Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT Schweiz) und die Union suisse des professionels de l'immobilier (USPI Suisse) haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Diplomierter Immobilientreuhänder/Diplomierte Immobilientreuhänderin eingereicht.
Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.
20. Mai 2015
2015-1400
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
3597