154

70.

71.

72.

73.

74.

75.

76.

(2104) (2160) (2161) (2225) (2223) (2119) (2199)

- Nobs. Gefrierfleischeinfuhr.

- Petrig. Krisis in der Landwirtschaft.

- Reinhard. Anerkennung von China.

- Rosselet. Verbot öffentlicher Versammlungen in Genf.

- Schmid-Zürich. Alters- und Hinterbliebenenversicherung.

- Weibel. Postsparkassen.

-- Welti-Basel. Verletzung des Postgeheimnisses zum Schaden des ,,Drapeau rouge ci 77. (2224) - Zimmerli. Ausreiseerschwerung italienischer Staatsangehöriger nach der Schweiz.

Allfällig weiter hinzukommende Geschäfte.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 25. August 1927.)

Laut einer Mitteilung der Regierung der Republik Nicaragua ist in Basel ein Honorarkonsulat mit Amtsbefugnis über die Kantone Baselstadt und Baselland errichtet und Herr Max Saurenhaus in Basel zum Honorarkonsul von Nicaragua ernannt worden.

Der Bundesrat hat Herrn Saurenhaus das Exequatur erteilt.

(Vom 29. August 1927.)

Laut Mitteilung der schweizerischen Gesandtschaft in London hat die britische Regierung dem zum schweizerischen Honorargeneralkonsul in Johannesburg ernannten Herrn Karl Diethelm, von Erlen (Thurgau), das Exequatur erteilt.

(Vom 31. August 1927.)

Es werden dem Kanton Bern folgende Bundesbeiträge bewilligt : a. an die zu Fr. 43,500 veranschlagten Kosten für die Erstellung einer Stallbaute und einer Wasserleitung auf der Alp Fletschen, in der Gemeinde Lauterbrunnen, 15 %, im Maximum Fr. 6525 ; b. an die zu Fr. 29,200 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Hütten- und Stallbaute auf der Löeherweid, in der Gemeinde Zweisimmen, 15 °/0, im Maximum Fr. 4380.

155 "Wahlen.

(Vom 2. September 1927.)

BundesJcanalei.

Vizekanzler französischer Zunge : Bovet, Dr. Georges, von Fleurier, zurzeit Journalist und Sekretär des Nationalrates, in Bern.

Departement des Innern.

Sekretariat.

Kanzleisekretär II. Klasse : Ronner, Heinz, von Oppikon (Thurgau), bisher Kanzlist beim eidgenössischen Amt für Wasserwirtschaft.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Zollzuschlag auf Kartoffeln.

Unterm 31. August hat der Bundesrat, um die rationelle Verwendung der inländischen Kartoffelernte und die Kartoffelversorgung des Landes zu sichern, den vorübergehenden Bezug eines Zollzuschlages auf Kartoffeln beschlossen. Der Zollzuschlag beträgt bis auf weiteres Fr. 1. 50 per 100 kg brutto.

Dieser Bundesratsbeschluss tritt am 3. September in Kraft. Kartoffelsendungen, die vor dem T. September mit direktem Frachtbrief nach der Schweiz aufgegeben, sowie solche, welche bis 2. September 24 Uhr unter schweizerische Zollkontrolle gestellt wurden, werden noch ohne Zuschlag zugelassen, unter der Bedingung immerhin, dass die Verzollung innert der reglementarischen Frist erfolgt.

Auf Kartoffeln, welche im landwirtschaftlichen Grenzverkehr sowie im kleinen Markt- und Grenzverkehr zollfrei zugelassen werden, wird der Zuschlag nicht erhoben.

B e r n , den 1. September 1927.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1927

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36

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07.09.1927

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154-155

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10 030 135

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