Bundesbeschluss III über die Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2014 vom 11. Juni 2015

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 12 des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 20061, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. März 20152, beschliesst:

Art. 1 Die Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2014 wird wie folgt genehmigt: a.

Die Erfolgsrechnung verzeichnet Entnahmen von 950 637 388 Franken und schliesst mit einem positiven Saldo von 78 561 812 Franken ab. Dieser wird auf das Eigenkapital vorgetragen;

b.

die Bilanzsumme erreicht 1 693 371 336 Franken bei einem Eigenkapital von 1 679 195 611 Franken.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 8. Juni 2015

Nationalrat, 11. Juni 2015

Der Präsident: Claude Hêche Die Sekretärin: Martina Buol

Der Präsident: Stéphane Rossini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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SR 725.13 Im BBl nicht veröffentlicht.

2015-2183

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Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2014. BB III

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