Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 13822 Widersprechende Groh Media GmbH, Kleinfeldstrasse 4, DE-82110 Germering, CH-Marke Nr. 642 406 «Groh» gegen Widerspruchsgegnerin Silverstar Consulting Ltd, Blake Building, Ground Floor, Suite 102, Corner Eyre & Hutson, BZ-Belize City, internationale Registrierung Nr. 1 203 133 «GROK».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 15. Juni 2015 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 13822 wird im Umfang der am 25. Dezember 2014 erfolgten Einschränkung («Limitation») der angefochtenen Warenklassen 14 und 16 zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widerspruch Nr. 13822 wird in Bezug auf die verbleibenden angefochtenen Waren der Klassen 14 und 16 gutgeheissen.

4.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 203 133 «GROK» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren definitiv verweigert [sog. Déclaration de refus définitif total ­ règle 18ter.3) du règlement d'exécution commun (sur motifs relatifs)].

5.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

6.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

7.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden 400 Franken (Hälfte der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

8.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

15. Juni 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2015-1888

5397