Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Umsetzung der Motion 13.3728, Pelli Fulvio) Das in die Vernehmlassung gegebene Gesetzgebungsprojekt schlägt eine Vereinheitlichung der StHG-Bestimmungen vor, die den Ort der Besteuerung von Kommissionen aus Grundstückvermittlungen regeln. Mit dieser Gesetzesanpassung wird somit die Motion 13.3728 «Besteuerung von Provisionen für Grundstücksvermittlungen im interkantonalen Verhältnis: gleiche Regel für alle» umgesetzt. Überdies wird eine rein formelle Änderung der Besteuerungsregelungen von juristischen Personen, welche im Grundstückhandel tätig sind, vorgeschlagen.

Datum der Eröffnung: 12. August 2015 Vernehmlassungsfrist: 12. November 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon 058 462 73 10, Fax 058 462 64 50, www.estv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

25. August 2015

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Bundeskanzlei

2015-2273