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Ans den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates, (Vom 8. März 1895.)

Mit Zuschrift vom 11. Februar abbin stellt der Civilgerichts präsident des Kantons Baselstadt an den Bundesrat das Gesuch, zu entscheiden, . ob die Firma W.-B., in Basel, am 28. Juli 1894 den Bestimmungen des Fabrik- und Haftpflichtgesetzes unterstellt gewesen sei oder nicht.

Der Bundesrat hat in seinem Entscheide die gestellte Anfrage, gestützt auf folgende Erwägungen, bejaht: Das Etablissement W.-B., in Basel, wurde am 19. Oktober 1889, weil mit 12 Arbeilern und Motorbetrieb arbeitend, dem Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken unterstellt; dasselbe beschäftigte während der Jahre 1890, 1891, 1892 und 1893 mehr als 5 Arbeiter, im Jahre 1894 nur noch 5. Mit Zuschrift vom 19. Dezember vorigen Jahres meldete der Regierungsrat die von ihm verfügte Streichung des Etablissements von der Fabrikliste. Dasselbe ist somit bis zu jenem Zeitpunkte, also auch am 28. Juli 1894, zur Zeit des einem Lehrling zugestoßenen Unfalles, dem Fabrikgesetze und damit der Haftpflicht unterstellt gewesen.

Der Umstand, daß der Firmainhaber zu dieser Zeit nur 4 Arbeiter, den Geschädigten Inbegriffen, beschäftigte, kann für ihn keinen Grund der Befreiung von den gesetzlichen Bestimmungen bilden. Gemäß bisheriger Praxis des Bundesrates (s. übrigens den bundesrätlichen Rekursentscheid vom 25. November 1884, Kommentar pag. 23) kommt bei der Qualifikation eines Etablissements hinsichtlich seiner Stellung zum P a b r i k gesetze und damit zum Haftpflichtgesetze vom 25. Juni 1881 nicht das Minimum oder das Mittel, sondern das Maximum der Arbeiterzahl in Betracht, und ebenso geht die Praxis dahin, daß Streichungen von der Fabrikliste nur dann verfügt werden, wenn die Arbeiterzahl während längerer Zeit unter der von den bestehenden Vorschriften geforderten geblieben ist.

Dem Unternehmer steht es jederzeit frei, die Streichung von der Fabrikliste zu verlangen, und wenn er den Nachweis leisten kann, daß sein Betrieb ein dauernd reduzierter geworden ist, wird

823 auch die Streichung durch die zuständige Behörde verfugt werden.

Es ist aber klar, daß es hierzu eines formellen Aktes bedarf. Das Gesuch um Streichung von der Fabrikliste seitens des Firmainhabers ist erst nach dem Unfall, also nach dem 28. Juli 1894, gestellt worden, und die diesbezügliche formelle Verfügung des Regierungsrates des Kantons Baselstadt datiert vom Dezember 1894, also fast 5 Monate nach dem Unfall.

Nach Einsichtnahme eines Berichtes des Zolldepartements wird antragsgemäß beschlossen : Außer den Malagatrauben, welche bedingungslos, unter Nr. 398 fallen, werden alle getrocknete Weintrauben, sei es mit der Grappe oder entstielt, welche sich zufolge ihrer Qualität und Verpackung (in Kistchen oder Trommeln von höchstens 5 kg. brutto) als Tafeltrauben qualifizieren, ohne Rücksicht auf ihre Provenienz, zu Fr. 3 nach Nr. 398 a des Tarifes, ohne Monopolgebühr, verzollt.

Zum Adjutanten des Bataillons 47 L. wird Herr Hauptmann Eduard D u r r e r , von Kerns, zur Zeit Kommandant der II. Compagnie, Bataillon 47 A., ernannt.

(Vom 11. März 1895.)

Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister der Republik Uruguay bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, Herr Dr. Albert N i n , ist heute vom Bundespräsidenten zur Übergabe des Beglaubigungsschreibens empfangen worden.

(Vom 12. März 18950 Herr Generalstabsmajor Hans von S t e i g e r wird zur Infanterie zurückversetzt und dem K/inton zur Verfügung gestellt.

Herr Hauptmann Alexander L e R o y er, von Genf, wird zum Adjutanten des Schützenbataillons 2 A. ernannt.

Auf 1. Mai 1895 wird in Lourtier (Wallis) ein Nebenzollamt errichtet, das durch Grenzwächter bedient und unter das Hauptzollamt St. Gingolph gestellt sein wird.

824 Wahlen.

(Vom 8. März 1895.)

Militär département.

Eidgenössischer Oberkriegskommissär: Herr Kavallerieoberstlieutenant Robert .

Keppler, von Muhen, zur Zeit Chef des Verpflegungsbureaus des 0 berkriegskom missariates.

(Herr Keppler wird im gleichen Grade zu den Verwaltungstruppen versetzt.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Basel : Herr Alfred Dietiker, von Thalheim.

,, Johannes Leutenegger, von Basel.

,, Ernst Schneeberger, von Seeberg.

,, Edmund Stäuble, von Mägden.

Frl. Marie Berger, von Basel.

Posthalter und Briefträger in Montcherand: Herr Paul Grobet, von Montcherand.

(Vom 12. März 1895.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Einnehmer beim Nebenzollamt Dirinella: Herr Carlo Grigolli, von Scareglia.

Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Kanzlist der Telegraphendirektion : Herr Arnold Mauerhofer, von Krauchthal.

Telegraphist in Burtigny (Waadt) : Frl. Caroline Golay, von und in Burtigny.

Telegraphist in Guggisberg: ,, Margaretha Beyeler, von und in Guggisberg.

Telegraphist in Stans: Herr Eduard Flury, Briefträger, von und in Stans.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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1895

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13.03.1895

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