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No 30

Bundesblatt

79. Jahrgang.

Bern, den 27. Juli 1927.

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stampfli * de. m Bern.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 20. Juli 1927.)

Der schwyzerischen Vollziehungsverordnung vom 16. März 1927 zum Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz wird die Genehmigung erteilt.

(Vom 25. Juli 1927.)

Die Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft in Bern erhält die Ermächtigung zur Übernahme von Rückversicherungen solcher Elementarschäden, wie Hochwasser und Überschwemmung, Sturm, Lawinen, Schneedruck, Berg- oder Felssturz und Erdrutschungen, unter Ausschluss von Erdbeben und vulkanischen Eruptionen, die Gebäude und Mobilien, welche gegen Feuersgefahr versichert sind, treffen können.

Dem Jagdgesetz des Kantons Freiburg vom 10. Mai 1927 wird die Genehmigung erteilt.

Der Abänderung des Artikels 11 der Vollziehungsverordnung des Kantons Appenzell I.-Rh. zum eidgenössischen Tierseuchengesetz wird die Genehmigung erteilt.

In Tanga wird ein Honorarkonsulat mit Amtsbefugnis für BritischOstafrika, Tanganyika, Ouganda, Nyassaland und die Inseln Zanzibar, Pemba und Seschellcn errichtet. Als schweizerischer Honorarkonsul in Tanga wird ernannt: Herr Hugo Tanner, von Herisau, Kaufmann in dieser Stadt.

Am 19. Juli 1927 hat Herr Jovan T. Markovitch sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen bei der schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

Bundesblatt. 79. Jahrg. Bd. II.

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Herr José Maria Cantilo hat am 19. Juli 1927 dem Bundesrate, nebst dem Abberufungsschreiben seines Vorgängers, Herrn «Iacinto L. Villegas, sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der argentinischen Republik bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, überreicht.

Laut einer Mitteilung der italienischen Gesandtschaft ist in DavosPlatz, mit Amtsbefugnis für diese Ortschaft, eine Konsularagentur errichtet worden. Herr Dr. Giacomo Piluso wird als Honorarkonsulagent von Italien in Davos-Platz anerkannt.

Bekanntmachungen von Departeraenten und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Erlöschen der Auswanderungsagentur Friedrich In der Bitzin in Zürich.

Am 3. Februar 1927 ist das Herrn Friedrich In der Bitzin in Zürich am 12. Juni 1925 erteilte Patent zum Betrieb einer Auswanderungs- und Passageagentur erloschen und die Agentur selbst eingegangen.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die für die Agentur Friedrich In der Bitzin in Zürich deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amte vor dem 3. Februar 1928 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 7. Februar 1927.

(2.0 Eidgenössisches Auswanderungsamt.

Eingaben an die Bundesversammlung.

Vervielfältigte Eingaben, die zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung dem unterzeichneten Sekretariat zugestellt werden, sind diesem in einer Auflage von 300 Stück einzureichen. Sind die Eingaben in deutscher und in französischer Sprache abgefasst, so ist die Auflage auf 250 deutsche und 130 französische Abdrucke zu bemessen.

Bei unmittelbarer Versendung der Eingaben an den Wohnort der Ratsmitglieder ist es dem unterzeichneten Sekretariat jeweilen erwünscht, zu Archivzwecken wenigstens 20 deutsche und 10 französische, gegebenenfalls 30 einsprachige Abdrucke zu erhalten.

Sekretariat der Bundesversammlung.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1927

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

30

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.07.1927

Date Data Seite

73-74

Page Pagina Ref. No

10 030 106

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