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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen sowie

Inserate und litterarisch Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erstellung der Blitzableiter für das Postgebäude Neuenburg wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Bedingungen und Angebotformulare sind bei den bauleitenden Architekten, Herreu Béguin & Rychner Place des Halles 9, in Neuenburg, von morgens 9 Uhr bis mittags 12 Uhr zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Neuenburg" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 35. Januar 1895 franko einzureichen.

B e r n , den 10. Januar 1895.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Parkettarbeiten.

Das Liefern und Legen von 1400 m 2 buchenen und 360 m 2 eichenen Riemenböden in der Kaserne Thun wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Bedingungen und Angebotformulare können von dem eidg. Baubureau in Thun bezogen werden.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Arbeiten Kaserne Thun" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 24. Januar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 12. Januar 1895.

Die Direktion der eidg. Bauten.

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Ausschreibung.

Es werden hiermit folgende Lieferungen für die Militärkurse pro 1895 zur Konkurrenz ausgeschrieben: 1. Von Brot und Fleisch auf den Waffenplätzen Bern, Luzern, Liestal, Basel, Brugg, Winterthur, Frauenfeld, St. Gallen, Wallenstadt, Herisau, Chur, Andermatt und Bellinzona.

2. Von Hafer, Heu und Stroh auf dem Waffenplatze Basel.

3. Von Heu und Stroh auf dem Waffenplatze Frauenfeld.

Die Vertragsbestimmungen sind auf den Bureaux der resp. Kantonskriegskommissariate, auf dem Verwaltungsbureau der Gotthardbefestigungen in Andermatt und bei uns zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig.

Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letztern gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten, für Brot à 750, für Fleisch à 320 g. die Portion und für Hafer, Heu und Stroh per 100 kg. berechnet, sind, versiegelt und mit der Aufschrift: Angebot für ,,Brot", ,,Fleisch" oder ,,Fourage" versehen, bis zum 26. dies der unterfertigten Amtsstelle franko einzusenden, diejenigen für Hafer mit Muster begleitet.

B e r n , den 4. Januar 1895.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlisten des eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum beim schweizerischen Departement des Auswärtigen wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Besoldung wird bei der Wahl festgestellt werden.

Bewerber um obgenannte Stelle müssen sich über genügende Kenntnis der deutschen und der französischen Sprache ausweisen können und eine gute Handschrift besitzen.

Die Anmeldungen sind bis zum 19. Januar 1895 dem unterzeichneten Amte einzureichen.

B e r n , den 8. Januar 1895.

Schweiz. Departement des Auswärtigen, Eidg. Amt für geistiges Eigentum.

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Ausschreibung von Postlehrlingsstellen.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf Biner Anzahl neuer Postlehrlinge.

Schweizerbürger können ihre Anmeldung bis spätestens den 81. Jannar 1896 einer der Kreispostdirektionen in Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Cbur und Bellinzona einreichen.

Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldung schriftlich einer der obgenannten Kreispostdirektionen einzureichen und darin ihr Geburtsdatum, ihren Heimats- und Wohnort, sowie ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, unter Beifügung allfälliger Zeugnisse.

Ferner haben sich die Bewerber bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Kreispostdirektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

Verlangt wird unter anderem die Kenntnis zweier Nationalsprachen.

Mit Rücksicht auf die bestehenden dienstlichen Verhältnisse können weibliche Bewerber diesmal nicht berücksichtigt werden.

Betreffend den Ort der Placierung, sowie den Zeitpunkt des Dienstantrittes der neuen Lehrlinge behält sich die Postverwaltung vollkommen freie Hand vor.

Weitere Auskunft erteilen sämtliche Kreispostdirektionen.

B e r n , den 3. Jannar 1895.

Die Oberpostdirektion.

Stellen-Ausschreibung.

Die neu errichteten Stellen eines Kanzleisekretärs bei der Oberzolldirektion, sowie je eines Sekretärs der Zollgebietsdirektionen in Schaffhausen, Chnr und Lugano werden hiermit zur Besetzung ausgeschrieben. Bewerber, die gegenwärtig schon im Zolldienst stehen, kommen in erster Linie in Berücksichtigung.

Anmeldungen sind bis zum 19. Januar nächsthin einzureichen, und zwar für die erstgenannte Stelle bei der Oberzolldirektion in Bern, für die übrigen Sekretärstellen bei der betreffenden Zollgebietsdirektion.

B e r n , den 5. Januar 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

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Stelle-Ausschreibung.

Infolge Ablebens des bisherigen Inhabers wird anmit die Stelle des Kanzlisten des Waffenchefs der Infanterie zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Bewerber um dieselbe haben ihre Anmeldungen bis zum 20. dieses Monats dem unterzeichneten Departements schriftlich einzureichen.

B e r n , den 7. Januar 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie mren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e h u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe hei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Einnehmer beim Nebenzollamt Ascona (Tessin). Anmeldung bis zum 26. Januar 1895 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Postcommis in Genf. Anmeldung bis zum 29. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Posthalter in Erlach (Bern). Anmeldung bis zum 22. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Postcommis in Locle. Anmeldung bis zum 29. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

5) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 29. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Briefträger in Dagmersellen (Luzern). Anmeldung bis zum 29. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Zwei ßureaudiener beim Haupt- \ Anmeldung bis zum 29. Januar postbureau Zürich.

\ 1895 bei der Kreispostdirektion in 8) Briefträger in Arbon (Thurgau). j Züri«h9) Postcommis in St. Gallen.

Ì Anmeldung bis zum 29. Januar ir\\ -o · a. ~ - AAppenzell.

n 1895 bei der Kreispostdirektion in 10) Briefträger m Jl St Gaüen 11) Paketträger beim Postburean Lugano. Anmeldung bis zum 29. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

83 12) Kanzleisekretär der Telegraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Bundesesetz der T vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 27. Januar 1895 bei er Telegraphendirektion in Bern.

13) Gehülfe auf dem Kontrollbureau der Telegraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Augast 1873. Anmeldung bis zum 07. Januar 1895 bei der Telegraphendirektion in Bern.

g

1) Zwei Revisionsgehülfen bei der Oberpostdirektion (Oberpostkontrolle).

Anmeldung bis zum 22. Januar 1895 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2) Postpacker und Wagenwascher in Saignelegier. Anmeldung bis zum 22. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Postcommis in Romanshorn. Anmeldung bis zum 22. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

4) Briefträger in St. Gallen. Anmeldung bis zum 22. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

5) Posthalter in St. Moritz-Dorf (Graubünden). Anmeldung bis zum 22. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Chur.

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84

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Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

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Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des Bundesgerichts ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das (Svilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement. · Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JV» 3.

Bern, den 16. Januar Î895.

III. Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

8

31. ( /9B) Interner Personen- und Gepäcktarif V S B, vom i. November 1877.

Die in unserer Bekanntmachung Nr. 663 des Publikationsorgans Nr. 45, vom 7. November 1894, auf den 1. Februar 1895 gekündeten Distanzen und Taxen bleiben bis auf weitere Anzeige noch in Kraft.

St. Gallen, den 11. Januar 1895.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

32. (8/95) Elektrische Straßenbahn Zürich. Einführung neuer Abonnemente.

Neben den bisher zur Ausgabe gelangten Abonnementen à 7, 20 and 100 Fahrten werden nunmehr auch Abonnemente à 50 Fahrten zum Preise von Fr. 6. 25 ausgegeben.

Die Gültigkeitsdauer der Abonnemente à 50 nnd 100 Fahrten wird dahin normiert, daß dieselben während des Bezngsjahres, sowie während des ganzen folgenden Kalenderjahres gültig sind.

Zürich V, den 10. Januar 1895.

Direktion der elektrischen Strassenlmhn.

19

33. (8/96) Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei direkter Beförderung von Gesellschaften, Schulen etc. im direkten Verkehr TTB - S C B, AS B, W B, L H B, E B, STB, T S B, B B, BOß, J S, B R, VT, V Z, YSC, JN und Thuner- und Brienzersee. Verschiebung der Neuausgabe.

Die mit Nr. 580 (40/94) dieses Blattes auf den 15. Januar 1895 publizierte Einführung des obgenannten Distanzenzeigers wird auf den 1. März 1895 verschoben. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die gegenwärtigen Distanzen in Kraft bestehen.

Bern, den 8. Januar 1895.

Direktion der Jura-Siuiplon-Bahn.

34. (8/96) Personen- und Gepäcktarif J S und B R -- NOB und B B, vom i. Mai Ì892. Ergänzung.

Personen- und Gepäcktarif J B L -- V S B, vom i. Oktober Ì886. Ergänzung.

Mit 1. Februar 1895 treten für nachstehende Kelationen direkte Personenund Gepäcktaxen in Kraft: a. Malters-Büti (Zürich), Schmerikon und Uznach via Luzern-ArthGoldau-Wollerau-Eapperswil, Luzern-Zug-Zürich-Uster und Luzern-ZngZürich-Meilen-Eapperswil ; lt. Malters-Glarus via Lnzern-Arth-(ioldau-Wollerau-Pfäffilson-LachenZiegelbrücke, Luzern-Wollerau-Rapperswü-Uznach-Ziegelbrücke und T n n- · u Thalweil-Lachen ,,. ., .. , Luzern-Zne-Zurich--, --^ r-Ziegelbrucke.

a od.TTUster-Uznach ö Die Taxbeträge und Bedingungen können bei den betreffenden Stationen, sowie den beteiligten Verwaltungen in Erfahrung gebracht werden.

Bern, den lü. Januar 1895.

Direktion der Jura-Siuiplun»Babn.

35. (a/95) Personen- und Gepäcktarif YSC -- JS, B R, VT und V Z, vom 27. November 4893, d. h. vom Tage der Betriebseröffnung der Linie Yverdon-Ste. Croix. Nachtrag I.

Der mit Nr. 3 (1/95) dieses Blattes auf den 35. Januar 1895 publizierte Nachtrag I zum obgenannten Tarif tritt erst mit 1. Februar 1895 in Kraft.

Bern, den 15. Januar 1895.

Direktion der Jnra-Slmplon-Buhn.

20

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

36. (8/05) Tarif für den internen Güterverkehr der Nordostbahn, vom i. Dezember 1887, nebst Nachträgen I--Z/7. Kündigung.

Der Tarif für unsern internen Güterverkehr, vom 1. Dezember 1887, nebst den Nachträgen I--XII, wird hierdurch auf 15. April 1895 gekündet.

Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifes wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Zürich, den 12. Januar 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Rückvergütungen.

8

37. ( /»5) Transporte von Hole ab Saignelégier via Chaux-de-Fonds nach Lnterbach.

Vom heutigen Tage an wird für Sendungen von Holz ab Saignelégier via Chaux-de-Fonds nach Lnterbach, welches zur Papierfabrikation bestimmt ist und in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. zur Aufgabe gelangt, auf den tarifgemäßen Frachtsätzen ein Betrag von 5 Cts. pro 100 kg. rückvergütet.

Bern, den 15. Januar 1895.

Direktion der Jnra-Slinplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

8

38. ( /9B) Reglement und Tarif für den Transport lebender Tiere Vorarlberg -- V S B, vom i. Juli 188%. Kündigung.

Das Reglement und der Tarif vom 1. Juli 1882 für den Transport lebender Tiere zwischen Stationen der Vorarlbergerbahn einerseits und Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen anderseits tritt mit 15. April 1895 außer Gültigkeit.

St. Gallen, den 7. Januar 1895.

Direktion der Vereinigten Schwelzerbahnen.

39. (8/9fi) Österreichisch-ungarisch-schweizerischer Güterverkehr.

Ausnahm etarif für die Beförderung von Mineralwasser, Tabak und Fetten Ungarn -- Schweiz.

Mit 1. Februar 1895 tritt ein Ausnahmetarif für die Beförderung von Mineralwasser, Talwk und Fetten in Wagenladungen aus Ungarn nach der Schweiz, nebst Anhang, in Kraft. Die im Anhang enthaltenen Kursdifferenzen werden bis auf weiteres im doppelten Betrage von den Frachtsätzen abgezogen.

21

Hierdurch werden der Ausnahmetarif Nr. XVII im Teil II, Heft 2, des österreichisch-ungarisch-schweizerisch-südbadischen Gütertarifes, vom 1. September 1886, ferner der Ausnahmetarif für Mineralwasser und Tabak TJnfirn -- Schweiz, vom 1. November 1891, aufgehoben, insoweit die bisherigen axen billiger sind oder durch neue Taxen nicht ersetzt werden, bleiben die bisherigen Taxen noch bis 30. April 1895 in Kraft.

Zürich, den 12. Januar 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

40» ("/»B) Ausnahmetarif für Getreide etc. Bayern -- N 0 B, vom i. Oktober 4894. Nachtrag 1.

Mit 1. Februar 1895 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend verschiedene Ergänzungen und Berichtigungen der Bestimmungen und Taxen im Haupttarif.

· Zürich, den 15. Januar 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

41. (3/95Ì Teil II, Hefte 2 und 2b, der Gütertarife Belgien -- Basel; Teil II, Heft l, der Tarife für den niederländischen Güterverkehr mit Basel, Waldshut etc., vom 1. September 4885. Taxierung von frischem Obst.

Die im Publikationsorgan Nr. 20/94, unter Ziffer 291, erwähnten Taxbegünstigungen für frisches Obst nach Belgien und den Niederlanden bleiben bis auf weiteres in Kraft.

Bern, den 10. Januar 1895.

Direktion der Jnra-Simplon-Bab.il.

42. (8/95) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Belgien -- Basel, vom i. Februar 189'1. Ergänzung.

Mit Wirkung vom 15. Januar 1895 an ist die Station Jnmet-Brulotte (Station) mit dem nachstehend angegebenen Frachtsatz in dea obgenannten Tarif aufzunehmen : Schnitttabelle B.

Übergang, Schnittsätze.

Jumet-Brûlotte ( S t a t i o n ) . . .

B 4. 84 Bern, den 15. Januar 1895.

Direktion der Jura-Siraplon-Balin.



43. (8/95) Tarif commun de Transit (Nr. WO) nordfranzösische Seehäfen -- Basel, vom i. Oktober 1891. Taxierung von Papier aller Art.

Mit sofortiger Gültigkeit wird ,,Papier aller Art" ab Basel S C B nach nordfranzösischen Seehäfen in Wagenladungen von 5000 Und 10000 kg. zu den Sätzen der Speoialtarifklassen A* bezw. l abgefertigt.

Bern, den 15. Januar 1895.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Jiira-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

44. (8/95) Österreichisch-ungarisch-französische Gütertarife, Teil Hb, vom i. Juni Ì890. Nachtrag IV.

Zu vorbezeichnetem Tarif tritt mit 1. Februar 1895 ein Nachtrag IV in Kraft, enthaltend Änderungen der Bestimmungen und des Kilometerzeigers im flaupttarif.

Zürich, den 12. Januar 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

45. (8/95) Österreichisch-ungarisch-französische Gütertarife, Teil Ila, Heft i, vom 1. Juni 1890. Nachtrag V.

Zu vorbezeichnetem Tarif tritt mit 1. Februar 1895 ein Nachtrag V, nebst Anhang, in Kraft. Derselbe enthält neben verschiedenen Änderungen des Haupttarifs neue Frachtsätze für die Beförderung von Eilgütern.

Die im Anhang enthaltenen Kursdifferenzen werden bis auf weiteres im doppelten Betrag von den Frachtsätzen abgezogen.

Zürich, den 12. Januar 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Sordostbahn.

e6. ( S /»B) Teil

II der deutsch-italienischen Gütertarife, vom i. August 1888. Ergänzung.

Am 1. Februar 1895 treten für die Station Villmar der K. E. D. Frankfurt folgende direkte Schnittsätze in Kraft: km.

II a. HT" liti III 6. Marotten, Franken pro 1OOO

v.,,

/Pino

Villmar j

Chiagso

751 47.32 33.06 35.39 22.03

795

5Q 05

34 95 37 59

Luzern, den 11. Januar 1895.

23

35

Irg.

33.06

34 95

Direktion der Qotthardbahn.

23

é7. (8/96) Teil II der deutsch-italienischen Gütertarife, i. August 1888. Ergänzung.

vom

Am 1. Februar 1895 treten für die Station Plochingen der württembergischen Staatsbahn folgende Schnittsätze des Ausnahmetarifes Nr. 19 (Baumwolle, rohe) in Kraft: 19 a/6.

19 c.

19 d.

EVanlien. pro 1OOO feg.

·

Pi v ,,» j/ riochingen

Pin

°

chiasso

km.

539 ^ 583

34. 21

36 94

33. 24

35 S3

30. 04

32 37

Luzern, den 12. Januar 1895.

Direktion der Uotthardbaiiu.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

48. (8/96) Südwestdeutscher Verbandsgütertarif, Pfalz). Ergänzung.

Heft 8 (Baden-

Vom 1. Januar 1895 ab werden für die Beförderung von Papier aller Art in Wagenladungen aus der S< hweiz nach Ludwigshafen a/Rh. mit der Bestimmung nach dem Zollauslande ah den badisch-schweizerischen tFbergangsstationen die Prachtsätze des Specialtarif'es l bezw. A J in Anwendung gebracht.

Die Frachtsätze werden im Rückvergütungswege gewährt und sind für die Anwendung derselben die Bestimmungen des § 14 der allgemeinen Tarifvorschriften des deutschen Eisenbahngütertarifes Teil l maßgebend.

Karlsruhe, den 8. Januar 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbnhnen.

e9. ( 3 /96) Ausnahmetarif Nr. 1l für Cernent des hessisch-badiscken Gütertarifheftes 9. Ergänzung.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1895 sind die im Ausnahmetarif Nr. 17 des hessisch-badisclien Gütertarifes, Heft 9, enthaltenen Frachtsätze für Cément nach den auf schweizerischem Geliiet gelegenen badischen Stationen, sowie nach den badisch-schweizerischen tlbergangsstationen nicht nur auf Sendungen nach der Schweiz, sondern überhaupt auf alle Sendungen anwendbar, welche von direkten Frachtbriefen nach Stationen auf zollausländischem Gebiet begleitet sind nnd zur Einfuhr dahin verzollt werden.

Karlsruhe, den 8. Januar 1895.

Oeneraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen, aZs geschäftsführende Verwaltung.

24

50. (3/»5) Südu!estdeutsches Gütertarifheft Nr. 8 zischer Verkehr/. Nachtrag Vili.

/badisch-pfal-

Zum südwestdentschen Tarifheft Nr. 8 (badisch-pfälzischer Güterverkehr) ist mit Gültigkeit vom 1. Januar 1895 der Nachtrag Vili, neben Ergänzungen und Berichtigungen, Tarifkilometer und Frachtsätze für die neu aufgenommenen Stationen Hettenleidelheim und Tiefenthal der pfälzischen Bahnen, Obertsroth der badischon Staatsbahnen, sowie Bähungen, Bötzingen, Eichstetten, Endingen, Gottenheim, Nein bürg und Riegel der Kaiserstuhlbahn enthaltend, ausgegeben worden.

Karlsruhe, den 31. Dezember 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen, als geschäftsführende Verwaltung.

51. (3/95) Teil H, Hefte A, B und C der süddeutsch-österreichischungarischen Gütertarife, vom i. Januar 1894. Nachträge J.

Zu den im süddeutsch-österreichisch-nngarischen Güterverkehr, vom 1. Januar 1894, gültigen gemeinschaftlichen Heften des Gütertarifs, Teil II, Heft A, B und C, ist mit Gültigkeit vom 1. Januar 1895 je ein Nachtrag I erschienen, enthaltend Änderungen und Ergänzungen.

Sarisruhe, den 23. Dezember 1894.

Generaldirektion der grossherzoglicb badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen aus ausländischen

Anzeigeblättern.

1. Ausnahmetaxen für Transporte von Zucker aller Art (exkl. Traubenzucker und Stärkezucker}. Vom 1. Januar 1895 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1896, werden für Transporte von Zucker aller Art (exkl.

Traubenzucker und Stärkezucker) bei Aufgabe in Wagenladungen von mindestens 10000 kg. oder bei Frachtzahlung für dieses Gewicht pro Wagen und Prachtbrief unter Einhaltung der im Ausnahmetarif für Zucker des österreichisch-ungarisch-schweizerischen Eisenbahn Verbandes, vom 1. Oktober 1891, beziehungsweise (bezüglich der Station Basel) Teil II, Tarifheft Nr. 3, des österreiehiseh-ungarisch-schweizerisch-südbadischen Güterverkehrs, vom 1. September 1886, enthaltenen Bestimmungen, wobei die Sendungen von Frachtbriefen begleitet sein müssen, welche von der Aufgabestation direkt nach einer der bezeichneten schweizerischen Bestimmungsstationen lauten, ab diversen österreichischen und ungarischen Stationen nach den Stationen der Linie Basel (Centralbahnhof) -Olten-Luzern und den westlich resp. südwestlich hiervon gelegenen Stationen, ferner nach Aarau und Lenzburg im Kückvergütungswege verschiedene Ausnahmesätze gewährt. Die Liquidierung erfolgt gegen auf die einreichende Firma als Absender lautende Onginalfrachtbriefe, welche bis längstens zwei Monate nach Ablauf der Begünstigung der Aufgabebahn vorzulegen sind. Die Prachtnachlässe werden anch dann gewährt, wenn die mit direkten Frachtbriefen aufgegebeneu, nach Stationen der Jura-Simplon-Bahn bestimmten Transporte auf Grund des Ausnahmetarifes für Zucker des österreichisch-ungarisch-schweizerischen Eisenbahnver25

bandes, vom 1. Oktober 1891, und des temporären Ausnahmetarifes der schweizerischen Eisenbahnen, vom 1. Mai 1893, in .Romansnorn, beziehungsweise Buchs transit umkartiert werden.

österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 149, v. 29. Dez. 94.

2. Ausnahmetaxen für Mehl. Vom 1. Januar 1895 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1895, werden für Transporte von Mehl bei Einhaltung der im österreichisch-ungariscb-schweizerisehen Verbandstarif, Teil III, Heft l, beziehungsweise Teil 111, Heft 2, vom 1. September 1893, und im österreichisch-nngarisch-französischen Verbandstarif, Teil 111, Heft l, vom 1. Dezember 1093, beziehungsweise Teil III, Heft 2, vom 1. Oktober 1894, enthaltenen Bestimmungen ab Wien K E ß und ab Budapest (sämtliche Bahnhöfe), O-Buda-Filatorigat, ferner von den hinter Budapest gelegenen Stationen der kgl. ungarischen Staatsaisenbatmen nach der Schweiz (einschließlich Bregenz transit, Buchs transit, St. Margrethen transit, beziehungsweise Lindau transit, ferner Basel, Schatthausen, Singen und (Jonstanz), dann nach Stationen der französischen Ostbahn ini Kückvergütnngswege verschiedene Ausnahmefrachtsätze zugestanden, deren Liquidierung gegen auf die einreichende Firma als Absender lautende Frachtbriefduplikate, welche bis längstens Ende März 1896 vorzulegen sind, erfolgt.

österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 2, v. 3. Jan. 95.

3. Ausnahmetaxen für Transporte von gedörrtem Obst und Pflaumenmus. Bis 31. Dezember 1895 werden für Transporte von übst, gedörrtem, und Pflaumenmus bei Auflieferung von 3000 t. während der Dauer der Begünstigung und bei Aufgabe von, respektive Frachtzahlung für mindestens 10000 kg. pro Prachtbrief und Wagen und Aufgabe der Sendungen mit direkten Frachtbriefen, sowie unter Aufrechthaltung der für den Transport dieser Artikel im österr.-ungarisch-schweizerischen, österr.-ungarisch-französischen, österr.-ungarisch-süddeutschen, österr.-ungarisch-bayerischen und im rheinisch-westfälisch-österr.-ungarischen Verbände gültigen Tarifbestitumungen und endlich unter der Bedingung, daß die die Begünstigung in Anspruch nehmende Partei vor dem faktischen Beginn der Transporte diese ihre Absicht der Direktion der kgl. ungarischen Staatsbahnen angezeigt hat und gleichzeitig ein Reugeld von fi. 250Ò in barem oder ÌD zu Staatsdepositen eeigneten
Wertpapieren, deren kursmäßiger Wert, mit einem Abzüge von 0 °/o berechnet, bei der Hauptkassa der kgl. ungarischen Staatsbahuen erlegt hat, ab den nachbezeichneten Stationen nach dem westlichen Auslande (Schweiz, Frankreich, ferner das durch die österr.-ungarisch-bayerischen und süddeutschen, resp. die rheinisch-westfälisch-österr.-ungarischen Verbandstarife begrenzte Gebiet) im ßückvergütungswege folgende Ausnahmesätue gewährt: nach per 100 kg.

ab dem westlichen Auslande Belgrad loco und transit, tìunja, (Schweiz, Frankreich ; ferBrcka, Andrievci, Bosna-Brod, ner das durch die österr.Brod, Brsadin, Eszék, Garcin, ungarisch-bayerischen u. verschieden Ivankovo, Mikanovci, Mitrosüddeutschen, resp. die vicz loco und transit, Samac, rhein.-westfälisch - österr.Strizivoj na-Vrpolje, Vinkovci, ungarischen VerbandsVukovar, Zimony tarife begrenzte Gebiet) .

f

26

Die RefaktieliquidieruDg erfolgt auf Grund der Duplikat-Frachtbriefe, welche auf die die Begünstigung in Anspruch nehmende Firma als Aufgeber lauten müssen und längstens bis Ende Mai 1896 der Direktion der kgl. ungarischen Staatsbahnen vorzulegen sind.

In das bedungene Minimalquantum von 3000 t. werden auch jene Sendungen eingerechnet, welche über das suh Post Nr. 51 des gegenwärtigen Verordnungsblattes für Fiume und Triest bedungene Quantum verfrachtet werden. Bei in ßndapest-Fövarosi-Közraktarak und in Sissek reexpedierten Sendungen wird die Keexpeditionsgehühr anf l Kr. pro 100 kg. reduziert.

In das bedungene Minimalquantum werden Sendungen nach dem durch den rheinisch-westt'älisch-österr.-nngarischen Verbandstarif begrenzten Gebiete nicht eingerechnet.

österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 3, v. 5. Jan. 95.

4. Ausnahmetaxen für Transporte von Zucker. Vom 1. Januar 1895 bis anf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1895, werden für Transporte von Zucker der Position Z, 8 und 11, der Güterklassifikation des Tarifteiles I bei Aufgabe als Frachtgut von: a. unter 5000 kg. pro Prachtbrief; b. mindestens 5000 kg. pro Frachtbrief und Wagen: c. bezw. Frachtzahlung für mindestens 10000 kg. pro Frachtbrief und Wagen ab Neratovic nach Buchs, St. Margrethen, Lindau und Bregenz die folgenden Ausnahmesätze im Kartierungswege gewährt: pro 100 kg. Kreuzer ö. W.

ab nach a.

b.

c.

l Buchs 277 179,5 118,8 St Mar rethen 120 8 Neratovic 283 182,» .

rxeratovic >, Lindau g 277 179,5 122, 8 l Bregenz 277 179,5 144,8 Die Abfertigung der Sendungen erfolgt im Österreich-Lindau-Vorarlberger Verkehr. Bei Anwendung der im Verkehre mit den Stationen Buchs, Lindau und St. Margrethen unter c angeführten Frachtsätze ist die Réexpédition der Sendungen nach Vorarlberger, bezw. österreichischen Stationen ausgeschlossen. Im übrigen bleiben für die Abfertigung von Sendungen za den nebenangeführten Frachtsätzen die besonderen Bestimmungen zum Ausnahmetarif 45, a--c, enthalten im Tarif, Teil I, des Österreich-Lindau-Vorarlberger Verkehrs, maßgebend.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. l, v. 1. Jan. 95.

5. Ausnahmetamen für den Transport der nachbezeichneten Artikel.

Vom 1. Januar 1895 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1895, werden für Transporte von Alaun, Essigsprit, Kupfervitriol,
Salpeter (exkl. Dungsalpeter), Schwefel (roh), Bleizucker, Essigsäure, Kalk (essigsaurer), Natron (essigsaures), Chlorkalk (Bleicherde, Bleichkalk, Bleichpulver), Salpetersäure, Schwefelsäure, Soda (rohe und calcinierte [Sodaasche)), krystallisierte Soda, Thonerde (schwefelsaure, präparierte), Eisenvitriol (gelöstes), Eisenvitriol (grünes) und Glaubersalz (calciniert und krystallisiert) bei Aufgabe als Frachtgut von oder Frachtzahlung für mindestens a,. 5000 kg. pro Frachtbrief und Wagen, b. 10000 kg. pro Frachtbrief und Wagen auf Sendungen, welche mit direkten Frachtbriefen nach schweizerischen Stationen und weiter zur Aufgabe gelangen, ab Marmaros Szigetk nach Bregenz transit, Buchs transit und Lindau transit im Kartierungswege folgende Ausnahmesätze gewährt: 27

Für Alaun, Essigsprit, Kupfervitriol, Salpeter (exkl. Dungsalpeter) und Schwefel (roh): per 100kg.

von nach Kreuzer ö. W.

a.

b.

( Bregen z transit . . . . 352 286 Marmaros-Szigeth < Buchs transit 347 282 l Lindau transit . . . . 352 286 Für Bleizucker, Essigsäure, Kalk (essigsaurer) und Natron (essigsaures): t Bregenz transit . . . . 412 335 Marmaros-Szigeth \ Buchs transit 408 331 l Lindau transit . . . . 412 335 Für Chlorkalk (Bleicherde, Bleichkalk, Bleichpulver), Salpetersäure, Schwefelsäure, Soda (rohe und calcinierte [Sodaasche]), kry stallisi erte Soda, Thonerde (schwefelsaure, präparierte) : / Bregenz transit . . . . 352 243 Marmaros-Szigeth < Buchs transit 347 240 l Lindau transit . . . . 352 243 Für Eisenvitriol (gelöstes): i Bregenz transit . . . . 352 273 Marmaros-Szigeth <] Buchs transit 347 273 V Lindau transit . . . . 352 273 Für Eisenvitriol (grünes): r Bregenz transit . . . 352 198 Marmaros-Szigeth \ Buchs transit .

. . . 347 196 l Lindau transit . . . 352 198 Für Glaubersalz (ealciniert und krystallis ert): t Bregenz transit . . . 330 233 Marmaros-Szigeth < Buchs transit .

. . . 330 233 l Lindau transit . . . 330 233 österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. l, v. 1. Jan. 95.

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Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 15. Januar 1895: 1. Aufnahme eines Schnittfrachtsatzes für die Station der belgischen Staatsbahnen Jumet-Brûlotte in den Ausuakmetarif für Steinkohlen, Coaks und Steinkohlenbriquets etc. im helgisch-südwestdeutschen Verkehr.

2. Versetzung des Artikels ,,Papier aller Art" bei Beförderung in "Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. in die Specialtarifklassen A3 bezw. I des allgemeinen Transittarifes Nr. 200 für den Verkehr ab Basel S C B nach nordfranzösischen Seehäfen.

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3. Ermäßigte Frachtsätze für die Beförderung von Holz in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. ab Saiguelegier nach Luterbach via Chauxde-Fonds, hinsichtlich der Strecken der jura-Simplon-Bahn.

4. Aufnahme von Schnittfrachtsätzen für die Relationen Villmar (Station der preußischen Staatsbahn) -- Pino, Chiasso und Peri in die Specialtarife II und III, sowie in den Ausnahmetarif Nr. 15 für die Beförderung von Marmorplatten, rohen, der deutsch-italienischen Gütertarife.

5. Heft 7 des Teiles II der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend besondere Bestimmungen und Frachtsätze des Ausnahmetarifes für die Beförderung von Parinzucker, raffiniertem und krystallisiortem Zucker zwischen Stationen der Eisenbahndirektionsbezirke Altona, Berlin, Breslau, Erfurt, Hannover, Köln (links- und rechtsrheinisch), Magdeburg einerseits und Stationen schweizerischer Eisenbahnen anderseits.

6. Nachtrag VII zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Delle transit, Locle transit, Verrières transit und Genf transit einerseits und Buchs transit und St. Margrethen transit anderseits, enthaltend eine neue Fassung der Bemerkungen des Haupttarifes, sowie ein Verzeichnis derjenigen französischen Stationen, für welche die im Haupttarif bezw. in den Nachträgen hierzu enthaltenen Taxen für Verrières transit, Gruppe a und 6, Gültigkeit haben.

7. Nachtrag II zum Verzeichnis der schweizerischen Anstoßtaxen ab Basel S C B, Waldshnt, Schaffhausen, Singen transit, Romanshorn transit, St. Margrethen und Buchs von und nach Stationen der Central- und Westschweiz.

8. Nachtrag l zum Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Pracht von Getreide, Malz, Mühlenfabrikateii etc. im Verkehr von Stationen der k. bayer. Staatseisenbahnen nach Lindau transit und nach Stationen der Schweiz. Novdostbahn, enthaltend Ergänzungen und Berichtigungen des Haupttarifes.

9. Reglement und Tarif für Krankentransporte in besonderen Wagen für die schweizerischen Eisenbahnen, unter Vorbehalt

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