365 Als Delegierter des Bundesrates zur Beethoven-Zentenar-Feier in Wien wird Herr Gustav D o r e t, in Lausanne, ernannt.

"Wahlen.

(Vom 15. März 1927.)

Justiz- und Polizeidepartement Amt für geistiges Eigentum.

Zum Vizedirektor wird mit Amtsantritt auf I.April 1927 Herr Ernst S c h a u e n b e r g , technischer Experte L Klasse des genannten Amtes, gewählt.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Öffnung von schweizerischen Zollämtern für die Abfertigung von Schnittwaren aus dem Vorarlberg.

Nach Massgabe des unterm 6. Januar 1926 zwischen der Schweiz und Österreich abgeschlossenen Handelsvertrages wird Nadelholz, in der Längenrichtung gesägt oder gespalten, auch fertig bebauen (Tarif-Nr. 237) gegen Nachweis des Ursprungs aus dem österreichischen Bundesland Vorarlberg (gegen Vorlage von Kontingentsbestätigungen der Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie in Feldkirch), bis zu einer Jahreshöchstmenge von 80,000 q zum ermassigten Zollansatz von Fr. 1. 70 per q zugelassen, unter Beschränkung der Einfuhr über die Zollämter Buchs und St. Margrethen.

Geausserten Wünschen entsprechend werden für diesen Verkehr, neben den vorgenannten Zollamtern, auch diejenigen von Au-Oberfahr, Widnau, Kriessern Oberriet und Schaanwald geöffnet.

Bern, den 19. März 1927.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

366

Wählbarkeit an eine höhere Forstbeamtung.

Das unterzeichnete Departement hat, gemäss den zurzeit in Kraft bestehenden Vorschriften, nach abgelegten Prüfungen, nachgenannte Herren als wählbar an eine höhere Forstbeamtung erklärt : Ammon, Moritz, von Herzogenbuchsee (Bern).

Bigler, Gottlieb, von Rubigen-Münsingen (Bern).

Burki, Edmund, von Solothurn.

Frei, Hans, von Auenstein (Aargau).

Friederich, Moritz, von Rapperswil (Bern).

Krebs, Ernst, von Winterthur.

Manni, Johannes, von Präz (Graubünden).

Müller, Hans, von Winterthur.

Schmid, Eduard, von Flims (Graubünden).

Schmid, Luzi, von Malix (Graubünden).

von der Weid, Francois, von Freiburg.

von der Weid, Pierre, von Freiburg.

Zehnder, Jakob, von Winterthur.

Bern, den 14. März 1927.

Eidg. Departement des Innern.

Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt, solange der Vorrat reicht, die Botschaft des Bundesrates zum Entwurfe eines Bundesgesetzes Über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten zum Preise von Fr. 2.-- ab.

Das 348 Seiten umfassende Werk enthält den Entwurf zum Bundesgesetz sowie die von einer grossen Zahl Tabellen und graphischen Darstellungen begleitete Botschaft dazu. Ein umfangreicher Anhang zur Botschaft unterrichtet über die Einkommensverhältnisse unselbständig Erwerbender in der Privatwirtschaft, in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen der Schweiz (kantonale und städtische Verwaltungen) sowie bei einigen Personalkategorien von Verkohrsanstalten im Auslande und gibt eine Übersicht über die Bewegung der Lebenskosten " in der Schweiz seit Januar 1922 bis zum Mai 1924, bezogen auf die Jahre 1912/14.

Die Fülle der darin vergleichend verarbeiteten wertvollen statistischen Angaben verleiht dem Werk über den unmittelbaren Zweck hinaus, dem es dient, dauernden Wert.

Preis broschiert: Fr, 2.--, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

367

Ausfuhr elektrischer Energie.

Der Elektra Birseck in Münehenstein wurde unterm 15. März 1927 die Bewilligung erteilt, max. 500 Kilowatt elektrischer Energie nach elsässischen Grenzgemeinden auszuführen. Diese Bewilligung wurde mit den früher erteilten Bewilligungen Nr. 17 vom 12. Juli 1921 (300 Kilowatt), Nr. 24 vom 27. Juni 1913 (500 Kilowatt) und Nr. 54 vom 12. Juli 1921 (400 Kilowatt), welche sämtlich bis 30. Juni 1933 gültig waren, in eine einheitliche, auf max. 1700 Kilowatt (täglich max. 40,800 Kilowattstunden) lautende und bis 30. Juni 1933 gültige Bewilligung Nr. 97 zusammengefasst. An die Bewilligung Nr. 97 wurden einschränkende Bestimmungen zum Schutze der Inlandversorgung geknüpft.

B e r n , den 15. März 1927.

Eidg. Departement des Innern.

Eidg. Zollverwaltung.

Mit Kreisdirektionskompetenzen

ausgerüstete Hauptzollämter.

Gemäss Art. 9 des Bundesratsbeschlusses über die Organisation der Zollverwaltung, vom 1. Oktober 1926, können ausserhalb des Sitzes der Kreisdirektionen an wichtigen Verkehrsplätzen die Leiter von Hauptzollämtern mit der Vertretung des Kreisdirektors betraut und zu diesem Zwecke mit besonderen Kompetenzen, die in Art. 10 des gleichen Beschlusses aufgeführt sind, ausgerüstet werden. Als solche Plätze sind von der unterzeichneten Behörde Zürich (II. Zollkreis, Direktionssitz Schaffhausen) und St. Gallen (III. Zollkreis, Direktionssitz Chur) bezeichnet worden. Die Vertretung des Kreisdirektors in Zürich wird auf den Vorstand des Hauptzollamtes Zürich-Frachtgut, diejenige in St. Gallen auf den Vorstand des Hauptzollamtes St. Gallen übertragen, mit der Ermächtigung zur selbständigen Erledigung der in Art. 10 erwähnten Geschäfte.

B e r n , den 17. März 1927.

Eidg. Oberzolldirektion.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren Wortlaut die bis zum 30. Juni 1926 eingetretenen Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874 angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlässliches Sachregister angefügt.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1927

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.03.1927

Date Data Seite

365-367

Page Pagina Ref. No

10 029 992

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.