611 An Stelle des verstorbenen Herrn Delacoste, Regierungsrat in Sitten, wird für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 31, März 1931) als L Ersatzmann des II. Mitgliedes der eidgenössischen Schätzungskommission für den XXVII. Kreis (Waadt-Ost) gewählt : Herr James Perrochet, Weinrebenbesitzer, alt Grossrat in Auveraier, bisher II. Ersatzmann ; als II. Ersatzmann wird gewählt: Herr Ingenieur Jules Gouchepin, Nationalrat in Martigny.

(Vom 5. Dezember 1927.)

Als außerordentlicher Professor für Photographie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule wird gewählt: Herr Dr. Ernst Rüst, von Thal (St. Gallen), Lehrer an der Kantonsschule Zürich.

Als Instruktionsoffizier der Sanitätstruppen wird gewählt: Sanitätshauptmann Fehrmann, Dr. med., Arzt von und in St. Gallen.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Ausfuhr elektrischer Energie.

Die Herren Ingenieure Moor und Affeltranger in Zürich, als Konzessionsinhaber für das projektierte Aarekraftwerk ,,Klingnau", stellen das Gesuch, nach Abzug einer Vorzugsquote von 600 Kilowatt für den Kanton Aargau, die gesamte in dem noch zu erstellenden Kraftwerk Klingnau erzeugbare Energie mit einer Leistung von max. 35,000 Kilowatt an die Grosskraftwerk Württemberg A.-G. in Heilbronn auszuführen.

Durch das Kraftwerk Klingnau soll das Gefalle der Aare, von der Zentrale Beznau bis zur Mündung der Aare in den Rhein, ausgenützt werden.

Die Energieproduktion soll im Jahresmittel 160--170 Millionen und in wasserreichen Jahren 200 Millionen Kilowattstunden erreichen können, wovon ca. 1/a auf Winterenergie entfällt.

Die Energie soll bei Waldshut direkt über den Rhein durch badisches Gebiet nach Württemberg geleitet werden. Die Bewilligung wird für eine Dauer von 30 Jahren nachgesucht. Es wird ferner nachgesucht, dass nach Ablauf dieser Bewilligung eine Verlängerung um weitere 10 Jahre erfolge, sofern dannzumal die Energie im Inland keine angemessene Verwendung finden könne.

Die Gesuchsteller beabsichtigen die Ausfuhrbewilligung an eine noch zu gründende Aktiengesellschaft abzutreten. Die Energiepreise richten sich nach den Gestehungskosten. Interessenten können auf dem eidgenössischen Amt für Wasserwirtschaft nähere Angaben erhalten.

612 Gemäss Art. 6 der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 4. September 1924, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht.

Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 7. Januar 1928 einzureichen, Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Einsprachen und Vernehmlassungen sowie Strombedarfsanmeldungen können keine Berücksichtigung mehr finden.

B e r n , den 5. Dezember 1927.

(2.).

Eidgenössisches Amt für Wasserwirtschaft.

Verschollenheitsruf.

Peter Josef Merz, geboren den 20. Februar 1831, von Unterägeri, ist in den fünfziger Jahren nach Nordamerika ausgewandert und seit 1881 nachrichtenlos abwesend.

' Auf Verlangen seiner Verwandten Oswald und Josef Merz in Unterägeri wird hiermit der Genannte sowie jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, gerichtlich aufgefordert, sich bis und mit 31. Oktober 1928 bei der Gerichtskanzlei Zug zu melden. Sollte während dieser Frist keinerlei Meldung eingehen, wird Peter Josef Merz als verschollen erklärt, und es können alsdann die aus seinem Tod abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB).

Z u g , den 26. Oktober 1927.

(3..).

Auftrags des Kantonsgerichtes : Die Gerichtskanzlei.

Eingaben an die Bundesversammlung.

Vervielfältigte Eingaben, die zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung dem unterzeichneten Sekretariat zugestellt werden, sind diesem in einer Auflage von 300 Stück einzureichen. Sind die Eingaben in deutscher und in französischer Sprache abgefasst, so ist die Auflage auf 250 deutsche und 130 französische Abdrucke zu bemessen.

Bei unmittelbarer Versendung der Eingaben an den Wohnort der Ratsmitglieder ist es dem unterzeichneten Sekretariat jeweilen erwünscht, zu Archivzwecken wenigstens 20 deutsche und 10 französische, gegebenenfalls 30 einsprachige Abdrucke zu erhalten.

Sekretariat der Bundesversammlung.

613

Abonnementseinladung.

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt 20 Fr. im Jahr und 10 Fr. im Halbjahr, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz inbegriffen.

Das Bundesblatt enthält: zur Veröffentlichung sich eignende Verhandlungen des Bundesrates ; Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, samt Beschluss- und Gesetzesentwürfen; Kreisschreiben des Bundesrates ; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. die monatlichen Übersichten der Zolleinnahmen und des Ertrages der eidgenössischen Stempelabgaben, Mitteilungen betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen, Zusammenstellung der Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern, Ausschreibungen von Stellen, Wettbewerbausschreibungen, Bekanntmachungen eidgenössischer und kantonaler, sowie ausländischer Behörden.

Dem Buudesblatte werden beigegeben: die erscheinenden Nummern der Eidgenössischen Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.) und die Übersicht der Verhandlungen der gesetzgebenden Räte.

Bestellungen auf das Bundesblatt oder auf die Gesetzsammlung allein können für ein ganzes oder für ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für 1928 als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Gesetzsammlung allein beträgt 5 Fr.

im Jahr und 2 Fr. 50 im Halbjahr.

Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der Gesetzsammlung können, solange Vorrat, von der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei bezogen werden.

Allfällige Klagen über die Versendung des Bundesblattes müssen sofort in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Buchdruckerei Stampili & Cie. in Bern und nur ausnahmsweise bei der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei angebracht werden.

B e r n , im Dezember 1927.

Bundeskanzler Bundesblatt. 79. Jahrg. Bd. II.

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614

Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sarnmelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

Inhalt : 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27, August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schatz ungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen fur das Expropriationsverfahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto 111/233 Fr. 2. 70 inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung erfolgt).

Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

615

Schweizerisches Zivilgesetzbuch.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann das

Schweizerische Zivilgesetzbuch solid und hübsch gebunden zum sehr vorteilhaften Preise von Fr. 3. 20 per Exemplar (nach auswärts plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Lehranstalten erhalten bei Bezug von mehreren Exemplaren Rabatt.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

l

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren Wortlaut die bis zum 30. Juni 1926 eingetretenen Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874 angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlässliches Sachregister angefügt.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, bei Bezug gegen Nachnahme Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Wettbewerb- und Stellenanssehreibungen, sowie Anzeigen.

Lieferung von Brot, Fleisch und Käse.

Für die Militärschulen und -kurse auf den Waffenplätzen Genf, Bière, Lausanne, Sitten, Yverdon, Colombier, Freiburg, Bern, Wangen a. A., Thun, Luzern, Zug, Liestal, Basel, Aarau. Brugg, Zürich. Dübendorf, Bülach, Kloten. Winterthur, Frauenfeld, Herisau, St. Gallen, Wallenstadt, Chur, Luziensteig und Bellinzona werden hiermit die Brot-, Fleisch- und Käselieferungen pro 1928 ausgeschrieben; die Zuteilung derselben erfolgt jedoch zunächst nur bis 31. März 1928.

Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden.

Die Angebote sind mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot, Fleisch oder Käse" bis zum 10. Dezember 1927 franko einzureichen an das B e r n , den 21. November 1927.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

(2..)

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1927

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.12.1927

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611-615

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10 030 215

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