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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarisch Anzeigen.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung nachverzeichneten Materials.

Lieferanten, welche Angebote zu machen wünschen, sind ersucht, die erforderlichen Formulare von der technischen Abteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung zu verlangen, unter gleichzeitiger Bezeichnung der Gruppe, für welche sie Eingaben zu machen gedenken.

Ohne gestelltes Verlangen werden von der Verwaltung nur an die gegenwärtig mit der technischen Abteilung im Vertragsverhältnis stehenden Lieferanten Formulare gesandt.

Die Angebote sind uns verschlossen und mit der Aufschrift ,, A n g e b o t für K r i e g s m a t e r i a l " franko Ms zum 25. August einzusenden.

Mitteilungen oder Anfragen, welche der Beantwortung bedürfen, sind der Verwaltung getrennt vom Angebot zu übermachen.

Alle Preise sind franko P a c k u n g und f r e i von a l l e n S p e s e n auf die dem Lieferanten nächstgelegene schweizerische Eisenbahnstation zu stellen.

Rücksendungen von Packmaterial, sowie von Ausschußwaren, fallen zu Lasten des Lieferanten.

Muster können anf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Zeichnungen und Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten alle von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (Garnituren, Sattelbäume, Strickwerk etc.) gratis und franko auf die zunächst gelegene Eisenbahnstation geliefert.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

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Gruppe.

Bedarf.

I. Gruppe, l 14,000 15,000 1,900 -- 14,000 -- -- 300 600 600 -- 400 -- -- 100 30 250 100 -- 500 II. Gruppe, l 100 600 100 -- 200 200 100 200

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

l Gewehrriemen.

Leibgurten.

Faseninenmessertaschen, einfache.

Faschinenmessertaschen mit zwei Schnallen.

Bajonettscheidentaschen.

Bajonettscheiden mit Schlaufen.

Patrontaschen für Infanterie.

Patronenbandonlieres für Kavallerie.

Säbelkuppel für Kavallerie.

Säbelknpnel für Train.

Trommelkuppel mit Kniefell.

Trompetertaschen.

Tragriemen für Trompeten.

Tragriemen für Trommeln.

Pouriertaschen für Unberittene.

Pouriertaschen für Berittene.

Karabinerriemen.

Revolverfutterale mit Riemen.

Lederne Schlagbänder.

Modell.

Etuis für Feldstecher.

Ordonnanz vom 24. April 1874, zweite Auflage.

Offiziers-Reitzenge, 1. Qualität, komplett.

Muster und Zeichnung.

Vollständige Kavallerie-ßeitzeuge mit Zäumung.

Artillerie-ünteroffiziers-Reitzenge, komplett.

Modell.

Remontensättel.

Trainsättel von braunem Zeugleder, nach Modell der Zeichnung vom August 1882 nnd Modell.

Kavalleriesättel.

Ordonnanz 1853 und Modell.

Englische Kummete mit Kummetriemen.

Zeichnung vom April 1894.

Paar Kummetgeschirre ans nngeschwärztem Zeugleder.

Zeichnung vom Mai 1894.

Paar Kammetgeschirre für Vorpferde aus ungei schwärztem Zeugleder.

Gruppe.

II. Grnppe.

Bedarf.

500 200

100 600 «00 700 700 400 600 200 III. Gruppe.

50 50

500 600 700 400 700 700 400 200 456

Gegenstand.

Paar Packtaschen für Kavallerie.

Kochgescbirrfntterale für Kavallerie.

Pferdetornister ans schwarzem Verdeckleder.

Offizierskoffer mit Einsatz.

,, ohne ,, Sattelkisten für Ofnziers-ßeitzeuge.

Gmndsitze, aufgespannt.

Karabinerholftern, Modell 1893.

Stallhalftern für Kavallerie.

Stallgnrten.

Übergurten.

Paar Packriemen.

Trainpeitschen.

UnterKnmmete.

Trompeterschnüre.

Mnndstückschn iire.

Schnüre für Kufhörner.

Schlagband für Infanterie-Feldweibelsäbel.

Brannmelierte wollene Bivonacdecken.

,, Lazarettdecken.

n Pferdedecken für Artillerie.

,, ,, Kavallerie.

Staublappen für Kavallerie, als Taschen eingerichtet.

Staublappen für Artillerie.

Kopfsäcke aus Segeltuch für Kavallerie.

Fnttersäcke für Kavallerie.

Kopfsäcke aus Segeltuch für Artillerie.

Fattersäcke für Artillerie.

Brotsäcke.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Modell.

Ordonnanz vom 24. April 1874 und Modell.

Zeichnung und Modell.

Vorschrift n. Zeichnung vom 20. Mai 1880.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Zeichnung vom April 1894.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

n

Ordonnanz vom 24. April 1874.

n

Ordonnanz vom 24. April 1874 und Modell.

Modell.

Master um Vorschrift.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Ordonnanz Ober das Artilleriepferdeputzzeugvon 1876.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Ordonnanz vom 4. Angnst 1893.

Ordonnanz Ober das Artilleriepferdeputzzeug von 1876.

Modell.

Muster.

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Gruppe.

Bedarf.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell

III. Gruppe.

73 134 52

Kaffee- und Salzsäcke.

Zwilchschürzen.

Blachen für Requisitionsfuhrwerke, 5,7m lang, 3m hreit.

Tränkeimer aus wasserdichtem Segeltuch.

Putzzeugtäschchen ans blauem Segeltuch.

Säbel für berittene Mannschaft.

Faschinenmesser.

Scheiden für Offizierssäbel.

Pioniersäbel.

Säbel für Infanterie-Feldweibel, neues Modell 1883 mit Scheide.

Säbelbajonette mit Scheiden für Infanterie-Fouriere und Spielleute.

Soldatenmesser, Modell 18üO.

Feldbeile.

amerikanische Beile.

Cornets.

Bügel, kurze.

,, lange.

Baßtrompeten.

Althorn B (si b).

Barytons B.

Barytons B (Helikon).

Barytons Es.

Trommelschäfte (Zargen).

Paar Trommelschlegel aus schwarzem Ebenholz oder braunem Eisenhoiz.

Striegel ans Stahlblech mit Hufrämner, für Kavallerie.

Striegel aus verzinntem Stahlblech, für Artillerie.

Hufränmer aus Stahl.

Muster.

IV. Gruppe.

24,(X)0 --

15,000

80

800 200 200

n

Modell.

Ordonnanz und Modell.

Ordonnanz n. Zeichnung vom Januar 1891.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

Modell.

Modell und Vorschrift vom 10. Dez. 1877.

Modell.

Modell nnd Vorschrift vom 10. Dez. 1877.

Modell 1884.

Modell 1886.

Ordonnanz vom 3. Pehr. 1875 nnd Modell.

l Ordonnanz üher das Artilleriepferdef putzzeng von 1876 nad Modell.

IsS

Gruppe.

IV. Gruppe.

Bedarf.

900

800 200 900 900 130 500 500

445 70 3 4 31 70 41 106 258 48 21 103

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Pferdebürsten, Modell 1884 (Borsten versetzt, im Schnitt Zeichnung und Modell.

gewölbt).

Pferdebiirsten für Kemonten, Modell 1884, Borsten versetzt, im Schnitt gewölbt.

Hufsalbbürsten mit Futteral, für Kavallerie-Pferde- Ordonnanz vom 3. Fehr. 1875 und Modell.

putzzeuge.

Hnfsalbbürsten mit Futteral, für Artillerie-PferdeOrdonnanz über das Artilleriepferdeputzzeuge.

putzzeug von 1876 und Modell.

Hnfsalbbüchsen.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

Schwämme.

Muster.

Fouriertaschen-Ausrüstungen.

Feldstecher, großes Modell, mit Etui und Schnur.

Modell.

,, kleines Modell (mittelst Auszug und Schraube verstellbar), mit Schnur, ohne Etui.

Bickel.

Muster.

Schaufeln.

Fuchsschwanzsägen, gestanzte Kochkessel mit Aufsatz, ans Schwarzblech Ordonnanz vom 22. Februar 1884.

gefertigt und verzinnt.

Fleischbretter für Mannschaft.

,, ,, Offiziere, runde Fleischbretter.

Vorlegschlösser.

Wasserkessel.

Äxte.

Schaumkellen.

Anrichtlöffel.

Bolzkellen.

Fleischmesser.

Fleischgabeln.

-a co co

Gruppe.

Bedarf.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Bratpfannen mit Deckel nnd 4 Einsteckfüßen.

Ordonnanz vom 22. Februar 1884.

Kaffeemühlen für Offiziere.

H Kaffeemühlen für Mannschaft.

n Kaffeekannen mit Seihsäckchen.

n Tassen mit Untertassen ans Nickelblech.

Sappenteller.

n roße Blechbüchsen für Gewürz.

n leine ,, ,, ,, n Zacker bächsen, große, ovale.

n ,, kleine, gevierte.

Trichter.

-- Wiegemesser.

-- Modell.

Fleischkörbe.

Feldflaschen für Kavallerie.

ii Zeichnung vom April 1894.

V. Gruppe.

Paar Zugstrangen.

Paar Anstöße.

n Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Fouragierstricke.

Zeichnung nnd Muster.

hänfene Schnür-Gurtstücke zu Kavallerie -Sattelgurten.

Muster.

ßevolverschnüre.

Gurtstücke zu Packgurten.

\ Ordonnanz vom 27. März 1876, ZeichLeitseil-Handstücke.

1 nnng vom Dezember 1880 und Muster.

lange Peitschen für Fahrer.

Ordonnanz vom 24.

April 1874 und Modell.

hänfene Gurtstücke zu Trainsattelgurten.

200 n / Zeichnung vom Dezember 1878 und 500 Halfterstricke.

n \ Supplement vom Januar 1880.

Modell.

3000 Stricke für Bivouacdecken.

n B e r n , den 31. Ju i 1895.

O["echnisclie A-toteilting1er eidg. Kriegsmaterialverwaltung.

IV. Gruppe.

16 3 28 19 260 260 28 3 19 3 48 12 44 600 400 400 1000 800 -- --



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795

Ausschreibung.

Es werden hiermit folgende Lieferungen zur Konkurrenz ausgeschrieben:

N N N N N N N

5700 Meter Exerzierwestentuch, ohne Strich.

500 dunkelmeliertes Hosentuch.

80 dunkelgrünes Waffenrocktuch.

400 dunkelblaues 50 Reithosentnch.

220 Manteltuch für Kadfahrer.

2400 Westentueh für militärischen Vorunterricht.

180 Hosentuch für ßadfahrer (Diagonal).

100 Aufschlagtuch, Scharlach, extra fein.

200 ,, ,, mit Strich.

320 ,, ,, ohne Strich.

60 ,, karmoisin, mit Strich.

120 ,, ,, ohne Strich.

60 ,, schwarz, mit Strich.

60 ,, hlau, ,, ,, 60 ,, grün, ,,

N 11600 N 300 450 3 180 60 20 2350 150 10800 300 60 110 4 23 12 4 6650 N 2550

II.

Meter grauen, baumwollenen Futterstoff, croisé.

rohe Futterleinwand.

schwarzes Glanzfutter (Lustrine).

graues Crlanzfutter für Bereiterblousen.

Steifleinwand.

Taschendrilch, 160 cm. hreit.

Flanell für Mäntel der Fortwachen.

Stoff für Arbeitskleider.

Drilch für Bereiterwesten.

Passement (schwarz).

G os Steinnußknöpfe.

schwarze Beinknöpfe, 18 mm.

,, ,, 16 mm.

weiße Beinknöpfe.

kg. Haften und Eingli.

Gros Hosenschnallen.

Hosenhaften.

B Paar Gurthalterhaken ans Nickel.

Stück Signalpfeifen mit Schnur.

III.

2400 Meter weißmetallene Litzen für Gradabzeichen, versilbert.

600 ,, ,, » », » im Feuer vergoldet.

3000 ,, weiße, wollene Litzen für Korporale.

2000 ,, orange, wollene Litzen für Geireite.

796 N N N N N N N N

3000 Stück ScMtzenabzeichen für Infanterie.

250 ,, ,, Kavallerie.

300 ,, » Genie.

1000 Abzeichen für Distanzenschätzer, versilbert.

100 ,, ,, vergoldet.

250 ,, ,, Meldereiter.

500 Richterabzeichen für Waffenröcke.

500 ,, Westen.

IT.

Mützen für Bereiter.

,, ,, Pferdewärter.

Stallschürzeii.

Halsbinden für Radfahrer.

Paar Handschuhe ,, ,, ,, Lederstnlpen ,, ,, Pelzmützen für Festungstrnppen.

Paar Pelzstiefel ,, ,, ,, Pelzhandachnhe »

N N N N N N N N N

60 60 210 80 80 80 18 18 18

N

V.

600 Paar Schäfte für Kavalleriestiefel, Ordonnanz 1893.

VI.

N 60000 Büchsen Schuhfett.

N 50000 ,, Riemenwichse.

Die Lieferungsbedingungen können schriftlich bei der unterzeichneten Amtsstelle bezogen werden.

Pur die mit N bezeichneten Tücher nnd Gegenstände hestehen Normalmnster, welche hei uns (die Tuchmuster auch hei den kantonalen Bekleidungsanstalten) zur Besichtigung aufgelegt sind. Pur alle übrigen Gegenstände dagegen hestehen nur Qualitätsmuster, die aber auf Verlangen von uns abgegeben werden.

Den Angeboten für Lieferungen von Gegenständen dieser letzteren Klasse sind Muster beizulegen, welche in der Qualität den eidg. Qualitätsm«stern nicbt nachstehen dürfen. Für die Eingaben auf die mit N bezeichneten Gegenstände werden keine Muster verlangt.

Es werden nur Offerten berücksichtigt, die erwiesenermaßen sich auf Material inländischer Provenienz beziehen.

Eingabetermin: 17. August 1895.

Be>rn, den 22. Juli 1895.

Eidg. Oberkriegskommissariat, Abteilung Bekleidungswesen.

797

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Behufs Uniformierung des dienstkleidungsberechtigten Postpersonals für 1896 wird hiermit über die Lieferung des nachbezeichneten Materials freie Konkurrenz eröffnet: Bedarf.

Breite Gewicht Innert den per m.

Leisten.

Liefertermin 1896.

m.

cm.

g.

8500 blamneliertes Uniformtuch . . . . 135 750 1. März.

6500 blaumeliertes Manteltuch ohne Strich 140 860 1. Juli.

1600 grau Barchent 90 -- 1. Juli.

5200 Blusen aus roher, genäßter Leinwand -- -- 15. April.

Muster für sämtliche Artikel können bei dem Materialbureau (Abteilung Dienstkleidungswesen) der Oberpostdirektion in B e r n eingesehen oder dort bezogen werden. Es sind somit den Eingaben keinerlei Muster beizulegen.

Ausländisches Fabrikat kann nicht berücksichtigt werden.

Die Postverwaltnng behält sich vor, die Lieferung der oben bezeichneten Tücher und Binsen geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation oder Poststelle (je nach späterer Bestimmung der Postverwaltung).

Die frankierten, verschlossenen und mit der Aufschrift Eingabe fUr ,,PostBekleidungsmaterial" versehenen Eingaben müssen bis zum 31. dieses Monats, abends, in den Händen der unterzeichneten Oberpostdirektion sein.

B e r n , den 3. Augnst 1895.

Die Schweiz. Oberpostdirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Assistenten des eidgenössischen Fabrikinspektors fUr den I. Kreis mit Sitz in. Mollis wird hiermit wegen Demission des bisherigen Inhabers znr Bewerbung ausgeschrieben. Die Besoldung beträgt bis auf weiteres Fr. 3000--3500 nebst der reglementarischen Keiseentschädigung.

Bewerber haben sich auszuweisen über tüchtige allgemeine Bildung, speciell auch über die Kenntnis der deutschen und französischen Sprache, sowie über mechanisch-technische Ausbildung.

Anmeldungen sind bis zum 21. Augnst 1895 dem unterzeichneten Departement schriftlich einzusenden.

B e r n , den 27. Juli 1895.

Schweigerisches Industrie- wnd Landwirtschafts-Departement: Deucher.

798

Ausschreibung.

Eine Anzahl junger Leute, ausschließlich männlichen Geschlechts, soll, gemäß Verordnung des Bundesrates vom 29. Dezember 1894, znm Telegraphendienste herangebildet und zu diesem Zwecke als Lehrlinge auf Telegraphenbureaux I. und II. Klasse untergebracht werden.

Die Bewerber müssen sich über eine gute Schulbildung und über Kenntnis wenigstens zweier Landessprachen ausweisen. Sie dürfen nicht unter 16 und nicht über 22 Jahre alt sein und keine körperlichen Eigenschaften haben, die dem Telegraphendienste hinderlich sein könnten.

Anmeldungen, mit kurzer Lebensbeschreibung des Bewerbers, sind schriftlich und portofrei bis zum 81. August 1895 an eine der Telegrapheninspektionen in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellenz zu richten; desselben sind beizufügen: 1. Schulzeugnisse ; ·2. Leumundszeugnisse; 3. Tauf- oder Heimatschein (Auszug aus dem Civilstandsregister) ; 4. Arztzeugnis, mit specieller Berücksichtigung der Hör- und Sehorgane.

Die vorgenannten Telegrapheninspektionen sind bereit, anf mündliche oder frankierte schriftliche Anfrage gewünschte Auskauft zn geben.

Ferner haben sich die Bewerber bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Telegrapheninspektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

B e r n , den 8. August 1895.

Die TelegrciphendireJction : Fehr.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zn geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie Ihren N a m e n , und süßer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Cormondrèche 1 .

,, ,.

_ .

, fNeupnhnri/) bis zum 027. August (JNeuenburg).

l Ig95Anmeldung bfj . der £reispostdirektio* in 2) Postablagehalter, Briefträger und l Nenenburg.

Bote in Pontins (Bern).

J

799 3) Briefträger in Liestal.

4) Briefträger in Welschenrohr (Solothnrn).

Ì Anmeldung bis zum 27. Angust > 1895 bei der Kreispostdirektion J in Basel.

5) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Stanfen (Aargan). Anmeldung bis zum 27. August 1895 oei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Briefträger in Höngg (Zürich).

Ì

" SSSSÄ11-'"*-- «ÄttäSSfiÄfS 8) Briefkastenleerer in Zürich.

J 9) Zwei Postcommis in Lugano. Anmeldung bis zum 27. Angnst 1895 bei der Ereispostdirektion in Beilin zona.

10) Telegraphist in Basel. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 24. August 1895 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

1) Postablagehalter und Briefträger in Evionnaz (Wallis). Anmeldung bis zum 20. August 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Briefträger und Bote in Jegenstorf (Bern). Anmeldung bis zum 20. August 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Kreispostadjunkt in Aarau.

Ì Anmeldung bis zum 20. August 4) Postablagehalter, Briefträger und \ 1895 b
5) Paketträger beim Postbureau Ì Anmeldung bis zum 20. August Wetzikon.

l 1895 bei der Kreispostdirektion in 6) Briefträger in Küßnacht (Zürich). J Zürich7) Telegraphist in Oftringen (Aargau). Jahresgehalt Fr. 200, nehst Depeschenprovision. Anmeldung his znm 17. August 1895 bei der TelegraphenInspektion in Ölten.

Ediktalladung.

Karl Otto J e n n y , Sohn des Alois und der Maria geb. Kaiser, von Escholzmatt, Kt. Lnzern, geboren den 30. August 1870, Maler, verheiratet mit Frieda Margaritha Enz, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort aber zur Zeit unbekannt ist, wird anmit aufgefordert, Samstag den 31. Angnst 1895, nachmittags 2 Uhr, vor dem Priedensrichteramt Chatn (letzter Tbekannter Wohnort) entweder persönlich zu erscheinen oder sich durch eine im Besitze des Aktivbürgerrechtes befindliche Person vertreten zu lassen, nm die Ehescheidungsklage seiner Frau Frieda Margaritha, geb. Enz, zur Zeit wohnhaft in Zürich, zu beantworten.

800 Für den Fall des Nichterscheinens ist auf Samstag den 7. September, nachmittags 2 Uhr, der zweite Vermittlungsvorstand angesetzt, und würde bei abermaligem Ausbleiben der Weisungsschein der Klägerin behnfs Einleitung des Ehescheidungsprozesses vor Kantonsgericht Zug erteilt.

Für diesen Fall ist Karl Otto Jenny aufgefordert, nach Vorschrift der zugerischen Civilprozeßordnung seine schriftliche Gegeneingabe bis zum 1. Oktober 1895 der Gerichtskanzlei Zug einzureichen, sowie zur Einvernahme sich zn stellen und anf Mittwoch den 6. November, vormittags 9 Uhr, zur gerichtlichen Verhandlung vor Kantonsgericht Zug zu erscheinen, unter der Androhung, daß sonst gleichwohl auf die Sache eingetreten und erkennt würde, was Rechtens.

Z u g , den 3. August 1895.

[2/1]

Im A u f t r a g e des G e r i c h t s p r ä s i d e n t e n : Für die Gerichtskanzlei: Carl Stadier, Gerichtsschreiber.

Bedeutende Preisermässigung.

volkswirtschaftexikoniion 1er

(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Furrer unter Mitwirkung von Fachkundigen in nnd ausser der Bundesverwaltung.

3 Bände (156 Bogeu gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zn Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Francke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N° 33.

Bern, den U. August 1895.

L Allgemeines,

533. (88/95) Änderung der Stationsbezeichnung ,,Vufflens".

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Haltestelle ,,Vufflens" der Eisenbahn Biere-Apples-Morges von nun an den Namen ,, Vufflens-le-Chateau" tragen wird.

Bern, den 6. August 1895.

Direktion der Jura-Slmplon-Bahn.

III. Personen- and Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

83

534. ( /95) Elektrische Straßenbahn Zürich. Taxermäßigung für die ersten Morgenkurse.

Vom 15. August 1895 an wird während den ersten Morgenkursen von 5 Uhr 40 Minuten bis 6 Uhr 30 Minuten eine Taxe von 10 Cts. erhoben; während der übrigen Tagesdauer bleibt die Einheitstaxe von 15 Cts. in Kraft, Zürich, den 20. Juli 1895.

Direktion der elektrischen Strassenbahn Zürich.

247

535. (33/95") Sonn- und Festtagsbillete von Lüstern nach Stationen der Seethalbahn und umgekehrt.

Die ermäßigten Taxen für Sonn- und Festtagsbillete ab Luzern nach Stationen der Seethalbahn werden mit 1. Dezember 1895 aufgehoben und durch neue, etwas erhöhte Taxen ersetzt.

Von diesem Zeitpunkte an werden die in umgekehrter Richtung bestehenden Sonntagsbillete zu den gleichen Taxen verabfolgt.

Hochdorf, den 13. August 1895.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

(33/95) Personen- und Gepäcktarif N 0 B -- V S B, vom 1. November 1880. Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit treten im Verkehr zwischen den Stationen Dießenhofen und St. Gallen direkte Distanzen und Personentaxen via Schaffhausen- und via Etzweilen-Winterthur in Kraft.

Zürich, den 13. August 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

536.

537. (83/95) Reglement und Tarif für die Beförderung von Expreßgut auf den schweizerischen Eisenbahnen, vom 1. Dezember 1892. Nachtrag III.

Zum Reglement und Tarif für die Beförderung von Expreßgut auf den schweizerischen Eisenbahnen, vom 1. Dezember 1892, tritt mit 1. September 1895 ein Nachtrag III in Kraft.

St. Gallen, den 2. August 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

Ausnahmetaxen.

83

538. ( /95) Taxbegünstigung für den Transport von Saugfohlen von und nach einer eidgenössischen Beschälstation.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung sub Ziffer 532 im Publikationsorgan Nr. 38 vom 20. September 1890 bringen wir hiermit zur Kenntnis, daß auch Saugfohlen, welche die Mutterstuten von und nach einer eidgenössischen Beschälstation begleiten, auf dem Rückwege frachtfrei befördert 248

werden, immerhin unter Berechnung des reglementarischen Taxzuschlages (40°/o der gewöhnlichen Taxe), falls die Rückbeförderung in Eilfracht stattfindet.

Die hei derartigen Transporten zu beobachtenden Formalitäten können bei den betreffenden Verwaltungen, beziehungsweise Stationen in Erfahrung gebracht werden.

Luzern, den 5. Angust 1895.

Direktion der Gotthnrdbahn, als Präsidialverwaltimg des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

B. Verkehr mit dem Auslande.

539.

33

( /96) Ausnahmetarif Nr. IV für den Getreideverkehr Donau -- Schweiz. Neuausgabe.

Mit 1. September 1895 tritt für den Getreideverkehr von Stationen der Uonau-Dampfschiffahrtsgesellschaft nach Stationen der schweizerischen Bahnen ein neuer Ausnahmetarif Nr. IV in Kraft, wodurch der gleichnamige Tarif vom 1. August 1892 samt Anhang und den beiden Nachträgen aufgehoben und ersetzt wird.

Die bisherigen Taxen für Kleie im Verkehr mit Basel, Schaffhansen, Singen und Konstanz, welche nicht mehr ersetzt worden sind, werden noch bis 30. November 1895 in Kraft belassen.

Zürich, den 9. August 1895.

Namens der Verbandsverwaltimgen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

540. (33/95) Ausnahmetarif für Zucker Böhmen und Mähren -- Schweig. Nachtrag IV.

Mit 1. September 1895 tritt zum böhmisch-schweizerischen Ausnahmetarif für Zuckertransporte, vom 1. Oktober 1891, ein Nachtrag IV in Kraft, enthaltend Prachtsätze für die Stationen Affoltern bei Höngg und Altstetten (Zürich).

Zürich, den 12. August 1895.

Namens der Verbandsverwaltimgen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

541. (38/95) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Badische Bahnen, Elsaß-Lothringer Bahnen etc. -- Central- und Westschweie und Gotthardbahn, vom i. Juli 1888.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1895 an werden die Schnittfrachtsätze für die nachgenannten Stationen auf folgende Beträge herabgesetzt: Mannheim und Ludwigshafen a./Rh auf Fr. 8. 50 Frankfurt a./M. und Frankfurt a./M.-Sachsenhausen . . ,, ,, 10. 30 Kastei ,, ,, 11. 20 249

Zugleich wird die Station ,,Eggenstein" der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen mit nachgezeichneten Distanzen und Schnitttaxe in den obgenannten Tarif aufgenommen: Kilometer wirkliche.

Tarif.

Taxe.

210 215 Eggenstein Fr. 8. 20 Basel, den 10. August 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

(83/95~) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Basel S C B -- Central- und Westschweiz, vom i. Oktober 488Ì, Neuauflage vom i. April Ì890. Nachtrag II.

Zum Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Basel S C B -- Central- und Westschweiz, vom 1. Oktober 1881 (Neuauflage vom 1. April 1890), tritt mit dem 1. September 1895 ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend Änderungen nnd Ergänzungen zum Hanpttarif.

Basel, den 8. August 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

542.

C. Transitverkehr.

33

6e3. ( /95) Teil II der deutsch-italienischen Gütertarife vom i. August Ì888. Berichtigungsblatt.

Am 1. September 1895 tritt ein Berichtigungsblatt zu Teil II des oben genannten Tarifes in Kraft, enthaltend einen neuen Ausnahmetarif Nr. 16 für Schwefel ete. nach bayerischen Stationen. Exemplare dieses Imprimâtes können bei der Drucksachjenkontrolle der elsaß-lothringischen Bahnen oder bei der Güterexpedition dieser Bahnen in Basel bezogen werden.

Luzern, den 13. August 1895.

Direktion der ttotthardbahn.

Ausnahmetaxen.

(83/9B) Frachtsätze für grobe Eisenwaren etc. Wien (Rumänien) -- Verrières und Genf transit.

Die unter Ziffer 42 des Publikationsorgans Nr. 2 vom 11. Januar 1893 veröfl'entlicliten Taxen für Panzerplatten und grobe Eisenwaren aus Frankreich nach Rumänien werden auch für den Rücktransport des zu deren Montierung benötigt gewesenen Werkzeugs und sonstigen Materials berechnet.

Zürich, den 13. August 1895.

Namens der VerbandsverwaMungen: Direktion der Schweiz. NordoBtbahn.

544.

250

Rückvergütungen.

88

545. ( /95) Ausnahmetaxen für Cigarettenpapier Paris -- Suczawa transit (Jassy).

Mit Gültigkeit vom 16. Augnst 1895 werden für die Beförderung von Cigarettenpapier von Paris (Douane oder ßenilly) nach Jassy in Rumänien rücksichtlich der Strecke Paris -- Suczawa transit nachstehende Frachtsätze im Eückvergütungswege berechnet: Franken pro 1000 kg.

a. Für Wagenladungen von 5000 kg 151. 30 6. ,, ,, 10000 ,, 136. 20 n Zürich, den 13. Augnst 1895.

Namens der Verbandsverwaltimgen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

(33/96) Gütertarif für den sächsisch-südwestdeutschen Verband. Ergänzung.

Vom 10. August 1895 an wird die Verkehrsstelle Stötteritz der sächsischen Staatseisenbahnen in den Gütertarif für den sächsisch-südwestdeutschen Verband aufgenommen.

Es kommen für Stötteritz die gleichen Entfernungen, sowie Stations- und Ausnahmetarife zur Anwendung, wie sie für Leipzig I (bayerischer Bahnhof) in den Tarifen und in den Nachträgen des oben genannten Verbandes vorgesehen sind.

Straßbwg, den 6. August 1895.

Oeneraldirektlon der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

546.

6e7. (88/»6) Heft i des westdeutschen Verbandsgütertarifs. Nachtrag n.

Zum Gütertarif des westdeutschen Eisenbahnverbandes, Heft Nr. l vom 1. September 1890, ist Nachtrag 12, gültig vom 1. August 1895, ausgegeben.

Gratis.

Straßburg, den 5. Augnst 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriugen.

261

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 12. August 1890: 1. Reglement und Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement im internen Verkehr der schweizerischen Centralbahn, unter Vorbehalt.

2. Reglement und Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement im internen Verkehr der aargauischen Südbahn und der Linie WohlenBremgarten, unter Vorbehalt.

3. Entwurf IV eines Nachtrages II zum Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, von Reisegepäck und von Expreßgut im direkten Verkehr zwischen der schweizerischen Nordostbahn, den Vereinigten Schweizerbahaen und der Rorschach-Heiden-Bergbahn einerseits und der Jura-Simplon-Bahn, der BulleRomont-Bahn, der Traversthalbahn der Visp-Zermatt-Bahn, der YverdonSte-Croix-Bahn, der Neuenburger Jurabahn, der Emmenthalbahn, der Langenthal-Huttwil-Bahn, der Huttwil-Wolhusen-Bahn , der Thunerseebahn, der Bödelibahn, der Berner-Oberland-Bahnen, der Brünigbahn, der Dampfschiffgesellschaft für den Thuner- und Brienzersee und der Beatenbergbahn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

4. Aufnahme des Artikels ,,Platinen, rohe (im Schweißofen nicht weiter verarbeitet), von Eisen bezw. Stahl", in die Position 377/734 bezw. 1668/10 der Güterklassifikation für den deutsch-italienischen Güterverkehr via Pino und Chiasso und via Peri und Pontebba 5. Nachtrag i zum Ausnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in vollen Wagenladungen ans Italien nach Belgien und den Niederlanden via Gotthard und Brenner, enthaltend verschiedene Taxänderungen.

6. Berichtigungsblatt zum Ausnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in Wagenladungen aus Italien nach England, enthaltend verschiedene Taxberichtigungen.

Genehmigt am 13. August 1895: 1. Taxen für Sonntagsbillete für den Verkehr der Seethalbahnstationen mit Luzern.

2. Direkte Personentaxen für den Verkehr der Station Rapperswil mit Zürich Haupthahnhof, Zürich-Wiedikon, Zürich-Enge und Zürich-Wollishofen via Seedamm-Pfäffikon (Schwyz).

3. Nachtrag IV zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes
transit und Locle transit einerseits und den Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn, der Traversthalbahn: der Neuenburger Jurabahn, der Schweiz. Centralbabn, der aargauischen Südbahn, der Bödelibahn, der Thunerseebahn der Emmenthalbahn, der Langenthal-Huttwil-Bahn, der Huttwil-Wolhusen-Bahn und der schweizerischen Seethalbahn anderseits, enthaltend in Hauptsache neue Frachtsätze für die Stationen der Huttwil-Wolhusen-Bahn.

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4. Ausnahmetaxen für den Rücktransport der zur Montierung von Panzerplatten etc. nötig gewesenen Werkzeuge und sonstigen Materialien aus Rumänien nach Frankreich für die Strecke Wien-Verrières transit und Genf transit.

5. Berichtigungsblatt zu Teil II der deutsch-italienischen Verbandsgütertarife, enthaltend neue Schnittfrachtsätze des Ausnahmetarifes Nr. 16 für den Transport von Schwefel aus Italien nach bayerischen Stationen.

6. Direkte Distanzen und Personentaxen für die Relation DießenhofenSt. Gallen via Schaffhausen und via Etzweilen-Winterthur-Wyl.

7. Ermäßigte Frachtsätze für den Transport von Cigarettenpapier in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. ab Paris nach Jassy (Rumänien).

253

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