194 (Vom 16. September 1927.)

Der Zuteilung des Gebietes der ehemaligen Grafschaft Scbaumburg zum Bezirke des schweizerischen Konsulates in Bremen wird die Genehmigung erteilt.

Herr César Zumeta hat am 30. August 1927 dem Bundesrate nebst dem Abberufungsschreiben seines Vorgängers, Herrn Simon Barcelò, sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Vereinigten Staaten von Venezuela bei der schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

Das Auswärtige Amt von Paraguay teilt die Demission des Herrn Walter Meyer-Eegez, in Zollikon bei Zürich, als Honorarkonsul von Paraguay in Luzern mit.

^Wahlen.

(Vom 16. September 1927.)

Justiz- und Poliaeidepartement.

Amt für geistiges Eigentum.

Technische Experten II. Klasse : Eichenberger, Henri, von Zürich und Birr, und Huber, Dr. August, von Ennetaach, beide bisher provisorisch angestellt.

Kanzlist II. Klasse : Vuadens, Edouard, von Blonay, bisher provisorisch angestellt.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Eingaben an die Bundesversammlung.

Vervielfältigte Eingaben, die zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung dem unterzeichneten Sekretariat zugestellt werden, sind diesem in einer Auflage von 300 Stück einzureichen. Sind die Eingaben in deutscher und in französischer Sprache abgefasst, so ist die Auflage auf 250 deutsche und 130 französische Abdrucke zu bemessen.

Bei unmittelbarer Versendung der Eingaben an den Wohnort der Ratsmitglieder ist es dem unterzeichneten Sekretariat je weilen erwünscht, zu Archivzwecken wenigstens 20 deutsche und 10 französische, gegebenenfalls 30 einsprachige Abdrucke zu erhalten.

Sekretariat der Bundesversammlung.

195

Bruttoertrag der eidgenössischen Stempelabgaben.

Abgabe auf

Im Monat August

1. Januar -- 31. August

1927

1926

1927

1926

Fr.

Fr

Fr.

Fr.

l . Obligationen . . . . 486,910. 50 96,039. 95 3,272,896. 45 2,967,099. 25 2 Aktien .

. . 270,079. 60 486,836. 20 4,111,897.-- 3,383,907. 65 3. Genossenschaftlichen Stammanteilen . . .

6,870. 40 337,081. 35 241,682. 69 5,025. 45 606. 40 2,749,321. 90 1,277,372. 60 4. Ausland. Wertpapieren 145,258.-- Wertpapierumsatz : 29,692. 35 30,983 05 427,610. 40 224,615.93 5 . inländischer . . . .

6 . auslandischer . . . . 134,103. 75 141,920. 75 1,453,460. 70 755,063. 15 7. Wechseln und Wechselähnlichen Papieren . . 308,038. 15 216,866. 15 2,214,482. 05 1,884,195. 60 8. Prämienquittungen . . 240,015. 55 129,839. 55 3,243,582. 19 2,970,622. 21 9. Frachturkunden . . . 202,847. 90 206,184. 50 1,750,820. 60 1,781,004. 87 Total 1--9 1,821,971. 25 1,316,146.95 19,561,152. 64 15,485,563.95 10. Coupons v. Obligationen 524,547. 70 661,474. 16 8,038,719. 32 7,960,111. 76 11. Coupons von Aktien . 531,556. 46 318,532. 73 7,929,688. 21 7,971,383. 85 12. Coupons von genossenschaftl. Stammanteilen .

3,483. 80 373,138.59 346,801. 30 4,220. 40 13. Coupons von auslandischen Wertpapieren . . 105,090. 20 182. 44 3,476,918. 07 1,557,187. 24 Total 10--13 1,165,414. 76 983,673. 13 19,818,464. 19 17,835,484. 15 14. Bussen

3,622. 20

743. 05

10,185. 99

7,032.75

Total 1--14 2,991,008. 21 2,300,563. 13 39,389,802. 82 33,328,080. 85 1 *) Diese Summe setzt sieh zum grösste a Teil aus pan schal für die ganze Laufzeit der ausländischen Wertpapiere e vorausbezahlten Iten Couponabgaben zusammen.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar bis Ende Juli August Januar bis Ende August

. . . .

1927

1926

2988 403 3391

2608 421 3029

Zu-oder Abnahme

+ 380 -- 18 + 362

B e r n , den 13. September 1927.

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

196

Schweizerische Zollgesetzgebung.

Das eidgenössische Zolldepartement hat eine Textausgabe der schweizerischen Zollgesetzgebung mit Einleitung, Verweisungen und Sachregister bearbeiten lassen. Diese enthält sämtliche Erlasse, die sich auf das Zollwesen beziehen, mit Binschluss der wichtigsten Handelsverträge. Die dem Texte der Erlasse beigefügten Verweisungen vermitteln den Zusammenhang zwischen den einzelnen Bestimmungen. Die Einleitung enthält einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung und den systematischen Aufbau der Zollgesetzgebung. Das Sachregister bezieht sich auf sämtliche aufgenommene Erlasse. Das Buch umfasst XXIX und 723 Seiten und ist solid in Leinwand gebunden. Es kann zum Preise von Fr. 10.--, zuzüglich Porto, bei der Materialverwaltung der eidgenössischen Oberzolldirektion bezogen werden.

Zur Ausgabe gelangt vorläufig nur der deutsche Text. Der Zeitpunkt der Abgabe der französischen Übersetzung wird später bekanntgegeben werden.

B e r n , dea 15. September 1927.

Eidgenössisches Zolldepartement.

Einfuhr von frischen Tafeltrauben.

Die Oberzolldirektion macht neuerdings darauf aufmerksam, dass die aus dem Ausland eingegangenen und dabei nach der Nr. 31 a/d des Zolltarifs verzollten frischen Tafeltrauben nur nach vorgängiger Bewilligung der Oberzolldirektion zur Weinbereitung verwendet werden dürfen.

Diese Bewilligung, in welcher diejenige zum Brennen der Trester inbegriffen ist, wird erteilt gegen Nachzahlung der Differenz zwischen dem bezahlten Zolle und den Zoll- und Monopolgebühren nach Tarifnummer 32.

Für das Brennen anderer Traubenbestandteile als der Trester bedarf es überdies der Bewilligung der Alkoholverwaltung.

Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften qualifiziert sich als Widerhandlung gegen das Zollgesetz und als Übertretung des Alkoholmonopols und wird durch Bussen geahndet, die je nach Lage des Falles nicht nur den Verkäufern, sondern auch den Käufern von ausländischen frischen Tafeltrauben, die missbräuchlicherweise zur Weinbereitung Verwendung finden, auferlegt werden.

B e r n , den 15. September 1927.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

197

Ediktalladung.

Huber, Nikiaus, geboren 1902, Knecht, von Matzendorf, zuletzt in Flühli (Kanton Luzern), angeklagt der Dienstverweigerung, wird hiermit vorgeladen, am 3. Oktober 1927, nachmittags 2 Uhr, vor Divisionsgericht 2 B im Obergerichtsgebäude in Bern, Schanzenstrasse 17, in Diensttenue zu erscheinen. Bei Nichterscheinen wird das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt. Die Anklageschrift hält der Grossrichter des Divisionsgerichts 2 B, Herr Oberstlieutenant J. Feuz, in Bern, zur Verfügung des Angeklagten.

So lo t h u r n, den 16. September 1927.

Divisionsgericht 2 B, der GericLtsschreiber : Hauptmann Sauser.

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsrâte der Kantone.

---- Stand auf 1. Juli 1927.

--

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist soeben erschienen und kann daselbst bezogen werden

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente und Verwaltungsabteilungen, Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

der die

Preis 50 Rappen.

Bei Zustellung per Post 60 Rappen ; Zustellung gegen Nachnahme 75 Rappen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Nachweiser zum Bundesblatt, 1921--1925.

Solange der Vorrat reicht, kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 2. 50, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden :

Nachweiser

über die im Bundesblatt veröffentlichten Botschaften, Beschlüsse, Kreisschreiben und Bekanntmachungen, = umfassend die Jahre 1921--1925. = Drucksachenverwaltung der Bundeskanziei.

198

Eidgenössischer Staatskalender 1927.

Der eidgenössische Staatskalender für das Jahr 1927 ist erschienen und kann solange Vorrat bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden.

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto HI/233 Fr. 2. 80 inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung erfolgt).

Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der Beamten und Angestellten der Bundes ver waltung nach Departementen geordnet, der höhern Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung, der Mitglieder und Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Behörden und höhern Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen und der Direktoren und Beamten der internationalen Bureaux, Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Übersicht über die eidgenössischenVolksabstimmungen seit 1848.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann zum Preise von Fr. 1. -- (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen) die

Übersicht über die Referendumsvorlagen und Initiativbesehren (von 1909--1926) und über die

eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 (Stimmberechtigte ; Beteiligung ; Annehmende und Verwerfende etc.)

auf 30. Juni 1927 abgeschlossen, in einer Broschüre vereinigt bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren Wortlaut die bis zum 30. Juni 1926 eingetretenen Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874 angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlässliches Sachregister angefügt.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

199

Bei unterzeichnetem Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess),

Inhalt : 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Eechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bnndesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schatzungskommissionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto HI/233 Fr. 2. 70 inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung erfolgt).

Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1927

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

38

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.09.1927

Date Data Seite

194-199

Page Pagina Ref. No

10 030 149

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