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Schweizerisches Bundesblatt.

47. Jahrgang. III.

Nr. 24.

5. Juni 1895.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz) : S Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Baum 15 Bp. -- Inserate franko an die Expedition.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli et Oie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten fUr das Jahr 1895 (II. Serie).

(Vom 28. Mai 1895.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren fUr das laufende Jahr zu unterbreiten.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

E. Bundesgericht.

1. Gerichtshof.

6. Entschädigung an Ersatzmänner

Fr. 1200

3. Allgemeine Ausgaben.

a. Bibliothek

Fr. 1200

Ad i b. Infolge von Erkrankungen von Gerichtsmitgliedern, insbesondere der seit Anfang dieses Jahres andauernden Krankheit des Herrn Bundesrichter Soldati, mußten in den letzten 4*/2 Monaten Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. III.

9

122 .

bei nicht weniger als 46 Sitzungen Stellvertreter der ständigen Abteilungsmitglieder eintreten. Zumeist geschah die Stellvertretung durch Mitwirkung von Mitgliedern je der andern Abteilung, immerhin war eine häufige Beiziehung von Ersatzmännern nicht zu umgehen. Die bis Mai hierfür aufgelaufenen Kosten betragen Fr. 1261. 50, übersteigen also bereits um Fr. 261. 50 den bewilligten Kredit. Mit den beantragten Fr. 1200 Nachtragskredit werden aber voraussichtlich auch die noch im Laufe des Jahres entstehenden Kosten gedeckt werden können.

Ad 3 a. Von den bewilligten Fr. 2500 ist der größte Teil durch Abonnement auf Zeitschriften oder andere periodisch erscheinende Werke, sowie für Fortsetzung angefangener Werke in Anspruch genommen, so daß für neue Anschaffungen nur noch ein kleiner Betrag übrig bleibt, der schon jetzt aufgebraucht ist.

Wir werden aus diesem Grunde für 1896 eine Erhöhung dieses Postens beantragen ; für "das laufende Jahr ersuchen wir um einen Nachtragskredit von Fr. 1200.

Dritter Abschnitt.

Departements A. Departement des Auswärtigen, IT. Abteilung. Eidgenössisches Amt für geistiges Eigentum.

1. B e s o l d u n g e n : Sechster Techniker

Fr. 2000

Da die Anzahl der Patentgesuche von Jahr zu Jahr zunimmt und deren Prüfung sich deshalb in erheblichem Ruckstand befindet, ist es notwendig, möglichst bald eine sechste Technikerstelle zu schaffen. Obige Summe dient zur Besoldung dieses Funktionärs.

2. A u ß e r o r d e n t l i c h e A r b e i t e n

Fr. 1000

Die Vollziehung des Bundesgesetzes vom 29. Juni 1894, enthaltend Übergangsbestimmungen zum Bundesgesetz vom 26. September 1890, betreffend den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken,

128 der Herkunftsbezeichnungen von Waren und der gewerblichen Auszeichnungen, verursacht eine vom ständigen Personal des Amtes nicht zu bewältigende Arbeit, deren Umfang zur Zeit der Aufstellung des Budgets für das Jahr 1895 nicht überblickt werden konnte.

Obige Summe dient zur Bestreitung der sachbezüglichen Aushulfekosten. .

B. Departement des Innern.

Abteilung Inneres.

VI. Beiträge an Arbeiten schweizerischer Vereine.

3. S c h w e i z e r i s c h e n a t u r f o r s c h e n d e Gesellschaft, geologische Kommission (Beitrag an die Kosten der geologischen Karte der Schweiz)

Fr. 15,000

Die geologische Kommission der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft befindet teils infolge außerordentlicher Publikationen, die durch den im verflossenen Jahre in Zürich stattgefundenen VI. internationalen Geologenkongreß veranlaßt wurden, teils infolge unvermutet hoher Erstellungskosten einiger ordentlichen Veröffentlichungen (Beiträge zur geologischen Karte der Schweiz) in finanzieller Bedrängnis. Sie kam schon letztes Jahr, als es sich um die Aufstellung des Budgets für das laufende handelte, mit dem Gesuche um Erhöhung ihres Jahresbeitrages ein,- das wir jedoch im Hinblick auf die Ansätze des fünfjährigen Budgets ablehnten. Mittlerweile ist nun der Zeitpunkt gekommen, in welchem die Kosten der obenangedeuteten Arbeiten gedeckt werden sollten, und da zeigt es sich, daß die zu machenden Zahlungen die ordentlichen Jahreseinnahmen der Kommission um Fr. 15,908. 84 übersteigen. Zu jenen Veröffentlichungen, welche dieses Deficit herbeigeführt haben, gehören namentlich: 1. Der Druck der auf den genannten Kongreß erstellten reduzierten geologischen Karte der Schweiz im Maßstabe von l : 50,000 . . Fr. 9,119. 20 2. Die Kosten der artistischen Beilagen zu den Lieferungen VIII1 (Louis Kollier: Structure et histoire géologiques de la partie du Jura central), XXXIII (Dr. E. C. Quereau : Über Übertrag

Fr. 9,119. 20

124

Übertrag die Klippen von Iberg) und XXIV3 (Casimir Mosch : Geologische Beschreibung der Kalkund Schiefergebirge zwischen dem Reußund Kienthal), zusammen

Fr.

9,119. 20

,, 10,697. 90 Fr. 19,817. 10

Hiezu kommen noch fällige ordentliche Ausgaben im Betrage von Zusammen Die Einnahmen der Kommission beziffern sich mit Einschluß des Bundesbeitrages von Fr. 10,000 auf

n

8,847. 60

Fr. 28,664. 70 ,,

12,755. 86

Deficit Fr. 15,908. 84 Zur Deckung desselben sucht die geologische Kommission nun um einen Extrakredit von Fr. 15,000 nach und weist zur Begründung in ihrem einlässlichen Gesuche darauf hin, daß sie einerseits durch nicht vorherzusehende Umstände in die dermalige Notlage versetzt worden und anderseits ihrer hohen Aufgabe auf viele Jahre hinaus, selbst bei der größten Sparsamkeit und Zurückhaltung nicht mehr gerecht werden könnte, wenn ihr nicht in außerordentlicher Weise geholfen würde.

Wenn wir uns nun erlauben, Ihnen die Gewährung auch des vorliegenden Gesuches zu empfehlen, so geschieht es in der Überzeugung, daß sich die Bewilligung der Summe durch die außerordentlichen Umstände, welche die unter Ziffern l und 2 oben bezeichneten Ausgaben herbeigeführt haben, sowie durch den hohen wissenschaftlichen Wert der Publikationen wirklich rechtfertigen lasse. Endlich hegen wir die bestimmte Erwartung, daß durch diese nochmalige außerordentliche Kreditbewilligung die Kommission in den Stand gesetzt werde, von nun an ihrer Aufgabe vermittelst der Summe ihrer ordentlichen Hulfsmittel gerecht zu werden.

Die Eingabe der geologischen Kommission mit Beilagen steht Ihren Kommissionen zur Einsichtnahme bereit.

VII. Beiträge an Anstalten.

7. P e r m a n e n t e Seh u l a u s s t e l l u n g e n

. Fr. 1,000. --

Dieser Ansatz soll bloß zur Richtigstellung des entsprechenden Budgetpostens fUr das laufende Jahr dienen. In unserer Botschaft

125 zu diesem Budget (Bundesblatt 1894, III, 719 ad 7 und 8) ist nämlich bemerkt, daß die Ansätze für die Subvention der 4 permanenten schweizerischen Schulausstellungen und des Arbeitstisches am zoologischen Institut des Herrn Professor Dr. Dohrn in Neapel von gleicher Höhe seien wie pro 1894. Für dieses Jahr betrug der Ansatz für die permanenten Schulausstellungen Fr. 6,000; durch irgend ein Versehen blieb dann aber der Kreditansatz für diese Anstalten pro 1895 sowohl in der Botschaft als im Budget auf Fr. 5,000 stehen. Nach den dermaligen Bedürfnissen sind jedoch, wie 1894, Fr. 6,000 erforderlich, daher obiger Ansatz.

9. F o r s t l i c h e C e n t r a l a n s t a l t

. . . . F r . 4,000. --

Die eidgenössische Centralanstalt für das forstliche Versuchswesen hat sich gleich andern schweizerischen Anstalten vor die Frage gestellt gesehen, ob sie sich an der eidgenössischen Landesausstellung in Genf, 1896, sowie an der nächsten Herbst stattfindenden land- und forstwirtschaftlichen Ausstellung in Bern beteiligen wolle; und die Aufsichtskommission hat es als Pflicht erachtet, diese Frage zu bejahen und hat zunächst eine Beteiligung in Bern in der Art in Aussicht genommen, daß die Anstalt von dem für die Ausstellung in Genf entworfenen Programm zur Ausführung bringt, was sich bis zur Eröffnung der Ausstellung in Bern noch ausführen läßt und dieses Material alsdann auch für diejenige in Genf benutzt.

Die Kosten der Beschaffung dieses Materials werden von der Aufsichtskommission auf Fr. 4,000 veranschlagt und diejenigen der nach Programm für die Ausstellung in Genf noch auszuführenden Ergänzungsarbeiten auf Fr. 2,000. Die Gesamtkosten für die Beteiligung an beiden Ausstellungen würden sieh für die Anstalt demnach auf Fr. 6,000 stellen ; sie können jedoch nicht aus dem ordentlichen Jahreskredit gedeckt werden, weil dieser von den gewöhnlichen Bedürfnissen der Anstalt aufgebraucht wird. Es bleibt daher nur übrig, die nötige Summe als Extrakredit auszuwirken. Wir wünschten nun auf diesem Wege zu erhalten, was zunächst für die Veranstaltung der Ausstellung in Bern erforderlich ist; den Rest, Fr. 2,000, gedenken wir ins Budget der Anstalt für 1896 einzustellen.

126

Vili. Verschiedenes.

8. E r z i e h u n g s w e s e n an der L a n d e s a u s s t e l l u n g in G e n f , 1896 ( M o n o graphien)

Fr. 2,800. --

Der Art. 26 des Programms und Reglements über Gruppe 17 (Erziehung und Unterricht) an der Landesausstellung, 1896, in Genf, nimmt neben der Ausarbeitung einer schweizerischen Schulstatistik noch die Herausgabe einer Sammlung von Monographien über allgemeine Fragen des Unterrichtswesens in Aussicht. Um jenen Artikel, soweit es letztern Punkt betrifft, zur Ausführung zu bringen, hat sieh das Präsidium des Gruppenkomitees mit unserm Departement des Innern ins Einvernehmen gesetzt und ihm Vorschläge über die Veranstaltung einer wissenschaftlichen Publikation der genannten Art unterbreitet. Das -Departement ist in dem Sinne darauf eingetreten, daß eine Sammlung in reduziertem Maßstabe und damit auch zu möglichst geringen Kosten herausgegeben werde.

Hierauf würde zwischen den zwei genannten Stellen die Veranstaltung einer Publikation im Umfange von etwa 20 Bogen in einsprachiger Auflage von 1,000 Exemplaren -- jeder Aufsatz wird in derjenigen Sprache eingerückt, in der er vom Verfasser eingereicht wird -- vereinbart. Die Kosten werden folgendermaßen berechnet : Redaktionshonorare, 20 Bogen zu Fr. 80 . . Fr. 1,600. -- Satz, Druck und Broschieren per Bogen zu Fr. 60 ,, 1,200. -- Zusammen Fr. 2,800. -- Diese Summe kann nicht aus der für die Schulstalistik bewilligten Quote des allgemeinen Ausstellungskredites gedeckt werden, weil sie vollständig durch die Kosten dieser Statistik absorbiert wird. Wir sind daher genötigt, Sie auch für diese Ausgabe um Gewährung eines besondern Kredites zu ersuchen.

Abteilung Bauwesen.

a, Oberbauinspektorat.

IV. Beiträge an Kantone fllr öffentliche Werke . . . Fr. 50,000 40. E r s t e l l u n g einer B r ü c k e über die Maggia bei A s c o n a.

(Bundesbeschluß vom 30. März 1895.)

1. Jahresrate, jährliches Maximum Fr. 50,000

127

Nach Art. 4 dieses Beschlusses soll die erste Auszahlung des Jahvesmaximums im Jahre 1895 erfolgen. Da dieser Betrag im diesjährigen Budget nicht vorgesehen ist, so ersuchen wir Sie, uns denselben auf diesem Wege zu gewähren.

b. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten, b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten . . . . Fr. 16,380 1. Auf Wunsch des Militärdepartements mußten im Militärspital Thun verschiedene dringende Verbesserungen, wie Verlegung der Badeinrichtung aus dem bisherigen Raum in die Küche, Anschaffung eines neuen Badeofens, Erstellung einer Zwischenwand und Anbringung eines Gitters am Fenster des Separatzimmers für Deliranten ausgeführt werden. Die Kosten belaufen sich auf Fr.

1,380 2. In der Dezembersession 1893 bewilligten Sie den nötigen Kredit für die Erwerbung eioer hart an der Grenze bei Boncourt gelegenen Liegenschaft, in deren Hauptgebäude schon seit langer Zeit das Zollbureau und die Grenzwächter untergebracht sind. Der Ankauf erfolgte einzig wegen der vorzüglichen Lage für den Zolldienst, indem sich das Hauptgebäude sowohl als auch die Nebengebäulichkeiten in mehr oder weniger verwahrlostem Zustande befinden und daher die von vorneherein in Aussicht genommenen eingreifenden Umbauten und Instandstellungsarbeiten ohne weitern Aufschub zur Ausführung gelangen sollten. Die detaillierte Kostenberechnung stellt sich auf ,, 15,000 Total Umbau- und Brweiterungsarbeiten

Fr. 16,380

c. Neubauten.

Archiv- und Landesbibliothekgebäude

. . . .

Fr. 300,000

Den 18. Dezember 1894 bewilligten Sie für die Erstellung eines schweizerischen Archiv- und Landesbibliothek-Gebäudes einen Kredit von Fr. 750,000. Da mit den Arbeiten demnächst begonnen wird, nehmen wir für das erste Baujahr einen Betrag von Fr. 300,000 auf.

128

C. Justiz- und Polizeidepartement.

4. Gesetzentwürfe, Kommissionen, Druck und Übersetzungen gesetzgeberischer Arbeiten Fr. 15,000 Der Voranschlag für 1895 sieht unter dem Titel ,,Gesetzentwürfe, Kommissionen etc.a einen Kredit des Justiz- und Polizeidepartementes im Betrage von Fr. 27,000 vor.

Nun sind aber von diesem Kredite bis jetzt bereits Fr. 24,929. 45 aufgebraucht worden, so daß für den übrigen Teil des Jahres nur noch cirka Fr. 2000 zu unserer Verfügung bleiben.

Es ist einleuchtend, daß ein so geringer Betrag unzureichend ist, um den Bedürfnissen dieses Dienstzweiges unserer Verwaltung für den Rest des laufenden Jahres zu genügen.

Die Ausgaben haben auf dem Gebiete der Gesetzgebung in einem von uns nicht vorausgesehenen Maße sich gesteigert, da die Arbeiten zur Herstellung eines Vorentwurfes zu einem Schweizerischen Strafgesetzbuche in den letzten Monaten intensiver gefördert werden konnten, als wir erwartet hatten. Die Ausgaben fdr den Druck dieser legislativen Vorarbeit und für die Honorierung der im wohlverstandenen Interesse der Sache unter Berücksichtigung der verschiedenen Richtungen zahlreich besetzten Expertenkommission , einschließlich der beiden Experten für das Gefängniswesen, haben allein schon zwei Dritteile des uns gewährten Kredites aufgezehrt. Es kommt dazu, daß aus dem gleichen Kredite die Herren Redaktoren der Vorarbeiten für das Strafrecht und das Civilrecht honoriert werden müssen, und daß bei dem stetigen Fortgänge der civilrechtlichen Vorarbeiten auch hier die Druckkosten und die Kosten der Honorierung von Experten zunehmen.

Bei der außerordentlichen "Wichtigkeit, welche die erwähnten, mit Ihrer ausdrücklichen Genehmigung unternommenen gesetzgeberischen Arbeiten für unser Land haben, glauben wir auf Ihre volle Zustimmung zählen zu dürfen, wenn unser Departement, im Einverständnisse mit uns, dieselben nicht lässig, sondern mit allem Eifer fördert und dabei nach Möglichkeit die Anschauungen der Vertreter aller Teile unseres Landes, sowie aller kompetenten, wissenschaftlichen, beruflichen und politischen Richtungen zu Rate zieht.

Dieses, wie uns scheint, einzig richtige Vorgehen zieht aber selbstverständlich auch eine größere finanzielle Leistung seitens des Bundes nach sich und wir sind daher im Falle, zur Ermöglichtfng derselben bei Ihnen ein Nachtragskreditbegehren zu stellen.

129 Wir beziffern dasselbe auf Fr. 15,000, welche Summe, wie wir annehmen dürfen, genügen wird, um den Anforderungen dieses Dienstzweiges zu entsprechen.

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

7. O b e r f e l d a r z t : e. Bureaukosten

Fr. 700

Die für 12 Jahre angelegten Offiziers- und Mannschaftskontrollen gehen in diesem Jahre zu Ende und müssen neu angelegt werden, was zum Teil mit Rücksicht auf die Verordnung vom 28. Dezember 1894 betreffend die definitive Vollziehung des Armeecorpsgesetzes ohnehin hätte geschehen müssen. Nicht nur ist die Anschaffung der neuen Kontrollen (inklusive Abschriften für Divisionsärzte etc.)

mit erheblichen Kosten verbunden, sondern wir werden auch gezwungen sein, die Arbeit teilweise durch Hülfsarbeiter ausführen zu lassen. Die" Anschaffung der nötigen Bücher berechnen wir auf cirka Fr. 200 und das Honorar für Extraarbeit auf cirka Fr. 500.

9. O b e r k r i e g s k o m i s s a r i a t .

VIII. Verpflegungsbureau : d. Kanzlist. Besoldung für 11 Monate . . . Fr. 2291 Die Anstellung eines Kanzlisten wurde notwendig infolge der Zunahme der Geschäfte des Verpflegungs- und Magazinbureaus; dieselbe ist gesetzlich vorgesehen im Bundesbeschluß betreffend die Errichtung und Organisation eines VerpflegungSi und Magazinbureaus als Unterabteilung des Oberkriegskommissariates vom 22. Dezember 1893.

D. Bekleidung, X. Militärbeschuhung Fr. 4,680 XIII. Exerzierwesten für den militärischen Vorunterricht ,, 12,000 Fr. 16,680 Ad X. Die im Materialbudget pro 1895 vorgesehenen 410 Paar Reitstiefelschäfte für Kavallerie haben, der unvorhergesehenen starken Naehrekrutierung wegen, bei weitem nicht ausgereicht.

130 Die Anschaffung von weitern 240 Paar im Betrage von Fr. 4680 war deshalb notwendig und ersuchen wir um nachträgliche Genehmigung dieser Summe.

Ad Xlll. Die in der Budgetbotschaft pro 1895 vorgesehene Anschaffung von 4000 Westen für die Mannschaft des militärischen Vorunterrichtes wurde gutgeheißen. Der Einheitspreis derselben stellt sich -- zufolge der aus triftigen Gründen erfolgten Wahl von Tuch statt Baumwollstoff als Material -- auf Fr. 11. 70 bis Fr. 12 statt Fr. 6, so daß aus der budgetierten Summe von Fr. 12,000 nur cirka 1000 statt 2000 Stück beschafft werden können.

Um nun für die diesjährigen Herbstkurse des Vorunterrichtes bereits über die dringend notwendige Anzahl von 2000 Westen verfügen zu können, sind wir genötigt, für die Anschaffung der fehlenden 1000 Stück einen Nachtragskredit im Betrage von Fr. 12,000 zu verlangen.

J. Kriegsmaterial.

7. Instruktionsmaterial.

3. Artillerie.

2. Modelle

Fr. 3000

Aus dem Nachlaß des Herrn General Herzog sei. wurde dessen Bibliothek und die Modellsammlung um die Summe von Fr. 3000 erworben und der Betrag aus dem- vorgenannten Kredit entnommen.

Da der pro 1895 budgetierte Posten dieses Kredites bereits anderweitig in Anspruch genommen ist, sehen wir uns veranlaßt, für obige Summe von Fr. 3000 ein Nachtragskreditbegehren zu stellen.

.K. Militäranstalten und Festungswerke.

I. Militäranstalten.

,, . Fr. 250 (Ergänzung|der Vermessung des Waffenplatzes FrauenfeldO Für die Vermessung der eidgenössischen Liegenschaften auf dem Waffenplatze Frauenfeld wurde im Juni 1894 ein Nachtragskredit von Fr. 2800 bewilligt. Die Planaufnahme ist vollendet und das Vermessungswerk vom eidgenössischen topographischen Bureau abgeliefert. Die Kosten sind jedoch um Fr. 96. 75 höher zu stehen gekommen, als budgetiert war; zudem sind im Gebiete der Ochsenfurth noch die Nachtragsarbeiten für die Einzeichnung der Höhenkurven vorzunehmen, was ungefähr Fr. 150 kosten wird. Wir kommen daher für diese Nachtragsarbeiten und die obigen Mehrkosten der Vermessung um einen Nachtragskredit von Fr. 250 ein.

131 L. Befestigungen.

b. St. Maurice.

IV. Bauliche Installationen.

5. Ausbau der telephonischen Einrichtungen

. . Fr. 25,000

Im Budget pro 1895 ist unter obiger Ziffer ein Posten eingestellt von Fr. 25,000 in der Meinung, daß die zweite Rate der im ganzen auf Fr. 50,000 veranschlagten Ausgabe im Jahre 1896 zur Verrechnung gelange.

Die Verteilung dieser Arbeiten auf zwei Jahre würde jedoch größere Mehrkosten nach sieh ziehen, da sich die Preise der in zwei Malen bestellten Lieferungen und die Kosten der Montage erhöhen würden und da nächstes Jahr besonderes Baupersonal angestellt werden müßte, welches dieses Jahr sowieso vorhanden ist.

Die Arbeiten würden auch die im Jahre 1896 stattfindenden zahlreichen Kurse stören, während in diesem Jahre nur eine Artillerierekrutenschule und eine Gefreitenschule stattfinden. Es ist daher dringend notwendig und vorteilhafter, daß der Aushau der telephouischen Einrichtungen ganz im Jahre 1895 durchgeführt werde.

Q. Landsturm.

c. Kosten der Organisation des unbewaffoeten Landsturms

Fr. 25,000

In Ausführung des Art. 6 des Bundesgesetzes betreffend den Landsturm vom 4. Dezember 1886 und des Art. 15 der Verordnung über Organisation, Ausrüstung und Verwendung des Landsturms vom 5. Dezember 1887 haben wir unterrn 13. Februar 1894 eine besondere Verordnung- über die Organisation etc. der Specialabteilungen des unbewaffneten Landsturms erlassen.

Die Durchführung dieser Organisation fand in den ersten Monaten des Jahres 1895 statt; die Entschädigung für die dabei mitwirkenden Organe, für die .Landsturm- und Kreiskommandanten und für die Sektionschefs fallen selbstverständlich zu Lasten des Bundes. Eine genaue Berechnung der daherigen Kosten kann zur Zeit nicht vorgenommen werden, da die Abrechnungen erst aus drei Kantonen vorliegen. Wir glauben jedoch, daß die obgenannte Summe von Fr. 25,000, wofür wir ein Nachtragskreditbegehren stellen, genügen werde.

132

IV. Pferderegieanstalt.

4. V e t e r i n ä r k o s t e n

Fr. 2000

Der Voranschlag pro 1895 sieht für diese Rubrik unter Medikamente, Bandagen etc. eine Ausgabe von Fr. 1200 vor. Dieser Ansatz zeigt sich indessen schon jetzt als ungenügend infolge einer hartnäckigen epidemischen Pneumonie während des letzten Winters, deren Behandlung eine vermehrte Anwendung von Medikamenten und Desinfektionsmitteln erheischt. Wir sind deshalb im Falle, eine Erhöhung dieses Postens um Fr. 2000 verlangen zu müssen.

T. Konstrnktionswerkstätte.

2. F a b r i k a t i o n s k o s t e n : a. Arbeiterlöhnungen b. Rohmaterial d. Unkosten, Heizung und Licht

Fr. 32,900 ,, 59,300 ,, 1,600 Fr. 93,800

Diese Nachkredite sind bedingt durch vermehrte Leistungen infolge der Übertragung von Kreditrestanzen aus dem Jahre 1894, gemäß Bundesbeschluß vom 5. April abbin : Neue Fuhrwerke (Patronenwagen) der Infanterie . . Fr. 78,000 3 neue Feldschmieden der Kavallerie ,, 9,600 Bearbeitung von Holzvorräten und Vervollständigung des Corpsmaterials des Genies ,, 6,200 Obigen Ausgaben stehen daher entsprechende Mehreinnahmen gegenüber von Fr. 93,800

VI. Munitionsfabrik.

2. F a b r i k a t i o n s k o s t e n : a. Arbeiterlöhnungen o. Rohmaterial d. Unkosten, Heizung und Licht

Fr. 45,000 ,, 335,000 ,, 11,000 Fr. 391,000

Diese Mehrauslagen werden hervorgerufen durch die laut Bundesbeschluß vom 5. April dieses Jahres bewilligte Übertragung von Kreditrestanzen aus dem Jahre 1894:

133

Vermehrung der Infanteriemunition Fr. 191,000 Einführung des rauchschwachen Pulvers bei der Artillerie ,, 200,000 und es werden dieselben durch entsprechende Mehrleistungen ausgeglichen werden im nämlichen Betrage von Fr. 391,000

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

VIII. MUnzverwaltung.

2. c. Metallbeschaffung.

Silber

Fr. 13,712

Diese Ausgabe, für welche kein Kredit vorgesehen werden konnte, rührt her von zwei Partien alter, außer Kurs gesetzter Silbermünzen, welche jttngsthin von der eidgenössischen Staatskasse zum Metall wert der Münzstätte eingehändigt worden sind.

Wie bei den vorangehenden Posten der drei Militärregieanstalten handelt es sich hier nicht um eine Belastung des Hauptbudgets, sondern um eine bloß formelle Krediterteilung zu gunsten der M ünz ver waltung.

Der Gegenwert findet sich teils durch den vorhandenen Silberwert, teils durch Inanspruchnahme des Münzreservefonds.

F. Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

III. Abteilung Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen.

1. B e s o l d u n g e n

Fr. 383

Infolge andauernder Krankheit des Kanzlisteu sahen wir uns genötigt für die Zeit vom 15. Januar bis Ende März eine Aushülfe einzustellen ; die Entschädigung desselben belief sich auf obgenannte Summe, für welche wir hiermit um nachträgliche Genehmigung einkommen.

134

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

III. Technisches Inspektorat.

e. Aushülfe

Fr. 3000

Im Hinblick auf die derzeitige Entwicklung des Eisenbahnwesens in der Schweiz überhaupt, und bei dem hohen Interesse, welches viele unserer inländischen Bahnbauten (z. B. die Gotthardbahn und die mannigfaltigen Special bahnen) im speciellen sowohl für Fachleute als auch für das gesarate Publikum bieten, erachtete es das Eisenbahndepartement für angezeigt und gerechtfertigt, bei der schweizerischen Landesausstellung als Aussteller aufzutreten, und ließ demgemäß dem Centralkomitee eine Beteiligungserklärung für Ausstellung in den Gruppen 33 (Ingenieurwesen) und 34 (Material für Transport und Verkehr) zugehen.

Als Gegenstände der Ausstellung sind vor allem, neben schon vorhandenen, zu diesem Zwecke eigens zu bearbeitende statistische Zusammenstellungen, Beschreibung von Bahnlinien, sowie von einzelnen Bauten u. dgl., teils in gedruckter Form, teils in graphischer Darstellung (Karten mit Einzeichnung der verschiedenen schweizerischen Bahnen, Übersichtslängenprofile, schematische Karten, Normalprofile, statistische Tabellen, Drucksachen, Darstellung der Fortschritte im Bau des Rollmaterials durch Tableaux und Photographien, Kollmaterialstatistik, Statistik der Lokomotivkessel und deren Kontrolle, Drucksachen über technische Einheit, etc.), und sodann auch Muster von Oberbaumaterialieu und Aulagen in natura in Aussicht genommen.

Für die umfangreichen Arbeiten, welche die Erstellung dieser Ausstellungsobjekte bedingt, und welche nunmehr an Hand genommen werden sollten, reicht aber das vorhandene, ohnehin stark belastete technische Personal nicht aus, und es sollte daher dem Departement das erforderliche Hülfspersonal beigestellt werden können. Für das laufende Jahr erweist sich zunächst die Beiziehung eines erfahrenen Zeichners für die Bereitung der vorgesehenen graphischen Darstellungen als notwendig. Ein Betrag von Fr. 3000 sollte für diesen Zweck und für einige Anschaffungen und Aufnahmen ausreichen und wir gestatten uns, Ihnen die Bewilligung eines Nachtragskredites in dieser Höhe zu beantragen.

135 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 28. Mai 1895.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

136

(Entwurf.)

Bundesbeschlnß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1895 (II. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 28. Mai

1895, beschließt: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1895 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

E. Bundesgericht.

Fr

\. G e r i c h t s h o f .

Fr.

b. Entschädigung an Ersatzmänner . 1200. -- 3. A l l g e m e i n e A u s g a b e n .

a. Bibliothek

1200.-- 2,400. -- Übertrag

2,400. --

137 Übertrag

Fr.

2,400. --

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Departement des Auswärtigen.

IV. Abteilung Amt fllr geistiges Eigentum.

1. Besoldungen.

Fre. Sechster Techniker 2000. -- 2. Außerordentliche Arbeiten . : . . 1000.-- 3,000. --

B. Departement des Innern.

I. Abteilung Inneres.

VI. B e i t r ä g e an A r b e i t e n Schweiz. Vereine.

3. Schweiz, naturforschende Gesellschaft, geologische Kommission (Beitrag an die Kosten der geoFr.

logischen Karte der Schweiz) 15,000. -- Vu. B e i t r ä g e an A n s t a l t e n .

7. Permanente SchulFr.

ausstellungen . . 1000. -- 9. Forstliche Centralanstalt 4000. -- 5,000. -- VIII. V e r s c h i e d e n e s .

8. Erziehungswesen an der Landesausstellung in Genf, 1896 (Monographien) 2,800. -- II. Abteilung Bauwesen.

a. OberbainnspeTctorat,

IV. Beiträge an K a n t o n e für ö f f e n t l i c h e Werke.

38. Erstellung einer Brücke über die Maggia bei Ascona (Bundesbeschluß vom 30. März 1895) 1. Jahresrate Übertrag Bnndesblatt 47. Jahrg. ' Bd. III.

50,000. -- 72,800.--

5,400.-- 10

138 Übertrag

Fr 72,800. --

Fr.

5,400. --

b. Direktion der eidg. Bauten.

IV. H o c h b a u t e n .

b. Umbau- und ErweiteFrrungsarbeiten . . . . 16,380.-- c. Neubauten, Archiv- und Landesbibliothekgebäude 1. Rate 300,000. -- 316,380. -- 389,180. -- C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Justiz- und Polizeiwesen.

4. Gesetzentwürfe, Kommissionen, Druck und Übersetzungen gesetzgeberischer Arbeiten . . . .

15,000. --

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

-

A. Verwaltungspersonal.

7. Sanität.

e. Bureaukosten 9. Oberkriegskommissariat.

VIII. Verpflegungsbureau.

d. Kanzlist

Fr.

700 2,291

D. Bekleidung.

Fr.

X. Militärbeschuhung . . . . . 4,680 XIII. -Exerzierwesten für den militärischen Vorunterricht . . . 12,000 16,680 J. Kriegsmaterial.

1. Instruktionsmaterial.

3. Artillerie: Modelle

3,000

K. Militäranstalten und Festungswerke.

I. Militäranstalten (Vermessungskosten des Waffenplatzes Frauenfeld) 250 Übertrag £2,921

409,580.--

139 Fr.

Übertrag 22,921

L.

Fr.

409,580.--

Befestigungen.

b. St. M a u r i c e .

IV. Bauliche Installationen.

5. Ausbau der telephonischen Einrichtungen 25,000 Q. Landsturm.

c. Kosten der Organisation des unbewaffneten Landsturms 25,000 IV. Pferderegieanstalt.

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I4,i)/l. --

Er.

4. Veterinärkosteu

2,000

V. Konstruktionswerkstätte.

2. Fabrikationskosten: Fr.

a. Arbeiterlöhnungen . 32,900 b. Rohmaterial . . . 59,300 d. Unkosten, Heizung und Licht. . . . 1,600 93,800 VI. Munitionsfabrik.

2. Fabrikationskosten: Fr.

a. Arbeiterlöhnungen 45,000 b. Rohmaterial . . 335,000 c. Unkosten, Heizung und Licht . . . 11,000 391,000 486,800

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

VIII. M ü n z v e r w a l t u n g .

2. Fabrikation.

c. Metallbeschaffung

13,712

Übertrag 500,512

482,501.--

140 Fr.

Übertrag 500,512

Fr.

482,501.--

F. Industrie- and Landwirtschaftsdepartement.

III.

Abteilung Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen.

1. Besoldungen

383. --

G. Post- uud Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

IH. T e c h n i s c h e s I n s p e k t o r a t .

e. Aushülfe

3,000.-- 500,512

485,884. --

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1895 (II. Serie). (Vom 28. Mai 1895.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1895

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.06.1895

Date Data Seite

121-140

Page Pagina Ref. No

10 017 061

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