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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Einfuhr von Pflanzen.

Das eidgenössische Zollamt Aarau wird auf 15. April 1927 für die Einfuhr von Pflanzen im Sinne von Art. 61 der Vollziehungsverordnung vom 10. Juli 1894 zum Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund geöffnet.

B e r n , den 31. März 1927.

Eidgenössisches Volksurirtschaftsdepartement, Abteilung für Landwirtschaft.

Aufruf.

Tobler, Jakob, von Rehetobel, geboren den 12. Oktober 1867, von Konrad und Johanna geb. Rechsteiner, Schuhmacher, zuletzt wohnhaft gewesen in Reute (Appenzell A.-Rh.), ist im Jahre 1891 nach Amerika ausgewandert und seither nachrichtenlos abwesend.

Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 28. März 1927 und in Anwendung der Art. 35 f. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB wird hiermit der Vermisste selbst und ausser ihm jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 31. März 1928 beim Gemeindehauptmannamte in Reute (Kanton Appenzell A.-Rh.) zu melden, andernfalls nach Ablauf dieser Frist die Verschollenerklärung ausgesprochen wird.

T r o g e n , den 30. März 1927.

(2.).

(Kt. Appeau A.-Bh.)

Qje Obergerichtskanzlei.

Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken.

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist eine neue, bereinigte Ausgabe der Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken erschienen.

Die Broschüre enthält: das Bundesgesetz vom 18. Juni 1914 mit den durch die Bundesgesetze vom 17. Juni 1919 und 31. März 1922 herbeigeführten Abänderungen; die Vollziehungsverordnung vom 3. Oktober 1919 mit den durch Bundesratsbeschluss vom 7. September 1923 herbeigeführten Abänderungen, sowie die neubearbeiteten 21 Beilagen (u. a. Verzeichnis der kantonalen Feiertage, graphische Tabellen betreffend Schichtenbetrieb).

Diese Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1. 50 (plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbandchetl (170 Seiten in 8°) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

Inhalt : 1.

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8.

Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schatzungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskomnnssionen für das Expropriationsverfahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt, solange der Vorrat reicht, die Botschaft des Bundesrates zum Entwurfe eines Bundesgesetzes über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten zum Preise von Fr. 2.-- ab.

Das 348 Seiten umfassende Werk enthält den Entwurf zum Bundesgesetz sowie die von einer grossen Zahl Tabellen und graphischen Darstellungen begleitete Botschaft dazu. Ein umfangreicher Anhang zur Botschaft unterrichtet über die Einkommensverhältnisse unselbständig Erwerbender in der Privatwirtschaft, in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen der Schweiz (kantonale und städtische Verwaltungen) sowie bei einigen Personalkategorien von Verkehrsanstalten im Auslande und gibt eine Übersicht über die Bewegung der Lebenskosten in der Schweiz seit Januar 1922 bis zum Mai 1924, bezogen auf die Jahre 1912/14.

Die Fülle der darin vergleichend verarbeiteten wertvollen statistischen Angaben verleiht dem Werk über den unmittelbaren Zweck hinaus, dem es dient, dauernden Wert.

Preis broschiert: Fr. 2.--, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Wettbewerb- und Stellenansschreibnngen, sowie Anzeigen.

Bauarbeiten für Kabellegungen.

Über die Grab- und Maurerarbeiten fUr die Fernkabelanlage Winterthur-Schaffhausen-Bargen

(Landesgrenze) wird Konkurrenz eröffnet.

LOB 1. Winterthur (Veltheim)-Hettlingen-Ande]fingen Grabarbeiten für Zoreskanal Nr. 8 ca. 12,300 m Los 2. Andelfingen-Marthalen-BenkeB-Schaffhausen (Feuerthalen) Grabarbeiten für Zoreskanal Nr. 8 ca. 12,400 m Los 8. Schaffhausen-Bargen (Landesgrenze) Grabarbeiten für Zoreakanal Nr. 4 ca. 13,700 m Los 4. Erstellen der Pupinschächte von Winterthur-Bargen. Total 20 Stück.

Schachtaushub = ca. 310 m88 Schachtbeton = ca. 90 m Armierter Beton . . . . = ca. 15 m 82 Verputz = ca. 400 m Pläne und Bedingungen sind bei der Kreistelegraphendirektion IV in Zürich, Brandschenkestrasse Nr. 25, Zimmer Nr. 32, einzusehen. Daselbst können die Eingabeformulare nebst Baubestimmungen und einschlägigen Zeichnungen gegen Bezahlung bezogen werden. Bei Rückgabe der unversehrten Unterlagen wird der hierfür deponierte Betrag zurückerstattet.

Übernahmsofferten sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Grabarbeiten der Fernkabelanlage Winterthur-Schaffhausen" bis zum 16. April 1927 frankiert einzusenden an die Kreistelegraphendirektion IV, Zürich.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1927

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.04.1927

Date Data Seite

467-469

Page Pagina Ref. No

10 030 009

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