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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung des Kredites für den Bau eines neuen Postgebäudes in Winterthur.

(Vom 16. Dezember 1895.)

Tit.

Nachdem durch Bundesbeschluß vom 24. Juni 1892 der Ankauf eines Bauplatzes von 3208 Quadratmetern an der Bahnhofstraße in Winterthur zum Zwecke der Erstellung eines neuen Postgebäudes bewilligt worden war, schlössen wir unterm 6. Juli desselben Jahres mit Herrn Zellweger-Wäffler einen bezüglichen Kaufvertrag ab.

Der Kaufpreis für den Bauplatz samt dem darauf stehenden Gartenhause betrug Fr. 254,000.

In Anbetracht der Wichtigkeit der Baute und mit Rücksicht auf die möglichst zweckdienliche Ausnützung des unregelmäßig gestalteten Platzes wurden in erster Linie umfassende Vorstudien zur Schaffung geeigneter Grundlagen für die spätere Ausschreibung einer öffentlichen Konkurrenz unter den schweizerischen und den in der Schweiz angesessenen Architekten zur Erlangung von Entwürfen vorgenommen, da es eich empfahl, auf diesem Wege eine mögliehst gelungene Ausgestaltung des Gebäudes herbeizuführen.

Diese Konkurrenz fand alsdann in der ersten Hälfte des Jahres 1894 statt, hatte aber nach Maßgabe der von einem bestellten Preisgerichte am 20. Juli 1894 vorgenommenen Prämierung der besten Projekte insofern ein nicht ganz befriedigendes Resultat, als kein erster Preis erteilt werden konnte. Immerhin war so viel

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tüchtiges Material zusammen gekommen, daß wir beschlossen, die Architekten Dorer & Füchslin in Zürich, welche in der erwähnten Konkurrenz mit einem vierten Preise bedacht worden waren, mit der Ausarbeitung eines definitiven Entwurfes zu beauftragen, in welchem die bisher gewonnenen Resultate nach allen Richtungen verwertet werden sollten.

Es ist besonders hervorzuheben, daß' die Achse des Gebäude» in diejenige des neuen monumentalen Bahnhofes gesetzt worden ist, um ein möglichst bedeutendes architektonisches Zusammenspiel beider Bauten ohne Aufwendung von besonderm Luxus zu sichern.

Die Diensträumlichkeiten sind im allgemeinen so angeordnet, daß das Erdgeschoß die Postlokale, der zweite Stock dagegen die Telegraphen- und Telephonlokale aufnimmt, währenddem der erste Stock zu privaten Geschäftsräumen eingerichtet und für so lange vermietet werden soll, als |der Platz nicht für Verwaltungszwecke ausgenutzt werden muß. Auch ein kleinerer Teil des zweiten Stockes kann vorläufig vermietet werden. Im Untergeschoß liegen die Centralheizung, Magazine und Keller, im Dachgeschoß sind Archive und Magazine für die verschiedenen Verwaltungen und eine Abwartwohnung untergebracht.

Im Hofe ist eine Remise für die Postfuhrwerke projektiert,, überdies soll das dort befindliche alte Gebäude ala Depot für Materialien der Telegraphen-; und Telephonverwaltung eingerichtet : werden.

Wie schon aus unserer Botschaft vom 1. Juni 1892 betreffend Ankauf des Bauplatzes hervorgeht, ist besonders der Postverkehr seit dem Jahre 1880 in ungeahntem Maße gestiegen, so daß eine wesentliche Vergrößerung der Dienstlokale ein unabweisbares Bedürfnis geworden ist.

Die wichtigsten Lokale! sollen im Neubau folgende Dimensionen erhalten : i B r d g e s c h o ß . Stockhöhe 6 m.

Schalterhalle mit Nebenräumen für Schloßfächer und Vorplatü zur Telegrammaufgahe 147 m 2 Briefpostbureau inklusive Briefträgerzimmer . . 260 ,, Fahrpostbureau .

407 ,, Mandatbureau 45 w Telegrammaufgabe 54 w Remise für die Post 103 ,, Remise für Telegraph und Telephon 120 ,, Hof, längs des Gebäudes mit einem Glasdach überdeckt . . . . : 945 _

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I. S t o c k . Höhe 4,ao m.

In demselben sind Geschäftslokale im Gesamtinhalt von 772 m 2 projektiert, welche zum Vermieten bestimmt sind.

Die Telegraphendirektion hat vorgezogen, auf dieses Stockwerk zu verzichten und den zweiten Stock zu beziehen, weil der Lärm des geräuschvollen Bahnhofquartiers weniger dort hinauf dringt und demnach die Telephonabteilung geringern Störungen ausgesetzt ist und weil die Einführung der Drähte etwas einfacher ist.

II. S t o c k . Höhe 4,20 m.

Telegraphenapparatensaal 102 m 2 Bureau des Telegraphenchefs 19 ,, Nachtdienstzimmer des Telegraphen 25 ,, Batterieküche des Telegraphen 47 ,, Telephonapparatensaal 102 ,, Bureau des Telephonchefs 19« Nachtdienstzimmer des Telephons 25 ,, Batterieküche des Telephons 32 ,, Montierlokal : . . . .

58 ,, Versuchszimmer 18 ,, Zeichnungszimmer 57 ,, Formulare 29 ,, Außerdem enthält der zweite Stock vermietbare Geschäftslokale 180 ,, Der Kubikinhalt des Gebäudes beträgt 26,500 m8.

Nach den bisher an ausgeführten Postbauten gemachten Erfahrungen wird der Kubikmeter Fr. 35 kosten, so daß sich eine Bausumme von 26,500 X 35 = Fr. 927,500 ergiebt.

Hierzu kommen noch folgende Posten : a. Erstellung der Remise, 414 m 3 à Fr. 20 . . ,, 8,280 6. Umbau und Einrichtung des bestehenden Gebäudes im Hof zu Magazinen ,, 4,000 Zusammen oder rund

Fr. 939,780 ,, 940,000

Die Ausführung des Gebäudes wird zwei Jahre erfordern, so daß die Eröffnung desselben im Anfang des Jahres 1898 zu erwarten ist, sofern mit den ßauarbeiten im Frühling 1896 begonnen werden kann.

Alle zur Klarstellung des Entwurfes erforderlichen Einzelheiten sind im übrigen aus den Plänen ersichtlich, welche auch über die gewählte Architektur die nötige Auskunft geben.

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Wir ersuchen Sie, die Ausführung des Postgebäudes bewilligen und dem nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschlusses Ihre Genehmigung erteilen zu wollen.

Wir benutzen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer besondern Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 16. Dezember 1895.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Bewilligung des Kredites für die Erstellung eines Postgebäudes in Winterthur.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 16. Dezember 1895, beschließt: Art. 1. Für den Bau eines Postgebäudes in Winterthur wird ein Kredit von Fr. 940,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung des Kredites für den Bau eines neuen Postgebäudes in Winterthur. (Vom 16. Dezember 1895.)

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1895

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18.12.1895

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