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Bericht des

schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1908.

(Vom 27. Februar 1909.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Gemäss Art. 47 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege beehren wir uns, Ihnen über unsere Amtstätigkeit im Jahre 1908 folgendes zu berichten :

A. Allgemeines; Herr Bundesrichter Dr. Hans Weber, von Oberflachs (Aargau), welcher seit 1875 Mitglied des Gerichtes gewesen war, ist vom Bundesrate zum Direktor des Zentralamtes für internationalen Eisenbahntransport ernannt worden. Er hatte das Bundesgericht in den Jahren 1881 und 1882 präsidiert. Zu seinem Nachfolger hat die Bundesversammlung am 17. Dezember Herrn Dr. Theodor Weiss, von Zürich, gewählt, welcher zuerst Sekretär und seit 1901 deutscher Gerichtsschreiber gewesen war.

Im Berichtsjahre hat, wie alle zwei Jahre, die Neukonstituierung der Kammern des Bundesgerichts stattgefunden. Der neugewählte Bundesrichter, Herr Dr. Weiss, ist auf Neujahr in die II. Abteilung eingetreten.

380

Herr Dr. E. Vuilleumier hat infolge seiner Wahl zum waadtländischen Kantonsrichter um Entlassung von seinem Amte als französischer Sekretär des Bundesgerichtes nachgesucht. Dieselbe ist ihm unter Verdankung der geleisteten Dienste gewährt worden.

Die Ersatzwahlen für die Herren "Weiss und Vuilleumier werden im Jahre 1909 stattfinden.

Herr Dr. Nicola, seit 1892 italienischer Sekretär, ist zum italienischen Gerichtsschreiber ernannt worden.

Das Kanzleipersonal hat in seinem Bestände folgende Änderungen erlitten: Der Kanzleigehülfe H. von Gunten, welcher auf Ende 1907 seinen Rücktritt genommen hatte, ist durch Herrn Albert Hochuli, von Reitnau, ersetzt worden. Ein alter und wackerer Diener, Herr Heinrich Trollux, seit der Gründung des Bundesgerichts Weibel unserer Behörde, hat sich nach 33 Dienstjahren aus Gesundheitsrücksichten und infolge seines Alters genötigt gesehen, seinen Rücktritt zu nehmen. Er bleibt als Weibelgehülfe im Dienste des Gerichts. Als Weibel ist er durch Herrn Alfred Jaquinet, von Orny, bisher Einziehungsbeamter der Société générale alsacienne de banque in Lausanne, ersetzt worden.

Die übrigen Angestellten der Kanzlei sind auf eine neue zweijährige Anstellungsperiode bestätigt worden.

Die im Laufe der Jahre gemachten Erfahrungen haben die Notwendigkeit der Schaffung eines besondern Conciergepostens upd der Entlastung der beiden Weibel von ihren bisherigen Hauswartfimktionen erwiesen. Namentlich seit das Bundesgerichtsgebäude mit den prächtigen Robert'schen Wandgemälden ausgeschmückt ist, haben die Besuche des Publikums derart zugenommen, dass die Weibel ihrer Aufgabe entschieden nicht mehr gewachsen waren. In Berücksichtigung dieser Sachlage haben die eidgenössischen Räte den für die Schaffung des besondern Hauswartpostens nötigen Kredit ausgesetzt, wobei übrigens zu bemerken ist, dass diese Neuerung keine wesentliche Mehrbelastung des Budgets zur Folge hat, da nämlich die bisher den Weibein ausbezahlte Entschädigung für die Reinigungsarbeiten auf den Hauswart übertragen wird. Die Ernennung dieses letztern fällt nicht mehr in das Berichtsjahr.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung der bundesgerichtlichen Entscheidungen hat von 6 auf 7 Franken erhöht werden müssen. Der Grund hierfür liegt sowohl in der Erhöhung der Druckkosten als auch in dorn grösscrn Umfang der Bände, welch letzterer Umstand seinerseits eine Folge der be-

381 ständigen Zunahme der vom Bundesgerichte zu entscheidenden Prozesse ist.

Wie bekannt, war die Bibliothek des Bundesgerichts bis jetzt in weitem Masse dem Publikum, insbesondere den Studenten und Doktoranden, geöffnet. Behufs Ausübung einer bessern Kontrolle, als der bisher möglichen, und behufs Abschaffung gewisser Übelstände, die im Laufe der Zeit an den Tag getreten waren, haben wir beschlossen, den Studenten und ändern nicht zum Gerichte gehörigen Personen den direkten Zutritt zur Bibliothek in Zukunft nicht mehr zu gewähren, sondern denselben die Bücher durch einen Angestellten des Gerichts gegen Quittung verabfolgen zu lassen.

Die von Herrn Bundesgerichtssekretär Dr. Piccard angefertigte französische Übersetzung des Generalregisters zu Band 20 bis 30 der bundesgerichtlichen Entscheidungen ist im Druck erschienen.

Das im Bundesgerichtsgebäude angebrachte Heizungssystem, welches aus einer Zeit datiert, wo die nötigen Erfahrungen noch fehlten, hat sich als derart mangelhaft erwiesen, dass dessen Umgestaltung in Aussicht genommen werden musste. Ihre hohe Behörde hat denn auch den hierzu erforderlichen Kredit bewilligt.

und es werden infolgedessen die nötigen Arbeiten im Laufe des Jahres 1909 ausgeführt werden können.

Eine andere hygienische Massnahme, die Verbesserung der Ventilation in den Sitzungssälen, hat noch im Berichtsjahre stattgefunden.

Ein tragischer Tod hat in unserer Gegenwart einen Advokaten erreicht, der im Begriffe war, vor die Schranken des Bundesgerichtes zu treten: Herrn Dr. Otto Diethelm, aus Lachen.

Wir haben nicht unterlassen, seiner Familie unsere aufrichtige Teilnahme auszusprechen, und dem so plötzlich aus einem arbeitsvollen Leben Geschiedenen die letzte Ehre zu erweisen.

Zwei wichtige Fragen haben die Aufmerksamkeit des Bundesgerichtes besonders in Anspruch genommen und zahlreiche Plenar-, namentlich aber Kommissionssitzungen nötig gemacht.

Die eine dieser Fragen betraf die dem Bundesgerichte durch die Konferenzakte von Algeciras in Verbindung mit dem Bundesbeschlusse vom 19. Juni 1907 zugewiesenen Kompetenzen. Nach Anhörung eines Berichtes seiner Spezialkommission hat das Bundesgericht am 25. Februar 1908 ein Reglement erlassen, durch welches einerseits das Verfahren in den vom Bundesgerichte nach

382 Art. 46 der Konferenzakte erst- und letztinstanzlich zu entscheidenden Streitigkeiten, anderseits das Verfahren in Berufungssachen (gemäss Art. 45 der Akte) geordnet wird, wobei einige Detailpunkte in gemeinsamen Bestimmungen geregelt sind. Wir waren dabei bestrebt, auf die bestehenden Bundesgesetze über die Organisation der Bundesrechtspflege und über das Verfahren in Zivilrechtsstreitigkeiten möglichste Rücksicht zn nehmen.

Gemäss Art. 50 ist das Reglement dem Bundesrate behufs Mitteilung an die Signatarmächte der Algecirasakte überwiesen und ausserdem in der Amtlichen Sammlung der Bundesgesetze und -Verordnungen publiziert worden.

Sodann hatten wir uns mit den tiefeingreifenden Änderungen zu beschäftigen, welche die Einführung des schweizerischen Zivilgesetzbuches für das Bundesgericht zur Folge haben wird; dabei war auch eine Erörterung der hiermit in Zusammenhang stehenden Baufragen nötig.

Es steht ausser Frage, dass die Einführung des Zivilgesetzbuches eine Vermehrung der Mitglieder des Gerichts, eine Revision der Zuständigkeitsnormen, eine Neuorganisation des Gerichts und eine Vergrösserung des Gerichtsgebäudes beziehungsweise die Errichtung eines oder zweier neuer Gebäude mit sich bringen wird.

Nachdem der Bundesrat uns durch Zuschrift vom 24. März zur Übermittlung unserer bezüglichen Vorschläge eingeladen hatte, ist am 7. April eine Kommission von neun Mitgliedern mit dem Vorstudium der Sache betraut worden. In der Folge ist behufs Begutachtung einzelner spezieller Punkte eine Subkommission gebildet worden. Beide Kommissionen haben zahlreiche und lange Sitzungen abgehalten. Am Ende des Berichtsjahres war die Arbeit noch nicht weit genug vorgeschritten, um dem Plenum des Bundesgerichts unterbreitet werden zu können. Immerhin war das Gericht in der Lago, seine die Baufrage betreffenden Vorschläge dem Bundesrate in einer Zuschrift vom 16. Oktober y.u übermitteln.

Von Interesse ist forner die mit dem Bundesrate ausgetauschte Korrespondenz betreffend die Honorierung der Sekretäre der eidgenössischen Schätzungskommissionen. Die von uns infolge einer Einladung des Bundesrates vorgenommene Untersuchung hat ergeben, dass in dieser Frage sehr verschieden vorgegangen wird.

Da hierüber bis heute weder eine gesetzliche noch eine reglementarische Bestimmung besteht, so wäre hier eine definitive

383

Regelung sehr zu wünschen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Kompetenz des Bundesgeriehts zur Beurteilung von Moderationsgesuchen in diesem Gebiete keine genügende Garantie darstellt. Abhülfe könnte in wirksamer Weise nur durch Aufstellung eines Tarifs geschaffen werden, dessen Grundlage in der gegenwärtigen Praxis, soweit dieselbe der Billigkeit entspricht, zu suchen wäre. Wir haben dem Bundesrate die nötigen Daten zur Vorbereitung eines solchen Tarifs an die Hand gegeben.

Zu erwähnen ist sodann ein von uns an die kantonalen Obergerichte erlassenes Zirkular betreffend die den Kantonsgerichten bei Beobachtung der Vorschriften von Art. 68 des Organisationsgesetzes erwachsenden Kosten. Zu entscheiden war, wer diese Kosten zu tragen habe. Wir haben gefunden, dass «s zunächst eine Frage des kantonalen Rechtes ist, ob überhaupt für jene Tätigkeit Gebühren zu berechnen seien oder nicht, dass es aber bei Bejahung dieser Frage von Bundes wegen zulässig ist, die betreffenden Kosten vorläufig vom Berufungskläger zu beziehen. Für die definitive Verteilung derselben hat der Grundsatz zu gelten, dass sie im gleichen Verhältnis zu verlegen sind, wie die bundesgerichtlichen Kosten selbst.

Wir können nicht umhin, am Ende des allgemeinen Teils unseres Berichtes einen Auslieferungsfall zu erwähnen, der die öffentliche Meinung und die Presse eine Zeit lang ganz besonders beschäftigt hat. Es handelt sich um die von Russland nachgesuchte Auslieferung des Viktor Platonowitsch Wassilicff, welcher in Genf verhaftet worden war und unter der Anklage stand, am 26. Januar 1906 den Polizeimeister von Pensa, Kandaourow, ermordet zu haben, und welcher behauptete, sein Verbrechen habe den Charakter eines politischen Delikts. Die Mehrheit des Gerichtes hat angenommen, dass die Tat Wassilieffs sich vorwiegend als ein gemeines Verbrechen qualifiziere, und die Auslieferung ist daher bewilligt worden.

. Dieses Urteil ist in der Presse und in öffentlichen Versammlungen der Gegenstand einer lebhaften Polemik gewesen. Ausserdem sind an das Gericht, namentlich aber an den Präsidenten desselben, zahlreiche Droh- und Schmähbriefe gerichtet worden.

Es hätte sich fragen können, ob nicht Art. 59 des Bundesstrafrechts anwendbar gewesen wäre. Indessen ist vom Gerichte als solchem sowohl als von den persönlich angegriffenen Mitgliedern
desselben von der Erhebung einer Strafklage Umgang genommen worden. Zu beachten ist übrigens, dass gegen die Art, wie das Urteil kritisiert wurde, zahlreiche Kundgebungen stattgefunden

384

haben. Wir erwähnen speziell die mit einer sehr grossen Anzahl von Unterschriften versehene Adresse des Zürcher Bürgerverbandes.

Die Gesamtzahl der im Berichtsjahre erledigten Prozesse beträgt 1611, gegenüber 1608 im Vorjahre. Pendent waren am Ende des Jahres 529 Geschäfte, wovon 358 Expropriationen.

Es handelte sich dabei namentlich um Massenrekurse, welche in den letzten Monaten des Berichtsjahres eingegangen waren und eine grosse Zahl von Geschäftsnummern ausmachten.

Die Gesamtzahl der Sitzungen hat 228 betragen (gegenüber 232 im Vorjahr). Dieselben verteilen sich wie folgt: Plenum 17 I. Abteüung 82

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79

HL ,, Kassationshof

42 8

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Zusammen

228

Ausserdem sind vom Gerichte oder dessen Präsidenten und yon der Kanzlei 522 Geschäfte auf dem Korrespondenzwege erledigt worden.

Statistik über àie Erledigungen von 1904 bis 1908.



L Zivilsachen: 1. Erst- und letztinstanzlich zu beurteilende Zivilsachen 2. Berufungen gegen Urteile kantonaler Gerichte . .

3. Andere Zivilsachen . .

4. Rekurse in Expropriationssachen I I . Strafsachen . . . .

JH. Staatsrechtliche Streitigkeiten IV. Beschwerden betreffend das Schuldbetmbungsund Konkurswesen .

V. Freiwillige Gerichtsbarkeit Total

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39 337 350 8 7 11

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26 301 303 4 20 23

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Natur der Streitsachen

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143 172 183 132 498 315 315 194 280 229 559 533 255 702 599 358 9 15 20 4 15 16 5 23 23 5 3 14 8 3 16 14

67 336 335

68 319 305

82 418 407

93 402 421

74 399 382

91

6 293 291

8 217 219

6 233 230

9 236 239

6 196 195

7

2 1 1 1 -- 2 294 1201 1199 296 1399 1219

2 1 1 4 2 2 5 3 5 7 476 1262 1312 426 1613 1608 431 1709 1611 529

386

B. Spezieller Teil.

1. Zivilrechtspflege.

Natur der Streitsache.

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1. Erst- und letztinstanzlich zu beurteilende Zivilsachen 2. Berufungen gegen Urteile kantonaler Gerichte 3 . Revisionsbegehren . . . .

4. Erläuterungsbegehren 5 . Kassationsbegehren . . . .

6 . Moderationsbegehren . . . .

7. Beschwerden gegen Entscheide d e s Massaverwalters . . . .

8. Rekurse in Expropriationssachen

30

Neu 1 eingegangen. 1

Eine Übersicht über die Zivilsachen, mit denen das Bundesgericht im Jahre 1908 sich zu befassen hatte, gibt folgende Tabelle :

26

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58 340 398 361 37 1 2 10 12 11 2 2 2 -- -- -- 1 1 1 -- -- 3 -- 3 3 2 2 2 -- -- 255 702 957 599 358 345 1086 1431 1007 424

Ad 1. Vom Bundesgericht als einzige Instanz zu beurteilende Zivilsachen.

Deren Spezifikation, sowie die Art der Erledigung ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich:

Natur der Streitsache.

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Nichteintreten II wegen In- II kompetenz etc. ||

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1. Prozesse zwischen dem Bund und Kantonen 2. Prozesse zwischen Korporationen oder Privaten als Klägern und dem Bund als Be1 -- 2 klagten 3. Prozesse zwischen Kantonen -- --· -- 4. Prozesse zwischen Kantonen einerseits und Korporationen 1 3 oder Privaten anderseits 4 5. Klagen aus Art. 30, Abs. 3, des Bundesgesetzes über Bau und Betrieb von Eisenbahnen, -- vom 23. Dezember 1872 .

1 -- 6. Klagen aus Art. 23 des Bundesgesetzes über die Verbindlichkeit zur Abtretung von Privatrechten, vom 1 1 1. Mai 1850 7. Streitigkeiten aus dem Bundesgesetz über das Rechnungswesen der Bisenbahnen, vom 27. März 1896 . . . -- -- 1 8 . Streitigkeiten aus dem Nebenbahnengesetz, vom 21. De1 zember 1899 9. Streitigkeiten aus Art. 12, al. 6, des Bundesgesetzes betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes, v. 15. Oktober 1897 -- -- -- Übertrag 5 5 6



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Natur der Streitsache.

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Übertrag 10. Klagen aus dem Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromleitungen, vom 24. Juni 1902 11 . Prozesse , in welchen das Bundesgericht als vereinbarter Gerichtsstand angerufen wurde Total

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25 48

1

Die sub Ziffern l, 2, 3, 4 und 11 erledigten Geschäfte betrafen folgende Materien: Ad 1. Zinsenforderung.

Ad 2. 2 Postregal, l Fabrikhaftpflicht, l Eisenbahnhaftpflicht, l Schadenersatz und l Haltung eines Liegenschaftenkaufes.

Ad 3. Auslegung eines Vertrages betreffend Verpflegung armer Angehöriger.

Ad 4. l Fischereirecht, 2 Werkvertrag, 2 Haftung für Beamte, l Wasserreeht, l Schadenersatz, l Konzessionsabgabe, l Steuerstreit.

Ad 11. l Waldeigentum, l Darlehen, 2 Forderung aus Gesellschaft.

Die beim Bundesgerichte als einziger Instanz anhängig gemachten Zivilsachen verteilen sich auf die Abteilungen und das Plenum folgendermassen :

389

I.

II.

Abteilung. Abteilung. Plenum. Total.

Aus dem Jahre 1907 übertragen Im Jahre 1908 eingegangen . .

12 10

17 . 15

l 1

30 26

Total 22 Irn Berichtsjahr erledigt . . · ' _ 1 2 Auf 1909 übertragen . . . . 10

32 15 17

2 1 l

56 _2_8_ 28

Von den 28 nicht erledigten Fällen sind anhängig: 2 seit 1904, 2 seit 1905, l seit 1906, 4 seit 1907, die übrigen 19 sind im Berichtsjahre eingegangen.

Ad 2.

B e r u f u n g e n gegen Urteile k a n t o n a l e r G- e r Te h t e.

Von den 361 erledigten Streitsachen betrafen durch das eidgenössische Recht geregelte Materien: Ehescheidung 23 Eisenbahnhaftpflicht 13 Fabrikhaftpflicht 38 Obligationeurecht : Sehu'ldanerkennung Unerlaubte Handlungen Ungerechtfertigte Bereicherung Zahlung Folgen der Nichterfüllung der Obligation Depositum Konventionalstrafe Konkurrenzverbot Verrechnung Abtretung Schuldiibernahme ' Pfandrecht Kauf Miete Pacht

. . .

Übertrag Bundesblatt. 61. Jahrg. Bd. II.

l 40 2 l l 1 4 2 l 2 2 3 30 9 6

__

105

74

26

390 Übertrag Darlehen DienstvertragWerkvertrag Publizitätsvertrag Auftrag Maklervertrag Provisionsversprechen Bürgschaft Hinterlegungsvertrag Spiel und Wette Einfache Gesellschaft Kommanditgesellschaft Kollektivgesellschaft Aktiengesellschaft Firmenrecht Genossenschaftsrecht Lebensversicherung Unfallversicherung Transportversicherung Feuerversicherung Innominatvertrag

105 3 27 16 l 8 2 5 10 2 1 8 2 l 6 2 l 2 %· l 1 l

208 5 l 2 11 2

Persönliche Handlungsfähigkeit Musterrecht Markenrecht Patentrecht Urheberrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Anfechtungsklage Andere Fälle

14

11 14

Haftung aus Starkstromgesetz Durch das kantonale u. ausländische Recht geregelte Materien Schiedsvertrag Haager Konvention

25 l 29 2 l 361

391 Über die Art der Erledigung und die Herkunft der im Berichtsjahre behandelten Berufungen gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft : C

Kantone.

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Aargau Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh. .

Baselland . . . .

Baselstadt . . . .

Bern (deutscher Teil) .

,, (franz. Teil) . .

Freiburg Genf Glarus Graubünden . . . .

Luzern Neuenburg . . . .

Nidwaiden . . . .

Obwalden . . . .

Schâffhausen Schwyz Solothurn . . . .

St. Gallen . . . .

Tessin Thurgau Uri Waadt Wallis Zug Zürich Total

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392

Die Gründe, aus welchen das Bundesgericht in 68 Fällen auf die Berufung nicht eingetreten ist, sind folgende : In 29 Fällen war das Bundesgericht nicht kompetent, weil kantonales bezw. fremdes Recht anwendbar war ; in 7 Fällen ging die Berufung nicht gegen ein Haupturteil im Sinne des Organisationsgesetzes; in 16 Fällen mangelte es am gesetzlichen Streitwerte; in 11 Fällen waren Form oder Frisi des Rechtsmittels nicht gewahrt; bei 3 Geschäften handelte es sich nicht um eine Zivilstreitigkeit; in 1 Fall war die Berufung gegen l Schiedsurteil gerichtet und in l FalS war die Berufung verspätet.

In 53 von diesen 68 Fällen ist ein Referent nicht bestellt worden, sondern die Sache der betreffenden Abteilung direkt vom Präsidenten derselben vorgelegt worden.

Von den 57 Fällen, in welchen das kantonale Urteil ganz oder teilweise abgeändert wurde, betrafen : 3 4 14 25

Ehescheidung; Eisenbahnhaftpflicht; Fabrikhaftpflicht; Obligationenrecht (unerlaubte Handlungen 6, ungerechtfertigte Bereicherung l, Konkurrenzverbot l, Kauf 2, Miete 3, Dienstvertrag 3, Werkvertrag . 5, Hinterlegungsvertrag 2, Aktienrecht l, Lebensversicherung 1); 4 Patentrecht; 2 Markenrecht; 5 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (2 Anfechtungsklagen, 3 andere Fälle);

57

5 Geschäfte sind an die Voriustanz zurückgewiesen worden zum Zwecke der Aktenvervollständigung, bezw. materiellen Erledigung pendent gebliebener Streitfragen.

Das s c h r i f t l i c h e V e r f a h r e n kam in 69 Fällen zur Anwendung.

Die Berufungen verteilen sich folgendermassen auf die beiden Abteilungen :

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Abteilung. Abteilung.

Aus dem Vorjahre übernommen Neu eingegangen Total Im Berichtsjahre erledigt Auf 1909 übertragen

Total.

43 271

15 69

58 340

314 285

84 76

398 361

29

8

37

Diese 37 pendent gebliebenen Berufungen stammen aus dem Berichtsjahr:- l aus demi Monat Juni, l aus dem Monat August, 4 aus dem Monat November, die übrigen 31 aus dem Monat Deaember.

Ad 3. R e v i s i o n s b e g e h r e n . Von den 11 erledigten Revisionsbegehren waren 6 bei der L, 5 bei der II. Abteilung anhängig. 9 wurden abgewiesen, l gutgeheissen und l wurde zurückgezogen.

Ad 4. Er l a u t e r u n g s b e g e h r en. Das eine, bei der I. Abteilung hängig, wurde gutgeheissen, das andere, bei der II. Abteilung hängig, abgewiesen.

Ad 5. K a s s a t i o n s b e g e h r e n . Das einzige Kassatiousbegehren war von der I. Abteilung zu behandeln ; dasselbe wurde abgewiesen.

Ad 6. M o d e r a t i o n s b e g e h r e n . Von den 3 Moderations begehren wurde l gutgeheissen, l abgewiesen und auf l wurde nicht eingetreten ; l war von der I., l von der II. Abteilung und l vom Plenum zu beurteilen.

Ad 7. Die beiden B e s c h w e r d e n g e g e n E n t s c h e i d e des M a s s a v e r w a l t e r s (der Eisenbahn Saignelégier-Glovelier) wurden zufolge Vergleichs zurückgezogen.

Ad 8. R e k u r s e in E x p r o p r i a t i o n s s a c h e n .

Die 599 erledigten Geschäfte verteilen sieb folgendem asseu auf die Exproprianten :

Bundesbahnen : ' Kreis Kreis Kreis Kreis

I II III IV

24 l 18 37

Eisenbahngesellschaffcen : Gotthardbahn Solothurn-Münsfcer-Bahn Seetalbahn Thunerseebahn Ramsei-Surniswald-HuHwil-Bahn Rbätische Bahn Badische Bahn Bodensee-Toggenhurg-Bahu Berner Alpenbahn (Lötschberg) Stansstad-Engelberg Aarau-Reinaeh-Ruchfeld ßiasca-Acquarossa Martigny-Orsiòres Bernina-ßahn Montroux-Grlion Lugano-Tesserete Tramway Locamo Tramway Aigle-ONon-Montliey

2H 3 l 17 2 6 ' 5 47 229 l l 31 13 33 30 2 î 1

:

Elektrizitätswerke : Genf Altorf Zürich Davos Gemeinde Couvet Forces de Joux et de l'Orbe Kander- und Hagnekwerke Waffcnplatz Thun Zollgebäude in Chiasso Zollgebäude in Novazzano

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.

.

.

.

4 l 48 l l l 9 l l 3

599

395 Art der Erledigung: Rückzug oder Gegenstandslosigkeit des Rekurses . . . 65 Vergleich 5 Annahme des Urteilsantrages 513 Urteil des Bundesgerichtes : a. Nichteintreten 3 b . Abänderung d e s Urteilsantrages . . . .

l c . Bestätigung d e s Urteilsantrages . . . . 12 -1(> ~599 Von den auf 1909 übertragenen 358 Fällen stammen : 3 aus dem Jahre 1906, 15 aus dem Jahre 1907 ; die übrigen 340 sind im Berichtsjahre eingegangen (73 in der ersten, 2fi7 in der zweiten Hälfte).

II. Strafrechtspflege.

Beim B u n d e s s t r a f g e r i c h t waren keine Klagen anhängiggemacht worden.

Dagegen waren beim K a s s a t i o n s h o f e 28 Geschäfte hängig (5 von 1907 übertragen und 23 neu eingegangen), von denen 23 im Berichtsjahr erledigt wurden.

Art der Erledigung: Begründet erklärt 7 Abweisung 10 Nichteintreten wegen Inkompetenz bezw. weil eine Verletzung eidgenössischer Gesetzesbestimmungen nicht in Frage stand 5 Ruckzug l ~23 Von den 7 begründet erklärten Begehren richteten sich 2 gegen kondemnierende, 5 gegen freisprechende Entscheide.

Von den erledigten 23 Streitsachen betrafen: 3 das Bundesgesetz betr. Fabrik- und Handelsmarken ; 2 ,.

..

,, Jagd und Vogelschutz ; 5 .n ,, ,, Patenttaxen der Handelsreisenden ; 10 Übertrag

896 JO Übertrag 2 das Bundesgesetz betr. Urheberrecht; die Arbeit in den Fabriken ; das Bundesstrafrecht ; Schuldbetreibung und Konkurs: Zoll; Muster und Modelle.

Dieselben gingen 4 aus dem Kanton 3 n ,, .11 6 ·n 11 l n i 7) 3 i 11 1 ·n ·} ··> 1 V) t 11 4 ;i ·} 51 23~

ein: Aargau ; Baselstadt ; Bern; Luzern ; Neuen bürg; St. Gallen ; Thurgau ; Waadt.

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten.

Die im Jahre 1908 beim Bundesgerichte anhängigen staatsrechtlichen Streitigkeiten verteilen sich ihrer Natur nach wie folgt :

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Natur der Streitsache.

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§1?

1 . Streitigkeiten zwischenKantonen 1 3 4 4 2. Auslieferungen ans Ausland .

3 3 3 -- 3. Beschwerden von Korporationen 72 388 460 369 91 und Privaten 4. Révisions- und Erläuterungs1 o begehren 6 6 -- 74

399 473 382 91

397 Von den 91 auf 1909 übertragenen Fällen rühren 4 aus dem Jahre 1907, die ändern aus dem Berichtsjahre her; die letztem gingen ein: 2 im Februar, l im April, l im Mai, 3 im Juni, 7 im Juli, 8 im August, 9 im September, 16 im Oktober, 13 im November, 27 im Dezember.

Ad 1. S t r e i t i g k e i t e n z w i s c h e n K a n t o n e n . Die 4 im Berichtsjahre erledigten Fälle betrafen: l Gebietshoheit (Holzrecht) zwischen Schwyz und Uri1, l Steuerstreit zwischen Zürich und St. Gallen, 2 Auslieferung zwischen Neuenburg und Solothurn und zwischen Aargau und Glarus.

Ad 2. A u s l i e f e r u n g e n ans A u s l a n d . Die 3 erledigten Auslieferungsbegehren gingen ein : l von Russland, l von Deutschland, l von Italien. In l Fall wurde die Auslieferung bewilligt, in l abgelehnt und in l Fall wurde die Auslieferung nur bezüglich der Person, nicht auch bezüglich der abgenommenen Gegenstände bewilligt.

Ad 3. B e s c h w e r d e n von P r i v a t e n und K o r p o r a t i o n e n gegen k a n t o n a l e V e r f ü g u n g e n u n d Erlasse.

Nach der Natur der als verletzt behaupteten Bestimmungen verteilen sich die 369 im Berichtsjahr erledigten Beschwerden wie folgt: a. Verletzung der Bundesverfassung 289 b.

.n von Bundesgesetzen 30 c.

.n von Kantonsverfassungen 39 d.

.

von Staats Verträgen 11

369 a. Die 289 Rekurse wegen Verletzung der B u n d e s v e r f a s s u n g betrafen folgende Bestimmungen: Art. 3/5 (Souveränität der Kantone) l ,, 4 (Rechtsverweigerung, Gleichheitvor dem Gesetze) 228 ,, 31 (Gewerbefreiheit) l ,, 45 (Niederlassung) 4 ,, 46 (Doppelbesteuerung) 22 ,, 49/50 (konfessionelle Artikel) 3 ,, 58/59 (Gerichtsstand) . . '.

25 ,, 60 (Gleichbehandlung mit Bürgern anderer Kantone) l ,, 2 der Übergangsbestimmungen 4 289

398 b. Die 30 Beschwerden wegen Verletzung von B u n d e s g e s e t z e n betrafen die Bundesgesetze über: Zivilstand und Ehe 2 Persönliche Handlungsfähigkeit 15 Obligationenrecht . . . .

l .Patenttaxen 1.

Schuldbetreibung und Konkurs '.i .Zivilrechtliche Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter 8 30

c. Die Beschwerden wegen Verletzung von K a n t o n s v e r f a s s u n g e n richteten sich beinahe ausschliesslich gegen Verletzung des Grundsatzes der Trennung der Gewalten, sowie der Eigentumsgarantie.

d. Die 11 Beschwerden wegen Verletzung von S t a a t s v e r t r a g e n betrafen folgende Verträge: 7 den Gerichtsstandsvertrag mit Frankreich ; 3 die Übereinkunft zwischen Zürich, Bern etc. und Bayern vom 27. Juni/11. Mai 1834 betreffend gleiehmässige Behandlung der gegenseitigen Staatsangehörigen in Konkursfällen; l das Konkordat zwischen Schwyz und Uri betreffend Vollziehung von Polizeistrafurteilen.

11

399

2 -- 2 2 3 8 2 3 5 1 -- 4

1 --

-- 4

3

3

-- 8 3 9 25 13 4 12 5 8 27

Total

48

34

46

241

-- -- -- 4 6 -- 2

-- -- t

4 -- 6 -- 2 1 1 1 -- 1 1 2 3 -- 1 5 1

2 -- -- 1 5 -- 3 1 -- 5 6 1 1 . -- 1 2 8 1 4 1 1

Abgewiesen.

Rückzug oder j Gegenj standslosiglieit. !

Aargau Appenzell A.-ßh. .

Appenzell I.-Rh.

Basel! and Baselstadt Bern (deutscher Teil) Bern (französischer Teil) Freiburg Genf .'

Glarus Graubündcn Luzern Neuenburg Nidwaiden Obwalden Schaffhausen . . . .

Schw3'z Solothurn St. Gallen Tessin Thurgau Uri Waadt Wallis Zug Zürich

Kantone.

Gutgehelssen. j

Nichteintreten, g

Aus nachfolgender Tabelle ist die Herkunft der Besehwerden -von Korporationen und Privaten, nach Kantonen geordnet, sowie die Art der Erledigung ersichtlich.

14 4 2 i 12 27 4

If *S (U

^S 7 1 -- 4 9 1 7

8 17 2 1 2 9 8 22 11 2 2 1 1 4 2 -- 4 3 2 11 --

3 2 2 2 4 91

l

24 7 4 3 21 53 7 27 25.

4 24 44 6 4 6 -- 14 9 17 53 14 12 22 9 10

_JL 460

In den 48 Fällen, in welchen auf die Beschwerde nicht eingetreten wurde, waren die Gründe des Niehteintretens folgende:

400

Inkompetenz Verspätung Formfehler Gegenstandslosigkeit (zum Teil, weil sich die Beschwerde nicht gegen einen kantonalen Entscheid richtete) . . .

Nichterschöpfung des Instanzenzuges Nichtsubstanziierung der Beschwerde

1> 12 4 1.0 $ 4 4H

Nach der Natur der Streitsache bezogen sich die 4(> begründet erklärten Beschwerden auf: Art. 4 der Bundesverfassung (Rechtsverweigerun^) . . Ili ,, 46 ,, ,, (Doppelbesteuerung) . .

T ,, 49/50 ,, '.n (konfessionelle Artikel) .

l ., 58/59 ,, ,, (Gerichtsstand) . . . . 10 ,, 2 der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung .

2 Verletzung von Kantonsverfassungen 3 das Bundesgesety, betreffend persönliche Handlungsfähigkeit & das Bundesgesetz über zivilrechtlichc Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter 5den Gerichtsstand mit Frankreich 2 4<>

In 78 Fällen wurde wegen mutwilliger Hescluverdef'ührung Gerichtsgeld auferlegt.

Gesuche um Krlass von provisorischen Verfügungen gingen 60 ein. 22 wurden gutgeheissen, :34 abgewiesen ; auf l wurde nicht eingetreten, und 3 fielen als gegenstandslos geworden dahin.

11 Fälle gaben Anlass zum Meinungsaustausch mit den), Bundesrate über die Kompetenzfrage (Art. 194 O.-G.).

Ad 4. Von den 6 erledigten K e v i s i o n s - u n d K r l ä u t e r u n g s b e g e h r e u wurden 5 abgewiesen; l wurde gutgeheissen.

IT. Oberaufsicht über das Schuldbetreibuiigs- und Konkurswesen.

Im Berichtsjahre wurden in drei Kantonen, in denen bisher noch keine Inspektionen über die kantonalen Aufsichtsbehörden und Konkursämter stattgeîunden hatten, solche vorgenommen. Sie geben zu keinen besondern Bemerkungen Anlass.

401

Besondere Weisungen sind dieses Jahr nicht erlassen worden.

Von dein vorhandenen und noch zu verarbeitenden statistischen Material ist im Berichtsjahre der Jahrgang 1901 zu Ende verarbeitet und publiziert und der Jahrgang 3902 nahe2u druckfertig gestellt worden. Es verbleiben jetzt noch die Ergebnisse der Jahre 1.903 und 1904 zusammenzustellen und 7Ai publizieren.

Die Gesamtzahl der im Berichtsjahr anhängigen Rekurse feetrug 202 ; davon waren aus dem Vorjahr übernommen 6, im Laufe des Jahres eingegangen 196. Erledigt wurden 195, so dass auf das Jahr 1909 übertragen wurden l Fälle.

^ron den erledigten Beschwerden bezogen sich : 11 auf Rechtsverweigerung oder Rechtsvcrzögerung ; 5 auf Zustellung der Betreibungsurkunden ; l auf die Art der Betreibung ; 3 auf den Ort der Betreibung ; 7 auf Rechtsvorschlag ; 4 auf Rechtsöffnung ; l auf Aufhebung bczw. Einstellung der Betreibung ; l auf Wechselbetreibung ; 4 auf Betreibung auf Pfandverwertung ; l auf Arrestbetrcibung ; l auf Betreibung einer Ehefrau ; 1 auf Betreibung der Ehefrau gegen den Ehemann ; 2 auf Betreibung für Steuerforderungen ; 1 auf Vertretung im Betreibungsverfahren und Sukzession in die Betreibung ; 2 auf Gültigkeit der Betreibung ; l auf Erlöschen der Betreibung ; T auf Fortsetzung der Betreibung ; 27 auf Pfändung, Vollziehung derselben und pfändbare Gegenstände ; 1 auf Nachpfändung ; "21 auf Lohnpfändung ; 2 auf Pfändung von Liegenschaften ; 3 auf Anschlusspîandung ; 3 auf amtliche Verwahrnahme ; l auf Retentionsrecht ; 1dl Übertrag

402 111 Übertrag 7 auf Eigentums- oder Pfandrechtsansprachen im Pfändungsverfahren ; 3 auf Eigentumsansprachen im Konkurse ; 5 auf Verwertung beweglicher Sachen oder Forderungen ; 9 auf Verwertung von Liegenschaften ; l auf Verwertung einer unverteilten Erbschaft ; 1 auf Verwertung im Konkurse ; 3 auf Kollokation und Verteilung im Pfändungsverfahren ; 12 auf Kollokation und Verteilung im Konkurse ; 2 auf Artikel 269 SchKG ; 2 auf Konkurseröffnung ; 9 auf Konkursverfahren ; l auf Artikel 229 SchKG ; 1 auf Abtretung von Massercchten nach Artikel 260 SchKG ; 2 auf Konkursliquidation ; 5 auf Arrest und dessen Vollzug ; 4 auf Verlustschein ; 6 auf Gebühren im Betreibung«- und Konkursverfahren ; 1 auf Steigerungskosten ; 2 auf Zahlung an das Betreibungs- und Konkursamt ; 2 auf Nachlassverfahren ; l auf Beschwerdefrist ; l auf Beschwerdeverfahren ; l auf die Stellung des Betreibungsbeamten ; l auf die Stellung der Mitglieder der Konkursverwaltung ; l auf Trölbusse : l auf Abschriften aus den Konkursakten.

195.

Über die Verteilung der Geschäfte nach Kantonen und über das Schicksal der Beschwerden gibt nachstehende Tabelle Auskunft :

Aai'û'au Appenzell A. -uh Appenzell I.-Rh Baselland Baselstadt Bern (deutscher Teil) Bern (französischer Teil) Frei buri* .

. .

Genf Glarus Graubündeu Luzern Neuenburg Nidwaiden . .

. .

Obwalden Seh äff hausen Schwyz Solothurn St. Gallen Tessin Thurgau .

. .

Uri . .

.

. .

Waadt Wallis Zug Zürich . ;

--

3 5 .

1

3 1 1 2

1 1

5 2

Auf 1909 Übertragen.

--

i

Abgewiesen.

Begründet erklärt.

Kantone.

Rückzug oder Gegenstands- II losigkeit.

||

Nichteintreten.

403

·

1 H

--

<; 2

?,

4 19

6

3 9 12 1 8

8

3

17 1 1 18 12

6 . 2 3 1

1 11 5

1 4

.

--

--

1

.

.

Total

-- 3 ?,

1 1 3 9, 1

1 7 3 10 1 1 ?, 4

3

?,

?,

9 3 1 18

28

9

55

103

2 11 5 3

4 3 1 11 25 9 8 .

14 ._ 3 1 3 28 i=

7

202

404

Die Gründe, aus welchen die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer in 28 Fällen auf die Beschwerde nicht eintrat, waren : in 8 Fällen Nichteinhaltung des Instanzenzuges, in 14 Fällen Inkompetenz der Oberaufsichtsbehörde, in 2 Fällen mangelnde Substanziierung der Beschwerde, in 2 Fällen Nichteiusondung des angefochtenen Entscheides, in 2 Fällen mangelnde Legitimation zur Beschwerdeführung.

Die 55 begründet erklärten Beschwerden betrafen folgende Gegenstände : l amtliche Verwahmahme ; l Arrest ; l Admassierung im Konkurse ; 1 Betreibung einer Ehefrau ; 2 Eigentumsansprachen im Pfändungsverfahren ; '2 Eigentumsansprachen im Konkursverfahren ; 'l Fortsetzung der Betreibung ; l Gebühren des Betreibungsamtes ; f l Gebühren des Konkursamtes ; l Kollokation und Verteilung im Konkurse ; .2 Konkursverfahren ; l Artikel 269 SchKG ; 1 Konkurseröffnung in der Wechselbetreibung ; 5 Kompetenzstücke ; 2 Unpfändbarkeit nach Artikel 93 SchKG : 8 Lohnpfändung ; 1. Nachpfändung ; t Ort der Betreibung ; 2 Pfändung; l Pfändung von Liegenschaften ; 4 Rechtsvorschlag ; l Rechtsverweigerung ; 1 Steigerungskosten ; 2 Steuerbetreibung ; 2 Verwertung von Liegenschaften ; 1. Verwertung beweglicher Sachen ; 1 Verteilung im Konkurse ; l Verlustschein ; l Vertretung im Betreibungsverfahren und Sukzession in die Betreibung ; i Zahlung an das Amt ; X Zustellung der. Betreibungsurkunden.

55

G e s u c h e u m p r o v i s o r i s c h e V e r f ü g u n g e n wurden gestellt davon bewilligt 22 Verfügungen abgewiesen wegen Erledigung der Sache keine Verfügung erlassen . . . .

7 keine Verfügungen

V. Freiwillige Gerichtsbarkeit.

Die öffentliche Versteigerung der in Zwangsliquidation befindlichen Eisenbahnlinie S a i g n e l é g i e r - G l o v e l i e r fand am 4. Mai statt. Als Steigerer ist einzig der Kanton Bern, für sich und eine zu bildende Aktiengesellschaft, zugelassen worden, und es wurde ihm die Bahn um den Preis von Franken 800,000 zugeschlagen. Ebenso ist das Verwaltungsgebäude der Bahn zum Preise von Fr. 17,000 steigerungsweise an die neue Gesellschaft übergegangen. Mit Bundesbeschluss vom 24./26. Juni hat die Bundesversammlung die Konzession auf die neue Gesellschaft übertragen, und zwar vom 1. Juli 1908 an. Der Verteilungsplan wurde daraufhin aufgestellt und den Gläubigern Gelegenheit gegeben, allfällige Einwendungen gegen denselben bis 30. Dezember zu erheben.

Ein unterm 30. März eingegangenes, gegen die C o m pagnie des chemins de fer régionaux élect r i q u e s d u J o r a t gerichtetes Zwangsliquidationsbegehren wurde zurückgezogen.

Ein Gesuch der s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n , es sei in einem mit der C o m p a g n i e des chemins d e f e r r é g i o n a u x é l e c t r i q u e s d u J o r a t bestehenden Streite über die Benützung des Gemeinschaf tsbahnhof es Moudon und der Haltestation Bressonaz das vorgesehene Schiedsgericht zu bestellen, wurde als gegenstandslos abgeschrieben, da sich die genannte Gesellschaft bereit erklärt hatte, bei der Bestellung fraglichen Schiedsgerichtes mitzuwirken.

In einem zwischen der Aktiengesellschaft A. Buss & Cie.

in Basel und der S o l o t h u r n - M ü n s t e r - B a h n bestehenden, schiedsgerichtlich auszutragenden Streite ist dem von Bundesblatt. 61. Jahrg. Bd. II.

27

406

der erstem gestellten Gesuche van Bestellung des Obmannes dieses Schiedsgerichtes stattgegeben worden.

Ebenso hatte das Bundesgericht in einem schiedsgerichtlich anhängig zu machenden Prozesse zwischen der B e r n e r A l p e n b a h n - G e s e l l s c h a f t und der C o m p a g n i e d e l ' E n t r e p r i s e g é n é r a l e d u L ö t s c h b e r g drei Schiedsrichter zu bezeichnen.

Dauer bis zum Urteil.

Natur der Streitsachen.

· 0 111 IH S "g S ·Qfeö Sg

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I. Zivilsachen.

1. Erst- und letztinstanzliche Prozesse 2. Berufungen.

3. Andere Zivilsachen . .

4 . Expropriationen . . . .

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Grossie Dauer bis zum Urteil.

28 361 19 599

4 65

36

23

--

11

6

5

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten .

382

80

170

106

19

IV. Beschwerden betr. Schuldbetreibitngs- und KonkursWesen

195

142

51

2

Total

1607

334

515

209

7

1

4

6 1

bis zum

t5äl

S M!

Urteil.

^Ö Ö w

Monate Tage

Tage

6

10

20

2

2 -- 3

9 11 1

27 11 24

17 1 2 9

6 29 13 15

57 42 31

1

--

1

3

10

4

10

52

3

4

3

3

9

2

27

54

4

29

--

23

35

11

6 1 384 102

--

1

419

ÏH

^ S · S W) §1^ t><£3

Jahre Monate Tage

35 4 55

. . . .

.2 3

3 S

2 254 7 20

I I . Strafsachen

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Mittlere Dauer

'0

117

13

14

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i

Nach den N a t i o n a l s p r a c h e n verteilen sich die e r l e d i g t e n Geschäfte wie folgt: Deutsche Schweiz.

I. Zivilsachen: 1. Erst- und letztinstanzliche Prozesse . . .

2 . Berufungen . . . .

3. Andere Zivilsachen 4. Expropriationen .

20= 245= 15= 461 =

71 % 68 % 79 % 76 %

Französische Schweiz.

7= 104= 4= 73=

25 % 29 % 21 % 12 %

16= 70 %

7= 30 %

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten

262= 68 °/o

79= 21 %

IV. Beschwerden der Schuldbetreibungs- u. Korikurskammer

121 = 62 %

V. Freiwillige Gerichtsbarkeit .

2 = 50 °/o

49= 25 % . 2 = 50 %

Total

1142= 71 °/o

325 = 20 %

II. Strafsachen

Italienische Schweiz.

1= 12 =

4% 3%

65 = 11 %

Total.

28=100% 361 = 100% 19 = 100% 599 = 100% 23 = 100 %

--

41 = 11 %

382 = 100%

25= 13%

195=100% 4 = 100%

--

144 =

9%

1611 = 100 % :

409

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

L a u s a n n e , den 27. Februar 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesgerichts, Der P r ä s i d e n t : Perrier.

Der Gerichtsschreiber: Kirchhofer.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1908. (Vom 27. Februar 1909.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1909

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.03.1909

Date Data Seite

379-409

Page Pagina Ref. No

10 023 263

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