Bundesbeschluss Entwurf über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1 (BV), in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. November 20153, beschliesst:
Art. 1 1 Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass Australien in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist.
Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch ausgetauscht werden.
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Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
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SR 101 SR ...; BBl 2015 5527 BBl 2015 8641
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Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien. BB
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