Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schifffahrt Anhörung nach Art. 19 RPV Am 26. April 2006 hat der Bundesrat den Sachplan Verkehr, Teil Programm in Kraft gesetzt. Der Sachplan Verkehr stellt grundsätzlich die Koordination der Verkehrsträger Strasse, Schiene, Luft und Wasser sicher. Innerhalb des Sachplans Verkehr geben die verkehrsträgerspezifischen Umsetzungsteile Auskunft über sach- oder raumbezogene Konzepte und Objektangaben. Mit dem Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schifffahrt wird nun der Umsetzungsteil für den Verkehrsträger «Wasser» geschaffen.

Der konzeptionelle Teil des Sachplans stützt sich auf Ausführungen des Bundesrates im Bericht über die Schifffahrtspolitik von 2009. Im Kern beinhaltet der neue Sachplan drei Objektblätter, welche die Freihaltung der Wasserstrassen auf Rhone und Rhein als Option für eine später zu realisierende Grossschifffahrt zeigen. Zusätzlich wird der Hafen Basel als Ausgangslage dargestellt.

Da der SIF zur Zeit keine konkreten Objektangaben enthält, wird diese Anhörung für die Behörden durchgeführt. Kantone und Gemeinden sind eingeladen, zum Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schifffahrt Stellung zu nehmen.

Die Unterlagen stehen auf Internet www.bav.admin.ch Aktuell Laufende Vernehmlassungen Sachplan Verkehr zur Verfügung. Auf Voranmeldung können sie auch beim Bundesamt für Verkehr, Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen eingesehen werden.

Auskünfte erteilt das Bundesamt für Verkehr unter Tel. 058 462 53 88 oder sachplan.verkehr@bav.admin.ch.

Eingaben sind bis zum 12. Juni 2015 schriftlich dem Bundesamt für Verkehr Sektion Planung, 3003 Bern oder sachplan.verkehr@bav.admin.ch einzureichen.

9. April 2015

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Bundesamt für Verkehr

2015-0815