziel, zusätzliche, nichtrückzahlbare Mittel für Beratungsdienste bereitzustellen, die für die Vorbereitung und Durchführung von Entwicklungsprojekten und die Unterstützung von Projektträgern notwendig sind. Dabei werden zwei Stossrichtungen verfolgt: Einerseits sollen Schweizer Konsulentendienste im Zusammenhang mit der Durchführung von traditionellen Projekten der IDB finanziert werden, und andererseits sollen spezifische Aktionen im Rahmen des auf Initiaitve der IDB und Venezuelas 1992 gegründeten Programmes zur Förderung privatwirtschaftlicher Zusammenarbeitsformen in Lateinamerika "Programa Bolivar" unterstützt werden. Die Bereitstellung von Mitteln für das "Programa Bolivar" soll insbesondere den Technologietransfer zwischen kleineren und mittleren Unternehmen der Schweiz und Lateinamerikas fördern.

A52

Die Asiatische Entwicklungsbank (AsDB)

Im Dezember 1988 hat die Schweiz einen dritten Beitrag von 3 Millionen Franken zur Finanzierung des technischen Hilfsprogramms der Bank bewilligt. So wie mit den beiden vorhergehenden Beiträge (ab 1980) für insgesamt 24 Millionen Franken sollte mit diesem Beitrag die Zeit überbrückt werden, bis der "Technical Assistance Special Fund" der ADB über genügend eigene Mittel verfügt. Dieser Fonds wird inzwischen aus Eigenmitteln der Bank ausreichend gespeist, so dass die finanzielle Unterstützung der Schweiz heute nicht mehr nötig ist. Mit unserem dritten und letzten und auch bereits voll verpflichteten Beitrag wurden vier technische Hilfsprojekte finanziert. Drei davon unterstützen Forschungsund Ausbildungszentren von regionaler Bedeutung im Bereich des Forstwesens und des Gartenbaus.

1199

A53

Die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB)

Im November 1988 bewilligte die Schweiz einen achten Beitrag von 4 Millionen Franken zur Finanzierung des technischen Hilfsprogramms der AfDB. Er ist etwas anders gestaltet als die sieben vorhergehenden Beiträge (seit 1978) für insgesamt 12,8 Millionen Franken. In einem neuen Abkommen wurden verschiedene, zuvor separat vereinbarte Instrumente zusammengefasst: Dienstleistungen von Spezialisten als technische Berater, von Konsulenten und Beratungsbüros für die Identifizierung, Vorbereitung, Ausführung und Überwachung der Entwicklungsprojekte und -programme der AfDB. Die schweizerische Kreditlinie diente vor allem der Finanzierung von Massnahmen in den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Wasser, Frauenförderung, soziale Dimension der Strukturanpassung sowie der regionalen Zusammenarbeit und Integration.

Dieses neue Abkommen hat sich als so flexibel herausgestellt, dass es als Modell für spätere Vereinbarungen der AfDB mit anderen bilateralen Geldgebern diente.

1200

Anhang 6 A6 Vergleichende Information betreffend die drei regionalen Entwicklungsbanken, die Interamerikanische Investitionsgesellschaft (IIC) und die Multilaterale Investitionsgarantieagentur (MIGA)21>

Regionale Entwicklungsbanken IDB

AsDB

AfDB

1959 1960

1965 1966

1963 1966

Washington D.C.

Manila

Abidjan

46 28 26 2 18

55

75

39

51

36

51

16

24

76 18 12 6

1. Crundungsjahr Aufnahme Geschäftstätigkeit Haupt-Geschäftssitz 2. Mitglied/ander Total Regionale wovon Entwicklungsländer Industrieländer Nichtregionale

3

3. Organisation

46

55

Exekutivrat

12(14)

12

wovon regionale Länder

10(11)

8

nichtreg. Länder

2(3)

4

Gouverneursrat

4. Schweiz a. Beitritt b. Kapitalbeteiligung wovon einbezahlt abrufbar

1976 116,9 Mio.

6,7 Mio.

110,2 Mio.

1967

1982

141,8 Mio.

270,3 Mio.

17,0 Mio.

124,8 Mio.

33,8 Mio.

236,5 Mio.

c. Stimmrechte bez. Gesamtstimmenzahl bez. Stimmen der Nichtreg.

21)

0,22% (0,47%) 3,05% (2,96%)

0,87%

1,32%

2,4%

3,68%

Alle Beträge in US Dollar. Stand 31.12.1993, falls nicht anders vermerkt, vor den Kapitalerhöhungen (in Klammem die relevanten Veränderungen durch die 8. Kapitalerhöhung der IDB bzw.

4. Kapitalerhöhung der AsDB).

50 Bundesblau 147. Jahrgang. Bd. III

1201

d. SchweizerStimmrechtsgruppe

Frankreich Israel Japan Osterreich Portugal Schweiz

Belgien Frankreich Italien Schweiz Spanien

Dänemark Finnland Indien Norwegen Schweden Schweiz

Spanien (Deutschland, Italien, Niederlande, Belgien Schweiz, Israel) e. Beitrag zum Fonds für SpezialOperationen

219,0 Mio.

421,0 Mio.

572,0 Mio.

= 2,1%

314,2 Mio.

151,5 Mio.

= 1,9%

242,8 Mio.

= 2,7%

3'986 Mio 1 '913 Mio

2'248 Mio.

422 Mio.

1'009 Mio.

22.3 Mia.

38,9 Mio.

(+ 14,7 Mio.)

Ausschreibungen Total bis Ende 1993

448,7 Mio.

= 1,6%

1991 - 1993

109,6 Mio.

= 2,1% = 2,4%

g. Anleihensaufnahme in der Schweiz (inkl. SWAPs) - Nettoanleihensaufnahme (Anleihen minus Rückzahlungen) Ende 1993 - Anleihen 1991-1993

OMio.

5. Finanzielle Mittel Total autorisiertes Kapital

61,0 Mia.

23,2 Mia.

(47,3 Mia.)

Total gezeichnetes Kapital

(101,0 Mia.)

54,2 Mia.

wovon einbezahlt abrufbar wovon regionales Kapital nichtregion. Kapital Gesamttotal des Fonds

23,1 Mia.

21,0 Mia.

3,2 Mia.

2,8 Mia.

2,6 Mia.

(4,2 Mia.)

(3,3 Mia.)

51,0 Mia.

20,3 Mia.

(96,8 Mia.)

(44,0 Mia.)

50,3 Mia.

14,5 Mia.

(84,8 Mia.)

(30,2 Mia.)

3,9 Mia.

(17,1 Mia.)

8,6 Mia

17,6 Mia.

(9,6 Mia.)

1202

8,6 Mia.

(16,1 Mia.)

18.4 Mia.

13,6 Mrd.

7,4 Mrd.

10,6 Mrd.

6. Personal 615

1Ï71

645

647

V253

685

V335 483

V835 63

1 '300 (ab 6/94)

a. Total Darlehen(Bank+Fonds)

63,0 Mrd

47,7 Mrd.

27,8 Mrd.

1991 1992 1993 Rückstände b. Verteilung nach Sektoren (bis 1993) Landwirtschaft Energie Transport/Fernmeldewesen

5,4 Mrd.

4,8 Mrd.

3,4 Mrd.

6,0 Mrd.

5,1 Mrd.

3,0 Mrd.

6,0 Mrd.

5,3 Mrd.

2,5 Mrd.

0,7 Mio.

<0,1 Mio.

557 Mio. (30.6.93)

Fachpersonal Hilfspersonal im Hauptsitz in Büros in Mitgliedsländern

0 (ab 6/94)

7. Geschäftstätigkeit

Industrie Sozialsektor(inkl.Umwelt) Andere (inkl. Tourismus, Mikrountern., Planung,

11,OMrd./17,4%

11,5Mrd./24,2%

7,1 Mrd./25,4%

14,2 Mrd./22,6% 8,9 Mrd./14,2% 6,4Mrd./10,2%

12,2Mrd./25,5% 9,0 Mrd./18,8%

4,5Mrd./21,8%

12,9 Mrd./20,4% 9,5 Mrd./15,2%

7,0 Mrd./14,7%

77 Mio./ 1,3%

361 Mio./ 6,8% 1775Mio./33,6% V555Mio./29,4%

2,0 Mrd./ 4,3%

6.0Mrd./12.6%

6,1 Mrd./16,1% 4,3Mrd./15,4% 2,8 Mrd./10,1% 3.1 Mrd./11.1%

Exportfinanzierung) - Verteilung nach Sektoren

1993 Landwirtschaft Energie Transport

V251 Mio./21,0% 1'219Mio./20,4%

Industrie Sozialsektor (inkl.Umwelt) Andere (inkl. Tourismus, Mikrountern..Planung, Exportfinanzierung)

0 Mio./ 0,0% V832Mio./30,7%

332 Mio./ 6,3%

781 Mio./14,8%

592 Mio./23,5% 517Mio./20,5% 370Mio./14,7% 587 Mio./23,3% 201 Mio./ 8,0%

V583Mio./26,6%

477 Mio./ 9,0%

251 Mio./10,0%

c. Kosten der Projekte - Darlehen der Bank

63,0 Mrd.

47,7 Mrd.

27,8 Mrd.

107,0 Mrd.

32,0 Mrd.

n.a.

170,0 Mrd.

79,7 Mrd.

n.a.

3,2 Mrd.

1,4 Mrd.

1,8 Mrd.

3,0 Mrd.

1,3 Mrd.

3,5 Mrd.

4,6 Mrd.

3,4 Mrd.

2,8 Mrd.

- Beitrag anderer Finanzquellen - Gesamtkosten d. Kofinanzierungen

1991 1992 1993

1203

B. Technische Hilfe 1,1 Mrd.

3,7 Mrd.

0,7 Mrd.

140 Mio.

369 Mio.

123 Mio.

1992

51 Mio.

477 Mio.

90 Mio.

1993

104 Mio.

524 Mio.

98 Mio.

Gesamttotal 1991'

9. Verwaltungskosten 1993 in % der jährlichen

273 Mio.

152 Mio.

141 Mio.

4,6%

2,9%

5,6%

7,62% 5 Jahre

Darlehenssumme 10. DarlehenskondHIonen · Ordentliche Darlehen Zinssatz (variabel; 1.1.94) Karenzfrist Laufzeit Gebühren Spread - Fondsdarlehen Zinsatz (1.1. 94) Karenzfrist Laufzeit Gebühren - Privatsektordarlehen Zinsatz Karenzfrist Laufzeit Gebühren

6,95%

6,26%

3-5 Jahre 15-25 Jahre

3-7 Jahre 10-30 Jahre

1,75%

0,75%

1 ,00%

50%

0,40%

0,50%

1-2% bis 10 Jahre

0% 10 Jahre

0% 10 Jahre

bis 40 Jahre

40 Jahre

50 Jahre

1,50%

1 ,00%

0,75%

-

LIBOR+

-

variabel bis 12 Jahre

LIBOR+ 1-3 Jahre 5-12 Jahre

-

variabel

variabel

·

10-25 Jahre

11. Darlehensportfolio und Stimmrechte a. IDB

Portfolio (In Mio. U$) Ordlnary Capital

Stlmmantell (In %) vor nach

Fonds

Regionale Lander

1993

Total

1993

Argentinien

914

6'381

25

596

11,58

10,75

-

176

-

-

0,23

0,21

27

188

-

41

0,14

0,13

-

-

-

-

0,12

57

V060

19

900

0,93

0,11 0,87

874

8'013

72

V536

11,58

10,75

50

4'134

203

3,18

2,95

570

V663

-

349

0,47

0,43

Bahamas Barbados Belize Bolivia Brasilien Chile Costa Rica

1204

Total 8. Kapitalaufstockung

502

48

600

0,62

0,58

1'621

32

0,62

0,58

43

92 -

691 613 110 -

-

909 749 605 331 350

Honduras

4

596

26

Jamaica

58

790

Kanada

n. a.

Kolumbien

Oominik. Republik Ecuador

102 3 41

0,47

0,43

0,62

0,58

0,18

0,16

0,47

0,43

836

0,47

0,43

-

164

0,62

0,58

n.a.

n.a.

n.a.

4,37

4,00

546 510 67 230

4'987

2,95

7,44

6,91

259

19

0,47

0,43

905

-

723 559 510 286

3,18

7'472

23 -

0,47

0,43

Paraguay

62

527

48

584

0,47

0,43

Peru

213

2'053

-

395

1,55

1,44

-

15

-

2

0,10

0,09 0,43

El Salvador Guatemala Guyana Haiti

Mexiko Nicaragua Panama

Surinam

40 27

Trinidad and Tobago

91

529

-

31

0,47

Uruguay

73

1'083

-

104

1,24

1,15

Venezuela

640

3'407

-

101

6,20

5,76

Vereinigte Staaten

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

34,63

30,01

Belgien

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Dänemark

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Deutschland

n.a.

n.a.

n.a.

Finnland

n.a.

n.a.

n.a.

Frankreich

n.a.

n.a.

Grossbritannien

n.a.

Israel Italien

Nlchtreglonale Under 0,19

0,33

0,09

0,17

n.a.

0,99

1,90

n.a.

0,08

0,16

n.a.

n.a.

0,97

1,90

n.a.

n.a.

n.a.

0,97

0,96

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,08

0,16

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,97

1,90

Japan

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

1,08

5,00

Kroatien

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,03

0,05

Niederlanden

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,15

0,34

Norwegen

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,09

0,17

Osterreich

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,08

0,16

Portugal

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,03

0,06

Schweden

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,18

0,33

Schweiz

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,22

0,47

Slowenien

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,02

0,03

Spanien

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,97

1,90

.

1205

11. Darlehensportfolio und Stimmrechte b. AsDB

Portfolio (In Mio. U$)

Stimmanteil (In

OC Regionale Under

Fonds Total

1993 -

95

0,42

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

5,16

11 -

331

4'150

1,21

5

44

0,37

-

69

0,41

2'955

-

-

5,70

Afghanistan Australien Bangladesh Bhutan Cambodia China

Total

1993

1'050

-

Cook Islands Fiji Hongkong

12

121

-

0,37 0,42 0,82

102

-

-

Indien

878

5'145

-

-

5,61

Indonesien

1'231

9'651

62

729

4,88

Japan

-

-

-

13,29

Kazakhstan

-

-

-

Kirgisien

-

1,03 0,61 0,37

Kiribati

-

-

5

Korea

2'320

-

4

4,54

-

65

398

0,36

Lao

2'027

-

3

2,62

Malediven

-

9

34

0,37

Marshall Islands

-

9

16

0,37

7

-

0,37

Malaysia

29

Mikronesien Mongolei

-

69

103

0,38

Myanmar

7

-

524

0,82

Nauru

-

-

-

0,37

Nepal

4

38

n 47

0,49 1,64

Neuseeland

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Pakistan

19

3'112

303

4'245

2,17

225

27

321

0,44

4' 159

25

904

2,34

178

-

3

0,65

Papua New Guinea Philippinen

293

Singapur Solomon Islands Sri Lanka Taipei, China Thailand

484

-

1

43

0,37

14

84

1'494

0,84

100

-

2'914 -

Tonga

-

1,27

72

1,50

29

0,37

-

-

-

0,37

Vanuatu

-

-

19

0,37

Vietnam

4

262

302

0,65

Tuvalu

1206

·

Western Samoa

90

0,37

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,65

Nlchtreglonale Länder

Belgien Dänemark

n.a.

n.a.

Deutschland Finnland Frankreich

n.a.

n.a.

n.a.

Grossbritannien Italien

n.a.

n.a.

Kanada Niederlanden Norwegen Osterreich

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Schweden Schweiz Spanien

n.a.

n.a.

n.a.

Türkei Vereinigte Staaten

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,65 3,95 0,65 2,29 2,06 1,86 4,70 1,21 0,65 0,65 0,65 0,87 0,65 0,65 13,29

11. DarlehensDortfollo und Stimmrechte c. AfDB Regionale Lflnder

Portfolio (In Mio. U$) OC

Stimmanteil (in %)

Fonds

1993

Total

1993

Total

142

1'464

52

201

6,06

-

9

16

55

0,07

-

330

97

797

246

V334

1

4

1,91 3,60

Angola Benin

-

281

-

111

1,42

-

22

11

255

0,27

Botswana Burkina Faso

-

259

-

106

1,33

-

37

26

282

0,23

Aegypten Aequatorial-Guinea Aethiopien Algerien

Burundi

-

65

25

261

0,40

75

1'141

19

58

2,99

Djibouti

-

-

-

99

0,12

Eritrea Gabun

-

-

-

-

0,22

168

585

-

4

1,01

-

25

24

135

0,19

2

263

33

303

2,36

4

290

13

249

0,58

Côte d'Ivoire

Gambia Ghana Guinea

1207

Liberia

14 602 17 270 13 242 59 97

Lybien

-

Guinea-Bissau Kamerun

4

Kapverden Kenia Komoren Kongo Lesotho

Madagaskar

Marokko

85

10 56 1

157 69 113 323 44

0,08 1,19 0,15 1,74 0,07

12

0,61

171

0,21

40

0,53

-

4,19

304

0,80

103

80

407

0,46

1

8

25

408

0,24

443

2'521

20

80

3,93

101

14

182

0,19

Malawi Mali

1

Mauretanien Mauritius

94

-

5

0,80

Mosambik

125

90

463

0,78

-

13

24

0,43

30

41

166

0,40

Namibia Niger

2'046

4

222

10,19

Rwanda

9

15

253

0,22

Sambia

355

2

243

1,47

-

13

102

0,15

Nigeria

216

Sao Tomé+Principe

241

1

209

1,13

Seychellen

62

-

14

0,12

Sierra-Leone

14

13

159

0,40

Somalia

10

-

168

0,23

Sudan

118.

2

297

1,04

Swasiland

135

14

58

0,43

Tansania

74

38

515

0,91

Senegal

Togo

.

24

-

111

0,33

1722

-

-

1,68

Tschad

-

40

273

0,24

Uganda

186

58

396

0,66

Zaire

847

-

386

2,60

Zentralafrik. Republi

21

1

159

0,13

102

581

15

71

2,77

Argentinien

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,30

Belgien

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,61

Brasilien

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,43

China

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

1,02

Tunesien

Zimbabwe

198

Nichtregionale Länder

1208

Dänemark

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

1,06

Deutschland

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

3,66

Finnland

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,47

Frankreich

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

3,34

Grossbritannien

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

1v52

Indien

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,24

Italien

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

2,17

Japan

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

4,86

Kanada

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

3,34

Korea

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,43

Kuwait

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,43

Niederlanden

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,71

Norwegen

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

1,06

Österreich

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,43

Portugal

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,24

Saudiarabien

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,21

Schweden

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

1,40

Schweiz

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

1,32

Spanien

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0,56

Vereinigte Staaten

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

5,89

HG und MIGA

1. Grûndungs]ahr Aufnahme Geschäftstätigkeit Haupt-Geschäftssitz

IIC 1986 1989 Washington D.C.

MIGA 1988 1989 Washington D.C.

2. Mitgliedsländer Total

,,

a) Regionale wovon Entwicklungsländer Industrieländer Nichtregionale b) Industrieländer (Cat. l) Empfangerländer (Cat. II)

34

124

25

n.a.

24

n.a.

1

n.a.

9

n.a.

n.a.

19

n.a.

105

1209

3. Organisation Gouverneursrat

34

124

Exekutivrat

13

23

wovon regionale Länder

10, 3

nichtreg. Länder 4. Schweiz

1985

a. Beitritt

1988

b. Kapitalbeteiligung

3,1 Mio.

16,2 Mio.

wovon einbezahlt

3,1 Mio.

3,3 Mio.

1,55% 7,95%

1,42%

Deutschland

Azerbaijan

Frankreich

Kyrgisien

c. Stimmrechte bez. Gesamtstimmenzahl bez. Stimmen der Nichtreg.

d. SchweizerStimmrechtsgruppe

Schweiz

Polen Schweiz Turkmenistan Usbekistan

5. Finanzielle Mittel Total autorisiertes Kapital

200,0 Mio.

100,0 Mio. SZR*

Total gezeichnetes Kapital

200,0 Mio.

1027,4 Mio.

wovon einbezahlt

200,0 Mio.

204,7 Mio.

wovon regionales Kapital nichtregion. Kapital Anleihensaufnahme wovon in der Schweiz

39,0 Mio.

161,0 Mio.

150,0 Mio.

0,0 Mio.

6. Personal im Hauptsitz in Büros in Mitgliedsländern

80

n.a.

0

0

7. Geschäftstätigkeit Anzahl Projekte

109

Investitionen/Garantien

456,8 Mio.

davon Darlehen

397,5 Mio.

Kapitalbeteiligungen davon effektiv in 1991

59,3 Mio.

55,2 Mio.

59,0 Mio.

1992

115,0 Mio.

1993

107,3 Mio.

374,0 Mio.

2333,0 Mio.

6100,0 Mio.

20

24

Gesamtkosten der Projekte in Anzahl Ländern

1210

101 1250,0 Mio.

313,0 Mio.

8. Verwaltungskosten

1993 in % der jährlichen Darlehenssumme

14,7 Mio.

9,3 Mio.

13,7%

2,4%

* Wechselkurs bei Gründung der MIGA zu US Dollar 1.082 = * Sonderziehungsrecht (SZR).

1211

Bundesbeschluss

Entwurf

über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen, der Asiatischen und der Afrikanischen Entwicklungsbank sowie der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft und der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 9 Absatz l des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 " über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe; nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3 l . Mai 19952', beschliessi:

Art. l ' Für die Beteiligung an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen, der Asiatischen und der Afrikanischen Entwicklungsbank sowie der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft und der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur wird ein Rahmenkredit von 800 Millionen Franken bewilligt (wovon ungefähr 45 Millionen Franken einzahlbar sein werden, der Rest stellt Garantiekapital dar). Der Kredit wird für eine Mindestdauer von vier Jahren bewilligt. Die Kreditperiode beginnt bei vollständiger Verpflichtung des vorangegangenen Rahmenkredits, frühestens am I.Oktober 1995.

2 Die jährlichen Zahlungskredite werden in den Voranschlag aufgenommen.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

7693

» SR 974.0

2

> BBI 1995 III 1105

1212

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen, der Asiatischen und der Afrikanischen Entwicklungsbank sowie der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft und der Multilateralen InvestitionsgarantieAgent...

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Jahr

1995

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

95.041

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.08.1995

Date Data Seite

1105-1212

Page Pagina Ref. No

10 053 574

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