Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 13871 Widersprechende Heinrich Bauer Verlag KG, Burchardstrasse 11, DE-20095 Hamburg, internationale Registrierung Nr. 889 058 «Laura» gegen Widerspruchsgegnerin Laurence Zablocki, 19 rue du Général Delestraint, FR-75016 Paris, internationale Registrierung Nr. 1 205 482 «LAURA.Z».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 12. März 2015 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Widerspruchsverfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 13871 wird teilweise gutgeheissen, nämlich bezüglich sämtlicher Dienstleistungen der Klasse 41, und der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 1 205 482 «LAURA.Z» wird der Schutz in der Schweiz in diesem Umfang definitiv verweigert.

3.

Die internationale Registrierung Nr. 1 205 482 «LAURA.Z» wird, unter Vorbehalt der Rechtskraft des Entscheids im parallel gegen dieselbe Marke und zwischen denselben Parteien geführten Verfahren W13870, bezüglich folgender Dienstleistungen zum Schutz in der Schweiz zugelassen [sog.

Déclaration d'octroi partiel de la protection faisant suite à un refus provisoire ­ règle 18ter.2)ii) du règlement d'exécution commun (sur motifs relatifs)]: Klasse 42: Décoration intérieure.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen und die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Hälfte der Widerspruchsgebühr (400 Fr.) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

12. März 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2015-0808

2857