Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Änderung des ETH-Gesetzes Um den Entwicklungen der letzten Jahre sowie den in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen vorgebrachten Anliegen Rechnung zu tragen, muss das ETHGesetz angepasst werden. Die Gesetzesanpassungen betreffen insbesondere die Themen Corporate-Governance, Studiengebühren sowie potenzielle Zulassungsbeschränkungen und die wissenschaftliche Integrität.

Datum der Eröffnung: 11. September 2015 Vernehmlassungsfrist: 11. November 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Einsteinstrasse 2, CH-3003 Bern, Telefon 058 462 96 96, Fax 058 464 96 14, www.sbfi.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

22. September 2015

6928

Bundeskanzlei

2015-2616