Strategische Ziele des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia 2016­2020 vom 4. Dezember 2015

1 1.1

Ausgangslage Grundlagen

Die Stiftung Pro Helvetia ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung; sie hat ihren Sitz in Bern. Sie untersteht der Aufsicht des Bundesrates. Gestützt auf Artikel 45 des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 20091 (KFG) legt der Bundesrat die strategischen Ziele der Stiftung Pro Helvetia für jeweils vier Jahre fest. Um eine zeitliche und inhaltliche Abstimmung mit den mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen der Kulturbotschaft für die Finanzierungsperiode 2016­2020 zu erreichen, werden die strategischen Ziele der Pro Helvetia einmalig ebenfalls für eine Fünfjahresperiode festgelegt. Der Bundesrat achtet bei der Festlegung der Ziele auf die operative und künstlerische Freiheit der Stiftung.

1.2

Auftrag und Kontext

Mit der Stiftung Pro Helvetia stellt der Bund einen Teil der Kulturförderung sicher, wie sie im KFG verankert ist. Die Stiftung erbringt insbesondere Leistungen in den folgenden Bereichen ­

Kulturaustausch im Inland und mit dem Ausland (Art. 21 KFG);

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Förderung des künstlerischen Schaffens (Art. 20 KFG);

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Nachwuchsförderung (Art. 11 KFG);

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Kunstvermittlung (Art. 19 KFG);

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Projekte, die besonders innovativ und geeignet sind, neue kulturelle Impulse zu setzen (Art. 16 Abs. 2 Bst. b KFG).

Pro Helvetia ist eine national und international tätige Kulturförderinstitution. Sie unterstützt Vorhaben von der bildenden Kunst über Fotografie, Design, Architektur, Literatur, Musik, Tanz und Theater bis hin zu interaktiven digitalen Medien, Comics und zur Volkskultur. Die Stiftung führt Aussenstellen, setzt Massnahmen der internationalen Förderung um und berät und unterstützt Schweizer Kulturschaffende, Kulturbehörden und Veranstalter weltweit.

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SR 442.1

2015-3057

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Strategische Ziele des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia 2016­2020

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Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet, dass Pro Helvetia dazu beiträgt, dass die Ziele der in der Kulturbotschaft 2016­20202 definierten Handlungsachsen «Kreation und Innovation», «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» und «Kulturelle Teilhabe» erreicht werden.

Der Bundesrat erwartet, dass Pro Helvetia

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das künstlerische Schaffen in der Schweiz mittels Werk- und Projektbeiträgen fördert und mit der Etablierung einer systematischen Nachwuchsförderung sowie insbesondere mit der Einführung von Werkbeiträgen im Bereich visuelle Kunst stärkt;

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eine koordinierte Förderung von Design und interaktiven digitalen Medien («Kultur und Wirtschaft») etabliert und durch den Aufbau einer systematischen Zusammenarbeit mit der Industrie sowie der Innovations- und Wirtschaftsförderung das Schweizer Innovationspotenzial in den Bereichen Design und interaktive digitale Medien nutzbar macht;

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die internationale Präsenz der Schweizer Kultur festigt, indem sie ­ deren Verbreitung und Sichtbarkeit ­ insbesondere in Europa ­ intensiviert, ­ für Schweizer Kunstschaffende neue Regionen und Märkte ­ namentlich in Lateinamerika ­ erschliesst und ­ die regelmässige Präsenz von Schweizer Kunstschaffenden auf den wichtigsten internationalen Plattformen und Veranstaltungen verstärkt;

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die gesellschaftliche Kohäsion und das gegenseitige Verständnis zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen, sprachlichen und kulturellen Gruppen in der Schweiz stärkt, indem sie ­ den kulturellen Austausch im Inland intensiviert, auch in den Regionen ausserhalb der urbanen Zentren; ­ verstärkt Übersetzungen fördert, indem sie insbesondere die Übersetzerkompetenzen stärkt und ein besonderes Gewicht auf die Förderung von übersetzten Werken im In- und Ausland legt; ­ ihre Wegleitungen und das Internetportal für Gesuche in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung stellt;

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die kulturelle Teilhabe stärkt, indem sie Projekte der Kunstvermittlung unterstützt, welche dem Publikum künstlerische Werke und Darbietungen näherbringen;

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über ein angemessenes Verfahren des Risikomanagements verfügt und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zuhanden des Bundesratsdie Risiken meldet, die allenfalls auf den Bund zukommen könnten.

BBl 2015 497, hier 525f.

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Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass Pro Helvetia ­

sich beim Erbringen ihrer Leistungen durch betriebswirtschaftliches Handeln und Ergebnisverantwortung auszeichnet, geeignete Kontroll- und Steuerungsprozesse unterhält und durch eine konsequente Anwendung ihres internen Kontrollsystems das Schadensrisiko mindert;

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die zur Erfüllung der strategischen Ziele notwendigen Instrumente zur Verfügung stellt und die Leistungen in der geforderten Qualität nachhaltig und zeitgerecht erbringt;

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sicherstellt, dass ihre Administrationskosten gemäss Berechnung nach ZEWO-Normen höchstens 15 Prozent ihres Budgets betragen;

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ihre Investitionspolitik langfristig plant und ihre Bedürfnisse rechtzeitig dem Generalsekretariat des EDI (GS-EDI) unterbreitet;

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über die Geltungsdauer der strategischen Ziele ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt.

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Personalpolitische Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass Pro Helvetia

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eine vorausschauende und sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt und diskriminierungsfreie, konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsumfeld anbietet, das die persönliche Entwicklung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Leistungsfähigkeit fördert;

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mit Personalentwicklungsmassnahmen wie beispielsweise interner Kommunikation und Weiterbildung (on und off the job) Vertrauen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schafft und damit ihre Attraktivität als Arbeitgeberin am Arbeitsmarkt gewährleistet;

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der Mehrsprachigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Mitglieder ihrer Expertenkommission hohes Gewicht beimisst, analog der für die Bundesverwaltung geltenden Bandbreiten (Art. 7 der Sprachenverordnung vom 4. Juni 20103);

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der angemessenen Vertretung der Geschlechter hohes Gewicht beimisst;

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durch ihre Personalpolitik die hohe Fachkompetenz, die zur Erfüllung der Aufgaben nötig ist, fördert und erhält;

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jährlich mindestens eine Lehrstelle und vier bis fünf Praktikumsstellen zur Verfügung stellt;

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sich dafür einsetzt, dass in ihrer Geschäftsstelle Menschen mit Behinderungen barrierefreie Arbeitsplätze zur Verfügung zu stehen;

SR 441.11

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sich beim Leistungsniveau der Vorsorgepläne an jenen der Bundesverwaltung orientiert und die Lasten angemessen auf Versicherte und Arbeitgeber verteilt.

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Kooperation

Der Bundesrat erwartet, dass Pro Helvetia ­

sich regelmässig mit dem Bundesamt für Kultur (BAK) über gemeinsame kulturpolitische Herausforderungen austauscht;

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eine kooperative, subsidiäre Förderpolitik betreibt, sich also bezüglich der Inlandaktivitäten mit dem Bund (namentlich dem BAK), den Kantonen und den Städten abspricht und mit allen Staatsebenen, insbesondere im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs», koordiniert zusammenarbeitet;

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bei ihren Aktivitäten im Ausland ­ sich angemessen mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) abstimmt und dort, wo Synergien möglich sind, mit dem EDA zusammenarbeitet; Synergien mit Akteuren des Bundes nützt und, wo sinnvoll, mit ihnen zusammenarbeitet, namentlich mit dem BAK und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (einschliesslich Swissnex) ; ­ sich an anderen nationalen und internationalen Projekten beteiligt, sofern diese zur Erfüllung der gesetzlichen Aufträge der Stiftung beitragen.

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Berichterstattung an den Bundesrat

Der Bundesrat erwartet, dass

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Pro Helvetia dem Bundesrat zusammen mit dem Geschäftsbericht und der Jahresrechnung schriftlich Bericht erstattet über die Erreichung der strategischen Ziele im Vorjahr; die Stiftung erhebt die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen;

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Pro Helvetia jährlich einen Bericht über ihr Personal im Sinne von Artikel 4 der Rahmenverordnung BPG vom 20. Dezember 20004 erstellt;

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sich der Präsident und die Geschäftsleitung der Pro Helvetia mindestens zweimal pro Jahr mit dem EDI austauschen.

SR 172.220.11

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Anpassung während der der Geltungsdauer

Der Bundesrat kann bei Bedarf die strategischen Ziele während der Geltungsdauer anpassen. Er entscheidet über die Anpassung nach Rücksprache mit der Stiftung Pro Helvetia. Pro Helvetia richtet ihre Änderungswünsche zuhanden des Bundesrates an das GS-EDI. Die finanziellen Konsequenzen allfälliger Anpassungen oder Änderungen werden im Einzelfall geprüft.

4. Dezember 2015

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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Anhang

Strategische Ziele 2016­2020 des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia Indikatoren betreffend die strategischen Schwerpunkte Strategische Schwerpunkte 1.

Förderung des künstlerischen Schaffens: ­ Pro Helvetia leistet Werkbeiträge an das künstlerische Schaffen in folgenden Bereichen: Musik, Literatur, Tanz, Theater, interdisziplinäre Projekte, visuelle Künste inkl. Fotografie.

­ Pro Helvetia fördert den Nachwuchs durch spezifische Massnahmen: Residenzprogramme, Coaching, massgeschneiderte Promotion, öffentliche Präsentationen, Vernetzung.

2.

Förderung von Design und interaktiven digitalen Medien: ­ Pro Helvetia realisiert Pilotprojekte.

­ Pro Helvetia arbeitet mit privaten und staatlichen Akteuren der Industrie, der Innovations- und der Wirtschaftsförderung zusammen.

3.

Internationale Präsenz: ­ Pro Helvetia entwickelt einfache, flexible Promotionsstrukturen für europäische Grossstädte, voraussichtlich in London und Berlin.

­ Pro Helvetia lanciert ein Austauschprogramm mit Lateinamerika.

­ Pro Helvetia unterstützt die Präsenz der Schweizer Kultur bei grossen internationalen Anlässen wie Festivals und Messen.

4.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Verständigung: ­ Pro Helvetia unterstützt Festivals und Veranstaltungen, insbesondere in Regionen ausserhalb der städtischen Zentren, die das überregionale Schweizer Kunstschaffen präsentieren und in ihrem Kontext eine Referenzfunktion haben.

­ Pro Helvetia stärkt die Übersetzungskompetenzen, insbesondere beim Nachwuchs, durch ein Qualifikations- und Vernetzungsangebot und fördert zusammen mit externen Partnerinnen und Partnern die übersetzten Werke in der Schweiz und im Ausland.

­ Die Fördergesuche können in einer der drei Landessprachen eingereicht werden. Die Anleitungen zur Einreichung der Gesuche stehen in den drei Landessprachen bereit.

5.

Kulturelle Teilhabe: ­ Pro Helvetia unterstützt unter anderem Vermittlungsprojekte ausserhalb der konventionellen Kulturinstitutionen (z. B. im öffentlichen Raum oder bei etablierten Festivals).

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6.

Risikomanagement: ­ Pro Helvetia meldet dem Bundesrat jährlich die Risiken, die allenfalls auf den Bund zukommen könnten.

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