92 2. Dem Kanton S c h w y z an die zu Fr. 18,000 veranschlagten Kosten (Ar Entwässerung und Aufforstung Kratzerli Kohlweide der Genossame Lachen, ein Beitrag von höchstens Fr. 13,120.

3. Dem Kanton G r a u b ü n d e n au die zu Fr. 26,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Wasserversorgung und einer Sennhütte auf der Alp Cavel, Gemeinde Lumbrein, Bezirk Glenner, 40 °/o, im Maximum Fr. 10,400.

4. Dem Kanton St. G a l l e n an die zu Fr. 75,000 veranschlagten Kosten der Durchführung des Rietbachkanalprqjektes in der Gemeinde Kaltbrunn, 20 %, im Maximum Fr. 15,000.

o. Dem Kanton W a l lis an die zu Fr. 18,200 veranschlagten Kosten ·der Lawinenverbauung und Aufforstung Staffelwald, der Gemeinde SaasFee, ein Beitrag von Fr. 10,846.

Als schweizerischer Delegierter für das Komitee des in Paris zu errichtenden internationalen Seuchenamtes wird Herr Professor Dr. B ü r g i , Chef des eidgenössischen Veterinäramtes, bezeichnet.

""Wahlen.

(Vom 31. Januar 1927.)

Militär département.

Adjunkt der eidgenossischen Konstruktionswerkstätte Thun : Anderegg, Charles, Major, Maschineningenieur, von Rumisberg, zurzeit Fabrikationschef der eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf.

Bekanntmachungen von Departemeuten und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Wiederwahl der Beamten und Angestellten des Bundes für die Amtsdauer 1927--1930.

Die unterfertigte Amtsstelle bringt den Beamten und Angestellten ·der allgemeinen Bundesverwaltucg auftragsgemàss zur Kenntnis, dass sie sich fiir die am 1. April 1927 beginnende dreijährige Amtsdauer und vorbehaltlich der Neufestsetzung ihrer Besoldungen als wiedergewählt zu feetrachten haben, sofern sie vor dem 10. Februar 1927 keine gegenteilige Mitteilung erhalten.

93 Nach Massgabe des Bundesratsbesehlusses vom 3. Dezember 1926 ist jede Wiederwahl an den ausdrücklichen Vorbehalt geknüpft, dass der Gewählte während der Amtsdauer an einen andern Dienstort oder in einen andern Dienstzweig versetzt oder dass ihm eine Tätigkeit zugewiesen werden kann, die nicht zu den Obliegenheiten des ihm übertragenen Amtes gehört. Yorbehalten bleibt ferner die Neufestsetzung der Entschädigungen für Dienstwohnungen und die Neuordnung der Abgabe von Dienstkleidern während der Amtsdauer. Sofern der Entwurf des Beamtengesetzes im Laufe der Amtsdauer 1927--1930 in Rechtskraft erwächst, bleibt auch die Änderung der dienstlichen Bezeichnung vorbehalten.

B e r n , den 1. Februar 1927.

(2.).

Schweizerische Bundeskanzlei.

Schweizerisches naturwissenschaftliches Reisestipendium.

Im Einverständnis mit dem eidgenossischen Departement des Innern bringt die unterzeichnete Kommission der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft ein Reisestipendium von Fr. 5000 zur Ausschreibung. Es ist dazu bestimmt, einem schweizerischen Naturforscher, Botaniker oder Zoologen zu ermöglichen, im Winterhalbjahr 1928/29 oder im Sommer 1929 eine Reise zum Zwecke wissenschaftlicher Arbeiten zu unternehmen.

Es bleibt der Verständigung der Kommission mit dem Stipendiaten vorbehalten, Reise- und Arbeitsprogramm, sowie ein Pflichfcenheft im einzelnen festzustellen.

Bei der Vergebung der Stipendien werden die Lehrer der Naturwissenschaften an schweizerischen Hoch- und Mittelschulen, sowie jüngere Leute, die ihre Studien mit Auszeichnung abgeschlossen haben, vorzugsweise berücksichtigt. Massgebend für den Vorschlag der Kommission ist die wissenschaftliche Qualifikation des Kandidaten und die Ausgestaltung seines Arbeitsprogramms.

Bewerber haben ihre Anmeldung, begleitet von einem Curriculum vitae und Ausweisen über die bisherige wissenschaftliche Tätigkeit, bis spätestens 30. Juni 1927 an Herrn Prof. Dr. H. Bachmann, ßrambergstr. 5a, Luzern, der auch zu weiterer Auskunft bereit ist, einzusenden.

Februar 1927.

(3.)..

Die Kommission für das schweizerische naturwissenschaftliche Reisestipendium, Der Präsident: Der Vizepräsident und Sekretär:

Prof. Dr. H. Bachmann, Luzern. Prof. Dr. 0. Fuhrmann, Neuchâtel.

Dr. Fritz Sarasin, Basel.

Dr. John Briquet, Genf.

Dr. J. Roux, Basel.

Prof. Dr. C. Schroeter, Zürich.

Prof. Dr. Ursprung, Freiburg.

94

Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

ßundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

Inhalt : 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Kechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schatzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

95

Aufruf.

Züst. Paul, von Wolfhalden, geboren 12. Februar 1862, von Hans Konrad und Ursula Züst-Tagmann, Züst, Johann Konrad, geboren 27. Juli 1863, Bruder des Erstgenannten, verehelicht mit Anna Katharina Sturzenegger, sind im Jahre 1885 nach Amerika ausgewandert und seither nachrichtenlos abwesend.

Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 31. Januar 1927 und in Anwendung der Art. 35 f. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB werden hiermit die Vermissten selbst und ausser ihnen jedermann, der Nachrichten über die Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 31. Januar 1928 beim Gemeindehauptmannamte in Wolfhalden (Appenzell A.-Rh.) zu melden.

T r o g e n , den 1. Februar 1927.

, (1.)

(Appenzell A-Rh)

Die Obergerichtskanzlei.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann das

Schweizerische Zivilgesetzbuch solid und hübsch gebunden zum sehr vorteilhaften Preise von Fr. 3. 20 per Exemplar (nach auswärts plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Lehranstalten erhalten bei Bezug von mehreren Exemplaren Rabatt.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

# S T #

Wettbewerb- undStellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Zimmer-. Spengler- und Dachdeckerarbeiten (Eternit) zum Dachumbau des Zeughauses V in Kriens wird Konkurrenz eröffnet. Plane, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Zeughausverwaltung in Kriens zur Einsicht aufgelegt. Ani 16. Februar 1927 wird von 10--12 Uhr und von 13.30--16 Uhr ein Beamter der unterzeichneten Direktion daselbst anwesend sein, um weiter gewünschte Auskunft zu erteilen.

Offerten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Zeughaus Kriens" bis und mit dem 26. Februar 1927 franko einzureichen an die B e r n , den 4. Februar 1927.

Direktion der eidg. Bauten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1927

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.02.1927

Date Data Seite

92-95

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