Anhörung (Art. 104 Abs. 1 AuG) Advance Passenger Information (API): Festlegung der Meldepflicht für die Flugstrecken von São Paulo (GRU), Abu Dhabi (AUH), Doha (DOH), Peking (PEK) und Shanghai (PVG) in die Schweiz.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestimmt, bei welchen Flügen die Fluggesellschaften verpflichtet sind, unmittelbar nach dem Abflug Personendaten der beförderten Passagiere (Personalien und Angaben zum Reisedokument) und Angaben zum Flug zu melden (Art. 104 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer; AuG; SR 142.20). Mit der Auswertung der API-Daten wird ein Beitrag zur Verbesserung der Grenzkontrolle und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung geleistet.

Bevor eine Strecke der Meldepflicht unterstellt wird, werden alle Fluggesellschaften, welche regelmässige Linien- oder Charterflüge auf dieser Strecke in die Schweiz anbieten, angehört.

Auf Grund einer Risikoanalyse erwägt das SEM, die Flugstrecken von São Paulo, Abu Dhabi, Doha, Peking und Shanghai in die Schweiz der Meldepflicht zu unterstellen.1 Die betroffenen Fluggesellschaften haben die Möglichkeit bis am 5. Juni 2015 eine Stellungnahme zu den vorgesehenen Meldepflichten einzureichen: Staatssekretariat für Migration Sektion Grundlagen Grenze Quellenweg 6 3003 Bern-Wabern Die Meldepflichten werden voraussichtlich im Juli 2015 mit Wirkung ab September/ Oktober 2015 verfügt. Eine vorgängige Testphase kann von der Fluggesellschaft gewünscht oder vom SEM verfügt werden.

Die Übermittlung der Passagierdaten für die meldepflichtigen Flüge erfolgt via SITA Type B oder den API Webupload (Internet). Die beiden Übermittlungsvarianten werden in der API-Schnittstellenspezifikation beschrieben. Sie dient als verbindliche Grundlage zur Schaffung der notwendigen Infrastrukturen. Sie legt ebenfalls fest, wie die Daten im Falle technischer Störungen zu übermitteln sind. Die APISchnittstellenspezifikation ist auf der Homepage des SEM2 verfügbar.

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Bereits meldepflichtig sind Flüge von Dubai, Dar es Salaam, Nairobi, Pristina, Istanbul, Moskau, Casablanca und Marrakech in die Schweiz (siehe Allgemeinverfügung vom 7. Juli 2011, BBl 2011 6279; Allgemeinverfügung vom 24. Juli 2012, BBl 2012 7394, und Allgemeinverfügung vom 25. Juni 2013, BBl 2013 4659.

www.sem.admin.ch > Einreise & Aufenthalt > Einreise > Advance Passenger Information (API). Die Schnittstellenspezifikation mit den Kontaktangaben werden wir Ihnen zusammen mit der Verfügung zustellen.

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2015-1297

Die betroffenen Fluggesellschaften sind gebeten, dem SEM ebenfalls bis am 5. Juni 2015 mitzuteilen, welche Übermittlungsart (SITA Type B oder API Webupload) sie vorziehen, ob sie eine Testphase wünschen und welche Korrespondenzsprache (Deutsch, Französisch und Italienisch) sie bevorzugen. Zusätzlich sind sie gebeten, dem SEM eine Kontaktperson zu melden, mit der die Testübermittlungen und die Datenqualität besprochen werden können.

Bei Fragen und Unklarheiten wenden sich die Fluggesellschaften bitte an: api-info@sem.admin.ch.

12. Mai 2015

Staatssekretariat für Migration

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