Verfügung im Widerspruchsverfahren 2425/1997 Widersprechende/r Red Bull GmbH, Münchener Strasse 67, DE-83395 Freilassing, Internationale Marke Nr. 641 378 RED BULL, Vertreter/ Dr. Renata Kündig, Hallenstrasse 15, 8008 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in S.p.A. Birra Peroni Industriale., Via Mantova 24, IT00198 Roma, Internationale Marke Nr. 675 213 Crazy Bull Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. November 1999 Folgendes verfügt: 1. Das Widerspruchsverfahren Nr. 2425/1997 wird infolge ausseramtlichen Vergleichs der Parteien abgeschrieben.

2. Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

4. Die teilweise provisorische Schutzverweigerung vom 18. Dezember 1997 gegenüber der internationalen Marke Nr. 675 213 Crazy Bull der Wiederspruchsgegnerin wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zurückgezogen.

5. Diese Verfügung annuliert und ersetzt die Verfügung vom 21. März 2000 im Bundesblatt Nr. 13/2000.

6. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

16. Mai 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-0949

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