Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) Mit der Vorlage werden die Richtungsentscheide, die der Bundesrat am 25. Juni 2014 aufgrund eines Aussprachepapieres des EDI für eine EL-Reform gefällt hat, konkretisiert. Sie beinhaltet verschiedene Massnahmen, mit denen die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge verbessert und die relevanten Schwelleneffekte reduziert werden können. Das Leistungsniveau bleibt dabei grundsätzlich erhalten.

Datum der Eröffnung: 25. November 2015 Vernehmlassungsfrist: 18. März 2016 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen, Bereich Leistungen AHV/EO/EL, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Telefon 058 465 37 62, Fax 058 464 15 88, www.bsv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. Dezember 2015

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Bundeskanzlei

2015-3273