867 Wahlen.

(Vom

20. Juni 1927.)

Volkswirtschaftsdepartement V e t e r i n a r a m t.

Es werden als nichtständige Grenztierärzte gewählt: 1. beim Zollamt Singen: Herr Tierarzt S t o c k e r in Thayngen; 2. bei den Zollämtern Stein a. Rh. : Herr Dr. S t ih l, Tierarzt in Stein a. Rh. ; 3. bei den Zollamtern Vallorbe-Bahnhof und Vallorbe-Strasse : Herr M. J e a n n e r e t , Tierarzt, in Orbe.

(Vom 24. Juni 1927.)

Multar département.

Adjunkt der eidgenossischen Pulverfabrik Wimmis: Major Muhlemann, Adolf, von Seeberg, Chemiker, bisher provisorischer Inhaber dieser Stelle.

Kanzlisten L Klasse der Kriegsmaterialverwaltung: Oberlt. Salvadé, Americo, von Caslano, und Oberlt. Tobler, Jakob, von Herisau, beide bisher Kanzlisten II. Klasse dieser Abteilung. Kanzlisten II. Klasse der nämlichen Verwaltung: Oberlt. Huber, Erwin, von Mülchi, bisher Telegraphenbeamter, und Oberlt. Buchs, Alphons, von Jaun, bisher Handelslehrer.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Kreisschreiben des

eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Subventionen an die Anstalten für das gewerbliche, industrielle, kaufmännische und hauswirtschaftliche Bildungswesen (Voranschlag pro 1927/28 bzw. 1928).

(Vom

22. Juni 1927.)

Wir bringen Ihnen hiermit zur Kenntnis, dass die Subventionsgesuche der auf einen Bundesbeitrag für das Betriebsjahr 1927/28 bzw.

1928, Anspruch erhebenden Bildungsanstalten möglichst bald, spätestens

868 aber bis zum 15. August 1927, mit Ihrer Begutachtung unserer Abteilung für Industrie und Gewerbe einzureichen sind. Nach diesem Termin eingehende Gesuche haben keine Aussicht auf Berücksichtigung.

Gemäss den Vorschriften der noch in Kraft stehenden Vollziehungsverordnungen sind die Gesuche durch die Kantonsregierungen zu prüfen und zu begutachten. Im Hinblick auf die Finanzlage des Bundes müssen wir Sie dringend bitten, bei neuen Gesuchen die Bedürfnisfrage eingehend zu prüfen.

Wir beabsichtigen, dem Bundesrat im Voranschlag für das Jahr 1928 für den Bundesbeitrag an die beruflichen und hauswirtschaftlichen Bildungsanstalten wieder einen maximalen Ansatz von 40 °/o der anderweitigen Beitrage (nach Abzug der nicht anrechenbaren Ausgaben) zu unterbreiten.

Kaufmännische Fortbildungsschulen von Vereinen können pro 1927/28 bzw. 1928 einen Beitrag von höchstens 50 °/o der anrechenbaren und nicht durch das Schulgeld gedeckten Ausgaben in den Voranschlag aufnehmen Dabei sind nur die unbedingt notwendigen Ausgaben zu berücksichtigen. Ein stark belastetes eidgenössisches Budget könnte die Ansätze von 40 und 50 °/o gefährden. Die Beschlussfassung des Bundesrates und ·der Bundesversammlung hinsichtlich der genannten Prozentsätze bleibt natürlich vorbehalten.

Für die temporären Fachkurse können im Maximum im nächsten Jahre ebenfalls 40 °/o der anderweitigen anrechenbaren Leistungen als Bundesbeitrag in Aussicht genommen werden.

Die Betriebsrechnungen sind nach Abschluss jeweilen der Abteilung für Industrie und Gewerbe in zwei Exemplaren möglichst bald einzusenden, damit in der Überprüfung der Rechnung und in der Anweisung der Subvention keine Stockung eintritt. Ebenso ist der Abteilung von allen neuen Gesetzesbestimmungen, Verordnungen, Programmen, Statuten usw. Kenntnis zu geben.

Das gegenwärtige Kreisschreiben gilt sinngemäss auch für die vorn Zentralvorstande des Schweizerischen Kaufmännischen Vereins einzureichenden Gesuche von Fortbildungsschulen seiner Sektionen.

Sollten Sie vom Kreisschreiben noch weitere Exemplare benötigen, so stehen Ihnen solche auf unserer Abteilung für Industrie und Gewerbe zur Verfügung.

Mit vollkommener Hochachtung, B e r n , 22. Juni 1927.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement : Schulthess.

869

Vollzug des Fabrikgesetzes.

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Art. 41 des Fabrikgesetzes vom 18. Juni 1914/27. Juni 1919, sowie auf Art. 136 und 137 der Vollzugsverordnung vom 3. Oktober 1919/7. September 1923, nach Anhörung der eidgenössischen Fabrikkommission, v e r füg t :

I. Die Bewilligung der abgeänderten Normalarbeitswoche von höchstens 52 Stunden (Art. 41 des Fabrikgesetzes) wird für die Zeit bis 30. Juni 1928 erneuert: 1. für die Schifflimaschinenstickerei ; 2. für die Handmaschinenstiekerei ; 3. für die Kettenstichstickerei; 4. für die Lorrainestickerei ; 5. für die Nachstickerei, Scherlerei, Ausschneiderei und Näherei von Stickereiwaren ; 6. für die Sengerei, Bleicherei, Färberei und Appretur von Stickereiwaren ; 7. für die Sengerei, Bleicherei, Färberei und Appretur von Baumwollund Kunstseide-Stückwaren ; 8. für die Baumwollzwirnerei ; 9. für die Leinenspinnerei und -weberei, inbegriffen die Bleicherei, und für die Bindfadenfabrikation ; 10. für die Hutgeflechtfabrikation, inbegriffen die für sie arbeitende Bleicherei und Färberei.

II. Die Fabrikinhaber, welche die vorstehenden Bewilligungen in Anspruch nehmen, müssen den Stundenplan für die abgeänderte Normalarbeitswoche in der Fabrik durch Anschlag bekanntgeben und der Ortsbehörde für sich und zuhanden ihrer Oberbehörde einsenden (Art. 44 des Gesetzes).

III. Die eidgenössischen Fabrikinspektorate sind beauftragt, im Laufe des Bewilligungsjahrcs in den Fabriken der in Ziffer I bezeichneteu Industrien die Produktiousbedingungen zu beobachten und darüber im Hinblick auf die Möglichkeit einer Erneuerung der Gesuche dem Departement Bericht zu erstatten.

IV. Diese Verfügung tritt am 1. Juli 1927 in Kraft.

B e r n , den 23. Juni 1927.

Eidgenössisches Volkswirtseiiaftsdepartement : Schulthess.

Bundesblatt. 79. Jahrg.

Bd. I.

65

870

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die Verwaltung der elektrischen Bahn Stansstad-Engelberg stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 22,518 km lange elektrische Bahnlinie von Stansstad nach Engelberg samt Zugehör und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im ersten Range zu verpfänden, zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 1,600,000, das zur Rückzahlung des Anleihens gleicher Höhe von 1912 dienen soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 15. Juli 1927 ablaufenden Frist, binnen der allfàllige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 24. Juni 1927.

Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements.

Nachtrag1 zum "Verzeichnis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 ZGB und Verordnung vom 30, Oktober 1917 betreffend die Viehverpfandung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Kanton Bern.

Neue Ermächtigung.

26. Darlehenskasse ßoltigen.

B e r n , den 22 Juni 1927.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Siehe Bundesblatt 1918, III, 494 ff.

Eidgenössischer Staatskalender 1927.

Der eidgenössische Staatskalender für das Jahr 1927 ist erschienen und kann solange Vorrat bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden.

Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der Beamten

871 und Angestellten der Bundesverwaltung nach Departementen geordnet, der höhern Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung, der Mitglieder und Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Behörden und hohem Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder der eidgenossischen Schätzungskommissionen und der Direktoren und Beamten der internationalen Bureaux.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Rechtsdomizile. Bremer Spiegelglas-Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit in Bremen.

Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat unterm 13. Juni 1927 der an Stelle von Herrn Karl Hufschmied-Vögtle iu Basel erfolgten Ernennung der Frau Clara Irminger-Vischer, von Fällanden (Kanton Zürich), in Bern, Wabernstrasse 16, zur Generalbevollmächtigton der Bremer Spiegelglas-Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit in Bremen die Zustimmung erteilt und die ihr am 16. Mai 1927 erteilte Vollmacht genehmigt. (Art. 15 u. ff. der Vollziehungsverordnung vom 16. August 1921 zum Bundesgesetz vom 25. Juni 1885 betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehnmngen im Gebiete des Versicherungswesens und zum Bundesgesetz vom 4. Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften.)

B e r n , den 17. Juni 1927.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

l

\

Verschollenheitsruf.

Das Bezirksgericht Oberrheintal hat mit Beschluss vom 8. Februar 1927 die Einleitung des Verschollenheiteverfahrens angeordnet über Freund Christian, geboren 7. September 1812 in Luzern, von Johannes und der Dorothea, geborene Bleisch, bürgerlich von Altstätten, unbekannten Aufenthalts, angeblich seinerzeit in Château Contier, Departement la Mayenne, Frankreich, wohnhaft.

Jedermann, der über den Verbleib des Genannten Aufschluss geben kann, wird hiermit aufgefordert, sich bis zum 1. Juli 1928 beim Bezirksgerichtspräsidium Oberrheintal in Altstatten zu melden, ansonst die Verschollenerklarung ausgesprochen wird.

A l t s t a t t e n , den 15. Juni 1927.

(1.).

Bezirksgerichtskanzlei Oberrheintal.

872

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren Wortlaut die bis zum 30. Juni 1926 eingetretenen Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874 angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlässliches Sachregister angefügt.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. l. 50, bei Bezug gegen Nachnahme

Fr. 1. 75.

Drucksachenverwaltung

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der Bundeskanzlei.

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie inzeigen.

Stellenausschreibungen.

Dlenstabtellung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Zolldepartement Revisionsgehilfe (Zollverwaltung), bei der Zollkreisdirektion Basel Zollkreisdirektion in Basel Zolldepartement (Zollverwaltung), Zollkreisdirektion In Basel

Einnehmer beim Neb eil Zollamt Laufenburg

Erfordernisse

Besoldung

Anmeldungstermin

Zollbeamter I. Klasse

3700

3. Juli

bis

1927

4500 Kenntnis des Zolldienstes

(2-)

2200

9. Juli

bis

1927

3000

Volks3200 Assistent III. event. Abgeschlossene landwirtwirtschaftsschaftliche oder natur- bis 4300 11. Klasse der departement, schweizerischen wissenschaftliche Hochbzw.

3700 Abteilung für landwirtschaftlichen schulbildung mit gründLandwirtschaft Versuchsanstalt lichen Kenntnissen im bis 4800 nebst botanisch-mikroskopischen in Örlikon und bakteriologischen Teuerungszulagen Untersuohungsverfahren Amtsantritt 1. September 1927.

(n \ (2)-

12 Juli 1927

12.).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1927

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.06.1927

Date Data Seite

867-872

Page Pagina Ref. No

10 030 083

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