Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeine Marthalen (ZH), Kiesgrube Schränne; Sanierung Schiessplatz vom 24. Juni 2015

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 24. Januar 2014 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung des Schiessplatzes Kiesgrube Schränne in der Gemeinde Marthalen (ZH) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

7. Juli 2015

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

5402

2015-1831