Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien Am 14. Januar 2015 wurden die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) und der Entwurf des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) in die Vernehmlassung geschickt. Sie schaffen die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA), ohne aber die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA eingeführt werden soll. Diese Vernehmlassungsvorlage betrifft die Einführung des AIA mit Australien, die für 2017 mit einem ersten Austausch 2018 vorgesehen ist.

Datum der Eröffnung: 29. April 2015 Vernehmlassungsfrist: 19. August 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 058 462 66 39, Fax 058 463 08 33, www.sif.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Mai 2015

2015-1287

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