Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend die Gemeinden Meiringen und Hasliberg, Militärflugplatz Meiringen; Erneuerung militärisches Anflugleitsystem (MALS Plus) Mitwirkung und Anhörung vom 4. Januar 2016 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

Projektbeschrieb Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei den Gemeinden Meiringen und Hasliberg schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei den Gemeinden Meiringen und Hasliberg vom 4. Januar bis 2. Februar 2016 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 2. Februar 2016, bei den Gemeinden Meiringen oder Hasliberg zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

22. Dezember 2015

9344

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2015-3296