Flughafen Zürich Plangenehmigungsgesuch für den Bau eines neuen Parkhauses für Langzeitparkierer (P10) im Gebiet «Oberhau»

Gesuchstellerin:

Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich

Gesuchsgegenstand:

Bau eines neuen Parkhauses mit 3041 Parkplätzen für Langzeitparkierer mit optimaler ÖV-Anbindung zum Flughafenkopf (Glatttalbahn) inkl. Erschliessungsstrasse und Anschluss an das öffentliche Strassennetz sowie Verlegung des Rad- und Fusswegs im Projektperimeter.

Standort: Flughafengebiet, Landseite, Gebiet «Oberhau», südöstlich der Werften 2 und 3, Flughofstrasse, Grundstücke Kat.-Nrn. 6004 (Parkhaus) und 6028, neue Bezeichnung 6088, (Staatsstrasse) Gemeinde Kloten sowie 8661 (Staatsstrasse) Gemeinde Opfikon.

Das Vorhaben wird durch Profile kenntlich gemacht.

Für das Vorhaben werden folgende Rodungen und Aufforstungen beantragt: ­ Definitive Rodung: 14100 m2, Parzelle Nr. 6004, Gebiet «Oberhau» (Gemeinde Kloten); ­ Aufforstungen: 14100 m2, Parzellen Nrn. 5576, Gebiet «Gwerfi» und 3139.14, Gebiet «Cheibenwinkel» (Gemeinde Kloten); ­ temporäre Rodung mit Wiederaufforstung am selben Ort: 6500 m2, Parzelle 6004, Gebiet «Oberhau» (Gemeinde Kloten).

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt; die Bereiche Verkehrslärm und Lufthygiene wurden im Rahmen der UVP zum Gesamtprojekt «Ausbau der Parkierungsanlagen», Plangenehmigung des UVEK vom 30. Juli 2012, bereits abschliessend geprüft.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich sowie die interessierten Bundesstellen an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 16. November bis zum 15. Dezember 2015 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­ Amt für Verkehr, Neumühlequai 10, 8090 Zürich, ­ weitere Auflagestellen gemäss Angaben in den kantonalen Publikationsorganen.

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2015-2958

Einsprachen:

Wer von den beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise: ­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.

Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

­ Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

10. November 2015

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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