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Schweizerisches Bundesblatt.

47. Jahrgang. III.

Nr. 30.

10. Juli 1895.

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Aus denVerhandlungen des Schweiz. Bundesrates, (Vom 29. Juni 1895.)

Bin Rekurs betreffend Unterstellung einer Mühle unter das Fabrikgesetz wird gestützt auf folgende Erwägungen als unbegründet erklärt : In der Mühle sind zwei Müllerburschen beschäftigt, während als Geschäftsleiter der Sohn fungiert. Der Karrer kommt bei Ermittlung der Arbeiterzahl nicht in Betracht, da er innerhalb der Mühle nicht beschäftigt sein soll. Die bundesrätliche Praxis bedingt nun, daß auch der Sohn des Rekurrenten, weil er nicht der Geschäftsfirma angehört, bei der Berechnung der Arbeiterzahl in Betracht zu ziehen ist. Gemäß Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen vom 2. September 1886 Bundesbl. 1886, III, 77") sind sämtliche Müller mit mehr als z w e i Arbeitern, die nicht a u s s c h l i e ß l i c h Familienmitglieder des Besitzers beschäftigen, dem Gesetze unterstellt. Da nun die Mühle des Herrn B. d r e i Personen, den Sohn Inbegriffen, beschäftigt, so ist die Unterstellung vollkommen berechtigt. Der Einwand, daß der Sohn schon deshalb nicht unter die Arbeiter gerechnet werden könne, weil er nicht wie diese gelöhnt werde, ist unstichhaltig. Die Löhnungsfrage ist für die Unterstellung durchaus irrelevant, und das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen besoldeten und unbesoldeten Arbeitern. Überhaupt handelt es sich nicht um die Beeinflussung familienrechtlicher Verhältnisse, sondern um den .Schutz der im Geschäfte thätigen fremden Arbeiter.

(Vom 3. Juli 1895.)

Das Organisations- und das Empfangskomitee des schweizerischen Schützenfestes haben den Bundesrat zum Besuche dieses vaterländischen Festes eingeladen. Der Bundesrat hat die Einladung unter Bundesblatt 47. Jahrg. Bd. III.

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586 Verdankung angenommen und wird an dem offiziellen Tage der Feier beiwohnen, soweit die einzelnen Mitglieder nicht verhindert sein werden.

Zur Vollziehung der Strafbestimmungen des Alkoholgesetzes wird ein Reglement erlassen.

Der ßundesrat hat beschlossen, dasjenige Personal der Eisenbahnabteilung des Post- und Eisenbahndepartements, welches für den richtigen Gang der Verwaltung unentbehrlich ist, gemäß Art. 2 der Militärorganisation bia auf weiteres und vorbehaltlich der definitiven Erledigung dieser Frage durch die Militärorganisation vom aktiven Militärdienst zu befreien.

Zum Eanzleigehülfeu des Gentralamtes far den internationalen Eisenbahntransport wird Herr August M a r t i n , von Bern, derzeit Sekretär der Ausgabenkontrolle der Jura-Simplon-Bahn, ernannt.

(Vom 5. Juli 1895.)

Die am 18. Oktober 1895 ablaufende Konzession der Garantie Fédérale, Viehversicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit in Paris, wird provisorisch bis zum 18. Oktober 1898, an welchem Tage auch die Konzession der Übrigen Viehversicherungsgesellschaften zu Ende geht, erneuert.

Es werden gewählt: 1. Zum Mitgliede der Kommission für anatomisch-physiologische Prüfung der Ärzte und Zahnärzte in Basel, an Stelle des demissionierenden Herrn Prof. Dr. Miescher: Herr Prof. Dr.

Rudolf M e t z n e r , in Basel; 2. zum Suppleanten der Kommission fUr die pharmaceutische GehQlfenprüfung in Bern, an Stelle des zurückgetretenen Herrn Apotheker P. Fueter: Herr Prof. Dr. E. F i s c h e r (jun.), in Bern.

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Die schweizerische Gesandtschaft in Rom wird beauftragt, der k. italienischen Regierung die möglichst baldige Eröffnung von diplomatischen Verhandlungen zum Zwecke der Vereinbarung des den Bau und Betrieb der projektierten Eisenbahn durch den Simplon regelnden internationalen Vertrages vorzuschlagen.

"Wahlen.

(Vom 29. Juni 1895.)

Industrie- und

Landurirtschaftsdepartement.

Abteilung Industrie.

Assistent des Fabrikinspektors des III. Kreises (provisorisch): Herr Ernst Jezler, von Basel, Maschineningenieur, zur Zeit in Augsburg.

(Vom 3. Juli 1895.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter in Grellingen: Herr Arnold Haldi, von Saanen, in Grellingen.

(Vom 5. Juli 1895.)

Militär département.

Obermechaniker des Forts Dailly bei St. Maurice: Feldweibel Jakob Äbli, Monteur, in Zürich.

Finanz- und Zolldepartement.

Finanzverwaltung.

Münzzähler der eidg. Staatskasse: Herr Gottfried Marti, in Bern.

Expedient und Abwart der eidg. Staatskasse: ,, Ernst Mathys, prov. Münzzähler, in Bern.

588 Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Langnau :

Herr Hans Brand, von Ursenbach, Postcommis in Zürich.

Telegraphen Verwaltung.

Telegraphist in Grellingen : Herr Arnold Haldi, Gastwirt, von Samen, in Grellingen.

Telephongehülfe in Bern: ^ Fritz Hemmeier, von Aarau.

Telephongehulfe in Genf: ,, Joseph Bertrand, von Carouge.

Telephongehulfe in Winterthur: ,, Stephan Hüttenmoser, von Rorschacherberg.

TelephongehUlfen in Zürich : ,, Emanuel Planta, von Guarda.

,, Ernst Tobler, von Thal.

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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates.

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Jahr

1895

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

30

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.07.1895

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585-588

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10 017 114

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