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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 21. Oktober 1927.)

Dem mit der Leitung des französischen Generalkonsulates in Genf beauftragten Konsul I. Klasse, Herrn Amé Leroy, wird das Exequatur erteilt.

(Vom 25. Oktober 1927.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: a. dem Kanton Aargau an die zu Fr. 70,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung einer Fläche von ca. 41 ha und der Erstellung von Wirtschaftswegen in den ,,Heumoosmattena zu Waltenschwil 25 °/o, im Maximum Fr. 17,500 ; b. dem Kanton Tessin an die zu Fr. 9000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines eisernen Laufsteges über die Verzasca in Piee, Gemeinde Brione Verzasca, 50 °/o, im Maximum Fr. 4500.

Für die Verhandlungen mit Frankreich betreffend eine Übereinkunft zur Regelung der Fischerei im Doubs werden bezeichnet : als Delegierte : Herr Marius Petitmermet, eidgenössischer Oberforstinspektor in Bern ; ,, E. Béguin, Staatsrat in Neuenburg ; ,, H. Simonin, Regierungsrat in Bern; und als Experten : Herr Dr. G. Surbeck, eidgenössischer Fischereiinspektor in Bern; ,, M. Vouga, kantonaler Fischereiinspektor in Neuenburg ; ,, F. Gascard, Adjunkt der kantonalen Forstdirektion in Bern.

(Vom 29. Oktober 1927.)

Den Kraftwerken Brusio A.-G. in Poschiavo wurde, nach. Anhörung der eidgenössischen Kommission für Ausfuhr elektrischer Energie, die Bewilligung (Nr. 99) erteilt, elektrische Energie, die durch den Ausbau der Werke Cavaglia und Palü mit Stausee Palü und Erweiterung des bestehenden Werkes Robbia gewonnen wird, an die Società Lombarda per distribuzione di energia elettrica in Mailand auszuführen.

Die Bewilligung bezieht sich auf folgende Energiequoten : a. Vom Zeitpunkt, da die neuinstallierte Turbinenleistung der Anlagen Cavaglia-Palü 20,000 PS beträgt, bis zum Ablauf der bestehenden, auf 6000 Kilowatt (100,000 Kilowattstunden pro Tag) lautenden Bewilligung Nr. 96 (30. September 1931) : max. 8000 Kilowatt (120,000 Kilowattstunden pro Tag).

338 b. Vom 1. Oktober 1931 (nach Ablauf der Bewilligung Nr. 96) bis zum Zeitpunkt, da die bestehenden Anlagen Campocologno und Robbia und die Neuanlagen Cavaglia und Palü zusammen auf eine installierte Turbinenleistung von 90,000 PS ausgebaut sein werden: max. 14,000 Kilowatt (220,000 Kilowattstunden pro Tag).

c. Nach Ausbau der gesamten Anlagen auf eine installierte Turbinenleistung von 90,000 PS: max. 21,000 Kilowatt (300,000 Kilowattstunden pro Tag).

An die Bewilligung wurden einschränkende Bestimmungen zum Schutze der Inlandversorgung geknüpft.

Die Bewilligung Nr. 99 dauert 20 Jahre, vom Datum ihrer Erteilung an gerechnet.

"Wahlen.

(Vom 25. Oktober 1927.)

Departement des Innern.

Oberbauinspektor: von Steiger, Alexander, von Bern, bisher I. Adjunkt und Stellvertreter des Oberbauinspektors.

Militärdepartement.

Kontrolleur II. Klasse der Sektion für Munition in Thun : Widmer, Heinrich, von Wiesendangen (Zürich), zurzeit in Luzern.

Bekanntmachungen von Departementen nnd andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Ausführiingslbestimmimgen der

eidgenössischen Alkoholverwaltung für die Gewährung von Faustpfanddarlehen an Produzenten von Most- und Tresterbranntwein.

(Vom 21. Oktober 1927.)

In Ausführung des Bundesratsbeschlusses vom 13. Oktober 1927 betreffend die Mithilfe des Bundes bei der Verwertung der Obsternte des Herbstes 1927 erlässt die eidgenössische Alkoholverwaltung die folgenden

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1927

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44

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02.11.1927

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337-338

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10 030 184

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