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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Bekanntmachung betreffend den Münzumlauf.

1. Die belgischen, französischen, griechischen und italienischen Goldmünzen haben vom 1. April 1927 an in der Schweiz keine gesetzliche Zahlkraft mehr.

2. Bis und mit dem 31. März 1927 nehmen die eidgenössischen öffentlichen Kassen (Post, Zoll, Bahn usw.) die in Ziffer l erwähnten Goldmünzen zu ihrem Nominalwert an Zahlungsstatt und soweit möglich auch im Austausch gegen gesetzliche schweizerische Zahlungsmittel entgegen.

Für Goldmünzen, deren Gewicht unter die gesetzlich zulässige Mindestgrenze gesunken ist, kann ein entsprechender Abzug gemacht werden.

3. Nach dem 3l. März 1927 werden die fraglichen Goldmünzen von den öffentlichen Kassen der Eidgenossenschaft nur noch zum Metallwert, gemäss dem von der Schweizerischen Nationalbank aufgestellten Tarif (gegenwärtig 99 %), entgegengenommen.

B e r n , den S.Februar 1927.

(3...)

Im Namen des schweizerischen Bundesrates, Das eidgenössische Finanzdepartement.

Verschollenerklärung.

Das Obergericht hat auf Grund erfolglosen Aufrufes mit Beschluss vom 28. Februar 1927 verschollen erklärt: 1. Sturzenegger, Johannes, von Wolfhalden, geboren in Wald/App.

am 2. Juni 1860 von Jobs, und Anna Magdalena geb. Bruderer, geschieden von Marie Locher, Sticker, früher wohnhaft gewesen in Trogen, Ende der 80er Jahre nach Amerika ausgewandert.

2. Oertle. Jobs., von Teufen, geboren 31. Oktober 1838, von Mathias und Anna Barbara geb. Hofstetter, früher in Bühler, 1868 nach Amerika ausgewandert.

T r o g e n , den 2. März 1927.

(1.)

Die Obergerichtskanzlei.

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Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung.

Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verbandhingsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,Buchdruckerei Pritz Pochon-Jentcl in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

Inhalt der Dezemberhefte.

Nationalrat.

(Preis : 2 Fr. 50.)

Militärstrafgesetzbuch. (Differenzen.)

Massnahmen gegen die Überfremdung. Abänderung des Art. 44 der Bundesverfassung. (Differenzen.)

Voranschlag des Bundes für 1927.

Postulat Peter. (Tabakzolle.)

Postulat Höppli. (Arbeitslosenversicherung und Notstandsarbeiten.)

Postulat I der Finanzkommission. (Versicherungskasse des Bundespersonals.)

Postulat II der Finanzkommission. (Selbstversicherung der Bundesverwaltung.)

Motion Duft. (Übergangsbestimmungen für die Getreideversorgung.)

Postulat Fazan. (Getreideversorgung.)

Motion Escher. (Gebirgskantone und Getreideversorgung.)

Ständerat.

(Preis: l Fr.)

Stempel- und Couponabgaben. Abänderungsgesetz (Fortsetzung und Schluss).

Motion Duft. (Übergangsbestimmungen für die Getreideversorgung.)

B e r n , im Januar 1927.

Sekretariat der Bundesversammlung,

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Verschollenheitsruf.

Das Bezirksgericht St. G-allen, II. Abteilung, hat mit Beschluss vom 14. Februar 1927 die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens angeordnet über: Gallus Josef Gschwend, von Tablât (Kanton St. Gallen), geboren 15. Oktober 1839, Sohn des am 8. August 1860 verstorbenen Joh. Jakob Gschwend, Landwirt, und der am 31. März 1849 verstorbenen Anna Maria geb. Wirth; Ferdinand Gschwend, von Tablât (Kanton St. Gallen), geboren 23. August 1827, ausserehelicher Sohn des am 18. September 1836 in Forli (Italien) verstorbenen Gallus Gschwend und der in Rorschach wohnhaft gewesenen und am 30. Oktober 1867 dort verstorbenen Josef a Rothfuchs; Josef Emil Gschwend, von Tablât (Kanton St. Gallen), geboren 17. Februar 1865, Sohn dritter Ehe des am 6. März 1873 verstorbenen Jos. Ant. Gschwend und der am 28. September 1882 verstorbenen Maria Franziska geb. Fuger, vorübergehend in Rorsehach als Maurerlehrling tatig und zuletzt am Bach, St. Fiden, wohnhaft gewesen, im Jahre 1890 nach Amerika ausgewandert ; Gottlieb Gschwend, geboren 19. September 1858, und Josef Anton Gschwend, geboren 26. März 1863, von Tablât (Kanton St. Gallen), Sohne erster Ehe des am 27. August 1878 verstorbenen Jakob Anton Gschwend und der am 16. November 1864 veistorbenen Maria Anastasia geb. Hungerbühler, zuletzt in Tablât wohnhaft gewesen und im Jahre 1880 nach Amerika ausgewandert.

Die Genannten und alle, die über deren Verbleib Auskunft geben können, werden hiermit aufgefordert, sich beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen zu melden, ansonst nach Ablauf eines Jahres seit heute die Verschollenerklarung ausgesprochen wird.

St. G a l l e n , den 18. Februar 1927.

(3..).

Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann das

Schweizerische Zivilgesetzbuch solid und hübsch gebunden zum sehr vorteilhaften Preise von Fr. 3. 20 per Exemplar (nach auswärts plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Lehranstalten erhalten bei Bezug von mehreren Exemplaren Rabatt.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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09.03.1927

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