392

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1908 und 1909.

1909.

1* t Atonale.

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Fr.

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Fr.

Januar . . .

5,089,313. 67 4,541,499. 79

Februar

. .

5,581,254..07 5,022,554. 58

März

. . .

6,288,911. 70 6,302,951.03

April

. . .

Mehreinnahme,

Mindereinnahme,

iFr.

Fr.

--

547,813. 88

--

558,699. 49

14,039. 33

5,898,721. 86 6,003,048. 39

104,326. 53

Mai . . . .. 5,843,042. 62 6,091,546. 16 Juni . . . . 5,605,724. 45 6,008,451. 11

248,503. 54 402,726.66

Juli . . . .

5,364,165, 66 5,615,353. 83

251,188. 17

August . . .

5,186,831.96 5,634,152. 73

447,320. 77

September . .

5,976,022. 18 6,447,197. 94

471,175. 76

Oktober

6,864,032. 44 7,623,227. 96

759,195. 52

. .

November . .

-- -- -- -- -- -- -- --

5,725,697. 85 6,752,500. 48 1,026,802. 63

Desemher . . , 6,898,457. 50 Total 70,322,175. 96 AufEndeNov.

63,423,718..46 66,042,484. -- 2,618,765. 54

--

393

Zollbezug auf Postsendungen.

Ungeachtet wiederholter amtlicher Bekanntmachung, den Zollbezug auf P o s t s e n d u n g e n betreffend, wird die Zollverwaltung fortwährend wegen vermeintlich unrichtiger Zollbehandlung der Fahrpoststücke mit Reklamationen überhäuft, welche auf ungenaue, nicht tarifgemässe Deklarationen seitens der Absender zurückzuführen sind.

Unter Hinweis auf die Art. 13 und 14 des Zollgesetzes von 1893, welche folgendermassen lauten : ,,Art. 13. Güter mit zweideutiger Inhaltsbezeichnung unterliegen der höchsten Gebühr, die ihnen nach Massgabe ihrer Art auferlegt werden kann.

^Art. 14. Wenn Waren verschiedener Art, welche verschiedene Gebühren zu bezahlen hätten, in einem und demselben Frachtstück verpackt sind und es erfolgt nicht eine genügende Angabe über die Menge jeder einzelnen Ware, so ist der Zoll für das Gesamtgewicht nach demjenigen Ansätze zu beziehen, welchen der mit der höchsten Gebühr belastete Teil der Ware zu bezahlen hätte."

machen wir neuerdings, wie schon früher, darauf aufmerksam, dass Reklamationen betreffend Zollabfertigung von Postsendungen, für welche eine genaue und tarifmässige Deklaration bei der Einfuhr nicht vorgelegen hat, unnachsichtlich abgewiesen werden müssen.

Wer daher Waren per Post aus dem Ausland bezieht, handelt in seinem selbsteigenen Interesse, wenn er dafür besorgt ist, dass die Sendung mit einer dem Inhalt entsprechenden und tarifgemäss lautenden Deklaration versehen wird. Zu diesem Behufe wird er am zweckmässigsten den Absender über den genau an den Zolltarif angepassten Wortlaut der mitzugebenden Deklaration instruieren oder ihm wörtlich die bezügliche Inhaltserklärung vorschreiben.

B e r n , den 9. März 1898.

(2.).

Schweiz. Oberzolldirektion.

Reproduziert Dezember 1909.

394

Versteigerung von Artillerie-Bundespferden.

Behufs Liquidation des diesjährigen Depotbestandes finden folgende Versteigerungen von Artillerie-Bundespferden statt: in Zürich bei den Kasernenstallungen, am 10. Dezember, vormittags 10 Uhr, in Bern bei der Tierarzneischule, am 14. Dezember, vormittags 10 Uhr.

in Lausanne, Kasernenstallungen Ponthaise, am 15. Dezember,, vormittags 10 Uhr.

T h un, 27. November 1909.

(2..)

Direktion der eidg. Pferderegieanstalt : Vigier.

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08.12.1909

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