Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Pa. Iv. 12.470 «Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden» Der Vorentwurf der SGK-NR zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) sieht eine Anhebung des Intensivpflegezuschlags vor, damit Familien, die schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause pflegen, über mehr finanzielle Mittel für Hilfeleistungen und damit für ihre Entlastung verfügen.

Mit ihrem Vorschlag möchte die Kommission die Situation der betroffenen Familien zielgerichtet verbessern.

Datum der Eröffnung: 30. November 2015 Vernehmlassungsfrist: 31. März 2016 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit, Bundeshaus, 3003 Bern, Telefon 058 322 95 56, Fax 058 322 96 56, www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/Seiten/default.aspx Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. Dezember 2015

2015-3294

Bundeskanzlei

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