828

# S T #

Konkurrenz- undStellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarisch Anzeigen, Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Dachdecker-, Spengler-, Schreiner-, Glaser-, Parkett-, Schlosser-, Maler- und Tapeziererarbeiten für ein Zollgebäude in Thayngen werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformular sind im Zollbureau Thayngen zur Einsicht aufgelegt. Den 19. März wird ein Beamter der unterzeichneten Direktion daselbst anwesend sein, um den Konkurrenten allfällig gewünschte weitere Auskunft zu erteilen.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidgenössischen Bauten verschlossen und unter der Aufschrift: ,,Angebot für Zollbaute Thayngen" bis und mit dem 25. März nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 13. März 1895.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Stelle-Ausschreibung.

Die durch Tod erledigte Stelle eines Kanzlisten der Bundeskanzlei wird anm zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Kenntnis des Deutschen und Französischen, sowie gute Handschrift sind unerläßlich ; Kenntnis des Italienischen ist erwünscht. Die Besoldung beträgt Fr. 3200 im Maximum.

Anmeldungen sind bis und mit 30. März nächsthin der Bundeskanzlei einzureichen.

B e r n , den 11. März 1895.

Schweiz. Bundeskanzlei

829

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Beförderung des bisherigen Inhabers ist die Stelle eines Chefs des Verpflegungs und Magazinbureaus des eidgenössischen Oberkriegskommissariates neu zu besetzen, und es wird dieselbe hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Jahresbesoldung Pr. 4500--5000.

Bewerber um diese Stelle haben sich bis zum 30. März laufenden Jahres schriftlich beim unterzeichneten Departement anzumelden.

B e r n , den 12. März 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die infolge Resignation des bisherigen Inhabers erledigte Stelle eines Pulververwalters des IV. Bezirkes in Chur wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Die Anmeldungen, welche auch über die bisherige Thätigkeit der Bewerber Aufschluß geben sollen, sind bis 15. März nächsthin schriftlich an das eidgenössische Militärdepartement zu richten.

Die Jahresbesoldung beträgt Fr. 3500--4000, die Amtsbürgschaft Fr. 15,000.

B e r n , den 28. Februar 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Todesfall wird die Stelle des Direktors der eidgenössischen Münzstälte zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Bewerber um diese mit jährlich bis auf Fr. 5500 besoldete Stelle, deren Obliegenheiten in der Verordnung vom 17. März 1860 (A. S. VI, 463) enthalten sind, wollen ibre Anmeldung unter Ausweis über ihre Befähigung bis zum 20. März dieses Jahres dem unterzeichneten Departement einreichen.

Die Amtsbürgschaft beträgt Fr. 30,000.

B e r n , den 1. März 1895.

Eidg. Finanzdepartement : Häuser.

830

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Ableben des bisherigen Inhabers ist die Stelle des Kanzlisten (Buchführers) im eidgenössischen Munitionsdepot in Thun provisorisch für den Rest der Amtsdauer neu zu besetzen.

Verlangt wird gründliche Kenntnis der doppelten Buchhaltung, sowie der deutschen und französischen Sprache.

Jahresbesoldung bis auf Fr. 3100. Amtsbürgschaf Fr. 5000.

Bewerber, die bereits in der Militärverwaltung gearbeitet haben, erhalten den Vorzug.

Schriftliche Anmeldungen nimmt bis zum 15. März 1895 das schweizerische Militärdepartement entgegen.

B e r n , den 23. Februar 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahm der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Einnehmer beim Nebenzollamt Bildungen (Schaffhausen). Anmeldung bis zum 23. März 1895 bei der Zolldirektion in Schaffhansen.

2) Postcommis in Genf. Anmeldung bis zum 26. März 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Postcommis in Lausanne.

Anmeldung bis zum 26. März 4) Posthalter in Leuk-Bad (Wallis). ! 1895 bei der Kreispostdirektion in 5) Posthalter in Oron (Waadt).

J Lausanne.

6) Briefträger in Menzingen (Zug). Anmeldung bis zum 26. März 1895 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Briefträger und Briefkastenleerer ,.

b zum 2 in Bellinzona.

6. März Anmeldung is ...

t 1895 bei der Kreispostdirektion in 8) Postablagehalter, Briefträger und Bellinzona.

Bote in Pollegio (Tessin).

J 9) Telegraphist in Beckenried (Unterwalden). Jahresgehalt Fr. 300, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. März 1895 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

831 10) Telegraphist und Telephonist in Stäfa (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision für den Telegraphen- und Fr. 260 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 23. März 1895 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Bureauchef beim Hauptpostbureau l Anmeldung bis zum 19. März Genf.

l 1895 bei der Kreispostdirektion in 2) Briefträger in Genf.

J Genf 3) Briefträger und Bote in Champvent (Waadt). Anmeldung bis zum 19. März 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14)

15) 16) 17)

Zwei Postcommis in Bern.

j Anmeldung bis zum 19. März Postcommis in Burgdorf.

> 1895 bei der Kreispostdirektion in Briefträger in Bärau (Bern).

J BernPaketträger in Lode.

) Anmeldung bis zum 19. März Postablagehalter und Briefträger } 1895beii der Kreispostdirektion in in Develier (Bern).

J Neuenburg.

Postablagehalter, Briefträger und Bote in Elfingen (Aargau). Anmeldung bis zum 19. März 1895 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

Postverwalter in Stäfa. Anmeldung bis zum 19. März 1895 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Briefträger in Thal (St. Gallen). Anmeldung bis zum 19. März 1895 hei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

Telegraphist in Oro (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. März 1895 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Telegraphist in Loeche-lesbains (Wallis). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. März 1895 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Telegraphist und Telephonist in Lenzburg (Aargau).

Jahresgehalt Pr. 400, nebst Depeschenpro vision für den Telegraphendienst und Fr. 560 für den Telephondienst. Anmeldung his zum 16. März 1895 hei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Telegraphist in Koblenz (Aargau). Jahresgehalt Fr. 200, nehst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. März 1895 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Telegraphist eventuell Chef des Telegraphenbureaus Zürich. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 16. März 1895 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Telegraphist in Winterthur. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 16. März 1895 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

832

Bedeutende Preisermässigung

(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A.. Furrer, unter Mitwirkung von Fachkundigen in uud ausser der Bundesverwaltung

3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

"Verlag von Schmid, Francke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N. 11.

Bern, den 13. März

1895

II.Reglementee und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

128. (11/95) Allgemeine Tarifvorschriften nebstGüterklassifikationn der schweizerischen Bahnen, vom 1. Januar 4895. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1895 an wird unter die gemahlenen Steine des Specialtarif III (litt, i der Position 555 der Güterklassifikation) · der Artikel ,,Bimssteine (Bimssteinpulver) eingereiht und das Verzeichnis der in gedeckt gehauten Wagen zu befördernden Güter der Specialtarife (Artikel 41 der allgemeinen Tarifvorschriften) durch Aufnahme von ,,Bimssteinpulver" ergänzt.

Luzern, den 10. März 1895.

Direktion der Gotthardbahn, als Präsidialverwaltung des schweiz. Eisenbahnverbandes.

III. Personen- und Gepäckverkehr A. Schweizerischer Verkehr.

129. (11/95) Interner Personen- und Gepäcktarif L D, vom i. Juli 1892. Teilweise Kündigung von Bestimmungen und Taxen fürKilometerabonnemente.

Die in dem ab 15. Juli 1893 gültigen Nachtrag I zu obgenanntem Tarif enthaltenen Bestimmungen über Abgabe von Kilometerabonnementen in Ratenzahlungen werden aufgehoben.

Davos-Platz, den 9. März 1895.

Direktion der Schmalspurbahn Landquart-Davos.

69

B. Verkehr mit dem Auslande.

130.

n

( /96) Personen- und Gepäcktarif PLM -- Schweiz, vom i. August 4894. Ergänzung.

Die nachstehenden Fahrpreise treten am 1. April 1895 in Kraft: Basel via L II.

III. Gültig nach und von Fr.

Fr.

Fr.

Tage.

Cannes Siel-Genf 94. 55 64. 45 43. 10 3 Cannes Bern oder Biel-Genf 97. 40 66. 45 44. 55 3 Monaco Biel-Genf 99. 80 68. 05 45. 40 3 Monaco Bern oder Biel-Genf 102. 65 70. 05 46. 85 3 Mentone ßiel-Genf 100. 8U 68. 70 45. 85 3 Mentone Bern oder Biel-Genf 103. 65 70. 70 47. 30 3 Die Gepäck- und Hundetaxen für obige Relationen können bei der Gepäckexpedition Basel in Erfabrnng gebracht werden.

Bern, den 12. März 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

131. C1 */96) Tarif für die Beförderung von Expreßgut für nachstehend genannte Verkehre. Abänderung.

Die im Abschnitt VII des Tarifs für die Beförderung von Expreßgut a. in unserem Binnenverkehr vom 1. Januar 1893; zwischen diesseitigen Stationen und Stationen b. der pfälzischen Eisenbahnen, vom 1. April 18Ü3, c. der hessischen Ludwigs-Eisenbahn, vom 1. März 1894, A. der Main-Neckarbahn, vom 1. Mai 1893, e. der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen, vom 1. September 1892, Nachtrag I vom 1. Januar 1893, f. der königlich württemhergischen Staatseisenbahnen, vom 10. Oktober 1892, Nachtrag I vom 1. Januar 1893, und g. der königlich bayerischen Staatseisenbahnen, vom 1. August 1893, enthaltenen Bestimmungen über das Verfahren bei Ablieferungshindernissen, erhalten mit Genehmigung unserer vorgesetzten Behörde, mitWirkung vom 1. April 1895 ab, die folgende Passung: VII.

Abliefernngshindernisse.

(1.) Wird die Annahme von Expreßgut am Bestimmungsort verweigert, oder erfolgt die Abnahme der dem Adressaten gemeldeten Otter der bahnhoflagernd gestellten Sendungen nicht binnen 3 Tagen, so ist, falls der Versender bekannt ist, die Versandstation behufs Einholung einer Verfügung seitens des Versenders ohne Verzug davon zu verständigen. Wird Expreßgut nicht innerhalb 8 Tagen abgenommen, so wird damit nach § 38 der Verkehrsordnung verfahren. Diese Fristen beginnen dann, wenn das Gut ,,bahnlagernd" gestellt ist oder die Anmeldung an den Adressaten nicht geschehen kann, mit der Ankunft des Zuges, mit dem die Beförderung erfolgte, 70

andernfalls mit der Anmeldung, beziehungsweise mit der Aufgabe der Benachrichtigung zur Post oder mit der Zuführung (V).

(2.) Gegenstände, welche dem Verderben ausgesetzt sind, können, wenn der Adressat keine Verfügung trifft, auch vor Ablauf der dreitägigen Frist bestmöglich verkauft werden, sobald deren Verderben zu befürchten steht; in diesem Falle wird der Erlös bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist zur Verfügung des Berechtigten gehalten.

Straßburg, den 5. März 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothrlngen.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

132. ( n /96) Gütertarif N 0 B -- R H B, vom i. September Ì893.

Nachtrag 1.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der Linie Etzweilen-Schaffhausen tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag I in Kraft, der u. a. Taxen für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseehahn und der Linie JEtzweilen-Schaffhausen, sowie die infolge der Eröffnung der neuen Einfahrtslinie in den Hauptbahnhof Zürich nötig gewordenen Änderungen enthält. Soweit für einzelne Stationen Taxerhöhungen eintreten, bleiben die bisherigen Taxen vom Tage des Inkrafttretens des Nachtrags an noch 3 Monate anwendbar.

Exemplare des Nachtrags können hei unsern Stationen, sowie dem Tarifhureau zu 20 Cts. per Stück bezogen werden.

Zürich, den 12. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

133. ( n /95) Gütertarif Tößthalbahn -- Nordostbahn und Bötzbergbahn, vom i. April Ì888. Nachtrag V.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebes der Linie Etzweilen-Schaffhausen tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag V in Kraft, der unter anderem Taxen für die Stationen Dießenhofen, Fenerthalen, Schlatt und Schlattingen, sowie die infolge Übergang der Linie Rapperswü-Pfäffikon in das Eigentum der Südostbahn und der Eröffnung der neuen Einfahrtslinie in den Hauptbahnhof Zürich nötig gewordenen Änderungen enthält. Soweit für einzelne Stationen Taxerhöhungen eintreten, bleiben die bisherigen Taxen vom Tage des Inkrafttretens des Nachtrages an noch 3 Monate anwendbar.

Exemplare des Nachtrages können vom 30. März an bei den beteiligten Verwaltungen zu 20 Cts. per Stück bezogen werden.

Zürich, den 12. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

71

134 ( Vas) Gütertarif Bötzbergbahn --Nordostbahn, vom i. August 4892. Nachtrag III.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebes der Linie Etzweilen-Schaffhausen (voraussichtlich 1. April 1895) tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag III in Kraft, enthaltend Taxen für die Stationen Dießenhofen, Feuerthalen, Schlatt und Schlattingen, sowie die infolge Eröffnung der genannten Linie eintretenden Taxänderungen des Haupttarifs.

Exemplare des Nachtrages können vom 30. März an bei unsern Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 12. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

135. (11/95) Gütertarif S C B -- N 0 B, V S B und R H B, vom i. Oktober 1894. Nachtrag II.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der Linie Etzweilen-Schaffhausen tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag II in Kraft.

Derselbe enthält Distanzen und Taxen für die Stationen Diessenhofen, Feuerthalen, Schlatt und Schlattingen, sowie die infolge der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der erwähnten Linie eintretenden Taxänderungen.

Zürich, den 12. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

136. (11/95) Gütertarif Schweiz. Seethalbahn -- Ostschweiz, vom i. April -1893. Nachtrag II.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der Linie Etzweilen-Schaffhausen tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend Distanzen und Taxen für die Stationen dieser Linie, sowie einige Änderungen und Berichtigungen.

Zürich, den 9. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

137. (11/96) Gütertarif Thunerseebahn und Bödelibahn -- Ostschweig, vom 1. Oktober 1893. Nachtrag I.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der Linie Etzweilen-Schaffhausen tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag I in Kraft.

Derselbe enthält u. a. neue Bemerkungen zum Tarif, ferner Distanzen und Taxen für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn, der Linie Etzweilen-Schaffhausen und der Sihlthalbahn, sowie die durch die Eröffnung der beiden erstgenannten Linien bedingten Distanz- und Taxänderungen.

Zürich, den 12. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn 72

138. (11/95) Gütertarif Brünigbahn Central- und Westschweiz, vom i. Juni 4892.

Gütertarif Berner Oberland-Bahnen -- Central- und Westschweig, vom i. Juni 4892.

Gütertarif Brünigbahn -- Bödelibahn und Berner OberlandBahnen, vom 4. Juli 1892.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Die obgenannten, mit Publikationsorgan Nr. 50/94, Position 726, auf 31. März 1895 gekündeten Tarife bleiben noch bis am 30. Juni 1895 in Kraft.

Bern, den 7. März 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

139. (11/95) Gütertarif JN -- Ostschweiz, vom 4. Oktober 4894.

Nachtrag I.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebes der Linie Etzweilen-Schaffhausen tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag I in Kraft, durch welchen die Stationen Dießenhofen, Feuerthalen, Schlatt und Schlatting der genannten Linie in den Tarif einbezogen und die durch die Eröffnung des durchgehenden Betriebes derselben bedingten Taxänderungen durchgeführt werden.

Zürich, den 12. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

Rückvergütungen.

11/95)

140. ( Zuckertransporte aus Österreich nach Schweiz. Stationen via Buchs. Taxgleichstellung mit der Route via Romanshorn.

Für Zuckertransporte aus Böhmen, Mähren und österr. Schlesien nach den im österreichisch-ungarisch-schweizerischen Ausnahmetarif für Zucker nicht einbezogenen Stationen der Linien Ziegelbrücke-Zürich, sowie ZürichÖrlikon-Bülach-Koblenz und südlich und westlich hiervon, welche in Buchs reespediert werden, gelangen die bei Réexpédition in Romanshorn sich etwa ergebenden billigeren Gesamtfrachten auf dem Rückvergütnngswege zur Anwendung. Diese Gleichstellung mit der Route via Romansborn wird allgemein -- also sowohl für die tarifierten, als für die nicht tarifierten Stationen -- auch dann eingehalten, wenn die Sendungen in geteilter Ladung ab Buchs befördert werden.

St. Gallen, den 12. März 1895.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

73

C. Transitverkehr.

(11/95) Teil II b der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife, vom i. Juni 1890. Nachtrag IV.

Zu obgenanntem Tarif tritt mit 1. April 1895 ein Nachtrag IV,in Kraft.

Derselbe enthält Änderungen der Bestimmungen und des Kilometerzeiger im Haupttarif.

Zürich, den 8. März 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

141.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

142. 11/95) Rheinisch-westfälisch-südwestdeutsche Gütertarife.

Ergänzung, Mitwirkung vom 1. März 1895 sind verschiedene Stationen des Direktionsbezirks Elberfeld in den direkten Güterverkehr mit diesseitigen Stationen im rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verband einbezogen worden.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandstationen, sowie unser Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 6. März 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

143. (11/95) Rheinisch-westfälisch-südwestdeutscher Verband (Güterverkehr mit Basel). Ergänzung.

In dem rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Vorhände, Abteilung G (Güterverkehr mit der Station Basel), sind am 1. März 1895 für verschiedene Stationen des Direktionsbezirkes Elberfeld für welche bisher zum Teil nur Anstoßsätze im Tarif vorgesehen waren, direkte Frachtsätz in Kraft getreten. Nähere Auskunft erteilt die Güterabfertigungsstelle in Basel.

Straßburg, den 6. März 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

144. (11/95) Ausnahmetarif für die Beförderung von Zucker aller Art nach Basel zur Ausfuhr nach der Schweiz. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. März 1895 ist die Station Warburg des Direktionsbezirks Elberfeld in den Ausnahmetarif vom 20. Februar 1895 für die Beförderung von Zucker aller Art nach Basel (Reichsbahn) zur Ausfuhr nach der Schweiz aufgenommen. Der Frachtsatz Warburg-Basel (Reichsbahn) 74

beträgt für 100 kg. M. 2,55 (bei 5 t. Sendungen) und M. 1,78 (bei 10 t.

Sendungen).

Straßburg, den 4. März 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 12. März 1895: 1. Nachtrag VII zu Teil II, Tarifheft Nr. l, der österreichisch-ungarischschweizerisch -südbadischen Gütertarife, enthaltend: Außerkraftsetzung der Frachtsätze für Eilgut, gewöhnliches, und des Ausnahmetarifes Nr. I (Lebensmittel in Eilfracht), unter Vorbehalt.

2. Entwurf II eines internen Personen- und Gepäcktarifes der Langenthal-Huttwil-Bahn.

3. Entwurf II eines internen Personen- und Gepäcktarife der HuttwilWolhusen- Bahn.

4. Entwurf II eines internen Gütertarif der Huttwil-Wolhusen-Bahn.

5. Nachtrag I zum Heft IV der direkten Gütertarife für den Verkehr der Schweiz. Nordostbahn mit der Korschach-Heiden-Bergbahn, enthaltend in Hauptsache Taxen für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn und der Linie Etzweilen-Schaffhausen, sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen, unter Vorbehalt.

6. Nachtrag II zum Heft I der direkten Gütertarife für den Verkehr der Schweiz. Centralbahn mit der Schweiz. Nordostbahn, den Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbah und der Wald-RütiBahn) und der Rorschach-Heiden-Bergbahn, enthaltend Änderungen in den Bemerkungen des Haupttarifes, Distanzen und Taxen für die Stationen Dießenhofen, Feuerthalen, Schlatt und Schlattingen, sowie für den Verkehr zwischen S C B-Stationen Nieder-Schönthal bis Läufelfingen einerseits und einigen N 0 B-Stationen anderseits, unter Vorbehalt.

7. Aufnahme von Schnittfrachtsätzen für die Station Wald in den schweizerisch-italienischen Ausnahmetarif Nr. 13 für den Transport von Bier.

8. Taxgleichstellung der Buchserroute mit der Romanshornerroute für Zuckertransporte aus Böhmen, Mähren etc. nach den Stationen Zürich-örlikonBülaeh-Koblenz und weiter südlich und westlich.

9. Nachtrag V zum Heft I der direkten Gütertarife für den Verkehr der Tößthalbahn mit der Schweiz. Nordostbahn und-der Bötzbergbahn enthaltend in Hauptsache Taxen für die Stationen Dießenhofen, Feuerthalen, Schlatt und Schlattingen, sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen, nnter Vorbehalt.

75

10. Nachtrag I zum Heft III der direkten Gütertarife für den Verkehr der Thunerseebahn und der Bödelibahn mit der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich ßötzbergbahn und Koblenz - Stein), den Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und Wald-Riiti-Bahn), der Tößthalbahn, der Sihlthalbahu und der Rorschach-Heiden-Bergbahn, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif, unter Vorbehalt.

11. Aufnahme direkter Taxen in die Personen- und Gepäcktarife P L M -- Schweiz, vom 1. August 1894, für die Relationen Basel -- Cannes, Monaco und Mentono via Biel-Genf und via Bern oder Biel-Genf.

12. Ausgabe direkter Billete und direkte Gepäckabfertigung ab Bouveret nach sämtlichen Stationen der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn.

13. Nachtrag IV zum Heft I der direkten Gütertarife für den Verkehr der Gotthardbahn mit der Schweiz. Südostbahn, der Schweiz. Nordostbahn, der ßötzbergbahn (einschließlich der Linie Stein-Koblenz), der Tößthalbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn nnd der Linie Wald-Rüti), enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif, unter Vorbehalt.

14. Nachtrag T zum Heft IV der direkten Gütertarife für den Verkehr der Neuenburger Jnrabahn mit der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich ßötzbergbahn und der Linie Koblenz-Stein), der Sihlthalbahn, den Vereinigten Suhweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahu und Wald-Rüti-Bahn), der Tößthalbahn, der Schweiz. Südostbahn und der Rorschach-Heiden-Bergbahn, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen, unter Vorbehalt.

15. Nachtrag III zum Heft I der Gütertarife für den internen Verkehr der Bötzbergbahn (einschließlich der Linie Koblenz-Stein) und für den direkten Verkehr derselben mit der schweiz. Nordostbahn, enthaltend in Hauptsache Taxen für die Stationen Dießenbofen, Feuerthalen, Schlatt und Schlattingen, sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen, unter Vorbehalt.

16. Ausuahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in vollen Wagenladungen aus Italien nach Deutschland via Gotthard und Brenner, sowie Pontebba, unter Vorbehalt.

17. Ausnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in vollen Wagenladungen aus Italien nach Belgien und den Niederlanden via Gotthard nnd Brenner, unter Vorbehalt.

18. Ausnahmetarif für die
beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in vollen Wagenladungen aus Italien nach England via Gotthard und Brenner, unter Vorbehalt.

19. Fahrscheinverzeiehnis für die zusammenstellbaren Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, Ausgabe für den Dienstgebrauch, unter Vorbehalt.

20. Fahrscheinverzeichnis für die zusammenstellbaren Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, unter Vorbehalt.

21. Nachtrag VI zum Gütertarif für den Verkehr zwischen Stationen der Aarg. Südbahn und der Station Bremgarten einerseits und den Stationen der Schweiz. Nordostbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Linie \Vald-Riiti), der Rorschach-Heiden-Bergbahn und der Tößthalbahn anderseits, enthaltend in Hauptsache Distanzen 76

und Taxen für die N 0 B-Stationen Dießenhofen, Fenerthalen, Schlatt und Schlattingen, sowie verschiedene Ergänzungen nnd Änderungen, unter Vorbehalt.

22. Aufnahme des Artikels ,,Bimssteine" (Bimssteinpulver) in die Position ,,gemahlene Steine" des Specialtarifes III der schweizerischen Güterklssifi-kation und Ergänzung des Verzeichnisses der in gedeckt gebauten Wagen zu befördernden Güter der Specialtarife (Artikel 41 der Schweiz, allgemeinen Tarifvorschriften) durch Aufnahme desselben Artikels.

Der gegenwärtigen Nummer ist beigelegt: Carton zur Zusammenstellung der Rückvergütungen und Ausnahmefrachtsätze der schweizerischen Eisenbahnen, Ausgabe vom Januar 1895.

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11

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13.03.1895

Date Data Seite

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